Rz. 4

In Abs. 2 sind – in einer nicht abschließenden Aufzählung ("... insbesondere") – die Leistungen der Eingliederungshilfe aufgeführt, zu denen die Träger der Eingliederungshilfe Erhebungen zu den Leistungsberechtigten sowie zu den Einnahmen und Ausgaben für die einzelnen Leistungsarten (Merkmale) vorzunehmen haben. Die Merkmale orientieren sich am Katalog der Leistungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe erbracht werden können.

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