Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 65 Adamy/Kolf, Viel Theater und wenig Beifall – Der faule Hartz-IV-Kompromiss, Soziale Sicherheit 2011 S. 85. I. Becker, Bewertung der Neuregelungen des SGB II, Soziale Sicherheit Extra 2011 S. 7. dies., Wie die Hartz-IV-Sätze klein gerechnet wurden, SozSich 2014 S. 93. dies., Regelbedarfsermittlung – Die verdeckte Armut drückt das Ergebnis, SozSich 2015 S. 142. dies., Neuer...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 61 Behrendt, Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Beendigung des Arbeitslosengeld-II-Bezugs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit, jurisPR-SozR 23/2006, Anm. 2. Bieritz-Harder, Die "Hilfen zur Gesundheit" nach dem SGB XII – Ein Notfallnetz für Lücken im Krankenversicherungsschutz, ZfSH/SGB 2012 S. 514. Brörken, Krankenversicherung im Basis...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Ausnahme des Abs. 2 gemäß Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft. In dieser Fassung enthielt sie inhaltliche und verfahrensrechtliche Regelungen zur Bestimmung des Regelbedarfs und des Inhalts der Regelsätze. Durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur...mehr

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 2.1.2.2.2 Höhe des Barbetrages (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 17 Nach dem Gesetzeswortlaut steht den Berechtigten ein angemessener Barbetrag zu. Die generelle (zu Ausnahmen vgl. Rz. 21 ff.) Untergrenze der Angemessenheit hat der Gesetzgeber für Volljährige in Abs. 2 Satz 2 konkret festgelegt. Danach belief sich der Barbetrag auf mindestens 26 % des Eckregelsatzes (§ 35 Abs. 2 Satz 2 in der bis zum 31.12.2006 geltenden Fassung). Mit...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.4 Übernahme des Zusatzbeitrages nach § 242 SGB V (Abs. 4)

Rz. 40 Seit dem 1.1.2009 können die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung von den Versicherten einen Zusatzbeitrag zu verlangen. Abs. 4 stellt klar, dass auch dieser Beitrag von der Leistungspflicht nach § 32 Abs. 1 und 2 erfasst ist. Die Vorschrift flankiert damit das Recht der Betroffenen auf freie Wahl einer Krankenkasse (§ 173 ff. SGB V). Sie können bei erstmaliger...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 12. Aufsatzliteratur

Rn 44 Bauer, Sanierung im Insolvenzverfahren, § 12, in: Die GmbH in der Krise, 5. Aufl. 2016; Baumert, Konzerninsolvenzrecht: Antragslose Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand und Recht auf gesetzlichen Richter, ZInsO 2019, 608 ff.; Blankenburg, Begründung des Gruppengerichtsstands gemäß § 3a InsO bei konzentrierten "Konzerninsolvenzgerichten", ZInsO 2019, 169 ff.; Brünkma...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Untergeordnete Schuldnerbedeutung

Rn 20 Der antragstellende Schuldner darf "nicht offensichtlich von untergeordneter Bedeutung für die gesamte Unternehmensgruppe" sein, Abs. 1 Satz 1. Ob eine solche untergeordnete Bedeutung besteht, ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei neben Kriterien wie dem Anteil des Schuldners am gruppenweiten Umsatz und der gruppenweit zusammengefassten Bilanzsum...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit des Betriebs von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften

Leitsatz Der Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH für Länder und Kommunen kann nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei sein. Dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft. Normenkette Art. 132 Abs. 1 Buchst. g EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, Nr. 16 Satz 1 Buchst. l, Nr. 18 UStG Sachverhalt Die Kläger...mehr

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ABC der Werbungskosten / Grundsätzliches

Kosten der Ausbildung (einschl. Kosten der Fortbildung in einem nicht ausgeübten Beruf) hängen nicht mit einer existierenden Einnahmequelle zusammen und sind daher keine Werbungskosten (im Gegensatz zu "Fortbildungskosten"). Das gilt auch für Kosten der Vorbereitung auf einen nicht ausgeübten Beruf, dessen Ausübung ohne Vorbildung zulässig ist.[1] Die Abgrenzung zwischen Ausb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 12.1 Rechtslage bis Vz 2014

Rz. 255 Der Gesetzgeber reagierte mit der Normierung eines Abzugsverbots in § 9 Abs. 6 EStG (in § 4 Abs. 9 EStG für Betriebsausgaben) auf die Rspr. zu § 12 Nr. 5 EStG.[1] Der BFH hatte entschieden, dass Berufsausbildungskosten vorweggenommene Werbungskosten i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 1 EStG sein können, sofern ein hinreichender Veranlassungszusammenhang zwischen Aufwand und spät...mehr

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AGS 03/2021, Wirkzeitraum d... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Beiordnungszeitraum Maßgeblich für den Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Landes- bzw. Staatskasse ist der Umfang der Beiordnung nach § 48 Abs. 1 RVG. Der Vergütungsanspruch ist damit letztlich Grund und Höhe nach von dem Beiordnungs- bzw. Bewilligungsbeschluss des Gerichts abhängig. Von der Beiordnung sind grds. alle in der gerichtlichen Angelegen...mehr

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zfs 02/2021, Kausalität und... / c) Mehrere Ursachen

Für die Bejahung des Kausalzusammenhangs ist nicht erforderlich, dass das schädigende Verhalten oder das schädigende Ereignis die "ausschließliche" oder "alleinige" Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist. Vielmehr genügt der Nachweis der Mitursächlichkeit. Denn nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen steht die Mitursächlichkeit, und sei es auch nur im S...mehr

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FF 02/2021, Erwerbstätigenbonus und Halbteilung

I. Anfang des vergangenen Jahres löste der Beschl. v. 13.11.2019 nicht nur in der Anwaltschaft, sondern auch innerhalb der Amts- und Oberlandesgerichte eine lebhafte Diskussion aus, weil der BGH die Süddeutschen Leitlinien insoweit übernommen zu haben schien, als er sich für einen Erwerbstätigenbonus von 1/10 neben dem Abzug pauschalierter berufsbedingter Aufwendungen ausges...mehr

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Jung, SGB VII § 217 Bestand... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten (vgl. Art. 1 UVEG). In Abs. 3 wurde Satz 2 durch Art. 6 Nr. 9 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) mit Wirkung zum 1.1.2005 gestrichen. Abs. 2 Satz 4 wurde durch Art. 4 Nr. 16 des 5...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.5 Typische Behördenabläufe als gemeinsame Ursachen

Mit einer Steuerstrafsache sind im Laufe der Zeit – meist etliche Jahre lang – i. d. R. viele Abteilungen und Personen befasst. Auf der strafrechtlichen Schiene sind dies Steufa, BuStra-Stelle, Staatsanwaltschaft, Gericht (u. U. noch Berufung- oder Revisionsinstanz); auf der steuerlichen Schiene Bp, Veranlagung, Rechtsbehelfsstelle, FG (u. U. Nichtzulassungsbeschwerde, Revis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift über den ESt-Tarif ist "das Kernstück des Einkommensteuerrechts".[1] Vorbehaltlich der Sonderregelungen zum Progressionsvorbehalt in § 32b EStG, zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in § 32d EStG und zur Besteuerung bestimmter außerordentlicher bzw. weiterer Einkünfte in den §§ 34ff. EStG ergibt sich erst durch die Zuordnung der im Tarif fe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Risiken einer Fehleinschätzung

Rz. 775 Die Risiken einer Fehleinschätzung des Status des Mitarbeiters sind in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht immens. Wurde etwa von einem freien Mitarbeiterverhältnis ausgegangen, liegt aber in Wirklichkeit ein Beschäftigungsverhältnis vor, sind nachträglich die Beiträge zur Sozialversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zu leisten.[1437] Der ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Autoren

Susanne A. Becker Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, zertifizierte Mediatorin, Partnerin, Vahle Kühnel Becker Fachanwälte für Arbeitsrecht PartG mbB, Hamburg; Lehrbeauftragte an der Hamburg School of Business Administration, Hamburg Prof. Dr. Marion Bernhardt Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerb...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vorbemerkungen

Rz. 650 In der täglichen Praxis nimmt der Beratungsbedarf im Hinblick auf vorübergehende Auslandseinsätze von Arbeitnehmern und deren arbeitsvertraglicher Abbildung aufgrund der Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen deutlich zu. Insofern hat sich der aus dem Sozialrecht entliehene Begriff der Entsendung eingebürgert. Von einer Entsendung wird gesprochen, wenn ein ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1459 Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlen Erholungsurlaub. Zweck des Urlaubs ist die gesetzlich gesicherte Möglichkeit für einen Arbeitnehmer, die ihm eingeräumte Freizeit selbstbestimmt zur Erholung zu nutzen. Nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG [3275] treffen die Mitgliedstaaten die erforde...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / jj) Versicherungen, § 10

Rz. 690 Zur Bestimmung des Bedarfs an zusätzlichen Versicherungen für den entsandten Arbeitnehmer ist vor allem entscheidend, ob für die Dauer des Auslandseinsatzes der Arbeitnehmer in die deutsche Sozialversicherung einbezogen bleibt oder nicht.[1270] Grds. gelten die Vorschriften über die Versicherungspflicht und -berechtigung in der deutschen Sozialversicherung aufgrund d...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 4. Anhörungsverfahren

Zur Frage der Bewilligung in einem Anhörungsverfahren hatte das AG Göttingen [22] zu entscheiden. Während etwa im Sozialrecht im Rahmen eines Anhörungsverfahren regelmäßig keine Beratungshilfe zu bewilligen sei, da noch kein ablehnender Bescheid vorliege und eine Gegnerschaft der Behörde insoweit noch nicht vorliege,[23] erkannte das AG Göttingen eine Notwendigkeit der Bewill...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Nr. 4: Verstoß gegen eine Erwerbsobliegenheit

Rn 35 Die Stundung der Verfahrenskosten soll "ultima ratio" sein. Im Interesse des sparsamen Einsatzes öffentlicher Mittel ist der Schuldner gehalten, primär selbst für die Deckung der Verfahrenskosten Sorge zu tragen. Rn 36 Entsprechend der Erwerbsobliegenheit während der Wohlverhaltensperiode im Restschuldbefreiungsverfahren gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 wird eine solche...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und Sozialrecht im Konflikt

I. Einleitung 1. Unterschiedliche Rechtswelten Personenschadenregulierung erfährt eine sehr starke Prägung durch das Drittleistungsrecht. Gerade Sozialrecht und Zivilrecht sind zwei die Personenschadenabwicklung entscheidend bestimmenden Rechtsgebiete, die allerdings – obwohl dies notwendig wäre – nicht aufeinander abgestimmt sind und werden. Zivilrecht und Sozialrecht gehorch...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / e) Zession

aa) Gespaltener Forderungsübergang Das Zessionssystem im Personenschadenrecht ist ein kompliziertes Geflecht, geprägt u.a. durch verschiedene Zeitpunkte des Forderungswechsels und unterschiedliche Rahmenbedingungen.[69] Jeglicher Eingriff, der dieser Kompliziertheit und Komplexität keine Rechnung trägt, führt unweigerlich zu die außergerichtliche Schadenabwicklung nachhaltig ...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 5. BGH, Urt. v. 23.6.2020 – VI ZR 435/19 (Arbeitgeberregress)

a) Zivilrechtliche Betrachtung Die BGH-Entscheidung[88] zeigt, dass das Zessionsrecht auch zu Spannungen in anderen Drittleistungsbereichen (konkret Arbeitsrecht) führen kann. Der BGH bestätigt zunächst, dass für Arbeitgeber – wie schon zuvor zum Regress der Krankenkasse[89] – dieselben Grundsätze für die erfolgreiche Geltendmachung eines Regressanspruches Anwendung finden als...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / I. Einleitung

1. Unterschiedliche Rechtswelten Personenschadenregulierung erfährt eine sehr starke Prägung durch das Drittleistungsrecht. Gerade Sozialrecht und Zivilrecht sind zwei die Personenschadenabwicklung entscheidend bestimmenden Rechtsgebiete, die allerdings – obwohl dies notwendig wäre – nicht aufeinander abgestimmt sind und werden. Zivilrecht und Sozialrecht gehorchen unterschie...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / II. Rechtsprechung des BGH

1. BGH, Urt. v. 17.10.2017 – VI ZR 423/16 (Vorrang der sozialrechtlichen Klärung) Der BGH[7] postuliert zu Recht in seiner jüngeren Rechtsprechung,[8] dass sozialversicherungsrechtliche Vorfragen – gerade auch mit Blick auf die jeweils erforderlichen speziellen Kenntnisse – nicht von der Zivilgerichtsbarkeit, sondern allein und vorrangig im sozialgerichtlichen Verfahren (sieh...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 1. Unterschiedliche Rechtswelten

Personenschadenregulierung erfährt eine sehr starke Prägung durch das Drittleistungsrecht. Gerade Sozialrecht und Zivilrecht sind zwei die Personenschadenabwicklung entscheidend bestimmenden Rechtsgebiete, die allerdings – obwohl dies notwendig wäre – nicht aufeinander abgestimmt sind und werden. Zivilrecht und Sozialrecht gehorchen unterschiedlichen Systematiken; manchmal s...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 2. Rechtsänderungen, ältere Rechtsprechung

Das Drittleistungsrecht (allen voran das Sozialrecht) unterliegt häufigen Veränderungen. Nicht immer registriert der Zivilrechtler, dass sich die sozialrechtlichen Umstände, die einer früheren zivilgerichtlichen Entscheidung zugrunde lagen, zwischenzeitlich verändert haben mit der Folge, dass die diese Rechtsprechung zitierende Literatur und Rechtsprechung nicht mehr haltbar...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 4. BGH, Urt. v. 17.10.2017 – VI ZR 423/16 (Bereicherung bei Angehörigenprivilegierung)

a) Entscheidung Der BGH[35] ist der Auffassung, dass in denjenigen Fällen, in denen ein nach § 116 VI SGB X privilegierter Angehöriger zivilrechtlich verantwortlich den Schaden herbeigeführt hat, die Schadensersatzforderung gegen den Familienangehörigen und der Direktanspruch gegen dessen Versicherer beim Geschädigten verbleibe und es diesem dann freistehe, ob er diesen Anspr...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / b) Bereicherung

aa) Bereicherungsverbot Der BGH betont einleitend zutreffend, Sinn und Zweck von Zessionen (wie § 116 SGB X) sei, Drittleistungsträgern, durch deren Leistungen der Geschädigte schadensfrei gestellt wird, den Rückgriff zu ermöglichen, und den Schädiger durch die Versicherungsleistungen nicht unverdient zu entlasten. Zessionen vermeiden dabei die doppelte Entschädigung des Gesc...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 1. Voraussetzungen des Leistungsanspruchs

Der nicht-versicherte Unternehmer ist von sämtlichen zivilrechtlichen materiellen und immateriellen Ansprüchen gegenüber dem Schädiger ausgeschlossen. Er erhält stattdessen unter den besonderen Voraussetzungen des § 105 Abs. 2 SGB VII einen Leistungsanspruch gegenüber dem UVT, obwohl er an diesen (anders als der versicherte Unternehmer) zuvor keinerlei Leistungen (Versicheru...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 3. Haftungsausschluss

Gerade die Anwendung des § 105 Abs. 5 S. 1 i.V.m. Abs. 1 SGB VII muss zum Haftungsausschluss führen. Entfällt das Privileg (Entsperrung), weil der Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nrn. 1–4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt wurde, besteht kein Leistungsanspruch gegen den UVT. Hier ist der nicht-versicherte Unternehmer allein auf seinen zivilrec...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 2. BGH, Urt. v. 27.1.2015 – VI ZR 54/14 (Regresszuständigkeit, Aktivlegitimation)

a) Entscheidung Der klagende Sozialhilfeträger gewährte einem Unfallgeschädigten auf dessen an ihn originär gerichteten Antrag hin Leistungen im Arbeitsbereich einer Behindertenwerkstatt und Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreutem Wohnen; die Zuständigkeit im Außenverhältnis ergab sich nach § 14 SGB IX, obwohl der zuständige Unfallversicherungsträger den Unfall als Arb...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 3. BGH, Urt. v. 17.9.2019 – VI ZR 437/18

Diese BGH-Entscheidung setzt ohne eigenständige Argumentation den Weg fort, der mit der Entscheidung v. 27.1.2015 – VI ZR 54/14 betreten wurde (dazu oben II.2).mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / d) Parallelität von § 86 Abs. 3 VVG und § 116 Abs. 6 SGB X

aa) Historie Es hat in den 110 Jahren seit 1908 drei gesetzliche Ausprägungen der Angehörigenprivilegierung gegeben: § 67 VVG a.F., § 86 VVG und § 116 SGB X. Das Privileg wurde und wird außerhalb des VVG auf jeglichen Drittleistungsregress – mit Ausnahme des Sozialhilferegresses[59] – anspruchsausschließend angewendet.[60] Soweit andere Rechtsgebiete (wie Beamtenrecht, OEG, E...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / III. § 105 Abs. 2 SGB VII

Nach § 105 Abs. 2 SGB VII [99] erhält der nicht-versicherte Unternehmer Leistungen aus der Unfallversicherung, wenn er ohne die Haftungsprivilegierung gegen die im Betrieb Tätigen Haftpflichtansprüche hätte. 1. Voraussetzungen des Leistungsanspruchs Der nicht-versicherte Unternehmer ist von sämtlichen zivilrechtlichen materiellen und immateriellen Ansprüchen gegenüber dem Schäd...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 1. BGH, Urt. v. 17.10.2017 – VI ZR 423/16 (Vorrang der sozialrechtlichen Klärung)

Der BGH[7] postuliert zu Recht in seiner jüngeren Rechtsprechung,[8] dass sozialversicherungsrechtliche Vorfragen – gerade auch mit Blick auf die jeweils erforderlichen speziellen Kenntnisse – nicht von der Zivilgerichtsbarkeit, sondern allein und vorrangig im sozialgerichtlichen Verfahren (siehe § 118 SGB X) zu entscheiden sind. Zivilverfahren sind daher bis zur Klärung eine...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 3. Komplexität und Erfahrungswissen

Personenschadenregulierung erfolgt im Wesentlichen außergerichtlich: Nur rd. 6 % der Personenschäden im Kfz-Bereich gelangen vor Gericht;[5] prägend sind dabei Schmerzensgeldbegehren aufgrund vorgetragener, aber streitiger, psychischer Beeinträchtigungen (wie HWS, PTBS). Schwerere Verletzungen, die dann in Korrespondenz und Konflikt mit Drittleistungen stehen, sind selten Pr...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / a) Entscheidung

Der klagende Sozialhilfeträger gewährte einem Unfallgeschädigten auf dessen an ihn originär gerichteten Antrag hin Leistungen im Arbeitsbereich einer Behindertenwerkstatt und Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreutem Wohnen; die Zuständigkeit im Außenverhältnis ergab sich nach § 14 SGB IX, obwohl der zuständige Unfallversicherungsträger den Unfall als Arbeitsunfall aner...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / aa) Historie

Es hat in den 110 Jahren seit 1908 drei gesetzliche Ausprägungen der Angehörigenprivilegierung gegeben: § 67 VVG a.F., § 86 VVG und § 116 SGB X. Das Privileg wurde und wird außerhalb des VVG auf jeglichen Drittleistungsregress – mit Ausnahme des Sozialhilferegresses[59] – anspruchsausschließend angewendet.[60] Soweit andere Rechtsgebiete (wie Beamtenrecht, OEG, EFZG)[61] kei...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / c) Normative Schadenbetrachtung

Die Differenzbetrachtung erfasst Gewinn und Verlust in der Vermögensbilanz. Die normative Betrachtung beinhaltet daher auch, dass ein Geschädigter im Wege des Schadenersatzes grundsätzlich nicht mehr erhält als das, was er nach der materiellen Rechtslage verlangen kann.[55] Es erschließt sich nicht, warum der BGH der Korrektur durch den normativen Schadensbegriff keine Beach...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / bb) Sozialleistung als Subsidiärleistung

Wenn der BGH[80] meint, dass "wie sich schon aus der Zielrichtung des § 116 I SGB X ergibt, der Sozialversicherungsträger nur zum vorläufigen Eintreten verpflichtet ist, während die nach Deliktsrecht (oder nach dem Recht der Gefährdungshaftung) Verantwortlichen den Schaden endgültig tragen sollen", Sozialversicherer damit also nur subsidiär leistungspflichtig seien, wird deren...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / b) § 14 SGB IX

§ 14 SGB IX regelt nach der gesetzgeberischen Intention[11] ausschließlich die Verantwortung für die Leistungsbewilligung und -erbringung gegenüber dem Leistungsberechtigten im Außenverhältnis, ohne damit im Innenverhältnis der Leistungsträger (vor allem finanzielle) Zuständigkeiten festzulegen oder zu verändern. Dies verdeutlicht in § 14 SGB IX der Begriff des "leistenden R...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / c) Zessionszeitpunkt und Verjährung

Der BGH prüfte nicht den Zeitpunkt des von ihm bejahten Forderungsüberganges auf den Sozialhilfeträger.[17] Der Forderungsübergang nach § 116 SGB X ist sehr weitreichend und erstreckt sich auf das gesamte – künftig als möglich in Betracht kommende – Leistungsspektrum des SGB VII.[18] Mit Rücksicht auf die Allzuständigkeit des Unfallversicherungsträgers war jedenfalls im Unfa...mehr