Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / cc) Akzessorietätsprinzip

Für eine schadenersatzrechtliche Inanspruchnahme bedarf es einer 2-stufigen Prüfung:[49] Das Akzessorietätsprinzip verlangt zunächst die Prüfung, ob im Haftungsverhältnis überhaupt ein Anspruch besteht. Erst anschließend stellt sich die Frage, ob im Wege des Direktanspruches (§ 115 VVG) dieser bestehende Anspruch dann auch verfolgt werden kann. Familieninterne Rücksichtnahmep...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 2. Zivilrechtliche Haftung des Schädigers

Der verletzte nicht-versicherte Unternehmer wird nur dann einem Versicherten gleichgestellt, wenn die Voraussetzungen einer zivilrechtlichen Haftung des Schädigers vorliegen (§ 105 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 SGB VII). Besteht bereits kein zivilrechtlicher Anspruch (wie fehlendes Verschulden des Schädigers oder Eingreifens eines privatrechtlichen Haftungsausschlusses, Vorliegen arbeit...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / 4. § 108 SGB VII

Die Entscheidung im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren, ob eine Haftungsprivilegierung des Schädigers nach § 105 Abs. 2 SGB VII gegenüber dem nicht-versicherten Unternehmer eingreift, unterliegt der Bindungswirkung des § 108 SGB VII. [100] Dies gilt auch dann, wenn im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren ein Arbeitsunfall mit der Begründung verneint wird, es bestehe...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / a) Zivilrechtliche Betrachtung

Die BGH-Entscheidung[88] zeigt, dass das Zessionsrecht auch zu Spannungen in anderen Drittleistungsbereichen (konkret Arbeitsrecht) führen kann. Der BGH bestätigt zunächst, dass für Arbeitgeber – wie schon zuvor zum Regress der Krankenkasse[89] – dieselben Grundsätze für die erfolgreiche Geltendmachung eines Regressanspruches Anwendung finden als wenn der Arbeitnehmer seinen ...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / a) Entscheidung

Der BGH[35] ist der Auffassung, dass in denjenigen Fällen, in denen ein nach § 116 VI SGB X privilegierter Angehöriger zivilrechtlich verantwortlich den Schaden herbeigeführt hat, die Schadensersatzforderung gegen den Familienangehörigen und der Direktanspruch gegen dessen Versicherer beim Geschädigten verbleibe und es diesem dann freistehe, ob er diesen Anspruch – ungekürzt...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / aa) Bereicherungsverbot

Der BGH betont einleitend zutreffend, Sinn und Zweck von Zessionen (wie § 116 SGB X) sei, Drittleistungsträgern, durch deren Leistungen der Geschädigte schadensfrei gestellt wird, den Rückgriff zu ermöglichen, und den Schädiger durch die Versicherungsleistungen nicht unverdient zu entlasten. Zessionen vermeiden dabei die doppelte Entschädigung des Geschädigten. Schon 1969 bet...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / f) Vorwirkung von Gesetzen

Auch für Haftpflichtgeschehen vor dem 1.1.2021 hat die Gesetzesnovelle Konsequenzen. Für die Auslegung des bis zum 31.12.2020 nicht geänderten § 116 Abs. 6 SGB X (Altfall) hat die nachfolgende Rechtsprechung den jetzt explizit geäußerten gesetzgeberischen Willen (Novellierung des § 116 SGB X durch das 7. SGB IV-ÄndG)[81] für Schadenfälle mit Unfalldatum vor dem 1.1.2021 die ...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / d) Aktivlegitimation

Die Forderung steht – so die bisherige Rechtsprechung[19] – immer nur dem "wirklich eintrittspflichtigen" (objektive Betrachtung) Drittleistungsträger zu. In seiner Entscheidung zur leistungsrechtlichen Konkurrenz von Bundesagentur für Arbeit und RVT stellte der BGH entscheidend auf die Leistungszuständigkeit ab und das "Entweder-oder-Prinzip" in den Vordergrund. Nach Auffass...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / bb) Gesetzgeberische Intention

Dass seitens der Gesetzgebung einerseits eine Bereicherung nur der sozialversicherten Bevölkerungsanteile gewollt war, andererseits aber u.a. Privatversicherte und Beamte (hier gilt § 86 VVG analog) von solcher Segnung bei einem Haftpflichtgeschehen ausgeschlossen werden, lässt sich auch nicht ansatzweise der Gesetzgebungshistorie[41] entnehmen (§ 116 VI SGB X normierte ausd...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / b) Obiter dictum

Überraschend im obiter dictum ("Segelanweisung") ist die Bezugnahme des BGH auf seine alte Entscheidung v. 16.10.2001.[94] Dort führt der BGH aus, dass der Tatrichter den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit dann als geführt ansehen könne, wenn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliege. Soweit sich der BGH auf die normative Schadenbetrachtung ber...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / bb) Konsequenzen

Unverständlich sind die Konsequenzen der BGH-Entscheidung insbesondere, wenn mehrere Personen zwar gleichzeitig durch dieselbe Handlung verletzt, rechtlich aber unterschiedlich behandelt werden. Die unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen vermag kaum ein Anwalt seiner Mandantschaft nahe zu bringen: Der Fachmann staunt und der Laie wundert sich. Zur Verdeutlichung folgende...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / aa) Gespaltener Forderungsübergang

Das Zessionssystem im Personenschadenrecht ist ein kompliziertes Geflecht, geprägt u.a. durch verschiedene Zeitpunkte des Forderungswechsels und unterschiedliche Rahmenbedingungen.[69] Jeglicher Eingriff, der dieser Kompliziertheit und Komplexität keine Rechnung trägt, führt unweigerlich zu die außergerichtliche Schadenabwicklung nachhaltig beeinträchtigenden Problemen und n...mehr

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AGS 11/2020, Keine Wiederei... / 3 Anmerkung

1. Niemand ist fehlerfrei! Es erstaunt dennoch, dass es überhaupt zu einer unrichtigen gerichtlichen Rechtsbehelfsbelehrung gekommen war.[1] Der Standpunkt des beigeordneten Rechtsanwalts ist indes "sportlich", sich als erfahrener Sozialrechtler auf eine offenkundig fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung berufen zu wollen. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist daher nur kons...mehr

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FF 11/2020, Sozialgesetzbuch XII, Sozialhilfe - Lehr- und Praxiskommentar

Renate Bieritz-Harder, Wolfgang Conradis, Stephan Thie (Hrsg.)Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2020, 12. Aufl., 1594 SeitenISBN 978-3-8487-6359-778 EUR Rechtsänderungen im Sozialrecht sind inzwischen schon als "konstitutiv" zu bezeichnen (Münder, Einleitung Rn 30) – das Recht der Sozialhilfe ist davon bis in die jüngste Zeit ganz besonders betroffen. So ist es hilfreic...mehr

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FF 11/2020, Reform des Vorm... / Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, erklärt: "Stärkung der Personensorge und selbstbestimmtes Handeln – das sind die Leitlinien der Reform d...mehr

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Litauen / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 37 Die Ehe hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Altersversorgung. Eine Mitversicherung in der Krankenversicherung ist nur in Ausnahmenfällen vorgesehen, z.B. für Ehegatten litauischer Diplomaten. Jedoch ist eine freiwillige Sozialversicherung möglich, wobei die monatlichen Einzahlungen zugunsten des Ehepartners erfolgen können. Das litauische Sozialrecht sieht Witw...mehr

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Tschechische Republik / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 104 Das tschechische Recht regelt die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht ausdrücklich. Einige gesetzliche Vorschriften sind jedoch anwendbar, weil das Gesetz für die Anwendbarkeit dieser Normen eine Eheschließung überhaupt nicht voraussetzt oder weil das Gesetz Begriffe wie etwa "nahe Person", "gemeinsamer Haushalt" oder "Familienangehöriger" verwendet. Vorschriften ...mehr

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Dänemark / Literaturtipps

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§ 2 Deutsches International... / c) Ausnahmsweise Nicht-Durchführung (Heimatrechtsklausel)

Rz. 291 Eine Einschränkung für die Durchführung des Versorgungsausgleichs von Amts wegen ergibt sich zumeist für Ehen, bei denen keiner der Eheleute deutscher Staatsangehöriger ist. Die Durchführung soll ausgeschlossen sein, wenn das Heimatrecht auch nicht eines der Ehegatten den Versorgungsausgleich kennt (Art. 17 Abs. 4 S. 1 Hs. 2 EGBGB). Diese Vorschrift soll mit ihrer ku...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.14 Streikfolgen

Während eines rechtmäßigen Arbeitskampfs ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten für die Zeit, während der sich die Arbeitnehmer am Streik beteiligen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehört oder nicht. Im Zuge der zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtung ist es möglich, dass inländische Arbeitgeber bzw. Beschäftigte durch ausländ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 3 Literatur

Rz. 76 Armborst, Das Verfahren vor der Schiedsstelle nach § 94 BSHG, NDV 1996 S. 262. ders., Wird die Schiedsstelle nach § 94 BSHG ab dem 1. Januar 1999 arbeitslos? Eine Diskussion einiger Auswirkungen der zum 1. Januar 1999 in Kraft tretenden Regelungen der §§ 93a bis 93d BSHG, NDV 1998 S. 191. ders., Neues zur Schiedsstelle nach § 94 BSHG, NDV 1999 S. 221. Arndt, Subjektive R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Sonstige betriebliche Bildungsmaßnahmen

Rz. 16 § 98 Abs. 6 BetrVG erweitert die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auch auf sonstige betriebliche Bildungsmaßnahmen, sofern der Arbeitgeber diese selbst und innerhalb des Betriebs, d. h. für die Arbeitnehmer des Betriebs durchführt[1]. Von der Vorschrift erfasst werden alle sonstigen Bildungsmaßnahmen, die nicht unter den Begriff der beruflichen Bildungsmaßnahmen ...mehr

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Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 5 Abs. 2 GSiG. Art. 11 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BG...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 22 Zur Frage der Übernahme von Mietkosten während der Haft: BSG, Urteil v. 12.12.2013, B 8 SO 24/12. Kein Wahlrecht zwischen Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen: BVerwG, Buchholz 436.0 § 27 BSHG Nr. 6. Keine Ausgrenzung von Randgruppen in der Sozialversicherung: BSG, FEVS 44 S. 437. Barbetrag, Bekleidungsbeihilfe und Übernahme rückständiger Versicheru...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Kapitel 10 enthält die zentralen Regeln über die Beziehungen zwischen den Sozialhilfeträgern sowie den Leistungserbringern. Die Vorschriften regeln sowohl, wie sich Leistungserbringer an der Versorgung der Sozialhilfeempfänger beteiligen können, als auch, nach welchen Grundsätzen sich die Vergütung sowie die Prüfung von Qualität und Wirtschaftlichkeit ihrer Leistun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 42 Bedarfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie entspricht im Kern dem bisherigen § 3 GSiG, enthält einen abschließenden Leistungskatalog und verweist im Wesentlichen auf Regelungen im Dritten Kapitel. Im Unterschie...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 539 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / VI. Elternunterhalt

Zum 1.1.2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) v. 10.12.2019[60] in Kraft getreten. Es soll u.a. auch der Entlastung von Kindern pflegebedürftiger Eltern dienen. Unterhaltspflichtige Angehörige sollen von den finanziellen Folgen schicksalhafter Ereignisse entlas...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner schlossen im Juli 1999 die Ehe, aus der die mittlerweile volljährige Tochter B. und die weitere Tochter A., geboren 2006, hervorgegangen sind. Die Kinder leben seit der Trennung der Eltern im Haushalt der Antragstellerin. Die Ehe ...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / 2 Anmerkung

Die Frage, die den Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde gab, hat der BGH klar und überzeugend entschieden: Das in § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB begründete Alleinvertretungsrecht des Elternteils, in dessen Obhut sich ein Kind befindet, beschränkt sich auf die Durchsetzung des originären Unterhaltsanspruchs. Es handelt sich um eine eng begrenzte Ausnahmevorschrift, die bei einer...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / d) Übertragbarkeit der Grundsätze zum Behindertentestament auf das Bedürftigentestament?

Rz. 141 Von einem Bedürftigentestament spricht man, wenn die Konstruktion des oben dargestellten sog. Behindertentestamentes bei Abkömmlingen angewendet wird, die zwar arbeitsfähig sind, aber dennoch auf staatliche Unterstützung in Form von ALG II oder Hartz IV angewiesen sind.[182] Nach einem Beschluss des SG Dortmund vom 25.9.2009[183] waren Zweifel daran aufgekommen, ob d...mehr

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ZErb 08/2020, Entscheidungs... / 1. Eigene Bedürftigkeit des Erben

Dabei werden wir die eigene Unterhaltsbedürftigkeit des Erben als die klassische Fallgruppe ansehen können, die schon das Reichsgericht in seinem Urt. v. 5.1.1922 – IV 280/21 beschäftigt und als solche anerkannt hat, Teil 2 Abschnitt IV., ZErb 2020, 201 f., auch wenn die Begründung und Lösung des Reichsgerichts angesichts der Rechtsprechung des BGH nicht haltbar ist. Offen is...mehr

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FF 0708/2020, Verfahrenskos... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragstellerin begehrt für ein Verfahren, das auf Zahlung von Trennungsunterhalt sowie Unterhalt für ihre vier in ihrem Haushalt lebenden, 2012, 2014 und (Zwillinge) im Mai 2017 geborenen Kinder gerichtet ist, ratenfreie Verfahrenskostenhilfe. [2] Das Amtsgericht hat ihr Verfahrenskostenhilfe unter Anordnung der Zahlung von Monatsraten in Höhe von 103 EUR ...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.5 Einkommenseinsatz bei Bedarf von kurzer Dauer (Abs. 2)

Rz. 12 Es handelt sich um eine Ermessensvorschrift ("kann", vgl. Lippert/Zink, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 87 Rz. 39; Schoch, in: LPK-SGB XII, § 87 Rz. 22), die allein auf den Leistungsempfänger abstellt (Lippert/Zink, a. a. O., Rz. 43; Schoch, a. a. O., Rz. 18). Sie setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte sein Einkommen durch (Kausalität) den Bedarfsfall (Krankheit, Na...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt und trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes) in Kraft. Sie transformierte § 76 BSHG in das SGB XII, wobei Abs. 1 im Wesentlichen dem vormaligen § 76 Abs. 1 BSHG entspricht. In der Neuregelung stellt der Gesetzgeber k...mehr

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AGKompakt 06/2020, Mehrfach... / 5. Sozialrecht

Widerspruchsverfahren Auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten können außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren anfallen, die aufeinander anzurechnen sind (Vorbem. 2.3 Abs. 4 VV). Auch hier ist dann die zweite Geschäftsgebühr, also die Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahren, hälftig im gerichtlichen Verfahren anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV). Die Besonderheit beste...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 8

Anmerkung Das neue Angehörigenentlastungsgesetz arbeitet zur Differenzierung zwischen unterhaltspflichtigen Kindern, die Elternunterhalt zahlen müssen und solchen, die keine Inanspruchnahme mehr fürchten müssen, mit der steuerlichen 100.000-Euro-Grenze, die als die Summe der Einkünfte des jeweiligen Kalenderjahres zu ermitteln ist. Für diejenigen Kinder, die die 100.000-Euro...mehr

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ZErb 06/2020, Entscheidungs... / III. Die bisherigen Begründungsversuche für den "Anspruch" und die Fallgruppen

Die Begründungsversuche für den/die rechtliche(n) Ermessensausschluss- oder einschränkung des Testamentsvollstreckers durch Erblasserinteressen sind der mutmaßliche Erblasserwille[23] oder, "unmittelbar die Belange des Erben als maßgeblich zu betrachten, die eben durch die Testamentsvollstreckung nicht vollständig zurückgedrängt werden dürfen"[24] – und damit sind wir wieder...mehr

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AGS 05/2020, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert mit der Neufassung des § 53a RVG, nämlich der Vergütung eines mehreren Nebenklägern als Beistand beigestellten gemeinschaftlichen Rechtsanwalts (S. 209). Das OLG München hatte sich wieder einmal mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Erfolgshonorar zulässig ist, und hat im konkreten Fall die Zulässigkeit verneint (S. 2...mehr

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AGS 05/2020, Wendl/Dose. Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis

Begründet von Philipp Wendl und Siegfried Staudigl; herausgegeben von Hans-Joachim Dose. 10. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XLIX, 2.619 S., 149,00 EUR Das von Wendl/Dose begründete Werk darf man durchaus als Bibel des Unterhaltsrechts bezeichnen. Mit seinen über 2.500 Seiten Ausführungen lässt das Werk keine Frage offen. Das Werk beginnt mit einer fast 500 Seiten umf...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 4

Anmerkung Ob ein Kind seinen Eltern unterhaltspflichtig ist, wird eigentlich nach den Regeln des Unterhaltsrechts: ermittelt. Die Prüfung einer Inanspruchnahme wird durch das Angehörigenentlastungsgesetz in das Sozialhilferecht verlagert, wobei aber zuvor das Gesamteinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes und die 100.000 EUR-Grenze st...mehr

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Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Armborst, Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und die Umsetzung in Ländern und Kommunen, ArchsozArb 2012 S. 44. Becker, Die neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe im SGB II, SGb 2012 S. 185. Böttiger, Bildung und Teilhabe – keine Übernahme der Leihgebühr für ein Musikinstrument, SGb 2014 S. 574. Brose, Die Lernförderung nach dem Bildungspaket: Eine kritische Zw...mehr

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Elternunterhalt / 1.3.2 Zusammenspiel von Sozialrecht und Unterhaltsrecht

Eine weitere Besonderheit besteht beim Elternunterhalt darin, dass der Unterhaltsanspruch in den meisten Fällen nicht von dem eigentlichen Inhaber des Anspruchs (dem Elternteil selbst) geltend gemacht wird, sondern auf Grund des im Regelfall vorliegenden Anspruchsübergangs von einem Sozialamt. Dies führt dazu, dass nicht nur familienrechtliche, sondern auch sozialrechtliche ...mehr

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Elternunterhalt / 3.3 Die Rolle des Sozialamtes

Das Sozialamt spielt beim Elternunterhalt eine große Rolle. In den meisten Fällen ist das Sozialamt der "Gegner", mit dem man sich über die Höhe der Unterhaltszahlungen für die Eltern auseinandersetzt. Dies liegt darin begründet, dass in aller Regel nicht die Eltern selbst eigene Unterhaltsansprüche bei den Kindern anmelden. Vielmehr übernimmt das Sozialamt diesen Part, inde...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 2.2.1 Anspruch auf kieferorthopädische Versorgung (Abs. 1 und 4)

Rz. 7 Nur Versicherte, bei denen eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, haben einen Anspruch auf kieferorthopädische Versorgung in Form der Sachleistung. Die Vorschrift begrenzt den Leistungsanspruch auf solche Fälle, in denen die im Einzelnen aufgezählten erheblichen Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen oder drohen. Rz. 8 Die durch das GSG in § 28 Abs. 2 eingeführte B...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 2.1.2 Verfahren

Rz. 12 Nach § 1 Abs. 1 der Anlage 4 zum BMV-Z i. d. F. v. 25.4.2018 (Stand 7.11.2019) hat der Vertragsarzt vor Beginn der kieferorthopädischen Behandlung oder bei einer Therapieänderung persönlich und eigenverantwortlich einen Behandlungsplan zu erstellen und der Krankenkasse zuzuleiten. Stellt der Vertragszahnarzt fest, dass die beabsichtigte kieferorthopädische Behandlung ...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.2 Zahnärztliche Behandlung (Abs. 2)

Rz. 6 Für den zahnärztlichen Behandlungsbegriff nach § 28 Abs. 1, das vertragszahnärztliche Leistungssystem sowie die sich aus §§ 2 Abs. 1 und 12 Abs. 1 folgenden Einschränkungen des Behandlungs- und Versorgungsanspruch eines Versicherten gelten die vorstehenden Ausführungen zu Abs. 1 im Wesentlichen entsprechend (vgl. BSG, Urteil v. 2.9.2014, B 1 KR 3/13 R, Rz. 14 ff.). Die...mehr

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AGS 04/2020, Umfang der Ang... / Leitsatz

Die Vertretung des Rechtssuchenden im Widerspruchsverfahren auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Abänderung des Bescheids aufgrund geänderter Regelsätze im Sozialrecht ist dieselbe Angelegenheit i.S.d. Beratungshilfe. AG Eilenburg, Beschl. v. 23.3.2020 – 1 UR II 1970/17mehr

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AGS 04/2020, Umfang der Ang... / 1 Aus den Gründen

I. Die Erinnerung der Antragstellerin ist unzulässig, weil der Anspruch auf Vergütung nach § 44 RVG nur der Beratungsperson als Erinnerungsberechtigten, nicht aber demjenigen zusteht, der Beratungshilfe beantragt und bewilligt bekommen hatte (vgl. Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 23 Aufl., 2017, § 56 Rn 7). II. Die zulässige Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der ...mehr

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ZErb 04/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Von Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel Bamberger / Roth / Hau / Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch Band 5: §§ 1922-2385, IPR, EGBGB, CISG Kommentar, 4. Auflage 2020 C.H...mehr