Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Schell, SGB IX § 109 Leistu... / 2.2 Umfang der Leistungen (Abs. 2)

Rz. 5 Die Vorschrift übernimmt die bisherige Regelung des § 54 Abs. 1 Satz 2 SGB XII. Damit entsprechen die medizinischen Rehabilitationsleistungen der Träger der Eingliederungshilfe nach Art und Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen an ihre Versicherten. Damit können medizinische Leistungen der Träger der Eingliederungshilfe wie bisher keine Ausfallbürgschaft...mehr

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Schell, SGB IX § 147 Auskun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Mit der Vorschrift wird das bisher in § 125 SGB XII geregelte Recht zur Auskunftspflicht der Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Zur Erstellung der Bundesstatistik (§ 143) besteht Auskunftspflicht (Abs. 1 Satz 1), auskunftspflichtig sind die Träger der Eingliederungshilfe (Abs. 2). Dabei sind wie im bisherigen Recht Angaben zu Name und weitere Angaben zu für eve...mehr

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Schell, SGB IX § 114 Leistu... / 2.3 Häufigkeit des Angewiesenseins auf ein Kfz (Nr. 1)

Rz. 5 In Nr. 1 ist für die Leistungen für ein Kraftfahrzeug zusätzlich zu den in § 83 Abs. 2 genannten Voraussetzungen als Maßgabe bestimmt, dass der Leistungsberechtigte zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ständig, also nicht vereinzelt oder gelegentlich, auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sein muss. Bereits im bis 31.12.2019 geltenden Recht der Einglied...mehr

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Schell, SGB IX § 110 Leistu... / 2.1 Recht auf freie Arztwahl (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 garantiert wie im bisherigen Recht der Sozialhilfe in § 52 Abs. 2 SGB XII die freie Wahl unter den Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entsprechend den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft also niedergelassene Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, an der ambulanten Versorgung teil...mehr

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Schell, SGB IX § 102 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die neu definierte Eingliederungshilfe im SGB IX sieht Leistungen für anspruchsberechtigte Menschen mit Behinderungen in 4 Leistungsgruppen vor. Es handelt sich um "Leistungen zur Teilhabe" als Oberbegriff für verschiedene Sozialleistungen, die Menschen mit (drohenden) Behinderungen erhalten, um beispielsweise die Behinderung abzuwenden oder zu beseitigen, die Teilhabe...mehr

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Schell, SGB IX § 100 Eingli... / 2.3 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 Aufgrund der Regelung in Abs. 3 haben Ausländer, die eingereist sind, um Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten, keinen Anspruch auf Leistungen. Diese Regelung entspricht in der Sache der Regelung in § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII, nach der Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erhalten, keinen Anspruch auf diese Leistung haben. Es muss also einen final...mehr

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Schell, SGB IX § 141 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGB...mehr

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Schell, SGB IX § 119 Gesamt... / 2.1 Zuständigkeit und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Zuständig für die Durchführung der Gesamtplankonferenz ist gemäß § 94 Abs. 1 der vom jeweiligen Bundesland bestimmte Träger der Eingliederungshilfe (vgl. dazu die Übersicht der Ausführungsgesetze: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/gesetz/umsetzung-laender/). Dies ist nicht notwendigerweise der Sozialhilfeträger. Der Träger der Eingliederungshilfe entscheidet zunächs...mehr

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Schell, SGB IX § 116 Pausch... / 2.1 Pauschale Geldleistung (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 benennt abschließend die Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§ 113), die in Form einer pauschalen Geldleistung nach § 105 Abs. 3 in Anspruch genommen werden können. Betroffen sind also nur Leistungen zur Sozialen Teilhabe, jedoch nur die Leistungen zur Assistenz zur Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie Begleitung der Leistungsberechtigten, zur För...mehr

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Schell, SGB IX § 106 Beratu... / 2.2 Aufgaben der Beratung (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 konkretisiert in einem nicht abschließenden Aufgabenkatalog die Beratung durch den Träger der Eingliederungshilfe unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei dem leistungsberechtigten Personenkreis. Zum einen ist das in § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB XII bestimmte Recht, soweit es die Eingliederungshilfe betrifft, übernommen worden. Des Weiteren sind mögliche Beratung...mehr

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Schell, SGB IX § 106 Beratu... / 2.4 Hinweis auf Unterstützung durch externe Stellen (Abs. 4)

Rz. 6 Abs. 4 übernimmt zum einen inhaltsgleich die Regelung des § 11 Abs. 5 Satz 1 SGB XII. Die Hinweispflicht des Trägers der Eingliederungshilfe ist darüber hinaus aber auf die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 ausgedehnt worden. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist mit dem BTHG zum 1.1.2018 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden, zunächs...mehr

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Schell, SGB IX § 145 Hilfsm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 übernimmt das bisherige Recht in § 123 SGB XII, wonach Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen, Kennnummer sowie Name und Telefonnummer der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person als Hilfsmerkmale zu erfassen sind. Da Rückfragen in der Regel per E-Mail erfolgen, wird zusätzlich die E-Mail-Adresse als Hilfsmerkmal erfasst. Rz. 4 Die Kennnumme...mehr

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Schell, SGB IX § 117 Gesamt... / 3 Literatur

Rz. 11 Becker, Das Bundesteilhabegesetz und die Auswirkungen auf die Organisation der Träger der Eingliederungshilfe, KommJur 2019 S. 441. Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge e. V., Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung, NDV 2019 S. 337. Fuchs, Intention des Gesetzgebers zur Ermi...mehr

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Schell, SGB IX § 118 Instru... / 2.1.2 Instrument zur Bedarfsermittlung

Rz. 4 Der Begriff des Instruments wird in § 13 Abs. 1 legaldefiniert. Es handelt sich um standardisierte Arbeitsmittel nach den für sie geltenden Leistungsgesetzen. Nach § 13 Abs. 2 sollen die Instrumente eine individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung gewährleisten und die Dokumentation und Nachprüfbarkeit der Bedarfsermittlung sichern. Zu diesem Zweck sollen sie ...mehr

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Schell, SGB IX § 118 Instru... / 3 Literatur

Rz. 9 Becker, Das Bundesteilhabegesetz und die Auswirkungen auf die Organisation der Träger der Eingliederungshilfe, KommJur 2019 S. 441. Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge e. V., Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung, NDV 2019 S. 337. Fuchs, Intention des Gesetzgebers zur Ermit...mehr

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Schell, SGB IX § 112 Leistu... / 2.3 Weitere Hilfen (Abs. 3)

Rz. 10 In Abs. 3 wird klargestellt, dass Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) auch eine Teilnahme an Fernunterricht unterstützen können und auch für Maßnahmen, die auf eine schulische berufliche Aus- oder Weiterbildung vorbereiten sowie für erforderliche Praktika geleistet werden können.mehr

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Schell, SGB IX § 144 Erhebu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift benennt die Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 143. § 143 bestimmt, dass über die Leistungsberechtigten und die Ausgaben und Einnahmen in der Eingliederungshilfe eine Bundesstatistik zu führen ist.mehr

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Schell, SGB IX § 114 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Mobilität für Leistungsberechtigte. Bei den Leistungen zur Mobilität gilt § 83 mit Maßgaben, die in Nr. 1 und 2 aufgezählt sind.mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 2.2 Leistungen zur Beschäftigung

Rz. 4 Die Leistungen zur Beschäftigung, die Leistungsberechtigten zur Förderung ihrer Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen der Eingliederungshilfe erbracht werden können, werden in Abs. 1 Nr. 1 bis 3 abschließend benannt. Die Leistungsgewährung steht nicht im Ermessen der Leistungsträger. Wenn die Voraussetzungen nach § 111 vorliegen, besteht ein Rechtsanspruch auf die jeweili...mehr

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Schell, SGB IX § 119 Gesamt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nachdem der Hilfebedarf nach Maßgabe von § 118 ermittelt wurde, kann eine Gesamtplankonferenz stattfinden, an der der Leistungsempfänger und die beteiligten Leistungsträger teilnehmen. Lediglich im Fall des Abs. 4 Satz 1 ist die Gesamtplankonferenz zwingend durchzuführen. Voraussetzung ist allerdings immer die Zustimmung des Leistungsberechtigten.mehr

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Schell, SGB IX § 116 Pausch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift benennt abschließend die Leistungen zur Sozialen Teilhabe, die in Form einer pauschalen Geldleistung in Anspruch genommen werden können (Abs. 1) und regelt die gemeinsame Inanspruchnahme von bestimmten explizit genannten Fachleistungen der Eingliederungshilfe (Abs. 2).mehr

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Schell, SGB IX § 120 Festst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Gesamtplanverfahren nach § 117 endet mit der Feststellung der Leistungen, nachdem der Bedarf ermittelt wurde (§ 118) und ggf. eine Gesamtplankonferenz stattgefunden hat (§ 119). Anschließend wird der Gesamtplan aufgestellt (§ 121) und schließlich kann eine Teilhabezielvereinbarung geschlossen werden (§ 122).mehr

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Schell, SGB IX § 144 Erhebu... / 2.2 Arten der Leistungen (Abs. 2)

Rz. 4 In Abs. 2 sind – in einer nicht abschließenden Aufzählung ("... insbesondere") – die Leistungen der Eingliederungshilfe aufgeführt, zu denen die Träger der Eingliederungshilfe Erhebungen zu den Leistungsberechtigten sowie zu den Einnahmen und Ausgaben für die einzelnen Leistungsarten (Merkmale) vorzunehmen haben. Die Merkmale orientieren sich am Katalog der Leistungen,...mehr

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Schell, SGB IX § 117 Gesamt... / 2.1.3 Dokumentation

Rz. 5 Die Wünsche des Leistungsberechtigten zu Ziel und Art der Leistungen sind nach Abs. 1 Nr. 2 zu dokumentieren. Damit soll die personenzentrierte Leistungsgewährung gewährleistet werden.mehr

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Schell, SGB IX § 146 Period... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 144 Erhebu... / 2.1 Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über die Leistungsberechtigten (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift benennt die Erhebungsmerkmale für jeden Leistungsberechtigten, die sowohl personenbezogene Daten als auch Daten zu den erbrachten Leistungen umfassen. Entsprechend der personenzentrierten Neuausrichtung der Eingliederungshilfe, bei der dem Ort der Leistungserbringung keine leistungsrelevante Bedeutung mehr zukommt, wird bei der Erhebung der statistischen...mehr

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Schell, SGB IX § 121 Gesamt... / 2.3 Funktion und Inhalt des Gesamtplans (Abs. 2 und 4)

Rz. 5 Nach Abs. 2 Satz 1 dient der Gesamtplan der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses. Während der Teilhabeplan nach § 19 nur dann zu erstellen ist, soweit Leistungen verschiedener Leistungsgruppen oder mehrerer Rehabilitationsträger erforderlich sind, ist der Gesamtplan für jede leistungsberechtigte Person und auch bei Einzelleistungen zu er...mehr

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Schell, SGB IX § 105 Leistu... / 2.2 Beratung (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 bestimmt, was zur Dienstleistung gehört. Zur Dienstleistung gehört die Beratung und Unterstützung in Angelegenheiten der Leistungen der Eingliederungshilfe sowie in sonstigen sozialen Angelegenheiten. Die Beratungsobliegenheit des Trägers der Eingliederungshilfe beschränkt sich zunächst ausdrücklich auf die Leistungen der Eingliederungshilfe. Erkennt der Träger ...mehr

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Schell, SGB IX § 119 Gesamt... / 2.2 Beratung in der Gesamtplankonferenz (Abs. 2)

Rz. 4 Nach Abs. 2 sind Teilnehmer der Beratung der Leistungsberechtigte, der zuständige Träger der Eingliederungshilfe und die weiteren beteiligten Rehabilitationsträger. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage des Ergebnisses der Bedarfsermittlung nach § 118, die zuvor stattgefunden hat. Die Beratungsgegenstände werden in Abs. 2 Nr. 1 bis 4 benannt. Die Aufzählungsliste ist ...mehr

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Schell, SGB IX § 108 Antrag... / 2.2 Verzicht auf das Antragserfordernis (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, dass ein Antrag nicht gesondert gestellt werden muss, wenn in einem Gesamtplanverfahren ein Bedarf für die jeweiligen Leistungen bereits festgestellt worden ist. Der Gesetzgeber war der Auffassung, das uneingeschränkte Erfordernis eines Antrags für alle Leistungen der Eingliederungshilfe könnte erhebliche Nachteile...mehr

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Schell, SGB IX § 116 Pausch... / 2.2 Gemeinsame Inanspruchnahme (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 regelt die gemeinsame Inanspruchnahme von bestimmten explizit genannten Fachleistungen der Eingliederungshilfe. Mit dem BTHG wurde die in der Vergangenheit von Trägern der Eingliederungshilfe schon vielerorts praktizierte und unstrittige gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt. Diese Rechtsgrundlage hat für die Leistungs...mehr

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Schell, SGB IX § 119 Gesamt... / 2.4 Leistungsberechtigte Eltern als Antragsteller (Abs. 4)

Rz. 7 Abs. 4 wird der besonderen Situation leistungsberechtigter behinderter Eltern gerecht. Falls ein Elternteil dies beantragt, muss die Gesamtplankonferenz durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Leistungsberechtigte zustimmt; das kann der andere Elternteil sein. Helfer im familiären, freundschaftlichen und nachbarlichen Umfeld sowie ehrenamtlich...mehr

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Schell, SGB IX § 121 Gesamt... / 2.2 Pflicht zur Aufstellung des Gesamtplans (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 hat der Sozialhilfeträger nach Feststellung der Leistungen nach § 120 unverzüglich den Gesamtplan aufzustellen. Hierauf besteht ein einklagbarer Anspruch der Beteiligten am Gesamtplanverfahren (VGH Baden-Württemberg, a. a. O.). Der Begriff "unverzüglich" ist in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB legaldefiniert und bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Die Verpflichtung...mehr

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Schell, SGB IX § 106 Beratu... / 2.3 Aufgaben der Unterstützung (Abs. 3)

Rz. 5 In gleicher Weise konkretisiert Abs. 3 in einem nicht abschließenden Aufgabenkatalog die Unterstützung durch die Träger der Eingliederungshilfe. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, dass die Leistungsberechtigten nicht nur informiert werden, sondern zügig und erfolgreich die notwendigen Leistungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesel...mehr

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Schell, SGB IX § 145 Hilfsm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Hilfsmerkmale, die neben den Erhebungsmerkmalen nach § 144 für die Bundesstatistik notwendig sind. Es sind Angaben, die für die technische Durchführung dieser Statistik notwendig sind. Die Vorschrift orientiert sich an § 9 des Bundesstatistikgesetzes v. 22.1.1987 in der Fassung der Bekanntmachung v. 20.10.2016, wonach Hilfsmerkmale in dem je...mehr

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Schell, SGB IX § 144 Erhebu... / 2.3 Erhebungsmerkmale nach Abs. 3

Rz. 5 Für die Erhebung der Ausgaben und Einnahmen der Träger der Eingliederungshilfe nach § 143 Nr. 2 sind die Erhebungsmerkmale das Bundesland, die Ausgaben gesamt nach der Art der Leistungen, die Einnahmen insgesamt und nach Einnahmearten sowie die Höhe der aufgebrachten Beiträge insgesamt. Das Erhebungsmerkmal "Höhe der aufgebrachten Beiträge insgesamt", damit sind die Be...mehr

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Schell, SGB IX § 117 Gesamt... / 2.1.4 Verfahrenskriterien

Rz. 6 Die im Gesamtplanverfahren zu beachtenden Kriterien sind in Abs. 1 Nr. 3 aufgelistet. Auch sie sollen dazu dienen, das Ziel einer personenzentrierten Gesamtplanung zu erreichen. Das Verfahren soll trägerübergreifend durchgeführt werden. Da Aspekte verschiedener wissenschaftlicher Sichtweisen und Disziplinen zu berücksichtigen sind, ist ein interdisziplinärer Ansatz geb...mehr

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Schell, SGB IX § 117 Gesamt... / 2.5 Betreuungsbedarf (Abs. 5)

Rz. 10 Abs. 5 verweist auf § 22 Abs. 5 . Falls im Einzelfall Anhaltspunkte für einen Betreuungsbedarf nach § 1896 Abs. 1 BGB bestehen, wird der für die Durchführung des Teilhabeplanverfahrens verantwortliche Rehabilitationsträger verpflichtet, mit Zustimmung der Leistungsberechtigten die zuständige Betreuungsbehörde über die Erstellung des Teilhabeplans zu informieren, soweit...mehr

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Schell, SGB IX § 114 Leistu... / 2.1 Leistungen zur Mobilität

Rz. 3 Nach § 83 Abs. 1 Nr. 1 und 2 umfassen Leistungen zur Mobilität Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst und Leistungen für ein Kraftfahrzeug. Dies gilt auch für die Leistungen zur Mobilität nach § 114, der auf § 83 verweist und bezüglich der möglichen Leistungen keine Abweichung vorsieht. Ein Beförderungsdienst ist ein gewerbliches Untern...mehr

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Schell, SGB IX § 118 Instru... / 2.1.1 Wünsche des Leistungsberechtigten

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 Satz 1 erfolgt die Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der Wünsche des Leistungsberechtigten. Dieser Grundsatz durchzieht das Gesamtplanverfahren insgesamt. Er steht in engem Zusammenhang mit der Feststellung des individuellen Bedarfs nach Maßgabe der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) aus dem Jahr ...mehr

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Schell, SGB IX § 118 Instru... / 2.2 Verordnungsermächtigung

Rz. 8 Die Länder, die für die Ausführung des Bundesgesetzes zuständig sind, werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Instrument zur Bedarfsermittlung zu regeln. Inzwischen haben alle Bundesländer Ausführungsgesetzes zum BTHG erlassen. Ferner wurden umfangreiche Bedarfsermittlungsinstrumente (BEI) in Form von Infomaterialien, Vordrucken usw. entwickelt. L...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 2.2.2 Leistungen bei anderen Anbietern

Rz. 6 Die Beschäftigungsmöglichkeiten für behinderte Menschen werden nach Abs. 1 Nr. 2 erweitert. Sie sind nicht beschränkt auf Arbeiten in einer WfbM. Hinzu kommen Anbieter, die die Anforderungen nach § 60 erfüllen. Damit wird für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in diese...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 3 Literatur

Rz. 10 Bieritz-Harder, Der Weg zum Beruf zwischen "Teilhabe an Bildung" und "Teilhabe am Arbeitsleben", SGb 2017 S. 491. Busse, Bundesteilhabegesetz – Sozialgesetzbuch IX, SGb 2017 S. 307. Kainz, Wesentliche Änderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz, NZS 2017 S. 649. Keil, Das BTHG – Die Änderungen im Eingliederungshilferecht, SGb 2017 S. 447. Schaumberg, Das neue Recht der...mehr

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Schell, SGB IX § 111 Leistu... / 2.3 Hilfsmittel

Rz. 8 Nach Abs. 2 gehören auch Gegenstände und Hilfsmittel, die wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zur Aufnahme oder Fortsetzung der Beschäftigung erforderlich sind, zu den Leistungen zur Beschäftigung. Dazu zählen auch die Hilfsmittel, die bei Beschäftigungen bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 oder privaten oder öffentlichen Arbeitgebern nach § 61 bereitzuste...mehr

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Schell, SGB IX § 105 Leistu... / 2.3 Erbringung von Leistungen als pauschale Geldleistung (Abs. 3)

Rz. 5 In Abs. 3 ist eine Regelung zur Ausführung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von pauschalen Geldleistungen getroffen worden. Hierbei geht es um die Leistungen zur Sozialen Teilhabe, beschränkt jedoch auf die Leistungen, bei denen es ausdrücklich vorgesehen ist. In § 116 Abs. 1 sind die Leistungen zur Assistenz zur Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewält...mehr

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Schell, SGB IX § 121 Gesamt... / 2.1 Rechtsnatur des Gesamtplans

Rz. 3 Der Gesamtplan ist weder als Verwaltungsakt noch als öffentlich-rechtlicher Vertrag zu qualifizieren. Er stellt vielmehr ein Verwaltungsinternum dar. Allerdings dürfte ein einklagbarer Anspruch auf verfahrensfehlerfreie Aufstellung des Gesamtplans und auf Beteiligung am Verfahren bestehen, nicht aber auf Einbeziehung weiterer Leistungen in den Plan (vgl. BVerfG, Beschl...mehr

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Schell, SGB IX § 117 Gesamt... / 2.4 Anhaltspunkte für einen Bedarf an notwendigem Lebensunterhalt (Abs. 4)

Rz. 9 Abs. 4 regelt die Beteiligung des zuständigen Leistungsträgers am Gesamtplanverfahren für den Fall, dass im Einzelfall Anhaltspunkte für einen Bedarf an notwendigem Lebensunterhalt bestehen. Wie bei Abs. 3 reicht das niederschwellige Aufgreifkriterium aus. Weitere Voraussetzung für die Beteiligung ist auch hier die Zustimmung des Leistungsberechtigten und die Erforderl...mehr

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Schell, SGB IX § 117 Gesamt... / 2.1.1 Zuständigkeit des örtlichen Trägers

Rz. 3 Für das gesamte Verfahren ist gemäß § 98 der örtliche Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Dies gilt sowohl für den Fall, dass ausschließlich Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen, als auch dann, wenn zwar auch Leistungen anderer Rehabilitationsträger in Betracht kommen, aber der Träger der Eingliederungshilfe das Verfahren als verantwortlicher Reh...mehr

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Schell, SGB IX § 112 Leistu... / 2.4 Gemeinsame Inanspruchnahme (Abs. 4)

Rz. 11 Die Regelung in Satz 1 ermöglicht die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe im Bereich der schulischen und hochschulischen Ausbildung, also den Fällen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 als auch in den Fällen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, wenn eine gemeinsame Inanspruchnahme für die Leistungsberechtigten zumutbar ist und angemessene Wünsche des einzelnen L...mehr

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Schell, SGB IX § 117 Gesamt... / 2.2 Person des Vertrauens (Abs. 2)

Rz. 7 Gemäß Abs. 2 kann auf Verlangen des Leistungsberechtigten eine Person ihres Vertrauens am Gesamtplanverfahren beteiligt werden. Dies kann insbesondere auch ein ihn beratender anderer Mensch mit Behinderung oder eine von den Leistungsträgern so weit wie möglich unabhängige Beratungsinstanz sein (BT-Drs. 18/9522 S. 286). In den Empfehlungen des Deutschen Vereins (NDV 201...mehr