Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Schell, SGB IX § 118 Instru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Ermittlung des Bedarfs steht am Beginn eines Gesamtplanverfahrens nach § 117. Die Vorschriften der §§ 117 bis 122 beschreiben die Aufeinanderfolge im Gesamtplanverfahren. Zunächst benennt § 117 als Ziele des Gesamtplanverfahrens die Ermittlung des individuellen Bedarfs (§ 117 Abs. 1 Nr. 4) und die Gesamtplankonferenz (§ 117 Abs. 1 Nr. 5). Dann definiert § 118 die I...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 2.1 Leistungsberechtigte Personen

Rz. 3 Der Kreis der leistungsberechtigten Personen wird in § 111 nicht benannt. Diese Personen müssen die Voraussetzungen nach § 58 Abs. 1 Satz 1 erfüllen. D.h., sie müssen einerseits so schwerwiegend eingeschränkt sein, dass für sie wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich eines Inklusionsbetriebes oder ...mehr

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Schell, SGB IX § 114 Leistu... / 2.2 Leistungsberechtigter Personenkreis

Rz. 4 Durch die Verweisung auf § 83 ergibt sich, dass auch für die Leistungen zur Mobilität nach § 114 die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Nach § 83 Abs. 2 erhalten Leistungen zur Mobilität nur solche Leistungsberechtigte nach § 2, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist. Der Behinderung...mehr

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Schell, SGB IX § 122 Teilha... / 2.2 Inhalt der Teilhabezielvereinbarung

Rz. 4 Die Zielvereinbarung muss nach Satz 4 die in § 117 Abs. 1 Nr. 3 normierten Kriterien beachten. Sie muss also transparent, trägerübergreifend, interdisziplinär, konsensorientiert, individuell, lebensweltbezogen, sozialraumorientiert und zielorientiert sein. Die Vereinbarung wird gemäß Satz 2 grundsätzlich für die Dauer des Bewilligungszeitraums der Leistungen abgeschlos...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 2.2.1 Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Rz. 5 Gemäß Abs. 1 Nr. 1 muss es sich um Leistungen einer im Verfahren nach § 225 anerkannten WfbM handeln. Angesichts des Wahlrechts der behinderten Menschen nach § 62 ist auch eine Kombination von Leistungen in einer WfbM und Leistungen anderer Anbieter zulässig. In diesem Fall ist die Zustimmung des unmittelbar verantwortlichen Leistungserbringers erforderlich (§ 62 Abs. ...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 2.4 Arbeitsförderungsgeld

Rz. 9 Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Beschäftigung in einer WfbM (Abs. 1 Nr. 1) oder bei einem anderen Leistungsanbieter (Abs. 1 Nr. 2) erhalten, haben nach Abs. 3 Anspruch auf Arbeitsförderungsgeld als ergänzende Leistung. Das Arbeitsförderungsgeld wird nach § 59 berechnet. Das Arbeitsförderungsgeld beträgt gemäß § 59 Abs. 1 Satz 2 monatlich 52,00 EUR für jeden im...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 2.2.3 Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern

Rz. 7 Abs. 1 Nr. 3 nimmt Bezug auf § 61. Gemäß § 61 Abs. 1 erhalten Menschen mit Behinderungen, die nach Maßgabe von § 58 Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM haben und denen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung angeboten wird, mit Abschl...mehr

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Schell, SGB IX § 118 Instru... / 2.1.4 Nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung

Rz. 7 In dem jeweiligen Lebensbereich muss eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 vorliegen, die länger als 6 Monate andauert (Abgrenzung zur vorübergehenden Erkrankung). Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 muss es sich um eine Abweichung des Körper- und Gesundheitszustandes von dem für das Lebensalter typischen Zustand handeln. Das Instrument hat eine ...mehr

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Schell, SGB IX § 102 Leistu... / 2.2 Vorrang von Leistungen (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 stellt klar, dass die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe an Bildung Leistungen zur Sozialen Teilhabe vorgehen. Damit ist auch klargestellt, dass etwa in dem Fall, in dem ein Mensch mit Behinderungen eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (§ 58) oder bei einem anderen Leitungsanbieter ...mehr

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Schell, SGB IX § 112 Leistu... / 2.1 Arten der Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu; die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht bleiben unberührt (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). D.h., dass die Schulbildun...mehr

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Schell, SGB IX § 118 Instru... / 2.1.3 Lebensbereiche

Rz. 5 Vor dem Hintergrund der personenzentrierten Ausrichtung der Eingliederungshilfe müssen die Leistungsberechtigten in allen Schritten der Leistungsgewährung und -erbringung, beginnend bei der Antragsprüfung und beim Zugang zu den Leistungen ganzheitlich in den Blick genommen werden. Daher erfolgt eine Orientierung an allen Lebensbereichen, die auch in die ICF aufgenommen...mehr

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Schell, SGB IX § 112 Leistu... / 2.2 Voraussetzungen und Zielrichtung (Abs. 2)

Rz. 7 Die Vorschrift konkretisiert in Satz 1, unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Zielrichtung behinderungsspezifische Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf erbracht werden (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Die neuen Leitungen sollen die Hilfen zu einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Leistungen für Kindererziehung nach dem SGB VI (Buchst. c)

Rz. 2 Gem. §§ 294 bis 299 SGB VI erhalten Mütter, die vor dem 1.1.1921 geboren sind, für jedes Kind, das sie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland lebend geboren haben, eine Leistung für Kindererziehung im Rahmen der Rente. Die monatliche Höhe beträgt 75 % des jeweils für die Berechnung von Renten maßgebenden aktuellen Rentenwerts gem. § 68 SGB Abs. 1 VI. Diese Leistungen...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.10 Auslegungsgrundsätze

Rz. 20 Auslegungsgrundsätze der Rentenversicherungsträger zu den persönlichen und versicherungsrechtlichen Leistungen zur Teilhabe und zur Mitwirkung der Versicherten i. d. F. v. 18.7.2002 Diese Auslegungsgrundsätze dienen zur Klärung der Grundbegriffe der Leistungen zur Teilhabe, sollen jedoch keine Festschreibung bewirken. 1. Einleitung Der Träger der gesetzlichen Rentenversi...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.9 Persönliches Budget

Rz. 19 Die Teilhabeleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden i. d. R. als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Auf Antrag können diese Sachleistungen auch als Geldleistungen erbracht werden (§ 13 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 8 Abs. 2 SGB IX). Dieses Wahlrecht besteht allerdings in den Fällen nur für Leistungen, die außerhalb einer Rehabilitationseinrichtung be...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 9 trat mit der Einführung des SGB VI am 1.1.1992 in Kraft (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Mit dem Inkrafttreten des SGB IX zum 1.7.2001 (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) passte der Gesetzgeber die Vorschrift der Sprachentwicklung des SGB IX an; der Begriff "berufliche Rehabilitation" wurde in Anlehnung an § 4 SGB IX durch den Begriff "Leistungen zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX verfolgen die Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger (§ 6 SGB IX) unter anderem das Ziel, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern. Wegen dem gegliederten Syst...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.5 Vorrang der Teilhabeleistungen vor Rentenleistungen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 14 Wegen des Grundsatzes "Rehabilitation vor Rente" (§ 9 Abs. 1 Satz 3 SGB VI i. V. m. § 9 Abs. 2 SGB IX) sollen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst dann bewilligt werden, wenn alle Möglichkeiten der dem Rentenversicherungsträger zur Verfügung stehenden Teilhabeleistungen ausgeschöpft sind oder wenn der Rehabilitations-/Teilhabeerfolg von vornherein nicht zu ...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 9 trat mit der Einführung des SGB VI am 1.1.1992 in Kraft (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Mit dem Inkrafttreten des SGB IX zum 1.7.2001 (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) passte der Gesetzgeber die Vorschrift der Sprachentwicklung des SGB IX an; der Begriff "berufliche Rehabilitation" wurde in Anlehnung an § 4 SGB IX durch den Begriff "Leistungen zur Teilhabe am Arbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.7 Antrag

Rz. 16 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt (§ 19 SGB IV). Bei Anträgen auf Teilhabeleistungen von Minderjährigen gilt § 36 SGB I. Danach kann derjenige, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, Anträge auf Sozialleistungen rechtswirksam stellen und verfolgen sowie Sozialleistungen entgegennehmen, sofern die Handlungsfähigkei...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.4 Vorrang der Leistungen der Prävention vor Teilhabeleistungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 13 Mit den Sätzen 2 und 3 des § 9 Abs. 1 fordert der Gesetzgeber den Vorrang von Präventionsleistungen vor Teilhabeleistungen einerseits sowie den Vorrang von Teilhabeleistungen vor Rentenleistungen andererseits. Das ist sinnvoll, weil frühzeitig einsetzende Präventionsleistungen (§ 14) regelmäßig preiswerter wie Teilhabeleistungen (§ 15 ff.) und diese wiederum preiswerter ...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.3 Ziel der Teilhabeleistungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2)

Rz. 8 Die Ziele für Leistungen des Rentenversicherungsträgers werden flankiert von anderen Vorschriften des SGB – nämlich u. a. durch § 10 SGB VI (persönliche Voraussetzungen – auch medizinische Voraussetzungen genannt), § 4 Abs. 1 SGB IX (allgemeine Zielsetzung von Teilhabeleistungen) und § 3 SGB IX (Vorrang von Prävention). § 9 hat lediglich eine einleitende Funktion bzw. Über...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.2 Vom Rentenversicherungsträger zu erbringende Leistungen zur Teilhabe (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Rentenversicherungsträger erbringen im Rahmen der Teilhabeleistungen Leistungen zur Prävention (§ 14), Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 15 SGB VI i. V. m. § 42 bis 47 SGB IX – mit Ausnahme von Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern nach § 42 Abs. 2 Nr. 2 und § 46 SGB IX), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16), Leistungen zur N...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 5 § 9 beschreibt allgemein, wann und wegen welcher Zielsetzung der Rentenversicherungsträger seine Teilhabeleistungen bereitzustellen hat. Ziel ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Menschen bei eingetretener Gesundheitsstörung bzw. drohender Gesundheitsstörung. Dadurch ergibt si...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.6 Voraussetzungen für die Teilhabeleistungen (Abs. 2)

Rz. 15 Nach § 9 Abs. 2 sind die Leistungen zur Teilhabe spätestens seit dem Inkrafttreten des Flexirentengesetzes (vgl. Rz. 1) "Pflicht"- und nicht mehr "Kann"-Leistungen. Das Ermessen des Rentenversicherungsträgers erstreckt sich somit bei Prüfung der Voraussetzungen für die Teilhabeleistungen (vgl. §§ 10 bis 12) nicht mehr auf das "Ob" einer Leistung, sondern im Wesentlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.8 Für die Teilhabeleistungen zuständiger Rentenversicherungsträger

Rz. 18 Alle Rentenversicherungsträger führen seit dem 1.10.2005 die gemeinsame Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung". Diese gliedert sich in 2 Versicherungszweige: allgemeine Rentenversicherung und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Sonderanstalt). Innerhalb der allgemeinen Rentenversicherung wird zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und den regiona...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.1 Überblick

Rz. 5 § 9 beschreibt allgemein, wann und wegen welcher Zielsetzung der Rentenversicherungsträger seine Teilhabeleistungen bereitzustellen hat. Ziel ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Menschen bei eingetretener Gesundheitsstörung bzw. drohender Gesundheitsstörung. Dadurch ergibt sich für den Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 21 Die Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation befasst sich schwerpunktmäßig mit Gemeinsamen Empfehlungen, Rahmenempfehlungen sowie Arbeitshilfen der unterschiedlichen Teilhabeleistungen. Im Einzelnen wird auf die Internetseite www.bar-frankfurt.de verwiesen. Rz. 22 Anspruch auf Hörgeräteversorgung gegenüber der Kranken- und Rentenversicherung: LSG B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 Abs. 1 S. 1 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Verfahren, in denen das GKG und mithin Abs. 1 S. 1 anwendbar ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 29 In VV 3300 Nr. 2 ist der Gebührentatbestand mit dem 2. KostRMoG auf die erstinstanzlichen Verfahren vor dem BSG und den Landessozialgerichten erweitert worden. Rz. 30 Zuvor galt nach VV 3300 Nr. 2 ein erhöhter Gebührensatz der Verfahrensgebühr nur bei erstinstanzlichen Verfahren vor dem BVerwG und einem OVG/VGH. Eine Regelung für die erstinstanzlichen Verfahren vor den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 153 Im isolierten Vorverfahren nach § 78 SGG bestimmt sich die Kostenerstattung gemäß § 63 SGB X . Rz. 154 § 63 SGB X gilt nur für isolierte Vorverfahren des SGG im Anwendungsbereich des SGB X, der in § 1 SGB X geregelt ist. Nicht anwendbar ist § 63 SGB X auf Kosten eines Verwaltungsverfahrens betreffend die Rücknahme eines Verwaltungsakts (Neufeststellungsverfahren) nach ...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 2. Unterbringungssachen

Es findet das GNotKG Anwendung, da es sich um eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (§ 1 Abs. 1 GNotKG). Unterbringungssachen sind gebührenfrei, was daraus folgt, dass ein entsprechender Gebührentatbestand im GNotKG-KostVerz. fehlt. Eine analoge Anwendung anderer Regelungen kommt wegen des Analogieverbots (§ 1 Abs. 1 GNotKG) nicht in Betracht. Das gilt a...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 3 Anmerkung

Das OLG Karlsruhe hatte in vorliegenden Fall darüber zu entscheiden, ob die Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament lediglich durch den enterbten Abkömmling oder auch durch den Träger der Sozialhilfe (nach erfolgter Überleitung) ausgelöst werden kann. Das AG Heidelberg (W-72 VI 2598/18) war auf der Grundlage einer individuellen Auslegung der letztwillig...mehr

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FoVo 06/2021, Pfändungsschu... / II. Die Lösung

Ist der Antrag überhaupt zulässig? Ein wirksamer Schutzantrag nach § 850k Abs. 4 ZPO muss zunächst einmal zulässig sein. Das setzt als allgemeine Verfahrensvoraussetzung voraus, dass der Antragsteller postulationsfähig ist. Da kein Anwaltszwang für den Antrag besteht, §§ 78, 79 Abs. 1 ZPO, kann der Schuldner den Antrag zunächst selbst stellen. Bittet er aber einen Dritten, de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bestimmung durch den Rechtsanwalt

Rz. 114 Die Bestimmung der Betragsrahmengebühr nach Abs. 1 S. 1 erfolgt nach Maßgabe von § 14 Abs. 1 S. 1. Danach hat der Rechtsanwalt die Rahmengebühr unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers, nach billi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahren vor sonstigen gesetzlich eingerichteten Einigungsstellen, Gütestellen und Schiedsstellen (Nr. 4)

Rz. 10 Der Tatbestand der Nr. 4 erfasst die Verfahren vor sonstigen "gesetzlich eingerichteten“ Einigungsstellen, Gütestellen und Schiedsstellen, also soweit sie nicht schon unter Nr. 1 bis 3 fallen. Ob eine derartige "gesetzlich eingerichtete" Stelle öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich betrieben wird, ist für den Tatbestand der Nr. 4 irrelevant. Maßgeblich ist vielmeh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Auftraggeber

Rz. 92 Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so erhält er die entstehenden Betragsrahmengebühren ebenfalls nur einmal (§ 7 Abs. 1). Nach VV 1008 erhöht sich bei Betragsrahmengebühren aber bei einer anfallenden Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jeden weiteren Auftraggeber der Mindest- und Höchstbetrag um 30 %. Mehrere Erhöhungen dürfen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts

Rz. 156 Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren sind nach § 63 Abs. 2 SGB X nur erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.[222] Da § 63 SGB X dem gleichlautenden § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG nachgebildet worden ist, der wiederum an den weitgehend mit § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 193 Abs. 2 SGG ü...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.4 Pflege- und Betreuungsleistungen

Bis 4.000 EUR Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG kommt auch in Betracht für Pflege- und Betreuungsleistungen (s. unten) sowie Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, soweit darin – die allgemeinen Unterbringungskost...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen (Wertguthabenvereinbarungen)

Rn. 622 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Gesetzesmaterialien zum BilMoG nennen die Lebensarbeitszeitmodelle beispielhaft für "vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen" (BT-Drs. 16/10067, S. 84). Bei Lebensarbeitszeitmodellen verzichtet der AN auf die Auszahlung eines Teils seiner Arbeitsvergütung und lässt diesen Betrag auf einem Wertkonto gutschreiben. Dieses Wertguth...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebührenrechtliche Angelegenheit

Rz. 9 Problematisch ist die Abgrenzung, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, wenn der Anwalt mehrere Personen berät oder eine Person über verschiedene Gegenstände. Diese Probleme stellen sich insbesondere häufig in Asylsachen, wenn mehreren Personen ein gemeinschaftlicher Beratungshilfeschein erteilt worden ist. Ebenso häufig tritt das Problem auf, wenn sich ein E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Schuldner

Rz. 1 Nach VV 2500 i.V.m. § 44 S. 2 erhält der Anwalt unmittelbar vom Rechtsuchenden die sogenannte Beratungshilfegebühr (auch als "Schutzgebühr" oder "Handgeld" oder "Eigenbeteiligung" bezeichnet).[1] Sie beträgt 15 EUR. Rz. 2 Der Anwalt kann dem Rechtsuchenden die Zahlung der Gebühr erlassen (Anm. S. 2 zu VV 2500). Es handelt sich hierbei um eine freie Ermessensentscheidung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Betragsrahmengebühren

Rz. 22 Abs. 1 S. 1 regelt, dass der Rechtsanwalt in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anwendbar ist, Betragsrahmengebühren erhält. Die einzelnen Betragsrahmengebühren und ihre Höhe sind im Vergütungsverzeichnis niedergelegt. Rz. 23 Durch die Betragsrahmengebühren wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenhei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Bedarfsgemeinschaft

Rz. 23 Mehrere Auftraggeber sind auch im Rahmen der Beratungshilfe bei Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft (§ 7 SGB II) gegeben (vgl. zu Einzelheiten VV 1008 Rdn 36 "Bedarfsgemeinschaft").[34] Denn die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind Individualauftraggeber. Inhaber des Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II ist nämlich jeweils das einzelne Mitglied der Bedarfsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren, in denen das GKG anwendbar ist

Rz. 146 In Verfahren nach Abs. 1 S. 2, in denen das GKG anwendbar ist, bestimmt sich die Kostenerstattung gemäß § 197a Abs. 1 S. 1, 2. Hs. SGG nach § 162 VwGO . Rz. 147 Nach § 162 Abs. 1 VwGO sind nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Die Notwendigkeit einer Aufwendung beurteilt sich aus der Sicht einer verständigen Partei, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einigung oder Erledigung

Rz. 6 Weitere Voraussetzung der Anwendung von VV 1005, 1006 ist, dass in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in welchen Betragsrahmengebühren anfallen, es zu einer Einigung oder Erledigung gekommen ist. Zum Anfall der Einigungs- und Erledigungsgebühr im Allgemeinen unter Berücksichtigung der Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage wird auf die Erläuterungen zu VV 1000 ...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 6. Einwendungen des Dritten

Rz. 20 Einwendungen des erstattungspflichtigen Dritten, die aus dem Verhältnis zu dem Rechtsuchenden resultieren, sind im Rahmen des § 9 BerHG nicht ausgeschlossen, sondern können nach §§ 412, 406 BGB geltend gemacht werden. Insofern gibt es im BerHG – im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe – keine zu § 126 Abs. 2 S. 1 ZPO vergleichbare Vorschrift. Deshalb kann etwa ein Leistun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Unterhalts- und Rentenansprüche

Rz. 48 Wird künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen oder werden künftig fällig werdende laufende Sozialleistungen in der Form von Geldleistungen [68] wegen fälliger und künftig noch fällig werdender Unterhaltsansprüche oder wegen Rentenansprüchen infolge Verletzung des Körpers oder der Gesundheit gepfändet (sog. Vorratspfändung gemäß § 850d Abs. 3 ZPO), so sind bei der Ermi...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff. FamFG zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. Sie hat auch in der Sache Erfolg. 1. Dem Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 ist stattzugeben. Sie ist aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments vom 10.10.1994 Alleinerbin nach dem Erblasser geworden. Der Beteiligte zu 2 ist infolge der auf ihn anzuwendenden Pflichtteilsstr...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / Leitsatz

1. Das Geltend machen des (übergeleiteten) Pflichtteilsanspruchs durch den Träger der Sozialhilfe (SGB XII) führt zum Eingreifen der Pflichtteilsstrafklausel. 2. Eine einschränkende Auslegung der Pflichtteilsstrafklausel außerhalb von sog. Behindertentestamenten ist nicht angezeigt. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.11.2020 – 11 W 50/19 (Wx)mehr