Rz. 25

Das belgische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 6 % und 12 % (vgl. königlicher Erlass Nr. 20).

 

Rz. 26

Der ermäßigte Steuersatz von 12 % gilt unter anderem für

  • Restaurantumsätze (nicht für Getränke),
  • Sozialer Wohnungsbau,
  • Margarine,
  • Reifen für landwirtschaftliche Zwecke,
  • Kohle und verwandte Brennstoffe.
 

Rz. 27

Der ermäßigte Steuersatz von 6 % gilt unter anderem für

  • die Lieferung der meisten Lebensmittel (u. a. Milch, Fisch, Fleisch, Fette und Öle, Eier, Milchprodukte, Honig, Obst und Gemüse, Mehl, ausgenommen u. a. Kaviar, Langusten, Hummer, Austern),
  • Lieferungen von Tierfutter (ausgenommen Tierfutter für typische private Haustiere),
  • Lieferungen gedruckter Werke, d. h. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften u.ä.,
  • Die Lieferung verschiedener lebender Tiere, u. a. Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen und Tauben sowie landwirtschaftlich genutzte Pferde,
  • Gewährung von Unterkunft,
  • Lieferung von Medikamenten, auch von Kondomen und Verbandsstoffen, sowie zahlreichen medizinischen und orthopädischen Hilfsmitteln sowie von Särgen,
  • Lieferung von Leitungswasser,
  • Einfuhr originaler Kunstwerke, sowie deren Verkauf durch Künstler oder Rechteinhaber,
  • Bestimmte soziale Dienstleistungen,
  • Automobile für bestimmte Kriegsinvaliden und andere Schwerbehinderte,
  • Die Renovierung oder Verbesserung von über 10 Jahre alten Gebäuden,
  • Hotelübernachtungen und sonstige touristische Unterkünfte,
  • Verschiedene landwirtschaftliche Umsätze,
  • Verschiedene sportliche, kulturelle und unterhaltende Dienstleistungen,
  • Personenbeförderung,
  • Urheberrechte und künstlerische Darbietungen,
  • Produkte der Monatshygiene (Tampons, Binden usw.) – gilt erst ab 01.01.2018,
  • Defibrillatoren – gilt erst ab 01.01.2018.
 

Rz. 28

Für Zeitungen und Zeitschriften kann zusätzlich ein sog. Nullsatz zur Anwendung kommen. Ein solcher Nullsatz galt bis zum 31.03.2017 weiterhin für pro-bono-Leistungen von Anwälten.

Digitale Zeitungen und Bücher werden regelbesteuert.

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