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Vgl. hierzu zunächst die Hinweise im laufenden Text sowie die übrige zur Vorgängervorschrift § 23 BSHG ergangene Rechtsprechung.
Axmann, Keine nachträgliche Erbringung des Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 SGB XII bei rückwirkender Zuerkennung des Merkzeichens G, Anmerkung zum Urteil des SG Wiesbaden v. 30.4.2014, S 30 SO 47/12, RdLH 2014, 201.
Berlit, Kein pauschalierter Mehrbedarf für ältere oder nicht erwerbsfähige Menschen wegen Gehbehinderung (§ 30 Abs. 1 SGB XII) vor der behördlichen Feststellung, Anmerkung zu BSG 8. Senat, Urteil v. 25.4.2018, B 8 SO 25/16 R, jurisPR-SozR 18/2018 Anm. 4.
Brehm/Schifferdecker, Der neue Warmwasserbedarf im SGB II, SGb 2011, 505.
Bruckermann/Izkowskij, Eine kritische Analyse der neuen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe vom 1.10.2008, Sozialrecht aktuell 2011, 15.
Dau, Lässt sich ein Mehrbedarf wegen eingeschränkter Mobilität substantiieren?, jurisPR-SozR 14/2014 Anm. 4.
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Problemanzeige des Deutschen Vereins zur Bemessung des Bedarfs an Haushaltsenergie und des Mehrbedarfs bei dezentraler Warmwasserbereitung in Haushalten der Grundsicherung und Sozialhilfe – Lösungsperspektiven, NDV 2019, 241.
ders., Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe, NDV 2008, 503.
ders., Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe, NDV 2015, 1.
ders., Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung des Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII, NDV 2020, 540.
Gagel, Rückwirkende Entscheidungen über Schwerbehinderung, Schwerbehindertenausweis sowie Merkzeichen und ihre Folgen, Behindertenrecht 2009,...