Fachbeiträge & Kommentare zu Schwerbehinderte

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Hinweise zur Rechtssystematik und zur Verfassungsmäßigkeit

Rz. 3 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu den Grundentscheidungen des deutschen Steuerrechts gehört es, die steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre nicht erst "am Werkstor" beginnen zu lassen (vgl BVerfG vom 04.12.2002 – 2 BvR 400/98 – 2 BvR 1735/00, BStBl 2003 II, 534; vgl Wolf/Schäfer, DB 2003, 2402). Ebenso geht auch der BFH bisher davon aus, dass die berufliche Sphäre bereits ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Anrechnung verwertbaren Vermögens

Rz. 140 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bedürftig ist nicht, wer sein > Existenzminimum aus eigenem Vermögen decken kann (> Rz 105). Der Empfänger von Unterhalt muss deshalb zunächst sein Vermögen verwerten (§ 33a Abs 1 Satz 4 EStG; > R 33a.1 Abs 2 Satz 1 EStR). Rz. 141 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das gilt in allen Fällen des § 33a Abs 1 EStG, also auch für Personen in nichtehelich...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.2 Höhe des Säumniszuschlages

Rz. 5 Die Höhe des Säumniszuschlages regelt Abs. 1 Satz 1. Praxis-Beispiel Ein am 24.2.2023 fälliger Beitrag für den Monat Februar 2023 i. H. v. 897,00 EUR wird erst am 3.5.2023 an die Krankenkasse gezahlt. Es sind dann Säumniszuschläge von dem auf 850,00 EUR abgerundeten Betrag für drei angefangene Monate (25.2., 25.3., 25.4.), also 3 % = 25,50 EUR, von der Krankenkasse zu e...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Entsprechend dem Gliederungsgedanken des Gesetzes sind die bei den einzelnen Leistungsansprüchen aufgeführten Wartezeiten in § 50 zusammengefasst. Abs. 1 bestimmt die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit als Voraussetzung für die Gewährung einer Regelaltersrente, einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Rente wegen Todes, während die Abs. 2 bis 5 die W...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2.2 Wartezeiten zu den einzelnen Rentenarten

Rz. 7 Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren ist nach Abs. 1 versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Regelaltersrente nach §§ 35, 235 die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach den §§ 43, 45, 240, die Renten wegen Todes nach den §§ 46, 47, 48, 243, 243a. Rz. 8 Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten sind auf die allgemeine Wartezeit anzurechnen. Wenn vorhande...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Urlaubsabgeltung / 5 Vererblichkeit des Anspruchs

Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist grundsätzlich vererblich.[1] Allerdings muss der Urlaubsabgeltungsanspruch nach früherem deutschen Recht erst einmal für den Arbeitnehmer entstanden sein, um vererblich zu werden. Die Rechtsprechung dazu hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Zunächst forderte das BAG noch, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch vor dem Tod des Arbeitneh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.15 Störfälle im Blockmodell

Bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell kann es zu einer vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeitvereinbarung kommen. In diesen Fällen ist es nicht möglich, dass das während der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben vereinbarungsgemäß in der Freistellung aufgezehrt (entspart) wird. Man spricht deshalb von einem sog. "Störfall". Dies können insbesondere folgende Situationen s...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung in einer Wohngemeinschaft

Leitsatz Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Wohngemeinschaft sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Normenkette § 33 EStG, § 18, § 24, § 25 WTG NW Sachverhalt Der schwerbehinderte (Grad der Behinderung 100) und pflegebedürftige (Pflegegrad 4) Kläger wohnte gemeinsa...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 2.1 Anforderungen des PBefG und generelle Hinweise

Seit Januar 2016 ist jedes Neufahrzeug barrierefrei auszustatten und muss über 2 Rollstuhlstellplätze verfügen, ab 1.1.2020 müssen Altfahrzeuge o. g. Anforderungen erfüllen, Meldestelle für barrierefreie Fernbusse des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) als Anlaufstelle für mobilitätseingeschränkte Reisende, viele Fernbus-Anbieter gewährleisten für Schwerbehinder...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreiheit / 4 Arbeitsstättenrecht

In § 3a Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung wird Barrierefreiheit nur für den Fall eingefordert, dass tatsächlich Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden und nur bezogen auf deren Bedürfnisse: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf S...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Türen und Tore / 2 Sichere Gestaltung von Türen und Toren

Türen und Tore sollten so angeordnet werden, dass Gefährdungen möglichst vermieden werden. Schon bei der Planung sollen die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden, z. B.: nötige Anzahl von Türen, Winddruck auf dem Gebäude, mögliche Zugluft, Höhenunterschiede im und am Gebäude, Tageslicht und Sichtbedarf usw. Die Mindestbreite und -höhe von Türen und Toren müssen den Mindes...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.4 Rechtsfolgenirrtum

Nicht zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags berechtigt der sog. Rechtsfolgenirrtum, es sei denn, die Rechtsfolgen sind zum Inhalt der Erklärung gemacht worden. Irrt sich also der Erklärende über die rechtlichen Folgen seiner Erklärung, die sich aufgrund der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung ergeben, berechtigt dies regelmäßig nicht zur Anfechtung. So ist z. B. der Irrtum ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 7. Schwerbehinderte Menschen

a) Allgemeiner Regelungsgehalt Rz. 1110 Die Stellung der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsrecht ist durch das SGB IX neu geregelt worden. Das Gesetz ist am 1.7.2001 in Kraft getreten. Ein Kernelement des neuen Rechtes ist die Neufassung des Behindertenbegriffes in § 2 Abs. 1 SGB IX . Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder se...mehr

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§ 29 Kündigung / VII. Fristen und Termine bei Schwerbehinderten

Rz. 274 Das SchwbG v. 26.8.1986 (BGBl I, 1421, ber. 1550) ist durch Gesetz v. 19.6.2001 (BGBl I, 1046) aufgehoben und – soweit arbeitsrechtlich von Bedeutung – ohne inhaltliche Änderungen mit Wirkung v. 1.7.2001 in das SGB IX überführt worden. Am 1.1.2018 trat im Zuge der zweiten Stufe des Bundesteilhabegesetzes eine komplette Neufassung des SGB IX in Kraft. Bei der Entlassu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Eingliederung Schwerbehinderter und anderer Schutzbedürftiger

Rz. 864 Schon nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat auf die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Schwerbehinderten – insb. auf die Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach §§ 154 ff. SGB IX, Förderungspflicht nach §§ 163 ff. SGB IX, Einhaltung der in einer Integrationsvereinbarung nach § 166 SGB IX getroffenen Abmachungen – zu achten. Die Nr. 4 der Vorschri...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Kündigungsfrist

Rz. 1139 Die Frist für die Kündigung eines Schwerbehinderten beträgt mindestens vier Wochen, § 169 SGB IX. Sie kann nicht verkürzt werden. § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX nimmt von dieser Regelung solche Arbeitsverhältnisse aus, die im Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung noch nicht länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden haben. Damit gilt im Probe- und Aushilfsarbeit...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / dd) Schwerbehinderung

Rz. 761 Schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist ein Arbeitnehmer, bei dem ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. I.R.d. Sozialauswahl sind auch die nach § 2 Abs. 3 SGB IX Gleichgestellten zu berücksichtigen (Löwisch, BB 2004, 154; KR/Griebeling, § 1 KSchG Rn 334; Schaub/Linck, ArbRHB, § 135 Rn 37). Rz. 762 Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Schwerbehin...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1110 Die Stellung der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsrecht ist durch das SGB IX neu geregelt worden. Das Gesetz ist am 1.7.2001 in Kraft getreten. Ein Kernelement des neuen Rechtes ist die Neufassung des Behindertenbegriffes in § 2 Abs. 1 SGB IX . Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher W...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Allgemeine Prinzipien

Rz. 157 Gem. § 167 Abs. 2 S. 1 SGB IX (vor dem 1.1.2018: § 84 Abs. 2 S. 1 SGB IX) klärt der Arbeitgeber mit dem Betriebs- oder Personalrat bzw. einer sonstigen zuständigen Interessenvertretung i.S.d. § 176 SGB IX (vor dem 1.1.2018: § 93 SGB IX), bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Geschützter Personenkreis

Rz. 1112 Der besondere Kündigungsschutz erstreckt sich auf schwerbehinderte Menschen i.S.d. § 151 Abs. 1 SGB IX. Er gilt gem. § 2 Abs. 3 SGB IX auch für gleichgestellte behinderte Menschen. Nach § 2 Abs. 2 SGB IX sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Bes...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Verhältnis zu Zusatzurlaubsbestimmungen

Rz. 1788 Ansprüche auf Zusatzurlaub können sich aus Bundesrecht (§ 208 SGB IX) oder gem. § 15 Abs. 2 BUrlG zulässigem Landesrecht ergeben. Rz. 1789 Schwerbehinderte Menschen haben (jährlich) Anspruch auf Zusatzlaub von 5 Arbeitstagen in der Fünf-Tage-Woche (§ 208 SGB IX). Für Arbeitnehmer günstigere Regelungen in Tarif- oder Arbeitsverträgen sowie Betriebsvereinbarungen sind ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeines

Rz. 906 Der geltende Kündigungsschutz erschöpft sich nicht im KSchG. Es existiert ein weites Spektrum von Kündigungsbeschränkungen, das von einfachen gesetzlichen Schranken bis hin zu temporären absoluten Kündigungsverboten reicht. KSchR ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkretisiertes Verfassungsrecht. Eine unmittelbare verfassungsrechtliche Kündigungsschranke enthält A...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / ff) Einbeziehung von Arbeitnehmern, deren ordentliche Kündbarkeit gesetzlich ausgeschlossen ist

Rz. 721 Arbeitnehmer, die zwar vergleichbar sind, deren arbeitgeberseitige ordentliche Kündbarkeit jedoch zum Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung gesetzlich ausgeschlossen ist, sind nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen. Hierzu gehören gem. § 15 Abs. 1 S. 1 KSchG Mitglieder des Betriebsrates (BAG v. 17.6.1999, AP Nr. 103 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) – auch ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 1122 Der besondere Kündigungsschutz tritt bereits dann ein, wenn die Behinderung objektiv vorhanden ist und auch die weiteren Voraussetzungen des § 151 SGB IX erfüllt sind. Auf den subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers kommt es grds. nicht an. Wird die Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen, ist sie unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 15...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / A. Vorzüge

Rz. 1 Die Bedeutung arbeitsrechtlicher Aufhebungsvereinbarungen ist in der Praxis erheblich. Dies gilt umso mehr als seit Oktober 2007 aufgrund der neuen Rspr. des BSG (12.7.2006 – B 11a AL 47/05 R, NZA 2006, 1359 = DB 2006, 2521) die Sperrzeitproblematik beim Alg in der für die Praxis bis dahin maßgeblichen DA der BA zu § 144 SGB III (heute: FW der BA = Fachliche Weisungen ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Zustimmungsverfahren für eine ordentliche Kündigung

Rz. 1142 Die Zustimmung des Integrationsamtes ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt, der dem Arbeitgeber für einen Monat die Erlaubnis gibt, ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen zu kündigen, § 171 Abs. 3 SGB IX. Die Kündigung ist erst erlaubt, wenn zuvor das Integrationsamt ihr zugestimmt hat. Die ohne Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist g...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Förderungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 426 Das SGB IX verpflichtet den beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, seinen Betrieb so zu gestalten, dass schwerbehinderte Menschen darin auch tatsächlich arbeiten können. Dies gilt sowohl für die räumliche Gestaltung der Betriebsräume als auch für die Gestaltung der Organisation. Praktisch gehören dazu Behindertenparkplätze, Rollstuhlfahrerrampen sowie entsprechende s...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Zustimmungsverfahren für eine außerordentliche Kündigung

Rz. 1151 Auch die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Hierfür gilt die Sonderregelung des § 174 SGB IX. Rz. 1152 Für die Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insb. § 140 BGB. Allerdings hat der Arbeitgeber für diesen Fal...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / B. Bundesgesetze

Rz. 4 Eine gesetzliche Regelung des Arbeitskampfrechtes ist bisher unterblieben. Deswegen muss die Rspr. diese Lücke im Hinblick auf die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Arbeitskampfes füllen (ErfK/Schmidt, GG, Art. 9 Rn 100; Kissel, Arbeitskampfrecht, § 18; Wißmann, Jahrbuch des Arbeitsrechts, Bd. 35, S. 115, 130). Allerdings werden die Begriffe Streik oder Arbeitskampf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Ernsthaftigkeit

Rz. 518 An der Ernsthaftigkeit der Pensionszusage fehlt es, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Gesellschaft in Anspruch genommen wird. Aufgrund statistischer Erkenntnisse lassen sich GGF nicht frühzeitig pensionieren, sodass sie vor Erreichen des 65. Lebensjahres die Gesellschaft i.d.R. nicht in Anspruch nehmen werden. Für die Berechnung der Pensionsrückstellung ist dahe...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Antragsrecht

Rz. 856 § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gibt dem Betriebsrat – und zwar dem Betriebsratsgremium, sodass ein vorangegangener Beschluss Voraussetzung ist – ein generelles Antrags- und Initiativrecht, unabhängig vom Bestehen einzelner u.U. weitergehender Mitbestimmungsrechte (BAG v. 27.6.1989 – 1 ABR 19/88, juris: allerdings heißt dies nicht, dass dem Betriebsrat grundsätzlich alle Un...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / VI. 5 %-Klausel

Rz. 33 Zum Schutz der Betriebe vor übermäßigen Belastungen sieht § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG vor, dass die freie Entscheidung des Arbeitgebers beim Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen nicht durch tarifvertragliche Bestimmungen beeinträchtigt werden darf, wenn mehr als 5 % der Arbeitnehmer des Unternehmens Altersteilzeit nach dem AltTZG in Anspruch nehmen wollen, wobei Aus...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 1. Verfahren vor dem Integrationsamt

Rz. 54 Begehrt der Arbeitgeber bei einem Schwerbehinderten vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes nach dem SGB IX oder vertritt der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers diesen im Verfahren ggü. dem Integrationsamt, ist str., nach welchem Gegenstandswert diese Tätigkeit abzurechnen ist. Nach einer Entscheidung des VGH Hessen v. 23.12.1987 (AnwBl. 1988, 488...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Verhältnis zu anderen Gesetzen

Rz. 1130 Der besondere Kündigungsschutz des schwerbehinderten Menschen tritt neben die sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze. Es kann daneben das KSchG, das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 MuSchG sowie der besondere Kündigungsschutz für betriebsverfassungsrechtliche und personalvertretungsrechtliche Mandatsträger eingreife...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 29 Im Fall einer Kündigung hat der Insolvenzverwalter daher auch den Sonderkündigungsschutz (etwa § 18 BEEG, § 17 MuSchG, §§ 168, 174 SGB IX) zu beachten. Des Weiteren hat er den amtsbezogenen Kündigungsschutz (etwa § 9 Abs. 3 ASiG; § 58 Abs. 2, § 58d i.V.m. § 58 Abs. 2 BImSchG, § 5 Abs. 1 PflegeZG) zu beachten (Berscheid, BuW 1999, 33, 35; Einzelheiten s. Uhlenbruck/Zob...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Wirkungen des besonderen Kündigungsschutzes

Rz. 1137 Der besondere Kündigungsschutz bezieht sich gem. § 168 SGB IX und § 174 SGB IX auf die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Der besondere Kündigungsschutz bezieht sich auch auf die Änderungskündigung gem. § 2 KSchG. Auch die Kündigung in der Insolvenz ist nur unter den Voraussetzungen des SGB IX möglich. Sie sind erst bei erteilter Zustimmung durch das In...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Rz. 416 Ein wichtiges Anliegen der Neuregelung ist die Berücksichtigung von besonders benachteiligten behinderten Gruppen. Nach § 1 S. 2 SGB IX soll von allen an der Integrationsaufgabe Mitwirkenden den besonderen Bedürfnissen Behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen werden. Hintergrund ist die Chancenungleichheit von behinderten Männern ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Verhältnis zu bundesgesetzlichen Regelungen

Rz. 1784 Neben dem BUrlG bestehen bundesrechtliche Sonderregelungen, die das BUrlG verdrängen, ergänzen oder lediglich in einigen Bereichen Sonderregelungen treffen. Rz. 1785 Gem. § 15 Abs. 1 BUrlG ist das JArbSchG v. 9.8.1960, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.7.2021, in Kraft geblieben. Das JArbSchG regelt nur noch die Höhe des Urlaubes und seine Lage (§ 19 Abs. 2 und 3 ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Ausnahmen

Rz. 1116 Der besondere Kündigungsschutz greift in den Fällen des § 173 SGB IX nicht ein. Die dort enthaltende Aufzählung ist enumerativ. Daraus ergibt sich, dass der besondere Kündigungsschutz nicht für Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten Menschen gilt, die im Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung noch keine sechs Monate bestanden haben (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / a) Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 32 Nach § 119 Abs. 2 BGB gilt als ein zur Anfechtungsmöglichkeit führender Inhaltsirrtum auch "der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden". Mit Blick auf den als Anfechtungsgrund bemühten Umstand ist zunächst zu fragen, ob er eine "Eigenschaft" der betreffenden Person oder – im Arbeitsrecht seltener – de...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Abgeltung des Urlaubs

Rz. 1745 Die Abgeltung des Urlaubes im bestehenden Arbeitsverhältnis ist mit dem Wesen und Zweck des Urlaubsanspruches nicht vereinbar und unzulässig (BAG v. 26.6.1969, AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG Urlaubsjahr). Ein Abkaufen des Urlaubes – auch mit Einverständnis des Arbeitnehmers – führt nicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruches, sodass der Arbeitnehmer den Urlaub noch zu nehmen b...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit

Rz. 1002 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sind kraft Gesetzes versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Versicherungspflicht entfällt, wenn der Arbeitnehmer hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausübt, § 5 Abs. 5 SGB V. Dies ist gegeben, wenn die Tätigkeit von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrem zeitlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Festlegung des auswahlrelevanten Personenkreises (Auswahlgruppen)

Rz. 83 Dringende betriebliche Erfordernisse bedingen die Kündigung einer bestimmten Zahl von Arbeitnehmern, besagen aber noch nicht, welchen von mehreren in Betracht kommenden Arbeitnehmern zu kündigen ist. Stehen mehrere Arbeitnehmer für eine betriebsbedingte Kündigung zur Wahl, so ist auch bei Kündigungen im Insolvenzverfahren unter den in Betracht kommenden Arbeitnehmern ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 7. Zeitdauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 282 Soweit die Parteien eines Arbeitsvertrages keine Befristung oder auflösende Bedingung vereinbaren, gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit eingegangen. Rz. 283 Die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist z.B. entscheidend für:mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Personeller Anwendungsbereich

Rz. 163 § 103 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrates, des Wahlvorstandes sowie von Wahlbewerbern der Zustimmung des Betriebsrates bedarf. Dies gilt jedoch nur während der Amtszeit dieser Personen. Im Gegensatz zu § 15 Abs. 1 S. 2, Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 112. Weiterbildung

Rz. 1826 Außer Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer entsprechende Regelungen zur Weiterbildung in einem Landesgesetz (etwa Bildungsurlaubsgesetz, Bildungsfreistellungsgesetz) verankert. Insoweit handelt es sich, da der Bildungsurlaub nicht der Erholung dient, nicht um Urlaub i.S.d. BUrlG; er ist also zusätzlich zu gewähren; § 15 Abs. 2 S. 1 BUrlG ist nicht einschlägig....mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Prüfpflicht bei der Besetzung von Arbeitsplätzen

Rz. 419 Ein Hindernis für die Integration schwerbehinderter Menschen ist, dass häufig Vorbehalte gegen ihre Leistungsfähigkeit bestehen. Der Gesetzgeber hat deswegen den Arbeitgebern Mitwirkungspflichten zur Eingliederung arbeitsloser schwerbehinderter Menschen auferlegt, damit sie die Besetzung von Arbeitsstellen mit schwerbehinderten Bewerbern ernsthaft prüfen. Zuletzt sin...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1205 Mitglieder und Organe der Betriebsverfassung haben einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie bei der Ausübung ihres Amtes frei und unabhängig sind. Dies ist notwendig, damit die Amtsausübung ohne Furcht vor einer Entlassung durchgeführt werden kann. Den besonderen Kündigungsschutz genießen auch die Mitglieder eines Wahlvorstandes und Wahlbewerber. Dies bezieht si...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 24. Auswirkungen auf die Betriebsratsmitglieder

Rz. 418 Betriebsratsmitglieder sind nach § 15 Abs. 4 und 5 KSchG grds. als letzte aus dem Betrieb zu entlassen. Dabei besteht die Pflicht des Arbeitgebers, andere Arbeitsplätze ggf. freizukündigen. Das BAG führt im Urt. v. 2.3.2006 (2 AZR 83/05, juris) aus, den Arbeitgeber treffe ggü. einem Betriebsratsmitglied nach § 15 Abs. 5 KSchG die Pflicht, mit allen Mitteln für dessen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / aa) Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 36 Von sich aus ist der Arbeitnehmer bei der Einstellung zur Offenbarung bestimmter, für den Arbeitgeber interessanter Tatsachen grds. nicht verpflichtet. Etwas anderes gilt nur dann, sofern die verschwiegenen Umstände dem Arbeitnehmer die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder zumindest für den Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung...mehr