Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Brandner, Der Nebenerwerbslandwirt – ein sozialversicherungsrechtlicher Grenzgänger, SdL 2023 S. 43. Deisler, Landwirtschaftliche Unfallversicherung im Lichte der Rechtsprechung, VSSR 1997, 147. ders., Die höchstrichterliche Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit zur Beitragsgestaltung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV), in: Gitter/Schulin/Zacher (Hr...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) ist die Befreiungsmöglichkeit mit Wirkung zum 30.3.2005 (Art. 32 Abs. 1 des Gesetzes) erweitert worden. Sie besteht nun, wenn die bewirtschaftete Grundstücksfläche bis zu maximal 0,25 ha (= 2.500 m2) beträgt, nachdem sie bis zum 29....mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.4.1 Antragsberechtigung

Rz. 14 Die Befreiung erfordert einen Antrag des landwirtschaftlichen Unternehmers. Der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem LPartG haben kein eigenes Antragsrecht (hM.; Riebel, in: Hauck, SGB VII, § 5 Rz. 17; Schlegel, in: Schulin, Handbuch der gesetzlichen Unfallversicherung, § 21 Rz. 6; Ricke, in: KassKomm, SGB VII, § 5 Rz. 2; a. A. Schwampe, Beiträge zur Sozialpolitik...mehr

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 2.2.2 Voraussetzungen für den Eintritt eines Versicherungsfalles

Rz. 5a Zur Feststellung eines Versicherungsfalls sind in mehrerlei Hinsicht Zusammenhangsfragen zu klären. Zunächst muss der innere (sachliche) Zusammenhang zwischen dem konkreten unfallbringenden Verhalten (beim Arbeitsunfall) bzw. der schädigenden beruflichen Einwirkung (bei der Berufskrankheit) und einer versicherten Tätigkeit bestehen. Anders ausgedrückt: Die unfallbring...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.1 Durchführung einer Heilbehandlung (Abs. 1 Nr. 1 1. Alternative)

Rz. 16 Zur versicherten Heilbehandlung gehören alle Maßnahmen nach § 27 (vgl. BSG, Urteil v. 24.6.1981, 2 RU 87/80). Erfasst sind daher diagnostische Eingriffe (BSG, Urteil v. 27.6.1982, 2 RU 20/78) und ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen, gleich ob diese ambulant oder stationär in einem Krankenhaus oder einer Spezialeinrichtung erfolgen, weiterhin vom Arzt angeordnete...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 3 Literatur

Rz. 167 Becker, Zur Unfallkausalität, SGb 2012, 691. ders., Unterschiedliche Kausalitätsprüfungen im Zivilrecht und im Sozialrecht am Beispiel neuerer BGH-Urteile zum Sudeck-Syndrom, MedSach 2011, 32. ders., Die wesentliche Bedingung – aus juristischer Sicht, MedSach 2007, 92. ders., Der Arbeitsunfall, SGb 2007, 721. ders., 50 Jahre BSG-Rechtsprechung zum Unfallversicherungsrech...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.3 Kausalitätslehre von der rechtlich wesentlichen Bedingung

Rz. 17 Ebenso wie im Zivil- und Strafrecht hat auch die Kausalitätsbeurteilung im Sozialrecht und speziell in der gesetzlichen Unfallversicherung die Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne als Ausgangspunkt. Danach besteht der Ursachenzusammenhang dann, wenn eine Ursache (die Bedingung) nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass die Wirkung (der Erfolg) en...mehr

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Eingruppierung einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim

Leitsatz Die Tätigkeiten einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim können einen einheitlichen Arbeitsvorgang bilden, der gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Das Eingruppierungsmerkmal "vielseitige Fachkenntnisse" fordert im Vergleich zu den "gründlichen Fachkenntnissen" eine Erweiterung des Fachwissens dem Umfang nach. Sachverhalt Die Beklagte betreibt ein Pflegeheim mit über 120 Plätzen, in welchem neben der Langzeitpflege auch eine vorübergehende Pflege angeboten wird. Die Klä...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 1 Der Begriff der Behinderung im AGG

Das AGG ist das Ergebnis der nationalen Umsetzung unionsrechtlicher Richtlinien. Daher ist "Behinderung" im Anwendungsbereich des AGG anders zu verstehen als im Sozialrecht. Das Unionsrecht unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Graden der Behinderung.[1] Das BAG definiert Behinderung i. S. d. § 1 AGG als eine langfristige Einschränkung der körperlichen Funktion, der ...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / Zusammenfassung

Überblick Keines der AGG-Merkmale ist so falllastig wie das der Behinderung. Der Behindertenschutz resultiert aus nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften, wobei im Fall einer Kollision das EU-Recht Vorrang hat.[1] Der Behindertenschutz findet im Sozialrecht einen wichtigen Baustein. Insofern sind in den relevanten Diskriminierungsfällen nicht nur Vorschriften des AGG, ...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt und trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes) in Kraft. Sie transformierte § 76 BSHG in das SGB XII, wobei Abs. 1 im Wesentlichen dem vormaligen § 76 Abs. 1 BSHG entspricht. In der Neuregelung stellt der Gesetzgeber k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sarrazin, Negative Steuern – Zur Wandlung des Steuerbegriffs, FS Haas (1996), 305; Eichenhofer, Kindergeld und Europarecht, StuW 1997, 341; Kulmsee, Reform der Familienbesteuerung, DStZ 1998, 14; Czicz, Problemfälle beim Familienleistungsausgleich, DStR 1998, 996; Dostmann, Drei Jahre einkommensteuerliches Kindergeld, DStR 1998, 884; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht (1999...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Pflichtteilsquoten

Rz. 375 Ein Pflichtteil (laglott) steht nur Leibeserben zu, Kap. 7 § 1 ErbG. Leibeserben sind gem. Kap. 2 § 1 ErbG die Abkömmlinge des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Erbteils, der einem Leibeserben bei gesetzlicher Erbfolge zustünde. Da allerdings der Ehegatte gegenüber gemeinschaftlichen Abkömmlingen der Eheleute bei gesetzlicher Erbfolge quasi alleinige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verletzung der Rechtsklarheit durch die Vermengung von Fiskal- und Sozialzwecken?

Rn. 144 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die "Verortung" des Kindergeldes als "typischer Sozialleistung" im Regelungszusammenhang des EStG sei systemfremd (vgl Droege in K/S/M, § 31 EStG Rz A 9 (04/2021)) und beinhalte eine problematische Verbindung von Sozialrecht und Steuerrecht (vgl Loschelder in Schmidt, § 31 EStG Rz 4 (43. Aufl 2024); Hey in Tipke/lang, Steuerrecht, § 8 Rz 95...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Das Kindergeld als Steuervergütung

Rn. 49 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Dem Gesetzgeber steht es frei, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht zu berücksichtigen oder ihr stattdessen im Sozialrecht durch die Gewährung eines ausreichenden Kindergeldes Rechnung zu tragen oder Entlastungen im Steuerrecht mit solchen durch das Kindergeld zu kombinieren (vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvL ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Europarechtliche Vorgaben

Rn. 30 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Doppelfunktion des Kindergelds nach dem X. Abschn, das zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums des Kindes einerseits und als Familienfördermaßnahme andererseits dient, ist auch für die europarechtliche Einordnung maßgebend (vgl Eichenhofer, StuW 1997, 341). Von Bedeutung ist insb die VO EWG Nr 1408/71 des Rates über die Anwend...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Grahn/Schmidt, Änderungen im Sozialrecht durch die "Hartz-Gesetze", SGb 2003, 207. Hanau, Einzelfragen und -antworten zu den beid...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Sozialrecht

a) Leistungen Rz. 210 Die Vorschriften des BGB können, allerdings nur soweit dort keine Regelungen existieren,[157] auch auf sozialrechtliche Leistungsbeziehungen Anwendung finden. Rz. 211 Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 45 SGB I). b) Rückgriff Rz. 212 Bei sozialrechtlichen Verträgen kann nach ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Sozialrecht – Haftpflichtrecht

Rz. 488 Zu beachten ist, dass im Haftpflichtrecht andere Kausalitäts- und Beweisanforderungen gelten als im Sozialrecht. Die sozialrechtlichen Kriterien gelten nicht für die zivilrechtliche Auseinandersetzung und umgekehrt.[589] Rz. 489 Da vielfach medizinische Gutachter von der im Sozialrecht vorherrschenden Kausalitätslehre geprägt sind, sollten sie vorsorglich auf die im Z...mehr

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

Zu den Abkürzungen siehe auch das Verzeichnis der ausgewerteten juristischen Periodika für die juris-Datenbank (https://www.juris.de/jportal/portal/page/fshelp.psml?cmsuri=/hilfe/de/r2/o_listen/listeaufsaetze.jsp).mehr

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§ 5 Verjährung / b) Rückgriff

Rz. 212 Bei sozialrechtlichen Verträgen kann nach der Rechtsprechung des BSG[158] auf die Vorschriften des BGB, die im Sozialrecht bei fehlender oder unvollständiger Regelung analog angewendet werden können, nur insoweit zurückgegriffen werden, als näher stehende Regelungen nicht vorhanden sind.[159]mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 1. § 148 ZPO

Rz. 213 Schwebt vor einem Verwaltungs-/Sozialgerichtsverfahren ein Rechtsstreit zwischen dem Verletzten und einem Drittleistungsträger (z.B. SVT über dessen Eintrittspflicht, den Anspruch auf Gewährung oder die Höhe einer Sozialleistung), ist ein Zivilrechtstreit des Verletzten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Sozialrechtsstreits nach § 148 ZPO auszusetzen.[277] § 148 Z...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / (1) Sozialhilfeträger

Rz. 55 Einem SHT[65] fehlt das Rechtsschutzinteresse für eine Klage, wenn nicht ernsthaft zu erwarten ist, dass er Sozialhilfeleistungen für den Verletzten erbringen muss.[66] Rz. 56 Die Prognose hinsichtlich der Eintrittspflicht orientiert sich zum einen an dem möglichen Leistungsspektrum des SHT insbesondere nach dem SGB XII, zum anderen aber auch an der Bedürftigkeit des V...mehr

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§ 5 Verjährung / a) Leistungen

Rz. 210 Die Vorschriften des BGB können, allerdings nur soweit dort keine Regelungen existieren,[157] auch auf sozialrechtliche Leistungsbeziehungen Anwendung finden. Rz. 211 Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 45 SGB I).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Mitgliedschaft

Rz. 1042 Die GKV erhebt keine Prämien, sondern Beiträge. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung findet keine individuelle Risikoprüfung statt; die GKV ist gesetzlich verpflichtet, jeden versicherungspflichtigen Bewerber aufzunehmen (Kontrahierungszwang). Rz. 1043 Die Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) besteht unabhängig vom Willen der Beteiligten und unabhängig von...mehr

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Literaturverzeichnis

Almeroth, Schadensersatz bei Verkehrsunfällen, 1. Aufl. 2023 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 82. Aufl. 2024 Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Aufl. 2021 Battis, Bundesbeamtengesetz, 6. Aufl. 2022 beck-online, Beck'sche Online-Kommentare (BeckOK) beck-online.GROSSKOMMENTAR (BeckOGK) Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, Loseblatt, ...mehr

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AGS 07/2024, Notwendige Fah... / II. Abzug notwendiger Fahrtkosten, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII

Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO i.V.m. § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII können von dem zu ermittelnden einzusetzenden Einkommen die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abgesetzt werden. Diese können, wenn sie über die eigenen Lebenshaltungskosten hinaus zur Berufsausübung auch erforderlich sind, berücksichtigt werden. Die VKH-Parte...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Drittleistungsrecht

Rz. 319 Das Leistungsrecht orientiert sich an den jeweiligen nationalen Vorgaben. Rz. 320 Die VO (EG) 883/2004 gilt seit 1.5.2010 und koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Art. 85 VO (EG) 883/2004 bestimmt: Rz. 321 Art. 85 VO (EG) 883/2004 – Ansprüche der Trägermehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Haftungsverzicht

Rz. 422 Ein privatrechtlicher Haftungsausschluss ist rechtlich zulässig.[503] Wegen der im Schuldrecht herrschenden Vertragsfreiheit kann die Haftung grundsätzlich durch Vertrag im Voraus[504] ausgeschlossen oder eingeschränkt werden,[505] nur ein Ausschluss der Haftung für Vorsatz ist unzulässig (§ 276 Abs. 3 BGB). Der rechtsgeschäftliche Haftungsverzicht ist formfrei mögli...mehr

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§ 5 Verjährung / c) § 113 SGB VII

Rz. 213 § 113 SGB VII – Verjährung (ab 1.1.1997) 1Für die Verjährung der Ansprüche nach den §§ 110 und 111 gelten die §§ 195, 199 Abs. 1 und 2 und § 203 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend mit der Maßgabe, daß die Frist von dem Tag an gerechnet wird, an dem die Leistungspflicht für den Unfallversicherungsträger bindend festgestellt oder ein entsprechendes Urteil rechts...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ee) ALG II

Rz. 439 Für Arbeitslosenhilfeempfänger wurden seit dem RRG 1992 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Die Beitragshöhe orientierte sich bis zum 31.12.1999 an einer Grenze von 80 % des der Lohnersatzleistung zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes. Ab 1.1.2000 galt als beitragspflichtige Einnahme nur noch die tatsächlich gezahlte Arbeitslosenhilfe (§ 166 Abs. 1 Nr. 2a...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / A. Einleitung

Rz. 1 Personenschadenregulierung ist komplex und kompliziert. Die Aussage[1] " Die Regulierung von Personenschäden ist nichts für Amateure " ist in der Tat mehr als zutreffend (siehe auch § 2 Rdn 329 ff.). Bei der Regulierung begegnen sich zwangsläufig unterschiedliche Rechtsgebiete mit aufeinander nicht abgestimmten bzw. abstimmbaren Systemen.[2] Wer sich in diesem Dickicht n...mehr

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§ 6 Tabellen / II. Soziale Bezugsgröße (§ 18 SGB IV)

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Arbeitskampf / 2.14 Streikfolgen

Während eines rechtmäßigen Arbeitskampfs ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten für die Zeit, während der sich die Arbeitnehmer am Streik beteiligen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehört oder nicht. Im Zuge der zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtung ist es möglich, dass inländische Arbeitgeber bzw. Beschäftigte durch ausländ...mehr

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Jung, AsylbLG § 11 Ergänzen... / 3 Literatur

Rz. 20 Deibel, Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsrecht 2019, ZFSH/SGB 2019, 541. ders., Der Umfang der Leistungseinschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialrecht aktuell 2019, 52. Gerlach, Das neue AsylbLG – Anspruch und Wirklichkeit in der Praxis der kommunalen Asylbewerberleistungsbehörden – Teil 1, 2 und 3, ZfF 2017, 197, 221, 245 (Teil 3 zu § 11: 256). de...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 eingeführt. Sie hat im weitesten Sinne § 1 JWG als Vorläufer. Im ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren war umstritten, ob die Jugendhilfe dem Sozialrecht oder dem Bereich Bildung und Erziehung zuzuordnen sei (so die Auffassung der Länder im Bundesrat: BT-Drs VI/3764 ...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 3 Literatur

Rz. 24 v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 1. Aufl. 2018. Busse, Bundesteilhabegesetz – Sozialgesetzbuch IX (Teil 1 Rehabilitation und Teilhabe), SGb 2017, 307. Dau/Düwell/Joussen/Luik, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Lehr- und Praxiskommentar (LPK-SGB IX), 6. Aufl. 2022. Eicher, Die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen im Kinder- und ...mehr

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Jung, AsylbLG § 11 Ergänzen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist 1993 in Kraft getreten und durch das Erste Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) dahingehend geändert worden, dass in Abs. 2 die Worte "nach § 1" gestrichen wurden, die dem Wort "Leistungsberechtigten" angefügt waren und für Irritationen sorgten, weil der Zusatz "nach § 1" im Übrigen nicht verwendet wurd...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Künstliche Intelligenz: Ein... / 6 Ausblick

Die Entwicklung digitaler Lösungen beschleunigt sich immer weiter. Während es bei Instagram 8 Monate dauerte, bis 100 Millionen Nutzer erreicht wurden, so erreichte ChatGPT dies in 2 Monaten. Berücksichtigt man den Aspekt, dass KI in weiten Teilen selbstlernend agieren kann, so wird dies zu weiterer Beschleunigung des Fortschritts beitragen. Dazu gehört auch die Entstehung u...mehr

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ZErb 06/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bieresborn/Schafhausen Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht 6., überarbeitete und aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-78653-2, ...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung ging es um Elternunterhalt für eine psychisch erkrankte Mutter, also um einen Sachverhalt, bei dem die Pflicht zum Elternunterhalt häufig von unabsehbarer Dauer ist, weil solche Eltern häufig schon in jungen Jahren dauerhaft erkranken und hilfebedürftig werden.[1] Das OLG München setzt sich in seiner Entscheidung mit den’unterhaltsrechtlichen ...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.5.1 Ziel und Voraussetzungen

Rz. 45 Abs. 5 trägt dem Umstand Rechnung, dass bestimmte Personenkreise aus medizinischen Gründen einer Ernährung bedürfen, die mit der normalen Versorgung mit Lebensmitteln nicht erreicht werden kann. Ziel ist es, mit dem Zuschlag ernährungsbedingte Gesundheitsschäden abzuwenden oder zu lindern ( BSG, Urteil v. 10.5.2011, B 4 AS 100/10 R Rz. 20 m. w. N.). Rz. 46 Berechtigt si...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Vgl. hierzu zunächst die Hinweise im laufenden Text sowie die übrige zur Vorgängervorschrift § 23 BSHG ergangene Rechtsprechung. Axmann, Keine nachträgliche Erbringung des Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 SGB XII bei rückwirkender Zuerkennung des Merkzeichens G, Anmerkung zum Urteil des SG Wiesbaden v. 30.4.2014, S 30 SO 47/12, RdLH 2014, 201. Berlit, Kein pauschalierter Me...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 22 Zur Frage der Übernahme von Mietkosten während der Haft: BSG, Urteil v. 12.12.2013, B 8 SO 24/12. Kein Wahlrecht zwischen Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen: BVerwG, Buchholz 436.0 § 27 BSHG Nr. 6. Keine Ausgrenzung von Randgruppen in der Sozialversicherung: BSG, FEVS 44 S. 437. Barbetrag, Bekleidungsbeihilfe und Übernahme rückständiger Versicheru...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 100 Armborster, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4, 52. v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 2. Aufl. 2020. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009, 94 und 136. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Problemanz...mehr

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ZErb 05/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aigner-Sahin Erbfälle mit Drittstaatenbezug unter dem Regime der Europäischen Erbrechtsverordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1163-6, 109 EUR Die vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 12 Abzugsverbot für eine erstmalige Berufsausbildung und Erststudium

Rz. 254 Mit der Einführung des § 9 Abs. 6 EStG durch G. v. 7.12.2011[1] stellte der Gesetzgeber klar, dass Aufwendungen des Stpfl. für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden. Das...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.1.1 Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit durch Sozialleistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Mit Satz 1 werden soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit als verbindliche Grundlagen des Sozialrechts in Umsetzung des Sozialstaatsprinzips hervorgehoben, zu dessen Verwirklichung das SGB Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten soll. Die Formulierung "gestalten" soll wohl verdeutlichen, dass der Gesetzgeber die Sozialrechtsord...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält eine Beschreibung der übergreifenden Aufgaben und Zielvorstellungen, die für alle Sozialleistungsbereiche gelten sollen und die mit der Kodifikation des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch verbunden sein sollten. Dies entspricht bereits früheren und neueren Regelungen in Sozialgesetzbüchern und sonstigen Gesetzen, die die Aufgaben und Ziele des Gesetz...mehr