Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Die Sozialversicherungspfli... / c) Der Mehrheitsgesellschafter

Die Kapitalbeteiligung muss dem Gesellschafter-GF die Rechtsmacht einräumen, durch seine Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen. Nur dann kann der Gesellschafter-GF ihm nicht genehme Weisungen verhindern oder Beschlüsse beeinflussen, die sein Anstellungsverhältnis betreffen[19]. Nur dann agiert der Gesellschafter-GF weisun...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / b) Abgrenzung zur arbeitsrechtlichen Beurteilung

Zu beachten ist, dass die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der weisungsgebundenen Beschäftigung i.S.d. § 7 SGB IV nicht identisch ist mit der arbeitsrechtlichen Beurteilung. In arbeitsrechtlicher Hinsicht übt der GF – unabhängig von seiner gesellschaftsrechtlichen Beteiligung und etwaigen Sonderrechten – aufgrund seiner Organstellung gegenüber den Beschäftigten der G...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / 5. Folgen unrichtiger Qualifizierung

Die korrekte Qualifizierung der Tätigkeit des GF ist – wie in jedem anderen Zweifelsfall der abhängigen oder selbständigen Beschäftigung – von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Die Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge verjähren erst 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind, Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren erst na...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / aa) Aktuelle BSG-Rechtsprechung: Rechtsmacht einräumende Satzungsregelungen

Nach der aktuellen BSG-Rechtsprechung erfordert eine weisungsfreie Tätigkeit eines Minderheitengesellschafters vielmehr, dass in der Satzung Regelungen zugunsten des Minderheitengesellschafters enthalten sind. Diese müssen ihm eine Rechtsmacht einräumen, die ihm nicht nur ermöglicht, ihm unliebsame Entscheidungen in seinem Anstellungsverhältnis zu verhindern, sondern darüber h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.2 Einheitliche Pauschsteuer bei pauschaler Beitragspflicht zur Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 27 Der Arbeitgeber kann nach § 40a Abs. 2 EStG LSt, SolZ und KiSt für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz erheben, wenn er für diese Beschäftigungen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 27...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.2 Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer (Abs. 6)

Rz. 57 Aus § 40a Abs. 6 EStG ergeben sich besondere verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG. Diese Besonderheiten gelten nicht für die Pauschalierung bei geringfügigen Beschäftigungen nach § 40a Abs. 2a EStG. § 40a Abs. 6 EStG begründet eine besondere Zuständigkeit für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.3 Pauschsteuer bei voller Sozialversicherungspflicht (Abs. 2a)

Rz. 38 § 40a Abs. 2a EStG ermöglicht die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungen in Unternehmen und in Privathaushalten, wenn der Arbeitgeber keine pauschalen Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c SGB VI, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 276a Abs. 1 SGB VI zu entrichten hat. Die Pauschalierung nach § 40a Abs. 2a EStG greift also bei geringfügigen Besc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 26 In § 40a Abs. 2 und 2a EStG ist eine Pauschalierung für geringfügig Beschäftigte vorgesehen. Die Definition einer pauschalierungsfähigen geringfügigen Beschäftigung ergibt sich aus dem Verweis auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 und § 8a SGB IV. [1] Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV i. d. F. ab dem 1.10.2022[2] vor, wenn das Arbeitsentgelt aus der Bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Durch G. v. 23.12.2002[1] wurde die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in § 40a Abs. 2 EStG neu geregelt. Dabei wurde für den Regelfall (pauschale Sozialversicherungsbeiträge) eine einheitliche Pauschsteuer von 2 % eingeführt, durch die LSt, SolZ und KiSt abgegolten sind. Für Fälle voller Sozialabgabenpflicht wurde in § 40a Abs. 2a EStG eine wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.1.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 14 Bemessungsgrundlage der pauschalen LSt ist bei den Pauschalierungstatbeständen des § 40a Abs. 1 und 3 EStG der Arbeitslohn. An die Stelle des Arbeitslohns tritt bei der Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 und 2a EStG das sozialversichungsrechtliche Arbeitsentgelt aus den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus d...mehr

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Stundung / 1 Pflicht der Krankenkasse als Einzugsstelle

Die Krankenkassen haben als Einzugsstellen die Beiträge rechtzeitig und vollständig zu erheben. Dies gilt insbesondere für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.[1] Bei Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers haben Krankenkassen die Möglichkeit, Beitragsansprüche zu stunden. Durch die Stundung wird die Beitragsfälligkeit hinausgeschoben bzw. neu gesetzt.[2]mehr

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Stundung / 2 Voraussetzungen für eine Stundung

Die Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist vom Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Stelle (z. B. Steuerberater) bei der Einzugsstelle (Krankenkasse) zu beantragen. Sind in einem Betrieb mehrere Krankenkassen vertreten, ist der Stundungsantrag bei jeder Krankenkasse zu stellen. Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag darf die Einzugsstelle allerd...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.4 Schwerbehinderung

Rz. 848 Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind in besonderem Maße sozial schutzwürdig. Die Definition der Schwerbehinderteneigenschaft findet sich im SGB IX . Dort ist in den §§ 168 ff. auch der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer geregelt. § 2 SGB IX enthält die Begriffsbestimmungen sowohl für die einfache Behinderung (Abs. 1), als auch die Schwerbehinderung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.5 Das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze durch den Arbeitnehmer

Rz. 101 Erreicht der Arbeitnehmer eine bestimmte Altersgrenze, führt dies nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann nicht allein auf das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze gestützt werden (vgl. § 41 Satz 1 SGB VI). Ist eine betriebsbedingte Kündigung erforderlich, wird das Lebensalter im Rahmen der Sozialauswahl b...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 72 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können ver...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.1 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 582 Wie im Rahmen jeder Kündigung ist auch bei der krankheitsbedingten Kündigung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen, d. h., danach zu fragen, ob sie durch andere, mildere Mittel vermieden werden kann. Solche Maßnahmen können insbesondere die Umgestaltung des bisherigen Arbeitsbereichs oder die Weiterbeschäftigung auf einem anderem, dem Gesundheitszustand des ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.2 Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 35 Der Arbeitsvertrag ist gem. § 142 Abs. 1 BGB nichtig, wenn eine Vertragspartei ihre Willenserklärung wirksam angefochten hat. Allerdings führt die Anfechtung im Arbeitsrecht nicht zur Nichtigkeit ex tunc (d. h. die Nichtigkeit gilt nicht rückwirkend), wenn der Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt wurde, denn andernfalls würden Schwierigkeiten bei der Rückabwicklu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.2.4 Beteiligung der Arbeitnehmervertretung

Rz. 746 Eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz erfordert i. d. R. eine Änderung der Arbeitsbedingungen und stellt daher eine Versetzung i. S. d. § 95 Abs. 3 BetrVG dar. Diese bedarf in Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern einer Zustimmung des Betriebsrats (§ 99 BetrVG). Entsprechende Regelungen finden sich in § 75 BPersVG und den Bestimmungen der Landes...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.3 Befristung und auflösende Bedingung

Rz. 62 Gem. § 620 Abs. 3 BGB i. V. m. § 15 Abs. 1 und 2 TzBfG endet ein Arbeitsvertrag, der kalendermäßig befristet ist (z. B. für 6 Monate), mit Ablauf der vereinbarten Zeit; ein Arbeitsvertrag, der zweckbefristet ist (z. B. Einstellung zur Schwangerschaftsvertretung), endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch 2 Wochen, nachdem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.3 Alter

Rz. 546 Das Erreichen eines bestimmten Lebensalters allein stellt keinen Grund dar, ein Arbeitsverhältnis personenbedingt wirksam kündigen zu können. § 8 Abs. 1 ATG regelt zudem, dass die Möglichkeit des Arbeitnehmers zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit nicht als eine Tatsache gilt, die eine Kündigung sozial rechtfertigt oder bei der sozialen Auswahl zum Nachteil des Arbe...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.6 Suspendierung, lösende Aussperrung

Rz. 107 Von einer Suspendierung spricht man, wenn die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag vorübergehend ruhen. Das ist vor allem im Arbeitskampf der Fall bei einem rechtmäßigen Streik oder einer rechtmäßigen Aussperrung. Das Arbeitsverhältnis bleibt gleichwohl während dieser Zeit bestehen. Rz. 108 Anders bei der sog. lösenden Aussperrung. Dies ist ein kollektivrechtlicher B...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 279 Die Kündigung muss geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne (d. h. angemessen) sein. Das gilt für jede Beendigungskündigung durch den Arbeitgeber, "gleichgültig, ob sie auf betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe gestützt ist, und gleichgültig ob sie als ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird" (BAG, Urteil v. 30....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.2.1 Änderungskündigung

Rz. 10 Eine Änderungskündigung dient der Änderung der Arbeitsbedingungen, wenn diese nicht mehr vom Direktionsrecht des Arbeitgebers[1] gedeckt ist. Gem. § 2 handelt es sich um ein aus 2 Teilen zusammengesetztes Rechtsgeschäft: Der Arbeitgeber verbindet die – ordentliche oder außerordentliche – Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Angebot zu einem neuen Vertrag unter g...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.2.5 Schwerbehinderte

Rz. 815 Teilweise existieren sonderkündigungsschutzrechtliche Normen, die – z. B. bei Schwerbehinderten – die Kündigung von der vorherigen Zustimmung einer Behörde abhängig machen (vgl. §§ 168 ff. SGB IX). Liegt die erforderliche Zustimmung der Behörde vor, so sind die betroffenen Arbeitnehmer auf jeden Fall in die Sozialauswahl einzubeziehen. Die Frage, ob der Arbeitgeber d...mehr

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Neue Betriebsausgabenpauschale in der Kindertagespflege

Kommentar Selbstständige Kindertagesmütter und -väter können ab 2023 eine höhere Betriebsausgabenpauschale abziehen. Die Finanzämter erkennen nun 400 EUR pro betreutem Kind und Monat an. Das BMF hat in einem neuen Schreiben die Details dargelegt. Die Kindertagespflege ist als familiennahe Betreuungsform in Deutschland nicht mehr wegzudenken. Insbesondere für die Betreuung gan...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.1 Checkliste

Rz. 171 Wirksame Kündigungserklärung Inhalt[1] Form[2], § 623 BGB Abgabe/Zugang[3] Wirksamkeitsfiktion bei Ablauf der Klagefrist Ordnungsgemäße Erhebung der Kündigungsschutzklage[4], §§ 4, 7 KSchG Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage[5], § 5 KSchG Kündigungsgrund Ordentliche Kündigung[6]:mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.5.3 Gesundheitsbeeinträchtigungen

Rz. 856 Ob und in welchem Maße Gesundheitsbeeinträchtigungen, die keine Schwerbehinderung darstellen, berücksichtigt werden können, ist fraglich. Rechtsprechung zur aktuellen Rechtslage fehlt, in der Literatur ist die Frage umstritten. Unterschieden wird ganz allgemein zwischen betrieblich und außerbetrieblich verursachten Gesundheitsbeeinträchtigungen. Die Berücksichtigung ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.1 Berechnung der Wartezeit

Rz. 221 Der Arbeitnehmer hat die Wartezeit erfüllt, wenn sein Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als 6 Monate in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens bestanden hat. Rz. 222 Die Frist wird anhand der §§ 187 Abs. 2 Satz 1, 188 Abs. 2 BGB berechnet. Demnach wird der 1. Tag des Arbeitsverhältnisses entsprechend der allgemeinen Verkehrsan...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.4 Ausschluss der ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 333 Das Recht zur fristgerechten verhaltensbedingten Kündigung kann einzel- oder tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sein. Beschränkungen in Betriebsvereinbarungen sind nur möglich, soweit nicht tarifliche Regelungen bestehen oder üblich sind (§ 77 Abs. 3 BetrVG). In Tarifverträgen findet sich häufig lediglich eine Beschränkung betriebsbedingt...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.2 Kündigung innerhalb der Wartezeit

Rz. 247 Innerhalb der Wartezeit soll der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erproben. Bewährt dieser sich nicht, kann der Arbeitgeber "frei" kündigen, d. h. auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung kommt es nicht an. Die Kündigung unterliegt aber den Grenzen der §§ 134, 138, 242 BGB.[1] Dabei ist darauf zu achten, dass über diese Generalklauseln nicht der Schutz des Kündigungs...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.16 Tendenzbetrieb

Rz. 638 Tendenzbetriebe stellen besondere Anforderungen an die Loyalität und die Lebensführung ihrer Arbeitnehmer. Tendenzbetriebe sind Betriebe von Trägern, die unmittelbar oder überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäuße...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.1.2 Unternehmerische Entscheidungen auf der Umsetzungsebene

Rz. 675 Der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen ist die unternehmerische Entscheidung auf der Umsetzungsebene. Das Gericht prüft in vollem Umfang, ob der Arbeitgeber tatsächlich eine zur Verringerung des Arbeitsvolumens führende Entscheidung getroffen hat, ob die Gründe, auf denen sie beruht, existieren und ob die getroffene Entscheidung für den Wegfall des Arbeitsplatzes...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.4.1 Abreden zum Nachteil des Arbeitnehmers

Rz. 192 Die gesetzlichen Regelungen, die die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers zum Schutz des strukturell unterlegenen Arbeitnehmers einschränken, haben einseitig zwingende Wirkung. D. h., sie können allenfalls zum Vorteil, aber nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert werden. Danach ist jedenfalls ein Ausschluss oder eine Beschränkung des Kündigungsschutzes vor Aus...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.6.11 Witterungsbedingte Kündigung

Rz. 801 Der witterungsbedingte Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten kann grds. eine Beendigungskündigung rechtfertigen. Allerdings kann der Arbeitgeber nicht jedem Risiko einer witterungsbedingten Nichtbeschäftigung mit Beendigungskündigungen begegnen. Er muss vielmehr auf der Grundlage der Wetterprognose und ihrer Folgen die unternehmerische Entscheidung treffen, den Bet...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.2.4 Ordentlich unkündbare Arbeitnehmer

Rz. 811 Aus dem auswahlrelevanten Personenkreis scheiden – trotz im Übrigen bestehender Vergleichbarkeit – solche Arbeitnehmer aus, bei denen eine ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung aufgrund des Gesetzes ausgeschlossen ist. Gesetzliche Kündigungsverbote gehen dem allgemeinen Kündigungsschutz als spezialgesetzliche Regelungen vor (BAG, Urteil v. 17.6.1999, 2 AZR 456/98 [...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.2.1 Betriebsänderung i. S. v. § 111 BetrVG

Rz. 953 Der Rückgriff auf § 1 Abs. 5 KSchG setzt zunächst eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG voraus. Welcher Fall einer Betriebsänderung vorliegt, spielt dabei keine Rolle; ein und dieselbe Maßnahme des Unternehmers kann durchaus mehrere Tatbestände des § 111 BetrVG erfüllen (BAG, Urteil v. 21.2.2001, 2 AZR 39/00 [1]). Rz. 954 Insofern ist zu berücksichtigen, dass ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.3 Weiterbeschäftigung nach Umschulung und Fortbildung

Rz. 748 Dem Arbeitgeber kann es regelmäßig auch zumutbar sein, den Arbeitnehmer für einen anderen freien Arbeitsplatz umzuschulen oder fortzubilden oder auf einem anderen Arbeitsplatz einzuarbeiten, statt eine Beendigungskündigung auszusprechen. Soweit § 1 Abs. 2 Satz 3 KSchG die Weiterbeschäftigungspflicht unter entsprechenden Voraussetzungen ausdrücklich anerkennt, greift ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.1 Definition, ordentliche und außerordentliche Kündigung

Rz. 1 Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der jeder Vertragspartner auch gegen den Willen des anderen Teils das unbefristete Arbeitsverhältnis[1] mit Wirkung für die Zukunft auflösen kann, vgl. § 620 Abs. 2 BGB. Kündigt der Arbeitnehmer, spricht man von einer Eigenkündigung.[2] Wie bei jeder Willenserklärung sind auch bei der Kündigung d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4 Sozialauswahlkriterien

Rz. 834 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt am 1.1.2004 sind für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen gem. § 1 Abs. 3 KSchG 4 Kriterien allein maßgeblich: die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten sowie die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.[1] Schon aus dem Wortlaut der Norm ergibt sich jedoch, das...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.2.2 Betriebliche Beeinträchtigung, keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit

Rz. 524 Des Weiteren muss der personenbedingten Kündigung ein Sachverhalt zugrunde liegen, der zur Nicht- oder Mindererfüllung der vom Arbeitnehmer geschuldeten Leistung und damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen führt (vgl. BAG, Urteil v. 22.10.2015, 2 AZR 550/14 [1]). Diese Störungen im Arbeitsverhältnis müssen auf Basis der anzustellenden Prog...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.1.2 Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit nach Abs. 2

Rz. 266 Eine Beendigungskündigung scheidet gem. § 1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 KSchG aus, wenn der Arbeitnehmer auf seinem bisherigen Arbeitsplatz zu anderen Bedingungen oder auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann (BAG, Urteil v. 10.10.2002, 2 AZR 598/01 [1]). Rz. 267 Nach Ansicht der Rechtsprechung gebietet dies der Grundsatz der Ve...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.5.3 Anfechtung

Rz. 168 Die Kündigungserklärung ist gem. § 142 Abs. 1 BGB von Anfang an nichtig, wenn sie vom Kündigenden innerhalb der Anfechtungsfrist angefochten wurde und dieser zur Anfechtung berechtigt war. Zu beachten ist im Rahmen des § 119 Abs. 1 BGB, dass der Irrtum über die gesetzlich angeordneten Rechtsfolgen als unbeachtlicher Motivirrtum nicht zur Anfechtung berechtigt. Beispi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2.2.1 Kurzarbeit, Abbau von Überstunden o. Ä.

Rz. 717 Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber einen Arbeitskräfteüberhang etwa durch den Abbau von Überstunden, das Vorziehen von Werksferien oder die Beendigung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen überbrücken kann. Insbesondere flexible Arbeitszeitregelungen, die auf der Grundlage einer Jahresarbeitszeit den Aufbau ganz erheblicher Stundenguthaben ermöglichen, können einer...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.4 Dauernde krankheitsbedingte Leistungsunfähigkeit

Rz. 613 Bei dauerndem Unvermögen, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, kann eine personenbedingte Kündigung aufgrund der erheblichen Störung des Austauschverhältnisses sozial gerechtfertigt sein (BAG, Urteil v. 22.9.2005, 2 AZR 519/04 [1]). Eine dauerhafte Leistungsunfähigkeit kann sowohl auf körperlichen als auch auf psychischen Ursachen beruhen. Sie kann auch bei A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.2 Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 591 Als "häufige Kurzerkrankungen" werden Ausfallzeiten verstanden, die jeweils von kürzerer Dauer sind, sich jedoch häufig wiederholen und dabei keinem vorhersehbaren Muster unterliegen. Hierbei kann es sich ebenso um zahlreiche eintägige Fehlzeiten wie um mehrwöchige Ausfallzeiten, die im Kalenderjahr häufiger auftreten, oder um Mischformen handeln. Kündigungsgrund ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.18 Sozialversicherungsbeiträge

Eine arbeitsrechtliche Ausschlussfrist ist grundsätzlich ohne Auswirkung auf das Bestehen der sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht des Arbeitgebers. Nach § 22 Abs. 1 SGB IV entstehen die Beitragsansprüche der Versicherungsträger, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Grundlage für das Entstehen der Beitragspflicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.20 Ansprüche im Zusammenhang mit Urlaub

Die Behandlung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen im Hinblick auf Ausschlussfristen unterschied sich früher sehr von der Behandlung anderer Ansprüche, da das BAG dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) insoweit Sonderregelungen entnahm.[1] Danach war der gesetzliche Mindesturlaub ohnehin Ausschlussfristen entzogen und da sämtliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche am...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 2. Linienbus/Reisebus/Fahrgast/Mitverschulden

Rz. 1202 Rz. 1203 BGH [1125] Der Fahrer eines Linienbusses (1) braucht sich vor dem Anfahrvorgang nur dann zu vergewissern, ob ein Fahrgast Platz oder Halt im Wagen gefunden hat, wenn eine erkennbare schwere Behinderung des Fahrgastes ihm die Überlegung aufdrängte, dass dieser andernfalls beim Anfahren stürzen werde. Der Fahrgast ist im Großraumwagen einer Straßenbahn in der R...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kinderlärm durch Kita, Kind... / 1 Bewertungsmaßstab für Kinderlärm

Die bauplanerisch und gesellschaftspolitisch erwünschte Nähe von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Wohnbebauung führt zwangsläufig zu Konflikten mit der Wohnnachbarschaft wegen des mit der Nutzung dieser Einrichtungen verbundenen Kinderlärms. Kinderlärm ist aber aus Sicht der Rechtsprechung eine notwendige Ausdrucksform und Begleiterscheinung kindlichen Verhaltens, das zur E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Darstellung ausgesuchte... / XXVIII. Unfallhelfer

Rz. 1916 Unfallhelfer/Schaden Rz. 1917 OLG Hamm [1787] Der Halter eines Pkw (1), der bei Dunkelheit auf dem rechten Seitenstreifen der Autobahn anhält in der Absicht, einem zuvor in einem Abstand von ca. 35 m im Bereich der Mittelleitplanke verunfallten Pkw (2) notfalls Hilfe zu leisten, muss sich den Verursachungsanteil des verunfallten Fahrzeugs nicht nach den Grundsätzen der...mehr