Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 2.2 Voraussetzungen zur Förderung von Selbständigkeit nach Abs. 3

2.2.1 Überblick Rz. 13 Abs. 3 regelt die Voraussetzungen für die Förderung einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit. Das bedeutet einerseits, dass Förderleistungen für eine nicht hauptberufliche selbständige Tätigkeit gewährt werden können, ohne dass die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen und umgekehrt, dass bei einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit eine Förd...mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 2.3 Leistungen nach § 16c

2.3.1 Zuschüsse und Darlehen nach Abs. 1 Rz. 22 Nach Abs. 1 sind Zuschüsse und Darlehen für notwendige und angemessene Sachgüter möglich. Insoweit können die Leistungen nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden (wohl aber Rückzahlungsbeträge zu Darlehen). Unerheblich ist, ob eine selbständige Tätigkeit, für die die Sachgüter benötigt werden, schon ausgeübt wird oder ne...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.2 Bedeutung der Beitragssatzstabilität

Rz. 12 Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität gehört zu den allgemeinen Grundsätzen (§§ 69 bis 71) des Ersten Abschnitts des Vierten Kapitels, welches die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern regelt. Normadressaten sind Vertragspartner und Leistungserbringer. Die Norm schließt somit auch die jeweiligen Verbände ein, sofern sie für einzelne Vergütungsver...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.9 Verträge zu Arbeitsgemeinschaften/gemeinsamen Einrichtungen

2.9.1 Vereinbarte Erstattungsansprüche in einem Gründungsvertrag zu einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b a. F. Rz. 60 Nach einem Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge v. 1.11.2012 (NDV 2013 S. 45) zur Frage, ob in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44b a. F. vereinbarte Erst...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übergang von Ansprüchen nach Abs. 1 Rz. 3 Ein Anspruchsübergang von Unterhaltsansprüchen oder anderen Rechtsansprüchen nach Abs. 1 bewirkt, dass der Anspruchsinhaber nicht mehr selbst verfügungsbefugt ist. Diese Befugnis geht kraft Gesetzes auf das Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung bzw. des zugelassenen kommunalen Träger über, der/die Gläubiger/in des Anspruchs wird. ...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2 Rechtspraxis

2.1 Inhalt der Sicherstellung Rz. 4 Die Vorschrift richtet sich an alle Leistungserbringer, es sei denn, eine Norm bestimmt etwas anderes. Justitiable Rechtsgebote und -pflichten lassen sich aus dem allgemeinen Sicherstellungsauftrag nicht entnehmen (Ostertag, in: BeckOGK Sozialrecht, SGB V, § 72 Rz. 37). Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versor...mehr

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Sauer, SGB II § 34b Ersatza... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs Rz. 3 § 34b betrifft den Fall eines Leistungsanspruches des Leistungsberechtigten gegen einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger für einen Zeitraum, für den der Leistungsberechtigte auch Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II bezogen hat. Grundsätzlich hat das Jobcenter gegenüber diesem Leistungsträger nach Maßgabe de...mehr

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Sauer, SGB II § 48a Verglei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kennzahlenvergleich Rz. 4 Die heranzuziehenden Kennzahlen sollen gewährleisten, dass die Leistungsfähigkeit der Träger vergleichend und möglichst einheitlich abgebildet werden kann. Sie sind ausweislich der Gesetzesbegründung ebenso wie die Ziele der nach § 48b abzuschließenden Zielvereinbarungen an Aufgaben und Zielen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 1 auszur...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2 Rechtspraxis

2.1 Das Instrument Einstiegsgeld Rz. 3 Das Einstiegsgeld ist schon früher im Rahmen der Sozialhilfe praktiziert worden. Das Einstiegsgeld ist im Grundsatz 3. Einkommenskomponente neben dem Lohn aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. dem Gewinn aus selbständiger Tätigkeit und dem Bürgergeld. Es ist nicht auf den Niedriglohnsektor ausgerichtet, kennzeichnet a...mehr

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Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 2 Rechtspraxis

2.1 Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit Rz. 9 Die Innenrevision der Bundesagentur für Arbeit hat sich den übergeordneten Begriff der Internen Revision gegeben. Sie ist verantwortlich für die Innenrevision in den Rechtskreisen des SGB III (§ 386 SGB III) wie auch des SGB II. Es obliegt der Organisationsverantwortung der Bundesagentur für Arbeit, ihrer Internen Revisi...mehr

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Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 2.4 Revisionsberichte

Rz. 25 Abs. 3 unterstellt, dass die Innenrevision über durchgeführte Prüfungen nach Abs. 1 Prüfberichte erstellt. Dabei handelt es sich um Revisionsberichte mit einer Zusammenstellung der Prüfergebnisse, einer Darstellung der angewandten Prüfmethode, einer Zusammenstellung der geprüften Dienststellen und gemeinsamen Einrichtungen und einen Katalog mit Empfehlungen zur Beseit...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verfassungsmäßigkeit Rz. 2 Die Norm wird als verfassungsgemäß angesehen (Becker/Kingreen/Münkler, SGB V, § 72a Rz. 1; Ostertag, in: KassKomm SGB V, § 72a Rz. 2). Die eigentliche verfassungsrechtliche Problematik ergibt sich weniger aus der isolierten Betrachtung des § 72a, sondern eher im Zusammenhang mit § 95b. Dort ist geregelt, dass es mit den Pflichten eines Vertragsa...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.14 Zugelassene Verordnungssoftware (Abs. 9)

2.14.1 Praxissoftware Rz. 96 Der mit Wirkung zum 13.5.2017 eingeführte Abs. 9 regelt die Voraussetzungen für die Verwendung von elektronischen Programmen (Praxissoftware) für die Verordnung von Arzneimitteln und sonstigen nach § 31 in die Arzneimittelversorgung einbezogenen Produkten in der vertragsärztlichen Versorgung. Satz 1 entspricht dem bisherigen Abs. 8 Satz 7 und mach...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1) Rz. 23 Die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgung nach Abs. 1 sowie Abs. 1a und 1b betrifft ausschließlich die vertragsärztliche Versorgung. Vor dem 1.1.1993 hatte sich der Gesetzgeber damit begnügt, den Vertragspartnern der Bundesmantelverträge durch Abs. 1 ...mehr

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Sauer, SGB II § 17 Einricht... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einrichtungen und Dienste Rz. 3 Die Vorschrift verknüpft Erkenntnisse aus der Praxis der Sozialhilfe nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz (§ 93 BSHG, Vorgänger des SGB XII) mit solchen aus den Agenturen für Arbeit. Den Rahmen gibt § 88 SGB X vor. Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 entlastet die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende davon, Einrichtungen und Dienste zur Erbring...mehr

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Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ersatzpflicht (Abs. 1) Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 bestimmt eine Ersatzpflicht kraft Gesetzes in Form eines öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruchs, die allerdings mit Bescheid geltend gemacht werden muss. Zu ersetzen sind rechtswidrig erbrachte Geld- und Sachleistungen. Die Ersatzpflicht betrifft minderjährige wie volljährige Personen. Ersatzpflichtig ist, wer durch eine vorsätzl...mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 2.1 Überblick

Rz. 9 Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind – abgesehen von dem Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 – grundsätzlich den erwerbsfähigen Personen vorbehalten, die die Anspruchsvoraussetzungen nach § 7 erfüllen, insbesondere hilfebedürftig sind, weil sie ihren Lebensunterhalt und den mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen aus ihrem Ei...mehr

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Sauer, SGB II § 17 Einricht... / 3 Literatur

Rz. 28 Dern, Kommunikation und Kommunikationsfähigkeit im Jobcenter, NDV 2014 S. 67, 127.mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 4 Der erste Teil der Vorschrift enthält das Ziel der kommunalen Eingliederungsleistungen, eine ganzheitliche und umfassende Betreuung und Unterstützung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu erreichen. Dieses Ziel ist als Anspruch des Gesetzgebers ausformuliert, der durch die Erbringung der kommunalen Leistungen zu verwirklichen ist. Daraus ergibt sich ...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.8 Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 2)

2.8.1 Umfang der vertragsärztlichen Versorgung Rz. 53 § 73 Abs. 2 ist eine Zentralnorm der vertragsärztlichen Versorgung (Matthäus, in: jurisPK-SGB V, § 73 Rz. 115). Gemeinsam mit den vom GBA erlassenen normkonkretisierenden Richtlinien wird der Umfang der vertragsärztlichen Versorgung bestimmt. Als Beispiele sind folgende Ergänzungen zu nennen: Ärztliche Behandlung (Nr. 1): Ri...mehr

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Sauer, SGB II § 16g Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Weiterförderung einer Eingliederungsmaßnahme (Abs. 1) Rz. 4 Grundidee des Abs. 1 ist die erfolgreiche Beendigung der Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit trotz Beendigung der Hilfebedürftigkeit, ohne weitere Haushaltsmittel einsetzen zu müssen. Da dies im Regelfall nicht erwartet werden kann, weil das für den Wegfall der Hilfebedürftigkeit verantwortliche Vermögen und Ein...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beitragssatzstabilität und ihre Grenzen Rz. 10 Der Halbsatz "es sei denn, dass die notwendige medizinische Versorgung auch nach Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven nicht zu gewährleisten ist" in Abs. 1 Satz 1 setzt dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität allerdings Grenzen. Die Finanzierung der notwendigen medizinischen Versorgung geht immer vor, könnte also auc...mehr

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Sauer, SGB II § 48 Aufsicht... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger (Abs. 1) Rz. 6 Abs. 1 regelt nur, dass den zuständigen Landesbehörden die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a obliegt. Dabei ist kein Unterschied zu machen, ob die alleinige kommunale Trägerschaft bereits seit dem 1.1.2005 besteht, am 1.1.2012 oder 1.1.2017 neu hinzukommt oder nach Maßgabe des § 6a Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 18a Zusamme... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätze, Anwendungsbereich Rz. 3 Die Vorschrift fügt sich nahtlos an die §§ 17 und 18 an, die bereits Regelungen zu Einrichtungen und zur Zusammenarbeit enthalten. Dennoch ist die Vorschrift bemerkenswert, weil der Gesetzgeber sich veranlasst gesehen hat, in 2 Gesetzbüchern Regelungen zu verankern, die eine gegenseitige Informationspflicht für leistungserbringende Stel...mehr

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Sauer, SGB II § 34c Ersatza... / 2 Rechtspraxis

2.1 Betroffene Ersatzansprüche Rz. 3 § 34c setzt voraus, dass ein Leistungsberechtigter, der Leistungen nach dem SGB II bezieht, einen Anspruch auf eine andere Leistung hat, deren Zuerkennung dazu führt, dass der für die andere Leistung zuständige Träger die nach dem SGB II erbrachten Leistungen zu erstatten hat. § 34b fingiert Aufwendungen für weitere Personen der Bedarfsgem...mehr

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Sommer, SGB V § 70 Qualität... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gewährleistungsverpflichtung Rz. 3 Die Gewährleistung der Krankenkassen und Leistungserbringer bezieht sich auf eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Kenntnisse entsprechende Versorgung. Eine bedarfsgerechte Versorgung ist an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit gebunden (BSG, Urteil v. 17.2.2004, B 1 K...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bildung der gemeinsamen Einrichtung Rz. 13 Die gemeinsame Einrichtung nach § 44b ist die Nachfolgerin der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum 31.12.2010 maßgebenden Fassung, die vom BVerfG als verfassungswidrig erklärt wurde und lediglich noch bis zum 31.12.2010 weiter betrieben werden durfte, damit dem Gesetzgeber die notwendige Zeit verblieb, eine verfassungsg...mehr

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Sauer, SGB II § 16f Freie F... / 2 Rechtspraxis

2.1 Hinweise aus dem Gesetzgebungsverfahren Rz. 14 Die Vorschrift ist im Gesetzgebungsverfahren entscheidend verändert worden. Aufgrund einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurde der Anteil der für die freie Förderung zur Verfügung gestellten Eingliederungsmittel bei Einführung der freien Förderung gegenüber dem Gesetzentwurf von 2 auf 10 % aufges...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ersatzpflicht Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt eine Ersatzpflicht kraft Gesetzes, die allerdings mit Bescheid geltend gemacht werden muss. Eine Ersatzpflicht besteht nur für Volljährige. Dafür kommt es auf den Zeitpunkt der Tat an, also den Zeitpunkt der Herbeiführung der Voraussetzungen für den Eintritt von Hilfebedürftigkeit bzw. die Leistungszahlung. Die Regelung folgt nic...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Dritte Kapitel Rz. 3 Das Dritte Kapitel enthält die Regelungen über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zu Anreizen und Sanktionen. Darüber hinaus werden Rückgriffsmöglichkeiten und Ersatzansprüche der Jobcenter umfassend geregelt. Es ist das umfangreichste Kapitel des SGB II. Das Leistungsspektrum wi...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Vorschrift Rz. 2 Die Vorschrift ist in sich nicht konsistent. Man merkt der Vorschrift an, dass sie immer wieder das Ergebnis gesundheitspolitischer Diskussionen gewesen ist und noch ist (vgl. Klückmann, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 73 Rz. 3). Kein Wunder, dass der Aufbau der Vorschrift als undurchsichtig bezeichnet wird (Klückmann, a. a. O., Rz. 5) und damit als ...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 3 Literatur

Rz. 30 Baldschun, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Unterhalt, SoSich 2012 S. 189. Binschus, Unterhaltsansprüche geschiedener oder getrennt lebender Ehegatten sowie Unterhaltsansprüche eines Elternteils nach § 1615I BGB wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes – Hinweise auf Rechtsprechung und Schrifttum, ZfF 2014 S. 208. ders., Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder; ...mehr

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Jansen, SGB VI § 147 Versic... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vergabe der Versicherungsnummer Rz. 4 Hinsichtlich der Vergabe der Versicherungsnummer enthält Abs. 1 zwei Regelungen. Nach Satz 2 muss (kein Ermessen) eine Versicherungsnummer vergeben werden für alle nach dem SGB VI versicherten Personen. Das sind Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte, Nachversicherte, Versorgungsausgleichsberechtigte (§§ 1 bis 8). Nach Satz 1 kann...mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 9 Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind – abgesehen von dem Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 – grundsätzlich den erwerbsfähigen Personen vorbehalten, die die Anspruchsvoraussetzungen nach § 7 erfüllen, insbesondere hilfebedürftig sind, weil sie ihren Lebensunterhalt und den mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen...mehr

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Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bestellung von Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Jobcentern (Abs. 1) Rz. 11 Abs. 1 trifft insgesamt 4 Regelungen. Die Grundregel lautet, dass in den gemeinsamen Einrichtungen wie nach Abs. 6 auch bei den zugelassenen kommunalen Trägern nach § 6a, also in allen Jobcentern nach § 6d, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt zu bestellen sind...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Verwirklichung der Nachrangigkeit der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Zusammenhang mit dem Übergang von Ansprüchen gegen Dritte, die nicht Leistungsträger sind. Sie greift die Überlegung auf, dass die Nachrangigkeit wieder herzustellen ist, wenn aus der Nichtleistung eines verpflichteten Dritten die Leistungsgewährung durch die zugelassene...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.5 Verantwortung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 39 Abs. 3 definiert die Verantwortung der Träger und ihre Möglichkeiten, diese gegenüber der gemeinsamen Einrichtung wahrzunehmen. Abs. 3 Satz 1 stellt klar, dass durch die Wahrnehmungszuständigkeit der gemeinsamen Einrichtung die Verantwortung der Träger für eine rechtmäßige und zweckmäßige Leistungserbringung nicht auf die gemeinsame Einrichtung übergeht. Diese Verantw...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 34 regelt die Konsequenzen von für die Leistungspflicht des Jobcenters kausalem sozialwidrigem Verhalten in Form eines eigenständigen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruchs. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird aus Steuermitteln finanziert. Den Ersatzpflichtigen kann kein versicherungswidriges Handeln vorgeworfen werden, weil sie keine Versicherungsleistungen (...mehr

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Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 2.3 Übergang der Ersatzpflicht auf den Erben (Abs. 3)

Rz. 19 Abs. 3 Satz 1 bestimmt durch Verweisung auf § 34 Abs. 2 den Übergang der Kostenersatzpflicht auf Erben in Form einer unselbständigen Erbenhaftung. Da Abs. 1 eine Kostenersatzpflicht regelt, die kraft Gesetzes eintritt, wenn die dafür bestimmten Voraussetzungen vorliegen, kommt es nur darauf an, dass die Ersatzpflicht vor dem Erbfall eingetreten ist, also der Ersatztat...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.2 Übergang der Ersatzpflicht auf Erben

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 bestimmt den Übergang der Kostenersatzpflicht auf Erben (unselbständige Erbenhaftung). Deshalb geht der Ersatzanspruch nicht auf einen Sonderrechtsnachfolger über, der nicht auch selbst Erbe ist. Da Abs. 1 eine Kostenersatzpflicht regelt, die kraft Gesetzes eintritt, wenn die dafür bestimmten Voraussetzungen vorliegen, kommt es nur darauf an, dass die Er...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt in das einheitliche Vertrags(zahn)arztrecht ein, welches mit einer aus der Tradition heraus erklärbaren, geringfügigen Ausnahme bei der knappschaftlichen Krankenversicherung für alle Kassenarten gleichermaßen gilt. Es handelt sich bei der Norm um eine Einweisungsvorschrift (Ostertag, in: BeckOGK Sozialrecht, SGB V, § 72 Rz. 2), die als zentrales El...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.2 Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 2a Der Sicherstellungsauftrag der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung obliegt nach § 75 Abs. 1 den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen bzw. der Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung. Sie haben das Behandlungsmonopol. Im Gegenzug sind sie verpflichtet, zu jeder Zeit eine ausreichende Zahl an Vertrags(zahn)ärzten für die Versorgung der Krankenversicherten zur Verfügung...mehr

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Sommer, SGB V § 70 Qualität... / 2.4 Zweckmäßigkeit

Rz. 6 Die Bedeutung der Vorschrift besteht darin, dass die für den einzelnen Versicherten nützlichen Leistungen unter dem Vorbehalt des Notwendigen stehen (Wendtland, BeckOK Sozialrecht, SGB V, § 70 Rz. 11). Zweckmäßig ist die Versorgung dann, wenn sie objektiv geeignet ist, auf den angestrebten Zweck, nämlich den Heilerfolg hinzuwirken. Zweckmäßig ist ein qualitatives Krite...mehr

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Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.2 Interne Beratungs- und Unterstützungsaufgaben (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 enthält interne Beratungs- und Unterstützungsaufgaben. Das bezieht sich hauptsächlich auf die Geschäftsführung und die Führungskräfte in der gemeinsamen Einrichtung. Eine Beratung der Trägerversammlung sieht das Gesetz hingegen nicht vor. Durch die Vertretungsanordnung in kommunalen Gremien ist aber sichergestellt, dass der kommunale Träger ebenfalls von der Be...mehr

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Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.4 Externe Beratungs- und Unterstützungsaufgaben (Abs. 4)

Rz. 20 Abs. 4 definiert die extern ausgerichteten Aufgaben, die sich auf die Beratung und Unterstützung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, Arbeitgeber sowie die Organisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in übergeordneten Fragen beziehen. Die Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmern schlechthin ist nich...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.6 Beitragssatzstabilität im Krankenhausbereich

Rz. 20 Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität ist von allen Vertragspartnern zwingend zu beachten, obwohl die bisherige Formulierung "in den Vereinbarungen über die Vergütungen" eher darauf schließen ließ, dass vorrangig Vertragsärzte und -zahnärzte sowie Psychotherapeuten angesprochen werden sollten. Die ab 1.1.2000 gültigen Formulierungen, "Vereinbarungen nach diesem Buc...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.9 Verordnung von Krankenhausbehandlungen (Abs. 4)

Rz. 78 Eine Krankenhausbehandlung darf nach Abs. 4 Satz 1 nur dann vertragsärztlich angeordnet werden, wenn eine ambulante Versorgung der Versicherten zur Erzielung des Heil- und Linderungserfolges nicht ausreicht. Die ambulante Behandlung hat einen Vorrang vor der Krankenhausbehandlung. Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 39 Abs. 1 Satz 1, in dem das Vorrang-Nachrang...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5.1 Leistungserbringer

Rz. 37 Abs. 1 a benennt die Leistungserbringer (Arztgruppen), die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, und nimmt damit eine Legaldefinition vor (Kremer/Wittmann, Zulassungsverfahren, Rz. 1471). Diese Aufzählung ist abschließend (vgl. auch BSG, Urteil v. 31.5.2006, B 6 KA 74/04 R; Warner, in: BeckOK Sozialrecht, SGB V, 73 Rz. 8). In Satz 2 wird die Abgrenzung zu den ü...mehr

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Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 31 Deutscher Bundestag, Konzept und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, BT-Drs. 17/5633. Deutscher Verein, Erste Empfehlungen zur Auslegung der neuen Regelungen im SGB II und XII sowie im Bundeskindergeldgesetz, NDV 2012 S. 7. Gerlach, Die neuen Sozialleistungen auf der Grundlage des § 6b BKGG – Bildung und Teilhabe außerhalb "klass...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.7 Datenweitergabe

Rz. 52 Unsystematisch, nämlich vor dem Abs. 2 mit seiner Beschreibung der vertragsärztlichen Versorgung, regelt Abs. 1b die vertragsärztliche Pflicht zur Weitergabe von Daten. Die einen Versicherten behandelnden Leistungserbringer sind verpflichtet, den Versicherten nach dem von ihm gewählten Hausarzt zu fragen. Sie sind gehalten, die den Versicherten betreffenden Behandlung...mehr