Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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Jung, SGB XII § 52 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Durch Art. 10 Nr. 4 des Gesetzes zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) sind mit...mehr

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AGS 11/2019, Weinreich/Klein, Kommentar zum Familienrecht

Herausgegeben von VRiOLG a.D. Gerd Weinreich und FA FamR Michael Klein. 6. Aufl., 2019. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Köln. XXXVIII, 2.175 S., 119,00 EUR Mit seiner familienrechtlichen Trilogie deckt der Verlag sämtliche Fragestellungen der anwaltlichen Praxis ab. Das Handbuch des Fachanwalts führt den Leser in die gesamte familienrechtliche Materie ein und ist für ihn...mehr

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Klose, SGB I § 36a Elektron... / 2.4 Formular mit Unterschriftsfeld (Abs. 2a)

Rz. 21k Abs. 2a wurde mit Wirkung zum 1.8.2013 eingefügt. Die Regelung knüpft inhaltlich an die in Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 vorgesehene Ersetzung der Schriftform durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird, an. Zur Begründung ist ausgeführt (B...mehr

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Sommer, SGB V § 106c Prüfun... / 2.3 Beschwerdeausschuss

Rz. 9 Über den Sitz des Beschwerdeausschusses haben sich die Vertragspartner der Prüfvereinbarung ebenfalls zu einigen (vgl. Abs. 1 Satz 5); kommt es zu keiner Einigung, entscheidet die Aufsichtsbehörde nach Abs. 1 Satz 6 über den Sitz. Da aber der Beschwerdeausschuss als 2. Instanz über Widersprüche gegen Entscheidungen der Prüfungsstelle verhandelt (vgl. Abs. 3 Satz 1) und...mehr

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Sommer, SGB V § 106c Prüfun... / 2.5 Verwaltungsverfahren vor dem Beschwerdeausschuss

Rz. 11 Nach Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift können die betroffenen Ärzte und ärztlich geleiteten Einrichtungen, die Krankenkassen, die betroffenen Landesverbände der Krankenkassen sowie die KVen/KZVen gegen eine Entscheidung der Prüfungsstelle den jeweiligen Beschwerdeausschuss anrufen. "Betroffen" bedeutet, dass der vorgenannte Widerspruchsführer durch den Verwaltungsakt besch...mehr

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AGS 10/2019, Knickreh/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht

Herausgegeben von Sabine Knickreh, Prof. Dr. Ralf Kreikebohm und Prof. Dr. Raimund Waltermann. 6. Aufl., 2019. Verlag C.H.Beck, München. XXXII, 2.960 S., 249,00 EUR Die Neuauflage bringt den begehrten Sammelkommentar auf den neuesten Stand vom 1.1.2019. Die 6. Aufl. des Kommentars ist bestens geeignet, allen Personalverantwortlichen, Rechtsanwälten und Praktikern des Sozialre...mehr

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Sommer, SGB V § 76 Freie Ar... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, der Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 geändert und Satz 2 angefügt sowie...mehr

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat Abs. 1 Satz 1 geändert. Abs. 1 Satz 2 ...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechung ... / Sozialrecht

SG Stuttgart, Beschl. v. 26.6.2019 – S 18 AS 2033/19 ER Für die Annahme einer Haushaltsgemeinschaft ist nicht zwingend erforderlich, dass diese in einer einzigen Wohnung vollzogen wird. Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls kann auch bei getrennten Wohnungen von einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft ausgegangen werden.mehr

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Vorwort aus: Pauly/Osnabrügge/Huth, Das arbeitsrechtliche Mandat - Teilzeit und geringfügige Beschäftigung, 3. Aufl. 2019, Vorwort zur Buchreihe Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / A. Gesetzgebungsgeschichte und Gesetzeslage

Rz. 1 Im Zuge der "Hartz-Reformen" 2003 hatte der Gesetzgeber festgestellt, dass gerade in privaten Haushalten in großer Zahl Tätigkeiten ausgeübt wurden, die ohne sozialrechtliche Absicherung in der Illegalität stattfinden. Mit der Einführung des § 8a SGB IV sollen Einkünfte aus bisher an der Sozialversicherung vorbei ausgeübte "Schwarzarbeit" legalisiert werden, um Beschäf...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / IV. "Umlageversicherung" nach dem AAG

Rz. 23 Arbeitgeber i.S.d. § 1 Abs. 1 AAG und damit ggf. ausgleichsberechtigt ist auch, wer im Haushalt Arbeitnehmer (Haushaltshilfen) beschäftigt.[10] Rz. 24 Das Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) ist für alle Arbeitgeber vorgesehen, die im Vorjahr des zu beurteilenden Kalenderjahres für mindestens acht Kalendermonate nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt hatten. Bei ...mehr

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuß des Deutschen Anwaltverein...mehr

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§ 14 Der Anspruch auf Pfleg... / III. Nachweis

Rz. 18 Der Beschäftigte muss dem Arbeitgeber die Pflegebedürftigkeit seines nahen Angehörigen durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachweisen; bei privat pflegeversicherten Pflegebedürftigen ist ein vergleichbarer Nachweis zu erbringen, § 3 Abs. 2, ggf. i.V.m. § 3 Abs. 5 S. 3 PflegeZG. Nimmt der Beschäftigt...mehr

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Dudenbostel u.a., Arbeitsrecht bei Umstrukturierungen aus Arbeitnehmerperspektive - Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ­ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3 Höhe des Erstattungsanspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 § 16 gibt ausdrücklich vor, dass der Rehabilitationsträger, der die Leistung zur Teilhabe erbracht hat, Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen nach den Bestimmungen hat, die für ihn und seine Leistung gelten. Der erstattungsberechtigte Rehabilitationsträger hat damit wegen der nach § 14 bzw. § 15 "aufgedrängten Zuständigkeit" einen privilegierten Erstattungsanspru...mehr

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Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 39 Axer, Rechtsetzung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, SGb 2012 S. 501. Algermissen, Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung und seine Bedeutung für die gesetzliche Krankenversicherung, NZS 2013 S. 881. Becker, Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018 S. 129. Felix, ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.1 Definition des Begriffs der Leistungsaufwendungen

Rz. 10 Der Erstattungsanspruch nach § 16 Abs. 1 und 2 erfasst alle leistungsbedingten Aufwendungen des nach § 14 oder § 15 leistenden Rehabilitationsträgers. Der Begriff der Leistungsaufwendungen ist im Sozialrecht keine Begrifflichkeit, die sich lediglich in der Bestimmung des § 16 (oder der bis 31.12.2017 geltenden Vorgängervorschrift des § 14 Abs. 4) findet. So sieht z. B...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / N

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Abkürzungs- und Literaturve... / B

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Klose, SGB I § 43 Vorläufig... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Axmann, Urteilsanmerkung zu Hessisches LSG, Urteil v. 25.1.2013, L 7 AS 697/11, RdLH 2013 S. 72. Benz, Ablösung der Vorleistungspflicht nach § 6 Abs. 2 RehaAnglG durch § 14 SGB IX, SGb 2001 S. 611. Di Fabio, Vorläufiger Verwaltungsakt bei ungewissem Sachverhalt, DÖV 1991 S. 629. Eichenhofer, Ausgleichsansprüche der Sozialleistungsträger, DVBl. 1991 S. 77. Gauting, Die Vor...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.4 Hemmung und Neubeginn der Verjährung (Abs. 2)

Rz. 19 Die Vorschrift des § 45 enthält keine vollständige Regelung über die Verjährung, sondern verweist ergänzend auf die sinngemäße Anwendung der Vorschriften des BGB, insbesondere für die Fälle der Hemmung, die Ablaufhemmung und den Neubeginn der Verjährung (früher: der Unterbrechung), die den Ablauf der Verjährung verschieben. Nach Abs. 2 gelten auch für die Wirkung der ...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.5 Hemmung durch schriftlichen Antrag oder Widerspruch (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 beinhaltet für den Bereich des Sozialrechts einen eigenständig geregelten Fall der Hemmung der Verjährung durch schriftlichen Antrag und die Weiterverfolgung abgelehnter Anträge im Widerspruchsverfahren (Vorverfahren nach § 78 SGG). Diese Regelung entspricht den verfahrensrechtlichen Besonderheiten im Sozialrecht für die Geltendmachung und Verfolgung von Sozial...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift über die Verjährung auch von Sozialleistungsansprüchen, war zuvor uneinheitlich und unvollständig in Einzelgesetzen geregelt (vgl. § 222 AFG, §§ 29, 223 RVO). Mit Einführung des SGB wurden diese (weitestgehend inhaltsgleichen) Regelungen für das gesamte Sozialgesetzbuch in § 45 geregelt und vereinheitlicht. Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz im de...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.4.3 Neubeginn der Verjährung

Rz. 37 Auch die Vorschriften über den Neubeginn der Verjährung, die durch die Schuldrechtsreform an die Stelle der früheren Unterbrechung getreten sind, gelten sinngemäß auch für das Sozialrecht. Gegenüber den früheren Unterbrechungstatbeständen ist der Neubeginn der Verjährung jedoch nur noch in § 212 Abs. 1 BGB für Fälle des Anerkenntnisses oder die Vornahme oder des Antra...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.4.2 Ablaufhemmung

Rz. 32 Einen besonderen Fall der Hemmung stellt die eigens erwähnte Ablaufhemmung dar. Während eines Tatbestandes der Ablaufhemmung läuft die Verjährung dem Grunde nach ungehindert weiter. Ist das Hemmnis vor Ablauf der Verjährungsfrist behoben, tritt daher auch die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist ein. Besteht das Hemmnis zum Zeitpunkt der sonst eintretende...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Casselmann, Zivilrechtliche Institutionen im Rahmen des Sozialversicherungsverhältnisses, SGb 1977 S. 276. Chojetzki, Stammrecht auf Altersrente und Einzelansprüche hieraus – verspätete Antragstellung – Verjährung, DRV 2002 S. 666. Dötsch, Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche im öffentlichen Recht, DÖV 2004 S. 277. Eichel, Die fortschreitende Konturierung des "neuen...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.2 Wirkung der Verjährung

Rz. 10 Die Verjährung beseitigt nicht den Anspruch als solchen, sondern gibt dem Verpflichteten lediglich das Recht, unter Berufung auf die eingetretene Verjährung (Einrede) die Leistung (Erfüllung) dauerhaft zu verweigern (§ 214 Abs. 1 BGB). Leistet der Verpflichtete trotz der an sich eingetretenen Verjährung, kann er keine Rückerstattung verlangen (§ 214 Abs. 2 BGB). Im Pr...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.4.1 Hemmung der Verjährung

Rz. 22 Die Hemmung der Verjährung bewirkt, dass der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird (§ 209 BGB), diese also für den Zeitraum der Hemmung in ihrem Ablauf unterbrochen wird. Nach Beendigung der Hemmung läuft die bereits begonnene Verjährungsfrist weiter. Der Lauf der Verjährungsfrist ist daher nur vorübergehe...mehr

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Klose, SGB I § 36 Handlungs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 33 Coester, Zur sozialrechtlichen Handlungsfähigkeit des Minderjährigen, FamRZ 1985 S 982. v. Einem, Auswirkungen des Betreuungsgesetzes auf das Sozialrecht, SGb 1991 S. 477. Kunz, Zur Rechtsstellung des Minderjährigen im Sozialrecht, ZfJ 1984 S. 392. Mrozynski, Die Zurechnung des Vertreterverhaltens im Sozialrecht, SGb 1993 S. 13. Samartzis, Die Vertretung der Bedarfsgemein...mehr

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Klose, SGB I § 36 Handlungs... / 2.1 Handlungsfähigkeit (Abs. 1)

Rz. 4 Anlass und Ausgangspunkt für die Einräumung der Handlungsfähigkeit im Sozialrecht war die unbeschränkte zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit für mit einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zusammenhängende Rechtsgeschäfte (§ 113 Abs. 1 BGB). Da mit Dienst- oder Arbeits-/Ausbildungsverhältnissen Sozialversicherungspflicht mit entsprechenden Beitragspflichten verbunden ist, w...mehr

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Klose, SGB I § 36 Handlungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die partielle Handlungsfähigkeit 15-Jähriger für den Bereich des Sozialrechts und erweitert insoweit die beschränkte Handlungsfähigkeit nach §§ 106ff. BGB. Rz. 2a Die Regelung ist in BT-Drs. 7/868 S. 28/29 wie folgt begründet worden: "Zu den Grundsatznormen, die die Stellung des einzelnen im Sozialrecht bestimmen, gehört auch die Regelung, von welc...mehr

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Klose, SGB I § 41 Fälligkeit / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 41 enthält eine gegenüber den Vorschriften der besonderen Bücher des SGB nachrangige Regelung über die Fälligkeit der Ansprüche auf Sozialleistungen; die Nachrangigkeit ergibt sich einerseits aus dem einleitenden Wortlaut "Soweit" und andererseits aus dem Vorbehalt des § 37. Die Regelung entspricht inhaltlich § 271 Abs. 1 BGB. Durch die Fälligkeit wird der Zeitpunkt ...mehr

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Klose, SGB I § 36 Handlungs... / 2.3.2 Zustimmungsbedürftige Handlungen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 29 Die Handlungsfähigkeit im Sozialrecht bezieht sich dem Grunde nach auf die Begünstigungen, der Erleichterung der Geltendmachung und die Erfüllung von Ansprüchen und wurde im Wesentlichen aus diesem Grund eingeräumt. Daraus ergibt sich für den Minderjährigen zwar ein (eigener) Anspruch auf Handlungen, die solche Begünstigungen zur Folge haben, es entsteht jedoch kein a...mehr

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FoVo 05/2019, Pfändbarkeit ... / 3 Der Praxistipp

Verletztenrente ist pfändbar Die Verletztenrente nach § 56 SGB VII ist in voller Höhe nach § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen pfändbar. Das hat der BGH schon 2016 entschieden (BGH NJW 2017, 959). Sie fällt nicht unter § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I. Denn diese Schutzvorschrift erfasst nicht Leistungen, die den durch Körper- oder Gesundheitsschäden bedingten Einkommensverlust aus...mehr

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FF 05/2019, Rechtsprechung ... / Verfahrenskostenhilfe

BGH, Beschl. v. 27.11.2018 – X ZA 1/17 Wird Prozesskostenhilfe von Personen beantragt, die nach ihren Angaben keine Sozialhilfe beziehen, muss dargelegt und glaubhaft gemacht werden, wie der Lebensunterhalt finanziert wird. Auch freiwillige Zuwendungen Dritter sind nach der umfassenden Definition des § 115 ZPO grundsätzlich dem Einkommen hinzuzurechnen, wenn sie regelmäßig un...mehr

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FoVo 05/2019, Pfändbarkeit ... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht beide Renten als pfändbar an Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Zutreffend ist das LG davon ausgegangen, dass die streitbefangene Unfallrente eine laufende Geldleistung darstellt, die gem. § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen gepfändet werden kann. Die hiergegen gerichteten Beschwerdeangriffe gehen fehl. Pfändungsschutz...mehr

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Jung, SGB XII § 2 Nachrang ... / 2.1 Aufgabe der Sozialhilfe

Rz. 3 Die in der Vorschrift vorgenommene Aufzählung ist nicht abschließend zu verstehen, wie schon die Gesetzesbegründung ausführt und durch die Verwendung der Worte "vor allem" im Gesetzestext betont wird. Die Nennung des Einsatzes der Arbeitskraft macht allerdings deutlich, wie sehr sich die Blickrichtung des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des Sozialhilferechts gegenübe...mehr

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Jung, SGB XII § 1 Aufgabe d... / 2.1 Aufgabe der Sozialhilfe

Rz. 3 Nach wie vor wird die Aufgabe der Sozialhilfe darin gesehen, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, dass der Würde des Menschen entspricht. Die Bezugnahme auf Art. 1 Abs. 1 GG stellt deutlich heraus, wie sehr die Menschenwürde auch immer noch Maßstab zu sein hat, wenn es in der Bundesrepublik Deutschland um die Absicherung von Menschen in No...mehr

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Jung, SGB XII § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift, die sich mit der Stellung der freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der Sozialhilfe befasst, hat im Gesamtsystem der Erbringung sozial(hilfe)rechtlicher Leistungen eine herausgehobene Bedeutung: Durch sie wird sichergestellt, dass es nicht ausschließlich und allein die Aufgabe der Sozialhilfeträger ist, Leistungen der Sozialhilfe zu erbringen. Auch und gera...mehr

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Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 André, Der Anspruch nach § 116 Abs. 7 Satz 1 SGB X – Bereicherungsanspruch oder öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch?, ZfSH/SGb 1986 S. 97. Becker, Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Schadensrecht, VersR 1985 S. 201. Beil, Pauschalierung, Teilabkommen und Regressverzicht, BG 1989 S. 390. Binkert, Prozessrechtliche Problemstellungen im Anwendungsbereich des § 1...mehr

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Sauer, SGB III § 28a Versic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.2.2006 in das SGB III eingefügt. Nr. 1 ist mit Wirkung zum 2.2.2006 durch das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Vewaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) geändert worden. Abs. 1 und 2 zum 1.7....mehr

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Sauer, SGB III § 176 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält den Grundsatz notwendiger Zulassung von Träger und Maßnahme, bevor eine solche durch den Träger durchgeführt werden darf oder der Träger die Maßnahme durchführen lassen darf. Seit dem 1.4.2012 bedürfen nach Abs. 1 Satz 1 alle Träger nach § 21 der Zulassung durch eine fachkundige Stelle als Voraussetzung dafür, von den Agenturen für Arbeit geförde...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 52 Schaaf, Pflegeversicherung bei Auslandstatbeständen, WzS 1995 S. 289. Schötz, Soziale Pflegeversicherung im Rahmen über- und zwischenstaatlichen Rechts, DAngVers 1995 S. 177. Schulz, Freiwillige Versicherung in der Pflegeversicherung, Die Beiträge 2003 S. 321. Spiethoff, Die Pflegeversicherung im System des internationalen Sozialrechts, BKK 1995 S. 545. Trenk-Hinterberger...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.4.2 Bereinigung des zu versteuernden Einkommens für außersteuerliche Zwecke

Rz. 66 Durch das SteuersenkungsG v. 23.10.2000[1] ist in § 2 EStG ein Abs. 5a eingefügt worden. Er bestimmt, dass die Begriffe Einkünfte, Summe der Einkünfte, Einkommen, zu versteuerndes Einkommen, soweit sie für außersteuerliche Rechtsnormen von Bedeutung sind, sich um die nach § 32d Abs. 1 EStG und § 43 Abs. 5 EStG zu besteuernden Beträge sowie die nach § 3 Nr. 40 EStG ste...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Professor Dr. Roland Rixecker, Präsident des saarländischen Verfassungsgerichtshofs, Träger des Richard-Spiegel-Preises:

Mit ihren normativ verbindlichen Anforderungen an die Fortbildung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten weiß die deutsche Anwaltschaft mit Mut und Tatkraft zukunftswirksam Professionalität sicherzustellen. Das gilt in besonderem Maße für "Querschnittsgebiete" wie das Verkehrsrecht, dessen Beherrschung aktuelle und tiefgründige Kenntnisse und Fertigkeiten nicht nur im Stra...mehr

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FoVo 03/2019, Bemessung des... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt der fiktiven Berechnungsmethode Das LG hat dem Antrag des Schuldners, den ihm aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) des AG gemäß § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO monatlich pfandfrei zu belassenden Betrag auf 944,66 EUR zu erhöhen, zu Recht stattgegeben. Der unpfändbare notwendige Unterhalt des Schuldners im Sinne des § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO entspricht grund...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / c) Scheinselbstständige

Rz. 163 Scheinselbstständige sind Arbeitnehmer, die nur "zum Schein" wie Selbstständige auftreten oder als solche bezeichnet werden, nach den tatsächlichen Verhältnissen aber abhängig beschäftigt sind. Das Problem der Scheinselbstständigkeit hat sich in der Bundesrepublik infolge einer verschärften Wettbewerbs- und Arbeitsmarktsituation verschärft. Rz. 164 Scheinselbstständig...mehr