Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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§ 24 Sozialrecht / I. Interessenlage

Rz. 53 Bei einem Behindertentestament handelt es sich um eine letztwillige Verfügung des Erblassers mit dem Ziel, dem mit dem Erbe Bedachten den Nachlass zukommen zu lassen, ohne dass dieser seinen Anspruch auf seine Sozialhilfeleistungen einzubüßen hat. Eine solche Verfügung von Todes wegen erfolgt in der Regel innerhalb der Familie. Ein weiteres Ziel ist es, das Vermögen de...mehr

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§ 24 Sozialrecht / II. Anspruch auf Sozialhilfeleistungen

Rz. 6 Nach § 9 Abs. 1 SGB I kann Sozialhilfe beanspruchen, wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich nicht mit eigenen Mitteln selbst zu helfen und auch von anderer Seite keine ausreichende Hilfe erhält. Dabei müssen diese Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen[1] und nicht ausdrücklich "norm...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Abgrenzung Einkommen – Vermögen

Rz. 22 Die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen erfolgt auch im SGB XII nach dem Zufluss.[17] Danach gehören zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Einkommen in diesem Sinne ist alles, was jemand in dem Bedarfszeitraum wertmäßig dazu erhält, während Vermögen das ist, was er in der Bedarfszeit bereits hat. Mittel, die der Hilfesuchende also erst in der Bedarfs...mehr

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§ 24 Sozialrecht / I. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 42 Ein Vermögensgegenstand ist nach der Rechtsprechung des BSG verwertbar, wenn er verbraucht, übertragen und/oder belastet werden kann. Plastisch spricht das BSG auch vom Erfordernis, den Vermögensgegenstand "versilbern" zu können.[36] Ein (ordentlicher) Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB ist "verbrauchbar" im Sinne von einziehbar, übertragbar (§ 2317 Abs. 2 BGB, §§ 39...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Abgrenzung Einkommen – Vermögen

Rz. 31 Nach § 92 SGB IX ist nach Maßgabe des 9. Kapitels des SGB IX ein Beitrag aufzubringen. Dieser Beitrag bestimmt sich nach den Vorschriften über das Einkommen und das Vermögen gemäß §§ 135 ff. SGB IX. Der Einkommensbegriff weicht von denen des SGB II und SGB XII ab. § 135 Abs. 1 SGB IX definiert das Einkommen als die Summe der Einkünfte des Vorvorjahres nach § 2 Abs. 2 ...mehr

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§ 24 Sozialrecht / III. Ansprüche gegen den Testamentsvollstrecker

Rz. 49 Zu den nach § 33 SGB II/§ 93 SGB XII für den Sozialleistungsträger nutzbar zu machenden Ansprüchen gehört auch der Anspruch gegen den Testamentsvollstrecker auf ordnungsgemäße Verwaltung (§ 2216 BGB). Soweit dem Erben unmittelbar aus § 2219 BGB ein Haftungsanspruch gegen den Testamentsvollstrecker zusteht, kann der Sozialleistungsträger diesen auch geltend machen.[38]...mehr

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§ 24 Sozialrecht / II. Gestaltung des Testaments zugunsten von Menschen mit Behinderung

Rz. 55 Die Errichtung einer Verfügung zugunsten eines Kindes mit Behinderung ist von Seiten der Erblasser in der Regel von drei Interessen geprägt: Abhängig von den jeweiligen Schwerpunkten der Erblasser ist di...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII

Rz. 20 Die Leistungen nach dem SGB XII umfassen die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27–40 SGB XII), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41–46b SGB XII) sowie die sogenannten Hilfen in speziellen Lebenslagen (§§ 47–74 SGB XII). Bei den Leistungen zum Lebensunterhalt wird der Gesamtbedarf, bestehend aus Regelbedarf (§§ 27a ff. SGB XII), Mehrbedarf (§ 30 SGB ...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Anspruch auf Leistungen nach SGB II (Bürgergeld)

Rz. 7 Nach § 7 Abs. 1 SGB II sind Personen leistungsberechtigt, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Wer die Altersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, erhält keine Leistungen des SGB II, sond...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX

Rz. 28 Das SGB IX umfasst drei Teile. Der 1. Teil dient dazu, Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken (§ 1 S. 1 SGB IX). Nach § 5 SGB IX umfasst der 1. Teil Leistungen zur m...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 3. Regress nach § 141 SGB IX

Rz. 34 Auch § 141 SGB IX hat durch das BTHG einen neuen Regelungsgehalt erhalten. Die Vorschrift entspricht nun dem § 93 SGB XII. Hat die leistungsberechtigte Person einen Anspruch gegen einen oder mehrere Dritte, so muss der Eingliederungshilfeträger dennoch Leistungen erbringen, sofern der Anspruch zunächst nicht realisierbar ist. Anschließend ist aber trotzdem der Nachrang...mehr

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§ 24 Sozialrecht / II. Ansprüche innerhalb der Erbengemeinschaft

Rz. 46 Die Ansprüche des Sozialleistungsträgers können niemals weiter gehen als die Ansprüche des Leistungsberechtigten. Dies hat zur Folge, dass der Sozialleistungsträger innerhalb der Erbengemeinschaft auf die Ansprüche des Miterben verwiesen ist. Bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses bildet das Nachlassvermögen ein von dem sonstigen Vermögen des Miterben getrenntes Ve...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Klassische Gestaltung (Vor- und Nacherbfolge)

Rz. 56 Nacherbschaft und Dauertestamentsvollstreckung zugunsten des Kindes werden in beiden Erbfällen angeordnet. Würde der behinderte Abkömmling hier übergangen werden, entstünde diesem ein Pflichtteilsanspruch gem. § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB, der vom Sozialleistungsträger geltend gemacht werden könnte. Soll eine Beteiligung des Kindes mit Behinderung im 1. Erbfall vermieden we...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Abgrenzung Einkommen – Vermögen

Rz. 10 Anknüpfungspunkt für die Abgrenzung im Bereich des SGB II ist daher der in § 11 SGB II definierte Einkommensbegriff und die von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entwickelte modifizierte Zuflusstheorie. Nach der vom Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen modifizierten Zuflusstheorie ist Einkommen all das, was jemand in der sog. Bedarfsze...mehr

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§ 24 Sozialrecht / V. Selbstständige Erbenhaftung, § 102 SGB XII

Rz. 37 § 102 SBG XII begründet eine sog. selbstständige Erbenhaftung, d.h. eine von der Haftung des Hilfeempfängers völlig unabhängige Ersatzpflicht der Erben des Hilfeempfängers. Abzugrenzen ist sie von der unselbstständigen Erbenhaftung nach § 103 SGB XII. Die unselbstständige Erbenhaftung greift etwa, wenn zusätzlich bereits zu Lebzeiten ein Kostenersatzanspruch gegen den...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Stiftungsrechtliche Gestaltung

Rz. 58 Die klassische Gestaltung zugunsten eines Kindes mit Behinderung durch Vor- und Nacherbfolge und Dauertestamentsvollstreckung ist in Zeiten niedriger Zinsen bzw. bei einem geringeren Erbteil als 150.000 EUR häufig nicht geeignet, die oben genannten Ziele der Gestaltung, insbesondere die spürbare Steigerung der Lebensqualität des Begünstigten, zu erreichen und einen (s...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 3. Regress nach § 33 SGB II

Rz. 13 § 33 SGB II ordnet zugunsten der SGB II-Leistungsträger den Übergang von Ansprüchen (cessio legis) von SGB II-Leistungsbeziehern gegen Dritte an und dient damit der Sicherung des Nachranggrundsatzes nach §§ 3 Abs. 3, 9 Abs. 1 SGB II. Der Anspruchsübergang ist Ausgleich dafür, dass der Anspruch gegen den Dritten im Zeitpunkt der Bedürftigkeit für den Hilfebedürftigen n...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 3. Regress nach § 93 SGB XII

Rz. 24 § 93 SGB XII bezweckt den sozialhilferechtlichen Nachrang i.S.d. § 2 SGB XII wiederherzustellen, indem auf den Sozialhilfeträger kraft Übergangsanzeige die Ansprüche übergehen, die dem Leistungsberechtigten bzw. seinen Eltern, dem Ehe- oder Lebenspartner (bei Leistungen nach dem 5.–9. Kapitel des SGB XII) gegen einen anderen zustehen. Der Übergang erfolgt durch Verwal...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1 Grundlagen / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 55 Im Sozialrecht gilt der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe. Demnach sind Sozialhilfeleistungen von staatlicher Seite stets subsidiär und erst nach Ausschöpfung aller sonstigen Möglichkeiten statthaft (vgl. § 2 Abs. 1 SGB XII) und sie sollen letztlich nur dem Hilfsbedürftigen höchstselbst zuwachsen.[108] Die Vorschrift des § 102 SGB XII wurde geschaffen mit der Er...mehr

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltverei...mehr

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Autorenverzeichnis

Gabriela Hack Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Heidelberg Stefan Lissner Diplom-Rechtspfleger, Konstanz Dr. Mario Nöll Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Heidelberg Dr. Christoph Pabst Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Kiel Dr. Pierre Plottek Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Bochum Ulf Schönenberg-Wessel Rec...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Handbücher/Monographien

Bieresborn/Schafhausen, Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht, 6. Auflage 2024 (zit.: MAH SozR/Bearbeiter) Bork, Einführung in das Insolvenzrecht, 11. Auflage 2023 Brox/Walker, Erbrecht, 30. Auflage 2024 Buth/Hermanns (Hrsg.), Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz, 5. Auflage 2022 Foerste, Insolvenzrecht, 8. Auflage 2022 Frege/Keller/Riedel, Handbuch Insolvenzrecht, 9. Auflage 2...mehr

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Autorenverzeichnis

Nadine Braband Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Leipzig Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Dr. Cathrin Krämer Richterin, Berlin Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Groß-Gerau Monika B. Hähn Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesel...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / A. Gesetzgebungsgeschichte und Gesetzeslage

Rz. 1 Im Zuge der "Hartz-Reformen" 2003 hatte der Gesetzgeber festgestellt, dass gerade in privaten Haushalten in großer Zahl Tätigkeiten ausgeübt wurden, die ohne sozialrechtliche Absicherung in der Illegalität stattfinden. Mit der Einführung des § 8a SGB IV sollen Einkünfte aus bisher an der Sozialversicherung vorbei ausgeübte "Schwarzarbeit" legalisiert werden, um Beschäf...mehr

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§ 1 Grundlagen / II. Rechtssystematische Überlegungen zum sozialrechtlichen Erstattungsanspruch

Rz. 54 § 102 Abs. 2 S. 2 SGB XII ordnet an, dass der Erbe mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses haftet. Die Vorschrift begrenzt damit die Eigenhaftung des Erben für den sozialrechtlichen Erstattungsanspruch. Zweck dieser kraft Gesetzes eintretenden Sonderhaftungsbeschränkung ist die Vereinfachung des Haftungsbeschränkungsverfahrens, ohne den Schu...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / III. Nachweis

Rz. 19 Der Beschäftigte muss dem Arbeitgeber die Pflegebedürftigkeit seines nahen Angehörigen durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachweisen; bei privat pflegeversicherten Pflegebedürftigen ist ein vergleichbarer Nachweis zu erbringen, § 3 Abs. 2, ggf. i.V.m. § 3 Abs. 5 S. 3 PflegeZG. Nimmt der Beschäftigt...mehr

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§ 1 Grundlagen / I. Art und Umfang des sozialrechtlichen Kostenersatzanspruchs aus § 102 SGB XII

Rz. 49 Die selbstständige Erbenhaftung aus § 102 SGB XII begründet eine unmittelbare Verpflichtung der Erben des verstorbenen Sozialhilfeempfängers auf Kostenersatz. Sie ist nicht von einem originären Anspruch gegen den Verstorbenen selbst abhängig. In §§ 103, 104 SGB XII finden sich ebenfalls sozialrechtliche Regelungen zur Erbenhaftung, welche allerdings unselbstständigen ...mehr

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§ 1 Grundlagen / 3. Insolvenzrechtliche Aspekte

Rz. 68 Im Nachlassinsolvenzverfahren fragt sich, welcher Rang dem Anspruch des Sozialhilfeträgers aus § 102 SGB XII zukommt. Die Frage des Vor- und Nachrangs von Ansprüchen von Nachlassgläubigern ist im eigentlichen Sinne keine Frage der Wertermittlung, sondern wird erst aktuell, wenn der Wert des Nachlasses ermittelt worden ist und dieser nicht ausreicht, um alle Nachlassve...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / 1. Die Erbengemeinschaft/der Miterbe als Mandant

Rz. 15 Der Anwalt, der eine gegen die Erbengemeinschaft geltend gemachte Forderung abwehren soll, wird zunächst zu prüfen haben, ob er tatsächlich alle Miterben vertreten darf oder ob hier nicht Interessenkollision droht (siehe hierzu im Einzelnen § 30). Rz. 16 Nach der Entscheidung des II. Senats BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR[51] wurde (erneut) diskutiert, ob diese Rechtsp...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Kommentare

Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Insolvenzrecht, 4. Auflage 2020 Andres/Leithaus (Hrsg.), Insolvenzordnung (InsO), 4. Auflage 2018 Arnold/Meyer-Stolte/Herrmann/Rellermeyer/Hintzen/Georg, Rechtspflegergesetz, 9. Auflage 2022 Beck’scher Online-Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, hrsg. v. Hau/Poseck (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck’scher Online Großkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch...mehr

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ZErb 12/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler Die Patientenverfügung 3. völlig neu bearbeitete Auflage, 2024 Gieseking, ISBN 978-3-7694-1308-3, 59 EUR Die sa...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / 5. § 74 SGB XII

Rz. 50 Im Rahmen der Diskussion um gestörte Familienverhältnisse findet sich häufig ein Verweis auf Ansprüche nach § 74 SGB XII: "Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen." Aber auch sonst kommt ein Anspruch nach § 74 SGB XII in Betracht, wenn eine Person z.B. bestattungsp...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / IV. "Umlageversicherung" nach dem AAG

Rz. 23 Arbeitgeber i.S.d. § 1 Abs. 1 AAG und damit ggf. ausgleichsberechtigt ist auch, wer im Haushalt Arbeitnehmer (Haushaltshilfen) beschäftigt.[10] Rz. 24 Das Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) ist für alle Arbeitgeber vorgesehen, die im Vorjahr des zu beurteilenden Kalenderjahres für mindestens acht Kalendermonate nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt hatten. Bei ...mehr

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§ 1 Grundlagen / 2. Erbrechtliche Aspekte

Rz. 63 Nach bürgerlich-rechtlichen Gesichtspunkten werden alle Nachlassverbindlichkeiten im Grundsatz gleichberechtigt behandelt, sofern diese vom Nachlass vollständig befriedigt werden können, ohne dass eine Unterscheidung nach dem Entstehungsgrund der einzelnen Vermögenspositionen erfolgt.[125] Allerdings ist, wenn der Kostenersatzanspruch aus § 102 Abs. 1 S. 1 SGB XII im ...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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§ 1 Grundlagen / III. Gestaltungsüberlegungen zu § 102 SGB XII

Rz. 71 Die selbstständige Haftung der Erben (auch der Erben des vorverstorbenen Ehe- bzw. Lebenspartners) bietet Anlass für Gestaltungsüberlegungen, wie etwaiges Vermögen, das zu Lebzeiten des Hilfeempfängers als Schonvermögen galt – regelmäßig eine Immobilie –, der Einsatzgemeinschaft bestmöglich erhalten und einem Regress des Sozialhilfeträgers entzogen werden kann. Rz. 72...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 35 Vertretung der Gesellschaft

Literatur: Altmeppen Gestattung zum Selbstkontrahieren in der GmbH, NJW 1995, 1182; Arens Die Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer, NWB 2018, 336; ders. Die umstrittene Figur des faktischen Geschäftsführers, NWB 2018, 1015; Armbruster Verschwiegenheitspflicht des GmbH-Geschäftsführers und Abtretung von Vergütungsansprüchen, GmbHR 1997, 56; Arleaga Checkbuch Geschäf...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1511 Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlen Erholungsurlaub. Zweck des Urlaubs ist die gesetzlich gesicherte Möglichkeit für einen Arbeitnehmer, die ihm eingeräumte Freizeit selbstbestimmt zur Erholung zu nutzen. Nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG [3564] treffen die Mitgliedstaaten die erforder...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / III. Urlaubsansprüche

Rz. 27 Verstirbt der Arbeitnehmer, so wird das Schicksal des Urlaubsanspruchs diskutiert. Der Anspruch auf Erteilung von Urlaub ist höchstpersönlicher Natur und geht mit dem Tod des Arbeitnehmers unter.[38] Dies ist einhellige Meinung in Rechtsprechung und Literatur.[39] Rz. 28 Hieran anknüpfend wurde zum Teil der Schluss gezogen, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1.3 Historische Aspekte der Rentenüberleitung und Rentenangleichung

Rz. 4a Bereits bei der Überleitung des Rentenrechts aus der DDR in das SGB VI zum 1.1.1992 durch den Einigungsvertrag war die vollständige Rentenangleichung Ost/West, die jetzt zum 1.7.2024 Realität geworden ist, angelegt. Die Rentenüberleitung galt als "Begrüßungsgrundrecht" für die ehemaligen DDR-Bürger. Die Rentenangleichung sah sich verschiedenen Problemen ausgesetzt, so...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 3 Literatur

Rz. 19 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Burkiczak, Verfassungsmäßigkeit der Bewertung von FRG-Zeiten mit dem Rentenwert Ost bei Umzug ins Beitrittsgebiet, NZS 2017, 744. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplan...mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 5 des Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt. Sie wurde u. a. durch das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2787) sowie das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 268a wurde durch Art. 5 Nr. 4 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) mit Wirkung zum 30.3.2005 in das SGB VI eingefügt (vgl. zu den gesetzgeberischen Erwägungen, BT-Drs. 15/4228 S. 12, 29; BT-Drs. 15/4751 S. 19) und zum 1.9.2009 durch Art. 4 Nr. 15 des Gesetzes zur Struktu...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.1 Abs. 1 i. V. m. § 101 Abs. 3 Satz 4 (Abs. 1)

Rz. 6 § 101 Abs. 3 Satz 4 i. d. F. bis 31.12.2009 sah vor, dass in den Fällen des § 101 Abs. 3 Satz 1 bis 3 SGB VI (Rentnerprivileg, vgl. Rz. 11) und des § 5 VAHRG (Unterhaltsfälle) der Rentenbescheid eines Leistungsbeziehers im Falle einer rückwirkend zu zahlenden oder erst später bekannt gewordenen Rente aus der Versicherung des anderen Ehegatten/Lebenspartners, auch rückw...mehr