Mit ihren normativ verbindlichen Anforderungen an die Fortbildung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten weiß die deutsche Anwaltschaft mit Mut und Tatkraft zukunftswirksam Professionalität sicherzustellen. Das gilt in besonderem Maße für "Querschnittsgebiete" wie das Verkehrsrecht, dessen Beherrschung aktuelle und tiefgründige Kenntnisse und Fertigkeiten nicht nur im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Haftungsrecht, sondern zugleich im Sozialrecht, im Verwaltungsrecht und im Privatversicherungsrecht voraussetzt.

Diesen hohen Ansprüchen, die von einer besonders großen Zahl von Rechtsuchenden – wer ist nicht alltäglich oder jedenfalls gelegentlich Teil der zunehmenden gesellschaftlichen Mobilität – gestellt werden, nimmt sich die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein seit 40 Jahren mit Bravour an. Das zeigt sich gerade auch auf dem Gebiet des Privatversicherungsrechts, dessen "Binnenkomplexität" – es hat sich ja geradezu ein "Verkehrsversicherungsrecht entwickelt – die Informations"kampagnen" der Arbeitsgemeinschaft durch Seminare, Materialien und nicht zuletzt auch die von ihr herausgegebene zfs hervorragend gerecht werden."

Konfliktauslösende Geschehnisse im Straßenverkehr stellen hier nicht nur Fragen der Kfz-Haftpflicht- und der Kaskoversicherung und natürlich des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts, sondern führen oft auch in die Untiefen der Unfall-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Dass die Angebote der Arbeitsgemeinschaft all diese Gebiete seit Jahrzehnten vorzüglich und umfassend abbilden, war und ist immer wieder eine Herausforderung, aber zugleich eine große Erfolgsgeschichte. Wer auf dieser Grundlage einmal hochqualifizierten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen musste, weiß das ganz besonders zu schätzen.

Da bleibt neben den herzlichen Glückwünschen nur der ebenso herzliche Wunsch nach konsequenter Fortsetzung.

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