Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 1. Linienbus/Haltestelle/Ausfahren/Anfahren

Rz. 1181 Rz. 1182 AG Nürtingen [1105] Der Fahrer eines Linienbusses (1) hat ebenso wie andere Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung des übrigen Verkehrs beim Anfahren vom Fahrbahnrand gem. § 10 StVO auszuschließen. Überholt auf der gegenüberliegenden Seite ein Pkw (2) unter Beanspruchung der Gegenfahrbahn ein anderes Kfz, obwohl der Linienbus mit Warnblinkanlage an der Haltestell...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 1. Sicherheitsgurt (Insasse nicht angegurtet)

Rz. 1634 Rz. 1635 OLG Saarbrücken [1524] Stößt ein Pkw (2) mit einem anderen Kfz zusammen und erleidet der Beifahrer (2) hierbei Verletzungen, weil er nicht angegurtet ist, hat er eine Mithaftung von 50 % bei dem Augenschaden, den er bei dem Unfall erleidet und den er nicht erlitten hätte, wenn er angeschnallt gewesen wäre. Der Fahrer seines Kfz (2) haftet mit 20 %, der die Vo...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 3. Verkehrssicherungspflicht/Räumpflicht/Streupflicht

Rz. 1990 Rz. 1991 OLG Hamburg [1858] Die Streupflicht der Gemeinde (3) besteht innerorts nur für verkehrswichtige und gefährliche Stellen. Zwar kann die Einmündung einer innerörtlichen Nebenstraße gefährlich sein, eine Streupflicht besteht jedoch erst bei Verkehrswichtigkeit der Straßenstelle. Glatteisbildung alleine macht die Einmündung noch nicht zu einer besonders gefährlic...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 2.1 Sozialwidrigkeit der ordentlichen Kündigung

Der Antrag ist nur begründet, wenn die Kündigung sozialwidrig ist, sei es, weil personenbedingte Gründe, verhaltensbedingte Gründe oder betriebsbedingte Gründe fehlen. Der Auflösungsantrag wird dem Arbeitgeber nicht zugebilligt, wenn zur Sozialwidrigkeit noch weitere Kündigungsmängel (z. B. eine mangelhafte Betriebsratsanhörung) hinzukommen. Es ist deshalb wichtig, im Rechtss...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Fallstrick Verlängerungsvereinbarung i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG

Die Regelungen des § 14 Abs. 2 TzBfG erfordern es nicht, den Arbeitsvertrag von vornherein für den maximal möglichen Zeitraum abzuschließen. Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1, 2. HS TzBfG ist binnen des Maximalzeitraums von 2 Jahren auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Damit erlaubt das Gesetz eine Stückelung in maximal ...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.6 Abgrenzung zu § 40 Abs. 2 Satz 4 SGB V

Rz. 32 Reicht eine ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht aus, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen, erbringt die Krankenkasse die erforderliche stationäre Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung in einer nach § 37 Abs. 3 SGB IX zertifizierten Rehabilitationseinrichtung, mit der ein Vertrag nach § 111 SGB V besteht (§ 40 Abs. 2 Satz 1 SGB V). ...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1.3 Abgrenzung zum Krankengeld nach § 44 SGB V

Rz. 4 Das Verletztengeld ist vom Krankengeld nach § 44 SGB V abzugrenzen, das ebenfalls Entgeltersatzfunktion hat und an einen ähnlichen Sachverhalt anknüpft. In der Regel liegen die Voraussetzungen für den Bezug des Krankengeldes gleichzeitig vor. Eine Konkurrenzsituation entsteht indes nur, wenn zugleich eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.4 Vorheriger Anspruch auf Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt oder andere Bezüge (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 10 In Abs. 1 Nr. 2 kommt die Entgeltersatzfunktion des Verletztengeldes zum Ausdruck. Unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung muss ein Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Krankengeld, Pflegeunterstützungsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Bürg...mehr

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Jung, SGB VII § 44 Pflege

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.1997 in das SGB VII aufgenommen. Abs. 2 Satz 2 wurde geändert und Abs. 6 wurde durch Art. 1 Nr. 2 b des Gesetzes zur Organisationsr...mehr

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Sauer, SGB III § 336 Leistungsrechtliche Bindung (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Zum 1.1.1998 wurde Satz 2 eingefügt und Satz 5 aufgehoben, der frühere Satz 6 wurde Satz 5 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert. Die Streichung des Hinweises auf Art. II § 15...mehr

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Sauer, SGB III § 300 Pflichten (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrft ist gemäß Art. 3 Nr. 10 des Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) mit Wirkung vom 27.3.2002 aufgehoben worden. Durch Art. 2b Nr. 1a des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforder...mehr

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Jung, SGB VII § 144 Dienstordnung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem SGB VII durch das Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) eingeführt und ist zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Durch Art. 15 Abs. 98 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bunde...mehr

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Jung, SGB VII § 149 Dienstr... / 3 Literatur

Rz. 6 Römer/Keller, Neues vom Gesetzgeber im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung – Die Änderungen durch das 7. SGB-IV-Änderungsgesetz, SGb 2020, 651.mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.1 Einmalige Zahlungen

Rz. 11a Einmalige Zulagen werden gemäß § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V berücksichtigt. Werden indes variable Arbeitsentgeltbestandteile zusammenfassend in größeren Abständen als monatlich oder nur unregelmäßig ausgezahlt, sind sie dem Bemessungszeitraum zuzuordnen, in dem die entsprechenden Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden (Fröhlke, in: Lauterbach, SGB VII, § 47 Rz. 9). Zum B...mehr

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Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 2.1 Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen

Rz. 3 Nach Nr. 1 wird beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) – insbesondere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), das bei Arbeitnehmern um die gesetzlichen Abzüge und bei sonstigen Versicherten um 20 % vermindert ist, auf das Verletzten- und Übergangsgeld angerechnet. Das gilt indes nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.3 Verletztengeld bei Beziehern von Sozialleistungen

Rz. 18 Eine erste Sonderregelung sieht Abs. 2 für die Berechnung des Verletztengeldes von Versicherten vor, die Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld, und nicht nur Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidungen bei Schwangerschaft und Geburt nach dem SGB II, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld bezogen haben. Sie erhalten Verletztengeld in Höhe des Krank...mehr

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Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 2.2 Sozialleistungen

Rz. 7 Im Gegensatz zu Arbeitsentgelt und -einkommen werden Sozialleistungen in voller Höhe angerechnet. Das betrifft gemäß § 52 Nr. 2 Mutterschaftsgeld, Versorgungskrankengeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und nicht nur darlehensweise gewährtes Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Die Aufzählung in Nr. 2 ist abschließend. Andere, dort nicht aufgef...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.2 Höhe des Verletztengeldes

Rz. 17 Das Verletztengeld beläuft sich gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf 80 % des Regelentgelts und weicht damit der Höhe nach vom Krankengeld ab, das gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V nur 70 % des Regelentgelts beträgt. Es darf das bei Anwendung des § 47 Abs. 1 und 2 SGB V berechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen. Bei der Berechnung dieser Obergrenze i. S. d. § 47 Abs. 1 Satz 4...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.1 Definitionen

Rz. 6 Das Regelentgelt ist aus dem Gesamtbetrag des regelmäßigen Arbeitsentgelts und des Arbeitseinkommens zu berechnen. Da das Verletztengeld entsprechend § 47 Abs. 1 Satz 6 SGB V kalendertäglich gezahlt wird, ist das regelmäßige Arbeitsentgelt und -einkommen bis zu einem Betrag in Höhe des 360. Teils des Höchstjahresarbeitsverdienstes zu berücksichtigen. Demgegenüber richt...mehr

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Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abweichend von § 52 SGB IX die Anrechnung von gleichzeitig erzieltem Einkommen auf das Verletzten- und das Übergangsgeld. Sie soll eine Doppelleistung vermeiden. Die Vorgängernorm des § 560 RVO ordnete demgegenüber das Ruhen des Anspruchs an. Parallelnormen im SGB V sind zu § 52 Nr. 1 die inhaltsgleiche Regelung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und zu ...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.8 Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines verletzten Kindes (Abs. 4)

Rz. 17 Wenn durch einen Versicherungsfall ein versichertes Kind verletzt wird und dieses von einem Elternteil beaufsichtigt, betreut oder gepflegt wird, hat dieser für die Zeit Anspruch auf Kinderpflege-Verletztengeld nach Abs. 4 i. V. m. § 45 SGB V (Rechtsgrundverweisung). Es gleicht den infolge der Pflege etc. des Kindes entstandenen Verdienstausfall aus (vgl. § 126 SGB II...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.5 Zustimmung des Berechtigten (Abs. 4)

Rz. 29 Nach Abs. 4 bedürfen die Leistungen zur Teilhabe der Zustimmung des Berechtigten. Die Teilnahme an einer Rehabilitations-/Teilhabeleistung bedeutet einen Eingriff in die Lebenssphäre des Leistungsberechtigten. Der Erfolg einer Teilhabeleistung hängt im Wesentlichen von der Motivation des betroffenen Menschen ab; denn eine medizinische Rehabilitationsleistung zulasten e...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.7 Anpassung des Verletztengeldes

Rz. 23 Gemäß § 70 SGB IX wird das Verletztengeld dynamisiert. Die dem Verletztengeld zugrunde liegende Berechnungsgrundlage ist jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums entsprechend der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI) vom vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr an die Entwicklung der Brut...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist Nachfolgenorm des § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, Abs. 2 RVO und wurde zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII eingeordnet. Eine Anpassung an das neue SGB IX erfuhr Abs. 2 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistunge...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in das SGB VII eingefügt. Kurz darauf folgte eine Neufassung des Abs. 1 Satz 1 durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859). Eine Entscheidung des BVerfG zur Behandlung der Einmalzahl...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Voraussetzungen für das Verletztengeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist Nachfolgenorm des § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, Abs. 2 RVO und wurde zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII eingeordnet. Eine Anpassung an das neue SGB IX erfuhr Abs. 2 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Durch das Vierte Gesetz für mode...mehr

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Jung, SGB VII § 136b Verarbeitung zu Zwecken des Unternehmensbasisdatenregisters

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 2 des Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze v. 9.7.2021 (BGBl. I S. 2506) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2023 eingeführt. 1 Allgemeines/Rechtspraxis Rz. 2 Satz 1 enthält die bere...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des Verletztengeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in das SGB VII eingefügt. Kurz darauf folgte eine Neufassung des Abs. 1 Satz 1 durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859). Eine Entscheidung des BVerfG zur Behand...mehr

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Jung, SGB VII § 149 Dienstrechtliche Vorschriften für die gewerblichen Berufsgenossenschaften

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 6 Nr. 6 des Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) mit Wirkung zum 1.1.2016 gestrichen. Grund dafür ist die Eingliederung der Unfallkasse Post und Telekom in die als ge...mehr

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Jung, SGB VII § 52 Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in das SGB VII eingefügt. Vorgängernorm war § 560 Abs. 1 Satz 2 bis 4 RVO. Zugleich mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und Einführung des SGB II wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeits...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 3 Literatur

Rz. 20 Benz, Die Neuregelung des Rechts der beruflichen (Teilhabe am Arbeitsleben und sozialen (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) Rehabilitation durch das SGB IX, BG 2001 S. 551. ders., Arbeitsunfähigkeit und Dauer des Verletztengeldanspruchs bei ungelernten Arbeitnehmern, WzS 1999 S. 104. Krasney, Verletztengeld bei Erkrankung des Kindes, SGb 2017 S. 669. Molkentin, Geset...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 9, der bis auf leichte Veränderungen beim Sprachgebrauch inhaltlich dem...mehr

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Jung, SGB VII § 136a Unternehmernummer

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 7 Nr. 18 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV ÄndG) v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2023 eingeführt. Durch Art. 8 Nr. 7 Buchst. a des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderun...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermittlungsvertrag zwischen Vermittlern und Arbeitsuchenden

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) zum 27.3.2002 neu gefasst. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde Abs. 4 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Abs. 3 wurde mit Wirkung zum 1.1.20...mehr

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Sauer, SGB III § 42 Grundsatz der Unentgeltlichkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 als § 43 SGB III in Kraft getreten. Durch das Dritte Gesetzt für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurden die Abs. 1 bis 3 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Durch das Gesetz für ...mehr

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Jung, SGB VII § 221a Verarbeitung von Daten durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingeführt durch Art. 1 Nr. 17 des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) v. 18.12.2007 (BGBl. I S. 2984) mit Wirkung zum 1.1.2008. Sie enthielt Regelungen über die Abfindung von Renten, die von den Regelungen in §§ 75 bis 80 abweichen. Durch Art. 5 Nr. 14 des Sechsten Gesetzes ...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 45 ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 27.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 mit anderem Inhalt in Kraft getreten. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2921) mit Wirkung zum 1.1.2009 neu gefasst. Die Vorschrift wurde du...mehr

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Sauer, SGB III § 287 Gebühren für die Durchführung der Vereinbarungen über Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Werkvertragsarbeitnehmer

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Überschrift wurde geändert und Abs. 1 und 2 wurden mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze v. 13.6.2001 (BGBl. I S. 1027) neu gefasst. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurden mit Wirkung zum 1.1.2004...mehr

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Sauer, SGB III § 297 Unwirksamkeit von Vereinbarungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 27.3.2002 durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) neu gefasst worden. Zum 1.1.2011 ist die Vorschrift durch das Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) v. 24.10.2010 (BGBl. I S. 1417) in Nr. 1 redaktion...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 8 verpflichtet den Rehabilitationsträger, "berechtigte" Wünsche des Rehabilitanden bei der Auswahl und Erbringung von Teilhabeleistungen (§ 4) zu berücksichtigen (Abs. 1 Satz 1), auf die persönlichen und familiären Bedürfnisse und Lebensumstände des Rehabilitanden Rücksicht zu nehmen und die hiermit in Verbindung stehenden Wünsche des Rehabilitanden leistungsrechtlich ...mehr

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Sauer, SGB III § 297 Unwirk... / 2.2 Geringfügige Beschäftigung

Rz. 7a Nr. 1a ist auf Vorschlag des Ausschusses im Gesetzgebungsverfahren zum Barrierefreiheitsgesetz mit Wirkung zum 1.1.2022 in die Vorschrift eingefügt worden. Es wird geregelt, dass Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einem Arbeitsuchenden über die Zahlung einer Vergütung von Anfang an unwirksam sind, wenn eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV vermitte...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.2 Berechnung des Regelentgelts

Rz. 8 Das Regelentgelt errechnet sich bei Arbeitseinkommen recht unkompliziert nach Abs. 1 Satz 2. Zugrunde zu legen ist als Bemessungszeitraum das Kalenderjahr vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung. Der 360. Teil des in diesem Zeitraum erzielten Arbeitsentgelts ist das Regelentgelt. Die Regelung bezieht sich indes gemäß Abs. 5 ausdrücklich nicht auf V...mehr

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Jung, SGB VII § 149 Dienstr... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 6 Nr. 6 des Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) mit Wirkung zum 1.1.2016 gestrichen. Grund dafür ist die Eingliederung der Unfallkasse Post und Telekom in die als gewerbliche Berufsgenossenschaft ...mehr

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Jung, SGB VII § 136a Untern... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 7 Nr. 18 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV ÄndG) v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2023 eingeführt. Durch Art. 8 Nr. 7 Buchst. a des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB I...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.5 Wartezeit bis zur Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 13 Der Anspruch auf Verletztengeld besteht weiter, wenn der Versicherte nach Abschluss der Heilbehandlung auf erforderliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. d. § 35 Satz 1 i. V. m. § 33 SGB IX warten muss. Die Erforderlichkeit gemäß Abs. 2 Nr. 1 muss bei Abschluss der Maßnahmen zur Heilbehandlung objektiv feststehen. Das Verletztengeld wird bis zum Beginn de...mehr

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Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.3 Verwaltungsverfahren (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 24 Der Rehabilitand kann seine Wunsch- und Wahlrechte bei der Antragstellung und danach zu jeder Zeit wahrnehmen – theoretisch betrachtet sogar bis zum letzten Tag der Leistung. Sein Wunsch bzw. seine Wahl können lediglich für die Zukunft wirken. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Rehabilitationsträger über die Berechtigung des Wunsches innerhalb kürzester Zeit ent...mehr

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Jung, SGB VII § 144 Diensto... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist im Wesentlichen identisch mit den Vorgängervorschriften des § 690 Abs. 1 und § 767 Abs. 2 Nr. 3 RVO. Sie verpflichtet die Unfallversicherungsträger dazu, eine Dienstordnung (DO) aufzustellen. Und normiert die Grundsätze zu deren Ausgestaltung. Die DO ist untergesetzliche Rechtsnorm. Gleich einer Satzung ist sie als abstrakt-generelles Regelwerk Gesetz ...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.9 Sonderregelung für Altfälle vor dem 1.1.2001

Rz. 25 Eine Sonderregelung trifft Abs. 1a für Ansprüche auf Verletztengeld, die vor dem 1.1.2001 entstanden sind. Die Vorschrift regelt einen Übergangszeitraum vor Inkrafttreten des Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetzes. Sie sieht vor, dass für diese Ansprüche die Vorschriften des § 47 Abs. 1 und 2 SGB V a. F. mit der Maßgabe angewendet werden, dass sich das Regelentgelt um 10...mehr

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Sauer, SGB III § 453 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Übergang zum geänderten Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV, das seit dem 1.4.2022 gilt, und mit dem eine Aufhebung des § 336 zu demselben Zeitpunkt einhergegangen ist. Rz. 2a Das frühere Recht nach § 336 ist demnach weiterhin anzuwenden, wenn die Deutsche Rentenversicherung Bund im Verfahren nach § 7a Abs. 1 SGB IV in der bis zum 31....mehr

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Sauer, SGB III § 336 Leistu... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift regelte den Sachverhalt möglicherweise unterschiedlicher Beurteilung der Arbeitslosenversicherungspflicht durch die Einzugsstelle bzw. den Träger der Rentenversicherung einerseits und die Bundesagentur für Arbeit andererseits im Anschluss an das Verfahren nach § 7a Abs. 1 SGB IV durch Zuweisung einer Entscheidungskompetenz über das Vorliegen einer Beschä...mehr