Rz. 127
In Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3105 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 331 Abs. 3, 276 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 ZPO) in Betracht.
Beispiel 57: Verbundverfahren mit Versäumnisbeschluss zur Folgesache im schriftlichen Vorverfahren
Im Scheidungsverfahren wird im Wege des Stufenantrags auch die Folgesache Unterhalt anhängig gemacht. Das Gericht ordnet insoweit gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 331 Abs. 3, 276 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 ZPO das schriftliche Vorverfahren an. Der Ehemann ist anwaltlich nicht vertreten und zeigt seine Verteidigungsbereitschaft nicht an, so dass er durch Teil-Versäumnisbeschluss zur Auskunft verpflichtet wird. Nach Auskunftserteilung wird der Antrag auf Unterhalt zurückgenommen. Anschließend wird mündlich verhandelt und die Scheidung ausgesprochen. Die Werte werden wie folgt festgesetzt: Ehesache 9.000,00 EUR, Versorgungsausgleich 1.800,00 EUR, Unterhalt Auskunft 1.000,00 EUR, Zahlung 5.000,00 EUR).
Für den Anwalt der Antragstellerin entsteht neben der Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert, wobei hinsichtlich des Stufenantrags Unterhalt gem. § 38 FamGKG nur ein Wert von 5.000,00 EUR anzusetzen ist (siehe § 8 Rdn 152), eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) aus dem Wert der Ehesache und der Folgesache Versorgungsausgleich. Aus dem Wert der Folgesache Unterhalt Auskunft entsteht nur eine 0,5-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3105 VV.
1. | 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV | 845,00 EUR | |
(Wert: 15.800,00 EUR) | |||
2. | 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV | 724,80 EUR | |
(Wert: 10.800,00 EUR) | |||
3. | 0,5-Terminsgebühr, Nrn. 3104, 3105 VV | 40,00 EUR | |
(Wert: 1.000,00 EUR) | |||
gem. 15 Abs. 3 RVG nicht mehr als 1,2 aus 11.800,00 EUR |
724,80 EUR | ||
4. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 1.589,80 EUR | ||
5. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 302,06 EUR | |
Gesamt | 1.891,86 EUR |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen