Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 10 Verbundverfahren / cc) Schonvermögen

Rz. 28 Strittig ist, ob Schonvermögen i.S.d. § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 SGB XII zu berücksichtigen ist. Nach OLG Köln[68] ist Schonvermögen nicht zu berücksichtigen. Nach a.A. ist das Schonvermögen dagegen zu berücksichtigen.[69] Beispiel 7: Ehesache mit Schonvermögen Das monatliche Nettoeinkommen der Ehefrau beträgt 1.000,00 EUR, das des Ehegatten 2.500,00 EUR. Die kinderl...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Bedeutung

Rz. 29 In § 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist als Bewertungsfaktor ausdrücklich auch die "Bedeutung der Sache" genannt. Eine große Bedeutung der Sache kann sich demnach werterhöhend und eine geringe Bedeutung wertmindernd auswirken. Nach OLG Köln[70] ist unter "Bedeutung der Sache" diejenige zu verstehen, die das Verfahren ausweislich des Antrags für den Antragsteller hat. Bedeutsam...mehr

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§ 4 Ehe / I. Anwaltszwang und Kosten

Rz. 332 Ein Verfahren auf Aufhebung der Ehe ist eine Ehesache gemäß § 121 Nr. 2 FamFG. Deshalb besteht gemäß § 114 Abs. 1 FamFG die Notwendigkeit, sich in einem gerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen. Rz. 333 Die Kostenfrage läuft gleich mit den Regelungen zur Scheidung. Dasselbe gilt für die Ermittlung des Verfahrenswertes. Es findet, ebenso wie bei einem Ehe...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Maßgeblich sind jeweils die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden Einkünfte der (geschiedenen) Ehegatten. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-) Einkommen als prägend. Verfügt der Berechtigte über die ehelichen Lebensverhältnisse nicht prägendes eigenes Einkommen, so kommt die sog. Anrechnungsmet...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / II. Die Wohnung bei der Trennung

Rz. 229 Häufiger Konfliktherd im Fall der Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist die Frage nach der Weiternutzung der bislang gemeinsam genutzten Wohnung, zumal die zumeist auch noch kurzfristige Beschaffung einer Ersatzwohnung gerade in Ballungsgebieten mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. Rz. 230 Hier ist zwischen verschiedenen Fallvarianten zu unterschei...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / (4) Verfahren, wenn das FamG die Versorgungsausgleichssache trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 137 Abs. 2 S. 2 FamFG nicht eingeleitet hat

Rz. 336 Hat das FamG entgegen § 137 Abs. 2 S. 2 FamFG die Versorgungsausgleichssache nicht eingeleitet, kommt die Geltendmachung auf Antrag im isolierten Verfahren in Betracht. Auch in diesem Fall ist für die Wertberechnung ein Betrag in Höhe von 10 % des dreifachen Nettoeinkommens je Anrecht zum Zeitpunkt der Antragstellung im isolierten Verfahren maßgeblich.mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Zeitpunkt

Rz. 39 Abzustellen ist gem. § 34 S. 1 FamGKG auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags.[79] Insoweit gilt das gleiche wie für die Ermittlung des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens zur Bewertung der Ehesache (siehe Rdn 15). Beispiel 10: Versorgungsausgleich, Zeitpunkt der Bewertung Bei Einleitung des Scheidungsverfahrens hatten die Eheleute ein gemeinsames...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Herausgabe von Haushaltsgegenständen

Rz. 18 Auch bei der Vollstreckung auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen kann der Wert des zugrunde liegenden Verfahrens geringer sein als der Verkehrswert. Es gilt dann nur der geringere Wert. Beispiel 15: Vollstreckung auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen (I) Die Ehefrau hat gegen den Ehemann einen Beschluss erwirkt, wonach dieser für die Zeit der Trennung zur Überlas...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / h) Zwischeneinigungen in Kindschaftssachen

Rz. 144 Zwischeneinigungen in Kindschaftssachen sind nach zutreffender Ansicht möglich. Allerdings wird hier i.d.R. dann ein geringerer Wert angenommen, wobei häufig vom hälftigen Hauptsachewert ausgegangen wird (siehe § 7 Rdn 108). Beispiel 71: Gegenstandswert bei Mehrvergleich über Versorgungsausgleich und anhängigen Trennungsunterhalt Im Scheidungsverfahren beträgt der Wer...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / X. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 22 Das selbstständige Beweisverfahren und das zugehörige Hauptsacheverfahren sind jeweils eigene Angelegenheiten (siehe § 7). Daher ist die Anwendung des jeweiligen Gebührenrechts gesondert zu prüfen.[5] Beispiel 18: Selbstständiges Beweisverfahren und Hauptsache Der Mandant hatte dem Anwalt im Januar 2013 den Auftrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahren...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 119 Die Darlegungs- und Beweislast richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller eines Scheidungsantrags beispielsweise vorträgt, das Trennungsjahr sei bereits abgelaufen und sei auch nicht durch ein kurzfristiges Zusammenleben in der ehelichen Wohnung unterbrochen worden, muss der Antragsgegner, möchte er den Zeitpunkt der Sch...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / R. Umsatzsteuer

Rz. 83 Der Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse erfasst auch die Umsatzsteuer. Fragen der Vorsteuerabzugsberechtigung werden sich hier nicht stellen.[72] Rz. 84 Es stellt sich aber die Frage, ob die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig ist. Ist sie das nicht, dann kann der Anwalt aus der Landeskasse auch keine Umsatzsteuer verlangen.[73] Beispiel 46: Umsatzsteuerfr...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / O. Erbrecht

Rz. 580 Im Fall des Todes eines der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen gesetzliche Erbansprüche des überlebenden Partners nicht. Insbesondere scheidet die direkte oder analoge Anwendung der Vorschriften der §§ 1931, 1932, 1371 BGB aus, so dass der gesamte Nachlass des Verstorbenen auch dann dessen gesetzlichen Erben anfällt, wenn darin wesentliche wirts...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / g) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Versäumnisbeschluss im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 127 In Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3105 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 331 Abs. 3, 276 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 ZPO) in Betracht. Beispiel 57: Verbundverfahren mit Versäumnisbeschluss zur Folgesache im s...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Bei der Bedarfsbemessung darf nur eheprägendes Einkommen berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2. Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 6/7 zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/7 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 7. Ehegattenunterhalt

Rz. 78 Für den Ehegattenunterhalt gelten ebenfalls die §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG. Fällige Beträge können sich auch hier zulässigerweise nicht ergeben, da nur der nacheheliche Unterhalt verbundfähig ist, nicht auch der Trennungsunterhalt, so dass es immer beim Wert der auf die Scheidung folgenden zwölf Monate bleibt, soweit nicht ein geringerer Betrag geltend gemacht wird (§ 51...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / IV. Unzulässige Anträge

Rz. 82 Werden im Verbundverfahren unzulässige Anträge gestellt, sind sie gleichwohl zu bewerten und nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG beim Verfahrenswert mit zu berücksichtigen.[100] Dies gilt insbesondere für isolierte Auskunftsanträge, Anträge auf Unterhalt für die Zeit der Trennung, auf Nutzungsentschädigung für die Ehewohnung (unabhängig davon, ob für die Zeit der Trennung od...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 2. Motive

Rz. 42 Die Gründe, die Paare veranlassen, unverehelicht zusammenzuleben, können sehr vielfältig sein. In vielen Fällen wollen sich junge Menschen, die sich aus dem Elternhaus gelöst haben, nicht gleich wieder in die institutionelle Bindung einer Ehe begeben. Dasselbe gilt für Menschen, die nach einer gescheiterten Ehe zumindest für eine Übergangsphase von einer rechtlichen B...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / aa) Verhandlungstermin

Rz. 120 Die Terminsgebühr entsteht danach insbesondere, wenn über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen verhandelt wird. Beispiel 48: Verbundverfahren mit Verhandlungstermin Im Scheidungsverfahren wird mündlich verhandelt. Das Gericht setzt den Verfahrenswert auf 7.200,00 EUR fest (Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR). Die Anwälte erhalten neben der ...mehr

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§ 4 Ehe / IV. Folgen der Trennung

Rz. 133 Bereits die Trennung, nicht erst die Scheidung, hat rechtliche Folgen für die Beteiligten. Es können Ansprüche gegen den anderen Ehegatten entstehen, wie zum Beispiel ein Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt, Überlassung der Wohnung oder der Haushaltsgegenstände. Es entstehen Auskunftsansprüche z.B. nach § 1379 BGB oder Ansprüche auf Zahlung von Nutzungsentsch...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / d) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 107 Möglich ist schließlich auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Die Höhe der Gebühr beträgt 0,3. Rz. 108 Die Voraussetzungen der Gebühr sind Beispiel 43: Verfahren mit besonders umfangreicher Be...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / III. Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden voll berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung oder Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2 Halbteilung und Erwerbstätigenbonus Es gilt der Halbteilu...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 4. Mehrere Ehesachen

Rz. 35 Sind Gegenstand des Verbundverfahrens mehrere Ehesachen (z.B. Aufhebung der Ehe und Scheidung), so sind die Werte jeder Ehesache bezogen auf den Zeitpunkt ihrer Antragstellung gesondert zu bewerten (§ 34 S. 1 FamGKG). Anschließend sind die Werte zusammenzurechnen,[77] es sei denn, einer der Anträge ist nur hilfsweise gestellt. Dann wird nur addiert, wenn über den hilf...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / (5) Verfahren, wenn das FamG entgegen § 224 Abs. 3 S. 1 FamFG von einer Tenorierung abgesehen hat, dass ein Versorgungsausgleich wegen kurzer Ehezeit nach § 3 Abs. 3 VersAusglG oder wegen einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich (§§ 6–8 VersAusglG) nicht stattfindet

Rz. 337 Hat das FamG entgegen § 224 Abs. 3 S. 1 FamFG davon abgesehen im Tenor festzustellen, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet, so kommt die Geltendmachung im isolierten Verfahren in Betracht. Für die Wertberechnung ergeben sich keinerlei Besonderheiten. Maßgebend ist das Nettoeinkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung.mehr

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AGS 1/2018, Umfang der Beio... / 3 Anmerkung

Nach zutreffender Ansicht ist der Begriff eheliches Güterrecht i.S.d. § 48 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 RVG weit zu fassen.[1] Zumindest ist für die vergleichsweise Auseinandersetzung des Miteigentums im Rahmen der Scheidung Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen.[2] Dies entspricht – wie das OLG Bamberg zu Recht ausführt – auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes. Es soll für die Eheleute und...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / g) Anpassungsverfahren

Rz. 314 Auch Anpassungsverfahren wegen Unterhalts (§§ 33, 34 VersAusglG) werden nur auf Antrag durchgeführt (§ 34 Abs. 2 VersAusglG). Sie sind immer selbstständige Verfahren, weil eine Entscheidung nicht für den Fall der Scheidung, sondern für den Fall eines wirksam gewordenen Wertausgleichs getroffen wird.[81] Für andere Anpassungsverfahren, z.B. wegen Todes oder Invaliditä...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / bb) Vorzeitiger Zugewinnausgleichs nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 328 Wird der Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich gestellt, nachdem der Scheidungsantrag bereits rechtshängig geworden ist, gilt auch für den vorzeitigen Zugewinnausgleich hinsichtlich des Endvermögens der Stichtag des § 1384 BGB, also der frühere Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags. Rz. 329 In diesem Fall kann sich der Höhe nach kein Unterschied zwis...mehr

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§ 4 Ehe / f) Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 301 Nach Trennung und Scheidung leben die zivilrechtlichen Ausgleichsansprüche wieder auf und werden nicht mehr von dem familienrechtlichen Rechtsverhältnis überlagert. Hierzu zählt insbesondere der Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 2 BGB, wonach beispielsweise derjenige, der im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten nur hälftig für einen Gesamtbetrag gegenüber einem Dri...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Mutwilligkeit

Rz. 69 Getrenntes Vorgehen in gesonderten Verfahren kann dann mutwillig sein, wenn es dem bedürftigen Beteiligten zuzumuten ist, seine verschiedenen Begehren in einem Verfahren geltend zu machen. Insoweit kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an.[62] Rz. 70 In der Regel wird es als mutwillig angesehen, wenn verschiedene Kindschaftssachen in gesonderten Verfahren gel...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Definition

Rz. 8 Der Begriff der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat sich in Deutschland für diejenige Form des paarweisen Zusammenlebens eingebürgert, das weitgehend eheähnlichen Charakter hat, sich von der Ehe aber durch den Mangel an Form unterscheidet. Rz. 9 Zunächst stand dagegen die Abgrenzung der so genannten "wilden Ehe" oder des Konkubinats zur ­bürgerlichen Ehe im Vordergrun...mehr

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§ 4 Ehe / h) Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung

Rz. 206 Trotz Getrenntlebens erlischt die durch die Eheschließung entstandene und dem § 1353 BGB zu entnehmende gegenseitige Verantwortung der Ehegatten füreinander nicht. Denn die Ehegatten wirtschafteten bis zur Trennung gemeinsam mit dem erzielten Gesamteinkommen. Ein möglicher Ehegattenunterhalt wird auf Grundlage dieses Lebensstandards ermittelt.[213] Insofern widersprä...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 86 Für die Darlegungs- und Beweislast gelten die allgemeinen Regeln. Derjenige, der sich auf eine Tatsache beruft, hat diese darzulegen und zu beweisen. Im Bestreitensfall muss eine Trennung deshalb beweisbar sein. Als Beweismittel können der Ummeldeantrag beim Einwohnermeldeamt dienen[108] oder der bei der Post gestellte Nachsendeantrag. Rz. 87 Noch sicherer ist die schr...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsausbildung befindliche Kinder – verfügbare ...mehr

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§ 9 Ehesache / 5. Aussöhnungs- und Einigungsgebühr

Rz. 39 Möglich ist, dass neben einer Aussöhnung auch eine Einigung über weitere Gegenstände getroffen wird. Es entsteht dann sowohl aus der Ehesache die Aussöhnungsgebühr als auch die Einigungsgebühr aus den weiteren Gegenständen. Eine Begrenzung der Gebühren nach § 15 Abs. 3 RVG aus Nrn. 1000, 1003 VV einerseits und aus Nr. 1001 VV andererseits kommt nicht in Betracht, da e...mehr

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§ 9 Ehesache / A. Überblick

Rz. 1 Ehesachen sind Verfahren auf Rz. 2 Als isolierte Verfahren kommen Ehesachen in der Praxis selten vor, da in der Regel der Amtsverbund (§ 137 Abs. 1 FamFG) greift und zumindest der Versorgungsausgleich mit zu regeln (§ ...mehr

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§ 4 Ehe / c) Ende der Familienversicherung

Rz. 283 Wenn in einer Ehe ein Ehegatte bei dem anderen gesetzlich krankenversicherten Ehegatten über eine Familienversicherung mitversichert ist, kann unter Umständen bereits durch die Trennung (und nicht erst durch die Scheidung) die Familienversicherung enden, damit also der Krankenversicherungsschutz erlöschen. Das kann der Fall sein, wenn das Einkommen des mitversicherte...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / bb) Negativer Feststellungsantrag

Rz. 160 Wird ein negativer Feststellungsantrag dahingehend erhoben, festzustellen, dass zukünftig kein Unterhalt geschuldet ist, so gelten § 51 Abs. 1 S. 1 und 2 S. 1 FamGKG. Maßgebend ist der zwölffache Monatsbetrag der künftigen Leistungen, sofern sich der Feststellungsantrag nicht auf einen geringeren Zeitraum beschränkt. Beispiel 82: Negativer Feststellungsantrag, zukünf...mehr

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§ 4 Ehe / f) Muster

aa) Scheidungsantrag Rz. 485 Muster 4.12: Scheidungsantrag Muster 4.12: Scheidungsantrag Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Ehescheidung der Frau _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragstellerin – – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ – gegen Herrn _________________________, wohnhaft ___________________...mehr

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§ 4 Ehe / b) Persönliches Erscheinen der Ehegatten

Rz. 526 Das Gericht soll gemäß § 128 Abs. 1 FamFG das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. Durch die Anhörung soll der Sachverhalt näher aufgeklärt, die persönliche Sichtweise der Ehegatten in ihren höchstpersönlichen Angelegenheiten geäußert und dem Gericht ein persönlicher Eindruck von den Ehegatten vermittelt werden.[432] Deshalb geht es im Rahme...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / 2. Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 15 Wird gegen die Entscheidung der Landesjustizverwaltung die gerichtliche Entscheidung des OLG beantragt (§ 107 Abs. 4, 6, 8 FamFG), so richtet sich die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Es gelten nicht etwa die Vorschriften eines Berufungsverfahrens, da dieser Fall in Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 lit. a) VV nicht aufgeführt ist und auch eine anderweitige spezielle Norm wie ...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Kostenrecht

Rz. 509 Werden die Angelegenheiten im Verbund geltend gemacht, werden für die Berechnung des der jeweiligen Gebühr zugrunde liegenden Verfahrenswertes alle Verfahrensgegenstände zusammengerechnet, § 33 Abs. 1 FamGKG. Da Gebühren mit steigendem Wert einer Degression unterliegen, wird die aus allen Verfahrensgegenständen errechnete Gebühr im Ergebnis geringer sein, als wenn je...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / 1. Verfahren auf Anerkennung

Rz. 11 Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen sind verwaltungsrechtliche Verfahren. Auch wenn die Entscheidung in den überwiegenden Bundesländern dem Präsidenten eines OLG übertragen ist, so entscheidet er nicht als Spruchkörper, sondern als Verwaltungsbehörde. Es handelt sich also um eine außergerichtliche Tätigkeit nach Teil 2 VV. Rz. 12 Der...mehr

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§ 4 Ehe / ee) Anspruch auf Versorgungsausgleich

Rz. 567 Gemäß § 1587 BGB findet nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- und Ausland bestehenden Versorgungsanrechten statt, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersve...mehr

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§ 4 Ehe / (2) Berechnung des Endvermögens im Rahmen des Zugewinnausgleichs

Rz. 494 Gemäß §§ 1384, 1376 Abs. 1 BGB wird für die Berechnung des Endvermögens im Rahmen des Zugewinnausgleichs der Wert zugrunde gelegt, den das Vermögen bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags hatte. Danach eintretende Vermögensänderungen sind ohne Bedeutung.[416] Die Zugewinnausgleichsforderung aus der anhand der bewerteten Anfangs- und Endvermögen errechneten Differe...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / b) Freiheitsrechts-relative Gewährleistung

Die Folgen aus diesem objektiven Gehalt des Art. 6 Abs. 1 GG sind freilich schon aus einem wichtigen Grund zu relativieren: Das Ehegrundrecht ist nicht nur Institutsgarantie, sondern zugleich und sogar vorrangig Individualgrundrecht.[53] Und Individualgrundrechte können ihrerseits der Durchsetzung objektiver Ziele tradierter Institutsrichtigkeit Grenzen ziehen.[54] So hat da...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / III. Einigung

Rz. 52 Führt die außergerichtliche Vertretung zu einer Einigung, so entsteht auch hier eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV. Die Höhe ist wiederum davon abhängig, ob der Gegenstand der Einigung anhängig (Nr. 1003 VV – 1,0), nicht anhängig (Nr. 1000 VV – 1,5) oder in einem Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren nach Vorbem. 3.2.1, 3.2.2 VV anhängig ist (Nr. 1004...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / b) Begrenzung

Rz. 18 Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher (§ 13 BGB) berät, was in Familiensachen grundsätzlich immer der Fall sein dürfte. Die Beratungsgebühr ist dann begrenzt auf Rz. 1...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 8. Abrechnungshilfe

Rz. 156 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 12. Verfahrenstrennung bei Verlust der Eigenschaft als Folgesache

Rz. 182 In Zugewinnausgleichsverfahren kann es sich ergeben, dass der Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich, gegebenenfalls im Wege des Stufenantrags, zunächst als Folgesache statthaft und zulässig ist, er im laufenden Verfahren diese Eigenschaft jedoch verliert. Dieser Fall tritt dann ein, wenn während des Scheidungsverfahrens einem Antrag auf Beendigung der Zugewinngeme...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr