Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 111d Ausgle... / 2.4 Auszahlung der Ausgleichszahlungen (Abs. 4)

Rz. 6 Um eine zeitnahe Auszahlung zu gewährleisten, bestimmt Abs. 4, dass die Länder oder die von ihnen benannten Krankenkassen die nach Abs. 2 aufsummierten Beträge der Einrichtungen unverzüglich an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) übermitteln. Dieses überweist auf dieser Grundlage aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds die jeweiligen Beträge an da...mehr

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Sommer, SGB V § 111d Ausgle... / 2.8 Erstattung der Ausgleichszahlungen aus dem Bundeshaushalt (Abs. 8)

Rz. 10 Mit Wirkung zum 19.11.2020 ist in Abs. 8 geregelt worden, dass die aus der Liquiditätshilfe des Gesundheitsfonds gezahlten Ausgleichszahlungen nach Abs. 1 aus dem Bundeshaushalt erstattet werden. Hierfür teilt das BAS dem BMG unverzüglich die Höhe des an die Länder jeweils nach Abs. 4 Satz 2 ab dem 18.11.2020 überwiesenen Betrags mit. Die Mitteilungen des BAS werden v...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.4.7 Übergangsregelung

Rz. 11m Soweit Verträge nach Abs. 4 der Vorschrift keine Regelungen enthalten, die diesem Paragrafen entsprechen, sollen Verhandlungen über Anpassungen binnen eines Jahres nach Inkrafttreten diese Paragrafen aufgenommen werden. Bis zum Abschluss entsprechender Vereinbarungen gelten die zwischen den Vertragspartnern nach Abs. 4 der Vorschrift vereinbarten Regelungen fort (Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.4 Einschränkung des Sicherstellungsauftrags der KV (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 7 Soweit die Versorgung der Versicherten im Rahmen eines ärztlichen Vertrages über die besondere Versorgung erfolgt, ist nach Abs. 1 Satz 5 der Sicherstellungsauftrag der KV eingeschränkt. Dies gilt aber nur insoweit, als in diesen Verträgen Leistungen erbracht werden, die ansonsten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung von der KV sichergestellt werden müssten. Sie...mehr

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Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.12 Personenbezogene Daten (Abs. 5)

Rz. 13 Die Durchführung der Verträge nach Abs. 1 der Vorschrift hängt davon ab, dass die Vertragspartner personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen können. Mit Wirkung zum 26.11.2019 ist Abs. 5 redaktionell an die Begriffsbestimmung des Art. 4 Nr. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst worden. Danach umfasst der alleinige Begriff des Verarbeitens die bisherigen...mehr

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Sommer, SGB V § 82 Grundsätze / 2 Rechtspraxis

2.1 Bundesmantelvertrag als allgemeiner Inhalt des Gesamtvertrages Rz. 3 Abs. 1 spricht in der Mehrzahl von Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und von Bundesmantelverträgen. Unter Bundesvereinigungen können nur die KBV und die KZBV verstanden werden, sodass es folgerichtig ist, wenn durch den Begriff "Bundesmantelverträge" der Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) und der Bunde...mehr

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Sommer, SGB V § 132j Region... / 2.1 Verpflichtung zum Vertragsabschluss

Rz. 3 Aufgrund des Abs. 1 Satz 1 sind die Krankenkassen oder ihre Landesverbände rechtlich verpflichtet, in ausgewählten Modellregionen Verträge über Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken abzuschließen, sobald sie von einzelnen Apotheken, Gruppen von Apotheken oder den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Organisat...mehr

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Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 2.4 Schiedsstellenregelung

Rz. 7 Mit Abs. 2 Satz 4 und Abs. 5 Satz 7 und 8 ist die Schiedsstellenregelung des § 111b auf die Versorgungsverträge nach Abs. 2 einschließlich der Vergütung übertragen worden. Kommt ein Versorgungsvertrag nach Abs. 2 oder eine Vergütungsvereinbarung innerhalb von 2 Monaten, nachdem eine Vertragspartei schriftlich zur Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert hat, nicht oder ...mehr

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Sommer, SGB V § 86a Verwend... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach der Gesetzesbegründung ist die Möglichkeit der Nutzung elektronischer Vordrucke zum Ersatz klassischer Überweisungsscheine in Papierform in den Bundesmantelverträgen bisher nur fragmentarisch abgebildet. Daher sind die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) und der GKV-Spitzenverband durch Satz 1 beauftragt worden, als Bestandteil der Bundesmantelvert...mehr

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Sommer, SGB XI § 82 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Zweiten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) mit Wirkung zum 1.1.2017 geändert. Durch Art. 3 des Gesetzes zur Verbesserung intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenver...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.2.2 Stellungnahmeberechtigte

Rz. 7 Da sich die Rahmenempfehlungen über häusliche Krankenpflege gleichermaßen auf Vertragsärzte und Vertragskrankenhäuser auswirken, die die Leistungen verordnen bzw. den Übergang des Patienten vom stationären in den häuslichen Bereich mit organisieren sollen, ist mit Abs. 1 Satz 2 sowohl der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als auch der Deutschen Krankenhausgesell...mehr

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Sommer, SGB V § 111a Versor... / 2.6 Schiedsstellenregelung

Rz. 11 Kommt der Versorgungsvertrag oder der Vergütungsvertrag ganz oder teilweise innerhalb von 2 Monaten, nachdem eine Vertragspartei schriftlich zur Verhandlungsaufnahme aufgefordert hat, nicht zustande, wird der Inhalt durch die Landesschiedsstelle nach § 111b festgesetzt. Die Festsetzung hat dieselbe Rechtswirkung wie eine Vereinbarung der Vertragspartner. Die Landessch...mehr

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Sommer, SGB V § 111b Landes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) mit Wirkung zum 4.8.2011 eingeführt worden. Das Gesetz ist am 3.8.2011 verkündet worden, sodass es nach Art. 7 Abs. 1 am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten ist. Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der ges...mehr

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Jung, SGB XII § 85 Einkomme... / 2.4 Maßgebende Regelbedarfsstufe 1 (Abs. 3)

Rz. 32 Da die Regelbedarfsstufen je nach Bundesland unterschiedlich hoch sein können, regelt Abs. 3 Satz 1, dass sich die Regelbedarfsstufe 1 nach dem Ort richtet, an dem der Leistungsberechtigte die Leistung erhält (tatsächlicher Aufenthaltsort). Bei der Leistung in einer Einrichtung sowie bei Unterbringung in einer anderen Familie oder bei den in § 107 genannten anderen Pe...mehr

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Sommer, SGB V § 125a Heilmi... / 2.1 Heilmittelerbringung mit erweiterter Versorgungsverantwortung

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift handelt es sich um eine besondere Form der Heilmittelversorgung, bei der die Heilmittelerbringer aufgrund einer durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt festgestellten Diagnose und der Indikation für eine Heilmittelbehandlung selbst über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen kö...mehr

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Sommer, SGB XI § 82a Ausbil... / 2.3 Landesrechtliche Umlageverfahren

Rz. 7 Während Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 die Berücksichtigung der Ausbildungsvergütung im Rahmen landesrechtlicher Umlageverfahren in der Vergütungsvereinbarung zunächst gänzlich ausschließt, lässt Abs. 3 eingeschränkt und abhängig von eindeutigen Voraussetzungen die Umlage in der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen wieder zu. Die Voraussetzungen knüpfen an die Regelungen der...mehr

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Sommer, SGB XI § 82 Finanzi... / 2.8 Betriebskostenzuschüsse sind von der Pflegevergütung abzuziehen

Rz. 34 Nach Abs. 5 sind öffentliche Zuschüsse zu den laufenden Aufwendungen (Betriebskostenzuschüsse) von der Pflegevergütung abzuziehen. In Vergütungs- oder Pflegesatzvereinbarungen sind solche Zuschüsse vom pflegebedingten Gesamtaufwand in Abzug zu bringen, nicht zuletzt um ansonsten Wettbewerbsvorteile der Einrichtungen zu vermeiden, die über Zuschüsse dieser Art nicht ve...mehr

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Sommer, SGB V § 132k Vertra... / 2.4 Abrechnungsverfahren

Rz. 7 Nach Satz 4 der Vorschrift ist das Abrechnungsverfahren im Vertrag so zu gestalten, dass die Anonymität des Versicherten gewährleistet ist. Nach der Gesetzesbegründung kann sich eine aufgrund fehlender Anonymität befürchtete und ggf. erfolgende Regressprüfung der Krankenkasse gegenüber der gewaltausübenden Person negativ auf die Annahme des Angebots zur vertraulichen S...mehr

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Sommer, SGB V § 119b Ambula... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 6 Nr. 10 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) eingeführt worden und gilt ab 1.7.2008. Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2...mehr

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Sommer, SGB V § 125a Heilmi... / 2.4.3 Erweiterte Versorgungsverantwortung (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 9 Die Leistungserbringer tragen durch die "Blankoverordnung" auch die Verantwortung, dass keine medizinisch unbegründete Mengenausweitung in der Anzahl der Behandlungseinheiten erfolgt. Die Wirtschaftlichkeit der Versorgung muss gewährleistet bleiben. Weil das Wirtschaftlichkeitsgebot bei den Vertrags(zahn-)ärzten für deren Heilmittelverordnungen im Regelfall einer Heilm...mehr

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Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.8 Förderung von und Beteiligung an Versorgungsprojekten der Leistungserbringer (Abs. 3a)

Rz. 11a Abs. 3a ermöglicht mit Satz 1 Nr. 1 die Förderung von Versorgungsprojekten der Leistungserbringer, die den Zielen einer besonderen Versorgung nach Abs. 1 entsprechen, aber nicht von den Krankenkassen initiiert und betrieben werden. Versorgungsinnovationen gehen nach der Gesetzesbegründung häufig nicht von den Krankenkassen, sondern von einzelnen Leistungserbringern a...mehr

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Sommer, SGB V § 125a Heilmi... / 2.6 Veröffentlichung der Verträge (Abs. 4)

Rz. 11 Durch den Abs. 4 ist der GKV-Spitzenverband dazu verpflichtet worden, die Verträge zu veröffentlichen und diese auch dem Gemeinsamen Bundesausschuss zur Kenntnis zu geben. Diese Aufgabe dem GKV-Spitzenverband zu übertragen, hängt damit zusammen, dass er alle Verträge über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung verhandelt und abschließt, währ...mehr

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Sommer, SGB V § 111c Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift, welche sich auf ambulante medizinische Rehabilitationsleistungen erstreckt, ist eine redaktionelle Anpassung an die Vorschrift des § 111 Abs. 2 erfolgt, die sich auf Versorgungsverträge mit u. a. Rehabilitationseinrichtungen für die stationären Rehabilitationsleistungen bezieht. Mit der erstmaligen Einführung von Versorgungsverträgen für ambulante L...mehr

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Sommer, SGB V § 125a Heilmi... / 2.8 Evaluation (Abs. 6)

Rz. 13 Mit der Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung wird Neuland beschritten, auch weil die in § 64d (a. F.) vorgesehenen Modellvorhaben auf Länderebene nicht realisiert worden waren. Die neue Versorgungsform ist nach Abs. 6 zu evaluieren, um ihre Auswirkungen auf die Heilmittelversorgung feststellen zu können. Von besonderer Bedeutung ist dabei nach...mehr

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Sommer, SGB V § 111d Ausgle... / 2.1 Anspruch auf Ausgleichszahlungen (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 der Vorschrift regelt den Rechtsanspruch der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auf Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Berechtigt sind danach Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, mit denen die Krankenkassen eine Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 oder nach § 111a Abs. 1a abgeschlossen haben. Mit § 111a sind nunm...mehr

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Sommer, SGB V § 130b Verein... / 2.12 Kostenbeteiligung der privaten Krankenversicherung (Abs. 10)

Rz. 42 Da sich die Erstattungsbeträge für neue, nicht festbetragsfähige Arzneimittel auch auf nicht gesetzlich, sondern privat Krankenversicherte auswirken und damit eine finanzielle Entlastung der privaten Krankenversicherung verbunden ist, regelt Abs. 10 der Vorschrift, dass der Gemeinsame Bundesausschuss, der GKV-Spitzenverband und das Institut für Qualität und Wirtschaft...mehr

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Sommer, SGB V § 132l Versor... / 2.6 Meldung der beauftragten Leistungserbringer an das zuständige Gesundheitsamt (Abs. 7)

Rz. 8 Nach Abs. 7 haben die Krankenkassen die für die infektionshygienische Überwachung nach § 23 Abs. 6 und 6a des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Gesundheitsämter über jeden Leistungserbringer zu informieren, der in ihrem Auftrag Leistungen der außerklinischen Intensivpflege erbringt. Um die Durchführung dieser Überwachung nach der Gesetzesbegründung "bürokratiearm" z...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.1 Dokumentation der Häuslichen Krankenpflege

Rz. 11 Nach § 3 der Rahmenempfehlungen hat der Pflegedienst ein geeignetes Dokumentationssystem anzuwenden, das für die Erbringung der Leistung eine übersichtliche und nachvollziehbare Dokumentation ermöglicht. Geeignet sind Dokumentationssysteme, mit denen die Dokumentation der auf die Erbringung der Leistung bezogenen Informationssammlungen, Hinweise auf die Durchführung, ...mehr

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Sommer, SGB V § 111d Ausgle... / 2.3 Höhe der Ausgleichszahlungen (Abs. 3)

Rz. 5 Zur Ermittlung der Höhe der tagesbezogenen Pauschale für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen regelt Abs. 3, dass aus den mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarten tageweisen Vergütungen ein Durchschnittsbetrag gebildet wird. Die tagesbezogene Pauschale beträgt mit Wirkung zum 18.11.2020 nicht mehr 60 %, sondern 50 % dieses Durchschnittswertes. Dabei wird d...mehr

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Sommer, SGB V § 111d Ausgle... / 2.7 Transparente Verteilung der Ausgleichszahlungen an die Einrichtungen (Abs. 7)

Rz. 9 Aufgrund des Abs. 7 der Vorschrift soll die Transparenz hinsichtlich der Verteilung der an die einzelnen Einrichtungen gezahlten Mittel hergestellt werden. Dies ist nach der Gesetzesbegründung erforderlich, um die Zielgenauigkeit der prospektiv wirkenden Regelungen einzuschätzen und Rückschlüsse auf die Ausgestaltung vergleichbarer Regelungen in Zukunft ziehen zu könne...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.4.6 Vergütung von Wegezeiten

Rz. 11l Nach Abs. 20 ist Wegezeit die Zeit, die für die erste Anfahrt bis zum Betreten des Wohnungs- oder Hauseingangs einer Kundin oder eines Kunden und ab Verlassen des Wohnungs- bzw. Hauseingangs einer Kundin oder eines Kunden bis zum Betreten des Wohnungs- bzw. Hauseingangs der nächsten versorgten Kundin oder des nächsten versorgten Kunden, ebenso am Ende der Einsatztour...mehr

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Sommer, SGB V § 75b Richtli... / 2.3 Verbindlichkeit der Richtlinie (Abs. 4)

Rz. 6 Nach Abs. 4 Satz 1 ist die Richtlinie für die an der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer verbindlich. Dies gilt für den Vertragsarzt, Vertragspsychotherapeuten, Vertragszahnarzt ebenso wie für zugelassene medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder ermächtigte Einrichtungen (vgl. § 95 Abs. 1). Nach Satz 2 ist die Rich...mehr

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Sommer, SGB V § 86 Verwendu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung v. 9.8.2019 (BGBl. I S. 1202) mit Wirkung zum 16.8.2019 eingeführt worden. Mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 19.12.2019 neu gefasst worden. A...mehr

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Sommer, SGB V § 82 Grundsätze / 2.1 Bundesmantelvertrag als allgemeiner Inhalt des Gesamtvertrages

Rz. 3 Abs. 1 spricht in der Mehrzahl von Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und von Bundesmantelverträgen. Unter Bundesvereinigungen können nur die KBV und die KZBV verstanden werden, sodass es folgerichtig ist, wenn durch den Begriff "Bundesmantelverträge" der Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) und der Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) gekennzeichnet werden. Die Neufass...mehr

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Sommer, SGB V § 130b Verein... / 2.11 Rahmenvereinbarung (Abs. 9)

Rz. 33 Die Maßstäbe für Vereinbarungen nach Abs. 1 über Erstattungsbeträge für neue, nicht festbetragsfähige Arzneimittel werden nach Abs. 9 in einer Rahmenvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer auf Bundesebene (Verbände der pharmaz...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.2 Rahmenempfehlungen der Bundesebene

Rz. 5 Mit dem Ziel, eine einheitliche und flächendeckende Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen, haben der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen von Pflegediensten maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene gemeinsame Rahmenempfehlungen abzugeben. Die gemeinsamen Rahmenempfehlungen stehen auf der Bund...mehr

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Sommer, SGB V § 132j Region... / 2.2 Vertragsinhalt

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 2 ist in den Verträgen insbesondere Folgendes zu regeln: Die Voraussetzungen für die Durchführung der Grippeschutzimpfungen, deren Durchführung, deren Vergütung, deren Abrechnung. Diese gesetzlichen Vorgaben für die Verträge können im konkreten Fall erweitert werden, was am Wort "insbesondere" deutlich wird. So kann z. B. die Durchführung der Grippeschutzim...mehr

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Sommer, SGB V § 132l Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Bestandteil des 4. Kapitels SGB V, welches die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern regelt, und gehört zum 8. Abschnitt "Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern (§§ 132-134a)". Zur Zeit wird die intensivpflegerische Versorgung wegen der Übergangsregelung in Abs. 5 der Vorschrift noch auf der Rechtsgrundlage des § 132a (Versorg...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.2.2 Spezifische Voraussetzungen zur Versorgung von beatmungspflichtigen Versicherten

Rz. 11b Nach Abs. 6 verfügt der für die Versorgung von beatmungspflichtigen Versicherten nach Abs. 2 infrage kommende Pflegedienst über eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte verantwortliche Pflegefachkraft gemäß Abs. 5 Satz 1, 3 und 4 (gemäß § 1 Abs. 8 der Rahmenempfehlungen ist eine Teilzeitbeschäftigung der verantwortlichen Pflegefachkraft im Mindestumfang von 50 ...mehr

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Sommer, SGB V § 86 Verwendu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Ergänzung der Überschrift um die Wörter "und Empfehlungen" stellt eine Anpassung an den neuen Regelungsgehalt der Vorschrift dar. Die Überschrift entspricht dadurch dem durch das PDSG eingeführten Abs. 3, welcher Bundesempfehlungen bei der Verwendung apothekenpflichtiger, jedoch nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel in elektronischer Form als Bestandteil der...mehr

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Sommer, SGB V § 130b Verein... / 2.8 Schiedsstellenverordnung (Abs. 6 Satz 5 i. V. m. § 129 Abs. 10 Satz 2)

Rz. 29 Aufgrund der Ermächtigung in Abs. 6 Satz 5 i. V. m. § 129 Abs. 10 Satz 2 hat das BMG als Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die "Verordnung über die Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelabrechnung (Schiedsstellenverordnung)" v. 29.9.1994 (BGBl. I S. 2784), zuletzt geändert durch Art. 8 TSVG, erlassen, die sowohl für die Schiedsstel...mehr

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Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.13 Bereinigung des Behandlungsbedarfs (Abs. 6)

Rz. 14 Auch für die selektivvertraglich geregelte Form einer besonderen Versorgung der Versicherten kann eine funktionierende Bereinigung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung von entscheidender Bedeutung sein. Das Bereinigungsverfahren im Rahmen der besonderen Versorgung erfolgt nach Abs. 6 Satz 1 der Vorschrift in entsprechender Anwendung der Bereinigungsvorgaben für die ...mehr

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Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 2.3 Vergütung

Rz. 6 Nach Abs. 5 Satz 1 gilt mit Wirkung zum 29.10.2020 der Grundsatz der Beitragssatzstabilität nach § 71 nicht für die Vereinbarung von Vergütungen für stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Veränderung der jeweiligen Vergütung im Einzelfall die jährliche Grundlohnsummensteigerung nach § 71 Abs. 3 überschr...mehr

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Sommer, SGB V § 132j Region... / 2.3 Umgesetzte Modellvorhaben

Rz. 5 Der Apothekerverband Nordrhein e. V. und die AOK Rheinland/Hamburg haben im Juli 2020 den bundesweit ersten Vertrag im Rahmen eines Modellvorhabens zur Grippeschutzimpfung vereinbart. Ziel ist es, die Durchimpfungsraten weiter zu steigern. Dieser weitere, niederschwellige Zugang zur Impfung soll es den Versicherten nach Darstellung des Vorstandsvorsitzenden der AOK lei...mehr

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Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.10 Teilnahmeerklärung des Versicherten (Abs. 4)

Rz. 12 Abs. 4 gibt den notwendigen Inhalt der Teil Annahmeerklärung des Versicherten vor und orientiert sich dabei weitgehend an den bisherigen Möglichkeiten der Selektivverträge. Verzichtet wurde darauf, die Einzelheiten der Teilnahme an einem Vertrag über die besondere Versorgung in der Satzung der Krankenkasse zu regeln, weil der Verzicht zur angestrebten Entbürokratisier...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.2.1 Partner der Rahmenempfehlungen

Rz. 6 Partner der Rahmenempfehlungen nach Abs. 1 ist für die gesetzliche Krankenversicherung der GKV-Spitzenverband. Der GKV-Spitzenverband stimmt sich dabei, allerdings ohne eine rechtliche Verpflichtung, im Innenverhältnis mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene ab, was neben Abs. 1 Satz 7 mit dazu beiträgt, dass die Rahmenempfehlungen auf die regionale Kranken...mehr

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Sommer, SGB V § 140f Beteil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift mit dem ursprünglichen Titel "Bereinigung, Ausgleiche" war als Teil des Vierten Kapitels, Elfter Abschnitt (Beziehungen zu Leistungserbringern in der integrierten Versorgung) mit dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung zum 1.1.2000 eingeführ...mehr

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Sommer, SGB V § 140f Beteil... / 2.2 Mitberatungsrecht auf der Landesebene

Rz. 9 Abs. 3 regelt das Mitberatungsrecht der auf Landesebene für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen in den Landesausschüssen nach § 90 sowie den erweiterten Landesausschüssen nach § 116b, dem gemeinsamen Landesgremium nach §90a sowie bei bestimmten Entscheid...mehr

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Sommer, SGB V § 132k Vertra... / 2.1 Vertragspartner

Rz. 4 Die Initiative zum Zustandekommen des Vertrages über die vertrauliche Spurensicherung geht nach Abs. 1 Satz 1 vom jeweiligen Land aus, welches ggf. den Antrag auf Abschluss des Vertrages bei den im Land vertretenen Krankenkassen oder deren Landesverbände stellt. Ob ein Antrag gestellt oder nicht gestellt wird, entscheidet das Land selbst. In Hessen z. B. plant die Lande...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.2.3 Inhalte der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie

Rz. 8 Um wegen der damals noch ausstehenden Rahmenempfehlungen die Funktionsfähigkeit der häuslichen Krankenpflege in der Praxis nicht zu gefährden, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege einige der damals in Abs. 1 Satz 4 genannten Regelungsinhalte, wie die Inhalte der häuslichen Krankenpflege einschließlic...mehr