Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 2.2 Änderungen

Rz. 7 Durch das SGB IX sind das bisherige Schwerbehindertengesetz (bisher in Nr. 2 genannt) und das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (bisher in Nr. 13 genannt) aufgehoben und deren Regelungen in das SGB IX übernommen worden, sodass diese unmittelbar Teil des Sozialgesetzbuches sind. Rz. 8 Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im A...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Arndt, Auslegung und Auslegungsrichtlinie – zur Interpretationsmaxime weitgehender Verwirklichung sozialer Rechte in § 2 Abs. 2 SGB-AT, SGb 1979, 406. Brackmann, Zu den sozialen Rechten im Sinne des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuchs, WzS 1977, 1. Bürck, Zur Methode der Gesetzesauslegung im Sozialrecht – Eine Auseinandersetzung mit § 2 Abs. 2 SGB I, SGb 1984, 7. der...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 8 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) mit Wirkung zum 1.1.2001 in Art. 1 des SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) eingefügt worden. Durch Art. 2 Nr. 12 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert worden; die bisherigen Ziff. 2 und 13 wurden im Zusammenhang mit...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.2 Ansprüche aus der Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 Satz 1 ist nicht sehr glücklich und macht das Sozialrecht für den betroffenen Bürger nicht durchschaubarer (nach BT-Drs. 7/868 S. 19 war das Gegenteil Ziel des Gesetzes), als sie pauschal die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit (Nr. 1) und die wirtsch...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 2.3 Verjährungshindernisse

Rz. 6 Für die dafür erforderliche Übergangsregelung wird daher, wie für das Verjährungsrecht des BGB im Sozialrecht insgesamt, die nur entsprechende Anwendung des Art. 229 § 6 Abs. 1 und 2 EGBGB angeordnet. Rz. 7 Die Übergangsregelung betrifft im Wesentlichen die Tatbestände der Unterbrechung der Verjährung, die mit der Änderung des Verjährungsrechts zum 1.1.2002 weggefallen ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift ist im Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 7/868 S. 23) wie folgt begründet worden: "Die Vorschrift bildet die Einleitungs- und Grundsatznorm für die in §§ 3 bis 10 genannten sozialen Rechte. Sie stellt in Satz 1 klar, dass die in den sozialen Rechten verankerten Leitvorstellungen der einzelnen Sozialleistungsbereiche sich als weitere Konkretisierung ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 2.2 Auslegung und Ermessensausübung (Abs. 2)

Rz. 10 Der erst auf Vorschlag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung angefügte Abs. 2, der die Bedeutung der sozialen Rechte als Auslegungs- und Ermessensregelung formuliert, hat lediglich klarstellende Funktion; denn bereits zu Abs. 1 war im Gesetzentwurf (BT-Drs. 7/868 S. 21) ausgeführt, dass dadurch die Anwendung der Einzelvorschriften durch Verwaltung und Rechtspre...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.5 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 28 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist grundsätzlich auch bei Versäumnis einer Frist des materiellen Sozialrechts zulässig (BSG, Urteil v. 25.10.1988, 12 RK 22/87 ). Der Ausschluss der Wiedereinsetzung richtet sich allein nach § 27 Abs. 5 SGB X (BSG, Urteil v. 20.9.1989, 7 RAr 110/87). Danach ist Wiedereinsetzung allein dann ausgeschlossen, wenn sich dies aus einer ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 2.1 Auskunftsstellen

Rz. 3 Abs. 1 benennt zunächst die durch Landesrecht bestimmten Stellen als Auskunftsstellen. Diese Regelung beruht auf einem Einspruch des Bundesrates gegen eine flächendeckende Bestimmung von Auskunftsstellen auf kommunaler Ebene (Kreise und kreisfreie Städte sowie aufgrund von Landesrecht auch die Gemeinden). Durch Landesrecht können nunmehr auch Stellen der Landesverwaltu...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.5 Klare, sachdienliche und vollständige Anträge

Rz. 20 Abs. 3 ergänzt die Regelungen über die Betreuungspflichten der Leistungsträger nach den §§ 13 bis 15. Durch eine Antragstellung nimmt der Bürger sein Recht wahr, eine Sozialleistung in Anspruch zu nehmen. In aller Regel setzt er dadurch ein Verwaltungsverfahren in Gang, an dessen Ende die Bewilligung oder Ablehnung der begehrten Sozialleistung steht, je nachdem, ob di...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 2.1 Familienlastenausgleich

Rz. 5 Die Überschrift nimmt die Familie und das Ziel der Minderung deren wirtschaftlichen Aufwands in Bezug. Die Regelung lässt sich jedoch nicht als eine solche eines umfassenden Familienlasten- oder Familienleistungsausgleichs (so § 31 EStG) verstehen, der alle Leistungen und Vergünstigungen einbezieht, die mit der Familie zusammenhängen. Dem Grunde nach bezog und bezieht ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

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Arbeitskampfrecht / 4 Normative Grundlagen des Arbeitskampfrechts

Der deutsche Gesetzgeber hat das Arbeitskampfrecht nicht geregelt. Deutsches Arbeitskampfrecht ist im ganz Wesentlichen Richterrecht. Die Begriffe Arbeitskampf und Streik werden zwar in einigen Gesetzen erwähnt. Dort geht es aber nicht um das Recht der kollektiven Arbeitsniederlegungen in seinen zentralen Problembereichen, sondern nur um Berührungspunkte des geregelten Arbei...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / Literaturtipps

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§ 33 Bürgergeld / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Unterhaltene Person hat kein oder nur ein geringes Vermögen; ein angemessenes Hausgrundstück bleibt unberücksichtigt (§ 33a Abs 1 S 4 Hs 2 EStG)

Rn. 183 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die unterhaltene Person darf kein oder nur ein geringes eigenes Vermögen haben, da sie dann nicht mehr bedürftig ist, BFH vom 11.02.2010, VI R 65/08, BStBl II 2010, 628. Entscheidend für die Höhe des Vermögens ist dabei der Verkehrswert, wobei der Verkehrswert eines Mietwohngrundstücks nicht nur durch einen Nießbrauchsvorbehalt, sondern auc...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / Literaturtipps

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Literaturverzeichnis

Ahrendt/Bader/Dörner/Mikosch/Schleusener/Schütz/Vossen/Woitaschek, Gemeinschaftskommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, Loseblatt, 134. Ergänzungslieferung, Stand: Oktober 2022 (zitiert: GK-ArbGG/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 82. Auflage 2024 Arens/Brand, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, 4. Auflage 2019 Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.13 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. m UStG

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. m UStG ist ein Auffangtatbestand. Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach Sozialrecht besteht, sind die Betreuungs- oder Pflegeleistungen gleichwohl steue...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 3. Weitere Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 49 Das Insolvenzgeld wird gewährt, wenn eines der folgenden drei Insolvenzereignisse eingetreten ist:mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / e. Weiteres

Als ausformuliertes Regelungsmodell adressiert der Reformvorschlag zahlreiche weitere Konstellationen und Fragen. Leben der Erbe des Unterhaltsverpflichteten und ein minderjähriger Berechtigter in häuslicher Gemeinschaft, kann auch Naturalunterhalt geleistet werden (vgl. § 1615b BGB-E). Das führt für den Fall, dass es mehrere Miterben gibt und nur einer/einzelne Naturalunterh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsnorm gilt seit 1992 de facto unverändert fort. Die Neufassung im JStG 2008 erfolgte wegen Änderungen im Sozialrecht und wegen der noch fehlenden Umsetzung von EU-Recht. Sie erweitert den Kreis der Begünstigten. Die Erweiterung gilt nominell seit dem 01.01.2008. Aufgrund des BFH-Urteils vom 08.11.2007 (Az: V R 2/06, BStBl II 2008, 634...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.14 Keine einrichtungsfremden Leistungen (§ 4 Nr. 16 S. 2 UStG)

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 16 S. 2 UStG sind Betreuungs- oder Pflegeleistungen, die von Einrichtungen nach den Buchst. a–m erbracht werden, nur steuerfrei, soweit es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, auf die sich die Anerkennung, der Vertrag oder die Vereinbarung nach Sozialrecht oder die Vergütung jeweils bezieht. Eine Einrichtung, die Leistungen ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Erbringung begünstigter Betreuungs- und Pflegeleistungen reicht bei privaten Einrichtungen allein nicht aus für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG. Sie sind nur dann begünstigt, wenn sie "als Einrichtungen mit sozialen Charakter anerkannte Einrichtungen" sind, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL (vgl. dazu Rz. 13 ff.). Die soziale ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 16 UStG befreit Leistungen "zur Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen" von der Umsatzsteuer. Aus sozialpolitischen Gründen soll verhindert werden, dass derartige Leistungen um die Umsatzsteuer verteuert werden. Entlastet werden sollen sowohl die Sozialversicherungsträger als auch die selbst...mehr

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AGS 04/2024, Keine Terminsg... / II. Anfall der Terminsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV entsteht die Terminsgebühr – soweit hier von Interesse – für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen. Nach S. 3 Nr. 2 dieser Vorschrift entsteht die Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen für die Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift geht auf § 50c der Umsatzsteuer-Durchführungsbestimmungen 1951 (UStDB) zurück. Diese Befreiung galt für förderungswürdige Jugendgemeinschaften (Jugendverbände, Jugendvereine) und Organe der öffentlichen Jugendpflege (Jugendämter). Der Befreiungskatalog entsprach im Wesentlichen bereits den auch heute noch begünstigten Leistungen...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 45 Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen. Der Begriff des Arbeitnehmers ist gesetzlich nicht definiert. Maßgeblich ist der abhängig Beschäftigte im arbeitsrechtlichen Sinn.[50] Rz. 46 Arbeitnehmer i.S.d. §§ 165 ff. SGB III sind demnach Personen, die eine Erwerbstätigkeit in persönlicher Abhängigkeit zu einem Arbeitgeber ausüben. Dazu gehö...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 4. Inhalt und Umfang des Anspruchs

Rz. 52 Schließlich sind nur solche Ansprüche erfasst, die sich auf Arbeitsentgelt beziehen. Schadensersatzansprüche für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, z.B. der Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter fristloser Kündigung, fallen nicht unter die Regelung. Rz. 53 Vom Insolvenzgeldanspruch umfasst ist der Bruttolohn sowie der Gesamtsozialversicherun...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / b) "Vorfinanzierung" von Insolvenzgeld gem. § 170 Abs. 4 SGB III

Rz. 64 Bei der Vorfinanzierung gewährt nicht die Arbeitsverwaltung den Vorschuss aus eigenen Mitteln, sondern der Verwalter handelt mit seiner Hausbank, einer anderen Bank oder einem Betriebserwerber einen Kredit in Höhe der künftigen Insolvenzgeldansprüche aus. Daraus bezahlt er die Nettolöhne im Insolvenzgeldzeitraum. Im Gegenzug treten die betroffenen Arbeitnehmer ihren A...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Betreuungs- und Pflegeleistungen sind nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG ohne weitere Bedingungen steuerfrei bei Erbringung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts. Darüber hinaus sind nach Maßgabe der § 4 Nr. 16 Buchst. b–m UStG auch Einrichtungen des Privatrechts befreit, wenn sie als soziale Einrichtungen anerkannt sind, was si...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurden die bislang in § 4 Nr. 16 Buchst. a–c UStG enthaltenen Steuerbefreiungsvorschriften für Krankenhäuser und andere Einrichtungen gleicher Art in § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG unter Übernahme der Terminologie des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL, wonach Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / Literaturtipps

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / Literaturtipps

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.2 Gesamtschuldnerische Haftung

Volle Haftung jedes Erben Die Miterben haften gesamtschuldnerisch. Dies bedeutet grundsätzlich, dass der Nachlassgläubiger die Forderung nach seinem Belieben gegen jeden der Miterben ganz oder teilweise geltend machen kann (§ 421 BGB).[1] Natürlich darf der Gläubiger die Leistung nur einmal erhalten. Derjenige Miterbe, der die Forderung des Gläubigers erfüllt hat, kann von de...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.1.3 Rechtsfolgen

Veräußerung an Dritte Wird ein Erbteil veräußert, führt dies dazu, dass der Veräußerer aus der mit dem Erbfall kraft Gesetzes zwischen ihm und den übrigen Miterben entstandenen Gesamthandsgemeinschaft ausscheidet und die Gemeinschaft mit dem Erwerber fortgeführt wird. Übertragen Miterben ihre Anteile am Nachlass jeweils zu gleichen Bruchteilen auf mehrere Erwerber, entsteht e...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 3 Literatur

Rz. 172 Bätge, Zur Rechtmäßigkeit von kommunalen Satzungen nach den §§ 22a ff. SGB II und zum maßgeblichen Rechtsschutz, Sozialrecht aktuell 2011, 131. Becker, Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.0 – Die Neuregelungen durch das RBEG vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage und Rechtsprechung, ZFSH SGB 2011, 185. Berlit, Neuere Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft u...mehr

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Jung, SGB XII § 35b Satzung / 3 Literatur

Rz. 12 Bätge, Zur Rechtmäßigkeit von kommunalen Satzungen nach den §§ 22a ff. SGB II und zum maßgeblichen Rechtsschutz, Sozialrecht aktuell 2011, 131. Berlit, Neuere Rechtsprechung zu den Kosten von Unterkunft und Heizung, SGb 2011, 619 (Teil I) und 678 (Teil II). ders., Akuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft, info also 2014, 243 (Teil I) und ...mehr

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Jung, SGB XII § 35b Satzung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift knüpft an die in den §§ 22a bis 22c SGB II zum 1.4.2011 geschaffene Möglichkeit an, die Kommunen zu ermächtigen, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. Durch § 35b gilt eine nach den §§ 22a bis 22c SGB II erlassene Satzung zur Bestimmung der Höhe der Kosten von Unterkunft und H...mehr

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Jung, SGB VIII § 70 Organis... / 3 Literatur

Rz. 9 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., Rechtsgutachten v. 12.7.2019, SN_2019_0423 Bn – Offenlegung der Kostensätze von Einrichtungen auf Anfrage eines Mitglieds des Unterausschusses Hilfen zur Erziehung eines Jugendhilfeausschusses, JAmt 2019, 573; ders., Rechtsgutachten v. 5.7.2022, SN_2022_0804 Ho – formelle Anforderungen an die Übertragung des Am...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 3 Literatur

Rz. 30 Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden, Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, abgedruckt bei Wiesner, SGB VIII, Anh. zu § 75; Gernert/Oehlmann-Austermann, Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe, 2004; Berzen, Die rechtliche Stellung der freien Jugendhilfe, Diss. 1993; Gerlach/Hinrichs, Weitere Entwick...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 3 Literatur

Rz. 18 Apitzsch, Nochmals – Budgetierung per Kartellabsprache?, NDV 2000, 206; Banafsche, Die Leistungsvergabe im Recht der Kinder- und Jugendhilfe in Form der Sozialraumvergabe, ZKJ 2010, 227; DIJuF, Rechtsgutachten v. 30.3.2017, J 8.260/J 4.200 Bm – Wirtschaftlichkeit als Kriterium der Bewilligung einer Hilfe zur Erziehung; Genehmigungsvorbehalt seitens der Jugendamtsleitung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35b Satzung / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 § 35b regelt in drei Sätzen Inhalt und Umfang der Geltung einer im Rahmen der §§ 22a bis 22c SGB II erlassenen Satzung für den Bereich des SGB XII. Dabei sehen § 22 a Abs. 1 und Abs. 2 SGB II die Möglichkeit vor, landesrechtliche Satzungsermächtigungen einerseits für die Bestimmung der Höhe der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 1) sowie andererseits ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.4.2 Haftung des Entleihers (§ 28e Abs. 2 Satz 1)

Rz. 38 Die Vorschrift greift bei rechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (vgl. auch Rz. 35). Dem Verleiher als Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers obliegt es, dessen Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle abzuführen. Kommt der Verleiher dieser Verpflichtung nicht nach, haftet der Entleiher für die Erfüllung der Zahlungspflicht wie ein selbstschuldnerischer Bürge (h...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.2 Wahlrecht

Rz. 4 Das Wahlrecht bezieht sich auf eine bestimmte Leistung der Jugendhilfe, die von verschiedenen Trägern angeboten wird. Dies setzt weiter voraus, dass die Leistung ihrer Art nach durch gesetzliche Vorschrift, Bewilligungsbescheid oder planerische Entscheidung konkretisiert ist. Grundsätzlich besteht kein Wahlrecht unter verschiedenen Leistungsarten. Dem Wunschrecht ist b...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Zahlung von Pflegebedürftigen an selbst gewählte Pflegepersonen

Kommentar Die OFD Frankfurt erläutert verschiedene steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Zahlung von Pflegebedürftigen an selbst gewählte Pflegepersonen. Leistungen zur Grundpflege Das Sozialversicherungsrecht ist oftmals noch schwieriger zu durchschauen als das Steuerrecht. Besonderes komplex wird es deshalb häufig, wenn Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 3 Literatur

Rz. 22 Eicher, Aspekte einer Zusammenführung von Eingliederungshilfe für junge Menschen im SGB VIII durch das KJSG Die zum 1. 1. 2023 vorgesehen Änderungen durch das geplante Bürgergeld konnten nicht berücksichtigt werden, SGb 2022, 592; Eicher, Rehabilitation im Sozialrecht, jM 2023, 192; Grünenwald, Auswirkungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auf das Recht der Eingl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 40 VG München, Urteil v. 22.9.2022, M 10 K 21.30727: Zum Sozialdatengeheimnis der Angaben eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings zu seinen (§ 42a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) unterfallen dem Sozialgeheimnis; BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83: Volkszählungsurteil (Mikrozensus) – Grundsätze des Datenschutzes; Saarländisches OLG, Beschluss v. 27.4.2015, 9 WF 13/15...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.1.5 Voraussetzung: Vorherige Beantragung der Haushaltshilfe bei der Krankenkasse

Rz. 17 Bei der Haushaltshilfe (Dienstleistung) handelt es sich in erster Linie um eine Sachleistung (Naturalleistung). Damit die Krankenkasse den Anspruch auf die Sachleistung erfüllen kann, muss die Haushaltshilfe von der Versicherten, von dringenden Fällen abgesehen, vor ihrer Inanspruchnahme bei der Krankenkasse beantragt werden (vgl. BSG, Urteile v. 26.3.1980, 3 RK 62/79...mehr