Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 3 Literatur

Rz. 17 Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Schlaeger, Wer bestimmt den Sitz eines Sozialversicherungsträgers?, SGb 2009 S. 19. Schnapp (Hrsg.), Probleme der Rechtsquellen im Sozialversicherungsrecht, Tagungsband zum 6. Fachkolloquium des Instituts für Sozialrecht, Bochumer Schrifte...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.9 Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts

Rz. 67c Die Ausgestaltung des deutschen Sozialrechts obliegt an sich dem deutschen Gesetzgeber. Sofern sich der Staat zur Leistungserfüllung jedoch Privater bedient und gleichzeitig die Leistungen aus öffentlichen Geldern finanziert, ist immer auch sowohl an das nationale als auch an das unionsrechtliche Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht zu denken (vgl. v. Boetticher/Münder,...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 3 Literatur

Rz. 22 Bieback, Etablierung eines Gemeinsamen Marktes für Krankenbehandlung durch den EuGH, NZS 2001 S. 561; Eichenhofer, Institutionelle Förderung aus europäischer Sicht, SDSRV (1998) Nr. 43 S. 105; Kingreen, Vergaberechtliche Anforderungen an die sozialrechtliche Leistungserbringung, SGb 2004 S. 659; Krickl, Überregulierung hemmt Kinderschutz, Städte- und Gemeinderat 2011 S. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 3 Literatur

Rz. 12 Banafsche, Die Leistungsvergabe im Recht der Kinder- und Jugendhilfe in Form der Sozialraumvergabe, ZKJ 2010 S. 227; Bernzen, Die rechtliche Stellung der freien Jugendhilfe, Köln 1993; Braun/Kappenmann, Vergaberechtliche Überprüfung von Aufträgen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe an Träger der freien Jugendhilfe nach SGB VIII, KommJur 2006 S. 149; DIJuF-Rechtsguta...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 3 Literatur

Rz. 10 Freitag, Das Jugendamt als Organ der Jugendhilfe, seine Öffentlichkeitsarbeit durch mediale Präsenz und der Informationsanspruch des Jugendhilfesuchenden, ArchsozArb 2002 S. 49; Kreft, Verwaltungsmodernisierung im Rechtsrahmen des SGB 8/KJHG, NDV 1999 S. 108; Meysen, Föderalismusreform – Themenkomplex Soziales: Mögliche Auswirkungen auf das Kinder- und Jugendhilferecht ...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 3 Literatur

Rz. 5 Böhmer, Neugestaltung der Kinder- und Jugendhilfe – Ein Beitrag zur Qualitätsdebatte im Zuge der Novellierung der §§ 79/79a SGB VIII, VSSR 2014 S. 273; Fazekas, Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes, NDV 2015 S. 359; Jaritz , Qualität im Sozialrecht – Bericht über die Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverba...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1.3 Verhältnis zu anderen Finanzierungsformen

Rz. 6 Das Finanzierungssystem der §§ 74 ff. ist – von den Sonderregelungen der §§ 78a ff. abgesehen – offen gestaltet. Es hat keinen abschließenden Charakter. Weitere Finanzierungsformen sind also nicht ausgeschlossen. Den freien Trägern ist es ferner nicht verwehrt, sich Kostenerstattungsansprüche der Leistungsberechtigten abtreten zu lassen. Das BVerwG hat dies für das Soz...mehr

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FF 03/2020, Rechtsprechung ... / Sozialrecht

BSG, Urt. v. 11.7.2019 – B 14 AS 23/18 In die Bemessung existenzsichernder Leistungen nach dem SGBII ist bei der abwechselnden Betreuung minderjähriger Kinder nach dem familienrechtlichen Wechselmodell neben deren anteiligen Unterkunftskosten unabhängig von ihrem Alter ein hälftiger Mehrbedarf bei Alleinerziehung einzustellen (red. LS). BSG, Urt. v. 29.8.2019 – B 14 AS 43/18 Be...mehr

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FoVo 03/2020, Pfändbarkeit ... / 2 II. Die Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Beschwerdegericht hat keinen Anspruch gesehen Das LG hat ausgeführt, der Schuldner habe keinen Anspruch, die zur Insolvenzmasse gezogenen Beträge soweit zu reduzieren, dass die Einkommensteuer zuzüglich Nebenleistungen der Jahre 2012 bis 2014 aus dem sich danach ergebenden insolvenzfreien Vermögen beglichen werden könnte. Kei...mehr

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Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 76 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Abs. 3 und 4 wurden mit Wirkung zum 1.1.1989 durch Art. 1 Nr. 7 des Meldepflicht- und Beitragseinzug-Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) angefügt; Abs. 2 Nr. 3 wurde neu gefasst, Abs. 4 Satz 3 und 4 wurden angefügt durch Art. 2 Nr. 14 de...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie umfasste zunächst nur die Abs. 1 bis 3. Abs. 1 (Ausgleich des Haushalts in Einnahme und Ausgabe) und Abs. 2 (Erfüllung der obliegenden Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkei...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.1.2 Rentabilität

Rz. 3 Die Verpflichtung zur Erzielung eines angemessenen Ertrages folgt nicht nur aus § 80 Abs. 1, sondern auch bereits aus dem für die gesamte öffentliche Verwaltung geltenden Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung (vgl. § 69 Abs. 2; vgl. auch § 6 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz). Der Begriff Ertrag meint dabei nicht nur die geldwerte Verzinsung bzw. Rend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen

Rn. 299 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Verfassungsrechtlich geboten ist zumindest der steuerliche Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten. Dem Gesetzgeber steht es grds allerdings frei, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht oder im Sozialrecht zu berücksichtigten (BFH BStBl II 2014, 383). Der Gesetzgeber muss nach der Rspr des BVerfG j...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Ermittlung des notwendigen Unterhalts

Rz. 24 Bei der Bemessung des pfandfreien Betrags sind grundsätzlich die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrags zu berücksichtigen, auch wenn der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt (BGH, Vollstreckung effektiv 2011, 13 = WM 2010, 1754 = FamRZ 2010, 1654 = ZVI 2010, 348 = MDR 2010...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / III. Was sich ändert und was bleibt

Ein Federstrich des Gesetzgebers und "ganze Bibliotheken werden zu Makulatur"[26] – treffender als mit den Worten Julius von Kirchmanns lassen sich die Konsequenzen aus der neuesten Gesetzesänderung nicht beschreiben. Der grundlegende Systemwechsel liegt darin, dass künftig Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kindern unberücksichtigt bleiben, soweit deren jeweiliges Ges...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Der sozialrechtliche Rang

Mit den vorstehend beschriebenen Gesetzesänderungen beabsichtigt der Gesetzgeber eine Entlastung von Kindern pflegebedürftiger Eltern. Soweit Unterhaltsansprüche beim Einkommen unberücksichtigt bleiben und der Regressausschluss wirkt, gilt die Maxime vom Primat des Unterhaltsrechts vor dem Sozialrecht nicht mehr. Als primäre Leistung treten die verschiedenen Hilfen des SGB X...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / V. Resümee

Die durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz eingeleiteten Reformen sind ein wichtiger Schritt, um das Sozialhilferecht an die veränderten Lebensumstände anzupassen. Bezogen auf den Gesamtaufwand bewirken verhältnismäßig geringe Mitteln eine substantielle Entlastung vieler Familien, die sich ohnehin schon – oft über viele Jahre – in einer persönlich belastenden Situation befi...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / II. Die Gesetzesänderungen

Die zentralen gesetzlichen Änderungen beziehen sich auf die Vorschriften zum zu berücksichtigenden Einkommen und den Regress (§§ 43, 94 SGB XII). Die Vorschriften sind nahezu wortgleich aus § 43 Abs. 5 und § 94 Abs. 1 SGB XII a.F. in dem neu eigefügten § 94 Abs. 1a SGB XII zusammengefasst, der nunmehr für alle Leistungen nach dem SGB XII gilt.[22] Eine entsprechende Regelung...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / I. Vorgeschichte

Obwohl es immer wieder Kritik an den Ungereimtheiten gab, dass zwar die Leistungen zur sozialen Grundsicherung beim Unterhaltsregress begünstigt waren, nicht aber die wenigstens ebenso drängenden Belastungen im Fall der Heimpflege,[2] hatte die Politik einen Handlungsbedarf für lange Zeit verneint.[3] Wie der geneigte Leser dem Koalitionsvertrag entnehmen konnte, soll es dam...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Vor Inkrafttreten des § 14 wurden die Entscheidungen über die Bewilligung von Rehabilitationsleistungen nicht selten mehrere Monate hinausgezögert. Der Grund hierfür waren insbesondere Arbeitsrückstände oder Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Rehabilitationsträgern. § 14 brachte zum 1.7.2001 für alle Rehabilitationsträger (§ 6) erstmals eine konkrete Verpflichtun...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.2.2 Problem der Erkennung von Anträgen auf Teilhabeleistungen

Rz. 17 Die Fristen des § 14 wirken für den Rehabilitationsträger nur, sobald für ihn erkennbar wird bzw. sobald für ihn erkennbar hätte werden müssen, dass der Antrag auf eine Leistung gleichzeitig als Antrag auf eine Teilhabeleistung zu verstehen ist. Als Teilhabeleistungen gelten die Leistungen der medizinischen Rehabilitation (§§ 42 ff.), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Erbengemeinschaft als Gegner

Rz. 20 Da die Miterben gem. § 2058 BGB als Gesamtschuldner haften, kann jeder einzelne Miterbe auf die Gesamtforderung verklagt werden und nicht lediglich auf den Anteil, der seiner Erbquote entspricht (Einzelheiten siehe § 2058 Rdn 1). Der Gläubiger kann es sich aussuchen, ob er Gesamtschuldklage (also auf Haftung eines oder einiger Miterben für die gesamte Schuld, § 2058 B...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / Literaturtipps

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Vorbemerkung zu §§ 2333 ff.... / Literaturtipps

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.2.1 Voraussetzungen für einen Sozialhilferegress

Das Sozialamt kann gegenüber dem Hilfebedürftigen erbrachte Zahlungen auch gegenüber dem gesetzlich Unterhaltsverpflichteten geltend machen. Das entsprechende Verlangen des Sozialhilfeträgers nennt man "Sozialhilferegress". Soweit der Sozialhilfeträger die betroffenen Angehörigen zur Zahlung in Anspruch nehmen will, muss er diese vom Übergang der Ansprüche des Hilfebedürftige...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / cc) Gesetzliche Altersrente

Rz. 614 Jeglicher Erwerbsschaden endet mit dem Eintritt des gesetzlichen Rentenalters. Dieses ist in § 35 SGB VI für die Geburtsjahrgänge ab 1965 nunmehr auf das 67. Lebensjahr (bei Soldaten und Polizisten früher) angehoben worden. Die gestaffelte Anpassung für die Jahrgänge 1947 bis 1964 ergibt sich aus § 7a SGB II (für jedes Jahr ab 1947 bis 1957 einen Monat, für die Jahrg...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / e) Erneute Schädigung einer bereits vorgeschädigten HWS

Rz. 317 In den ärztlichen Gutachten wird oft von einer bereits vor dem Unfall "degenerativ vorgeschädigten Halswirbelsäule" (vgl. auch Rdn 225 ff., Rdn 275 ff.) gesprochen. Gemeint sind damit ausschließlich altersbedingte Verschleißerscheinungen. In Betracht kommen aber auch noch nicht ausgeheilte Vorschädigungen. Diese Verschleißerscheinungen sind nicht immer mit körperlich...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / Literaturtipps

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / I. Sachlicher Anwendungsbereich der Beratungshilfe

Rz. 105 Beratungshilfe nach dem BerHG wird gem. § 2 Abs. 2 BerHG in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt. Dies können somit Angelegenheiten seinmehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / b) Andere zumutbare Hilfsmöglichkeiten i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG

Rz. 117 Andere zumutbare Hilfsmöglichkeiten i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG sind etwa kommunale öffentliche Rechtsauskunftsstellen , wie sie z.B. in Lübeck und Kiel, aber auch in vielen anderen Städten bestehen, weiter die Mietervereine für deren Mitglieder, allgemein Behörden , soweit ihnen kraft Gesetzes Auskunftspflichten obliegen, was insbesondere (aber nicht ausschließlich)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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§ 8 Testierfähigkeit / 3. Schweigepflicht im Sozialrecht

Rz. 112 Je älter die Erblasser werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Mitarbeiter einer Sozialbehörde, bspw. des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, mit diesem Kontakt hatte. Diesem Mitarbeiter könnte aufgrund des sogenannten Sozialgeheimnisses ein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 35 Abs. 3 SGB I zustehen. Rz. 113 Die Übermittlung von Sozialdaten an Dritt...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Mögliche Anspruchsgrundlagen

Rz. 128 Denkbar sind Ansprüche auf der Grundlage schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Erblasser und Pflegeperson. Falls der Nachweis einer solchen Vereinbarung (Dienstvertrag) gelingt, besteht auf dieser Grundlage ein Anspruch auf die vereinbarte bzw. übliche Vergütung. Der Nachweis eines vereinbarten Entgelts dürfte aber gerade für den Fall, dass eine dem Erblasser nah...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / III. Muster zur Vermächtnislösung

Rz. 59 Muster 21.5: Vermächtnislösung Muster 21.5: Vermächtnislösung § 1 Zu meinem Alleinerben setze ich _________________________ ein. § 2 Als Vorvermächtnis setze ich meinem Kind _________________________ ein Vermächtnis im Wert von 60 % des gesetzlichen Erbteils aus. Berechnungsgrundlage ist der Wert des Nachlasses per Todestag (vorbereitende Ansprüche nach § 2314 Abs. 1 BGB ...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / A. Gefahren und Gestaltungsziele

Rz. 1 Eltern geistig oder körperlich behinderter Kinder geraten oftmals in einen Interessenkonflikt: Auf der einen Seite möchten sie, dass ihr behindertes Kind auch nach ihrem Ableben bestmöglich versorgt ist. Auf der anderen Seite ist es für sie nur schwer hinnehmbar, dass ihr hinterlassenes Vermögen für die gesetzlichen Leistungen vollständig verbraucht wird, ohne dass das...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / VI. Muster für die Vor- und Nacherbschaftslösung

Rz. 52 Muster 21.3: Vor- und Nacherbschaft bei behinderten Erben Muster 21.3: Vor- und Nacherbschaft bei behinderten Erben § 1 Erbeinsetzung Ich, _________________________, bestimme _________________________ (behindertes Kind) und _________________________ (gesundes Kind) jeweils zu Miterben. Die Erbquote von _________________________ (behindertes Kind) beträgt 60 % seines ges...mehr

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Insolvenz bei betrieblicher Altersvorsorge – ist der Geschäftsführer geschützt?

Zusammenfassung Hält ein nicht nur unwesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Gesellschafter-Geschäftsführern 50 % der Geschäftsanteile an einer GmbH, unterfällt er nicht den Vorschriften des BetrAVG. Hintergrund: Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer Der Kläger war neben drei weiteren Gesellschaftern mit 1/6 de...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.3 Anwendung des § 87 auch auf Erstattungsansprüche?

Rz. 19 Fraglich ist, ob § 87 auch auf Erstattungsansprüche nach §§ 102 bis 105 angewandt werden kann. Dies kann vermutet werden, nachdem das System gesetzlicher Forderungsübergänge im Sozialrecht zum großen Teil durch Ersatz- und Erstattungsansprüche abgelöst worden ist. Eine entsprechende Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 87 wurde im Gesetzgebungsverfahren angeregt (...mehr

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Jansen, SGB X § 91 Erstattu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 91 wurde mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in das SGB X eingeführt. Eine Vorgängervorschrift ist nicht vorhanden. Es war aber bereits im Jahr 1980 vom BSG festgestellt worden (Urteil v. 11.9.1980, 1 RA 75/79), dass der Grundgedanke des Auslagenersatzes, wie in § 670 BGB festgelegt, auch für öffentlich-rechtliche Auftragsverhältn...mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 99 trat zum 1.7.1983 mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft und ist seither nicht geändert worden (BT-Drs. 95 S. 38, 9/1753 S. 12, 43). Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde § 99 neu bekanntgemacht. Mit § 99 wird der Regelungsgehalt der vorher in § 25c Abs. 4 BVG und § 144 Abs. 3 und 4 AFG für den Bereich des ...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / II. Einheitlicher oder erbrechtsspezifischer Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts?

Rz. 5 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts taucht im Recht an vielen Stellen auf. So kennt das deutsche Recht eine Definition in § 9 AO und in § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I. Die Haager Abkommen zum Internationalen Privatrecht benutzen seit dem Zweiten Weltkrieg regelmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt als Anknüpfungspunkt zur Bestimmung des Personalstatuts (für Deutschland verbin...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.3 Bedürftigkeit

Rz. 38 Unterhaltsbedürftig ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs. 1 BGB). Ein Kind ist grundsätzlich bedürftig, wenn es weder über Vermögen noch Einkünfte verfügt, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken. Das wird in der Beratungspraxis der Träger der Jugendhilfe der Regelfall sein. Im Einzelfall sind folgende Besonderheiten zu beachten. Rz. 39 Geg...mehr

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Jung, SGB XII § 52 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 30 Böttiger, Ärztlich verordnete Verhütungsmittel als GKV-ergänzende Sozialhilfeleistungen?, Sozialrecht aktuell 2003 S. 203. Gerlach/Hinrichs, Therapeutische Hilfen für junge Menschen – problematische Schnittstellen zwischen SGB V, SGB VIII und SGB XII, ZfSH/SGB 2007 S. 387. Hohmann, Einbeziehung von Sozialhilfeempfängern in die gesetzliche Krankenversicherung?, SGb 2003 ...mehr