Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei sind an ein sozialwidriges Verhalten die Anforderungen des § 31 maßgebend, diese weichen insbesondere von denen nach § 34 ab. § 31b bestimmt speziell den Beginn und die Dauer der Sanktion na...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.7 Ausschluss von Leistungen auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Abs. 4)

Rz. 39 Abs. 4 (seit dem 28.3.2024 von Abs. 3 verschoben) stellt inhaltlich seit dem 1.1.2023 wie zuvor dieselbe Regelung als Abs. 2 klar, dass Nachteile aufgrund der Rechtsfolgen wegen der Pflichtverletzungen nach § 31 nicht durch Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII ausgeglichen werden. Ansonsten gingen die Rechtsfolgen ins Leere. Davon unterscheidet sich der teilwei...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 3 Literatur

Rz. 38 Bischofs, Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer verfristeten Anfechtungsklage gegen einen Sanktionsbescheid nach dem SGB II, SGb 2013, 570. Hammel, Beibringung einer Reiseunfähigkeitsbescheinigung durch eine erkrankte Bezieherin von Alg II – Anmerkungen zum Beschluss des SG München v. 1.10.2015, S 16 AS 1859/15 ER, ZfF 2016, 52. Rixen, Abschied vom Sozialstaat ...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.9 Sonstige Rechtsprechung zu Leistungsminderungen

Rz. 42 Gegen Leistungsminderungsbescheide ist nachträglicher Rechtsschutz möglich und ausreichend (Bay. LSG, Beschluss v. 7.1.2015, L 16 AS 734/14 B ER). Rz. 43 Prozesskostenhilferechtlich hat eine Berufung hinreichend Aussicht auf Erfolg, wenn sich ein Leistungsberechtigter unter 25 Jahren gegen eine vollständige Minderung der Leistung für den Regelbedarf durch eine Sanktion...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.5.2 Aufhebung der Leistungsminderung

Rz. 27 In den Fällen des § 31a Abs. 1 Satz 6 ist die Minderung ab dem Zeitpunkt der Pflichterfüllung oder der Erklärung der Bereitschaft zur Pflichterfüllung aufzuheben, soweit der Minderungszeitraum mindestens einen Monat betragen hat, andernfalls nach Ablauf dieses Monats. Es kommen also nur Verkürzungen nach § 31b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Betracht. Fälle des § 31a Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.1 Erste Pflichtverletzung

Rz. 36 Abs. 1 regelt neben den Tatbeständen, die überhaupt zum Eintritt von Rechtsfolgen führen (§ 31), auch die Rechtsfolgen nach erstmaliger und (mehrfacher) weiterer Pflichtverletzung. Der Gesetzgeber bezeichnete dies in Abs. 1 Satz 1 a. F. als Rechtsfolge in einer ersten Stufe. Konsequenz des sozialwidrigen Verhaltens mit der Qualität einer Pflichtverletzung nach § 31 is...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 3 Literatur

Rz. 46 Heinz, Über mehrdeutige Begrifflichkeiten im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende, über Deutung derselben unter Berücksichtigung des innerstaatlichen Wertesystems, ZfF 2013, 121. Spindler, Die Schwierigkeit, Mitwirkungspflichten in der Grundsicherung verfassungsrechtlich zu begründen, und die Auswirkung auf die Sperrzeiten im SGB III – zur Entscheidung des Bunde...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Dabei ist die ursprüngliche Vorschrift des § 31 über Sanktionen in die §§ 31, 31a, ...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 3 Literatur

Rz. 192 Bischofs, Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer verfristeten Anfechtungsklage gegen einen Sanktionsbescheid nach dem SGB II, SGb 2013, 570. Heinz, Über mehrdeutige Begrifflichkeiten im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende, über Deutung derselben unter Berücksichtigung des innerstaatlichen Wertesystems, ZfF 2013, 121. Janda, Die Aktivierung junger Erwach...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Dabei ist die ursprüngliche Vorschrift des § 31 über Sanktionen in die §§ 31, 31a, ...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. § 31a konkretisiert den Nachranggrundsatz des § 2 und knüpft dazu an Verletzungen der auf Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in Erwerbstätigkeit zielenden Obliegenheiten und weiteren Pflichtverl...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 2 Das Bürgergeld-Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023

Rz. 3 Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld-Gesetz führt aus, dass im Sommer 2022 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs und sodann des Regierungsentwurfs zum 12. SGB II u. a.-ÄndG) rd. 5,2 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen nach dem SGB II erhielten. 405 Jobcenter beraten und fördern erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebe...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.1.2 Einzelne Ziele (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Satz 2 werden einige Ziele genannt, zu denen das Sozialgesetzbuch durch Sozialleistungen beitragen soll. Eine Verpflichtung zur Umsetzung oder eine Inhaltsbestimmung ist daher mit deren Erwähnung nicht verbunden. Vielmehr bleibt die Selbstverantwortlichkeit vorderste Aufgabe des Einzelnen, zu der ihn die Sozialleistungen befähigen sollen. Mit der Benennung der Zie...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.2 Beginn der Minderung des Auszahlungsanspruchs in Sonderfällen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Abs. 1 Satz 2 trifft eine Sonderregelung in Bezug auf Leistungsminderungen nach § 31 Abs. 2 Nr. 3. Das sind Leistungsminderungen, bei denen der Anspruch auf Alg nach dem SGB III aufgrund einer entsprechenden Feststellung des Jobcenters entweder ruht, weil eine Sperrzeit nach § 159 SGB III eingetreten ist, oder aber erloschen ist, weil der Leistungsberechtigte Anlass z...mehr

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V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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E / 16 Elektronische Geräte im Straßenverkehr [Rdn 1105]

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R / 16 Rechtsbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 3116]

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R / 15 Rechtsbeschwerde, Verschlechterungsverbot [Rdn 3110]

Rdn 3111 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 und → Rechtsmittel, Allgemeines, Rdn 3221. Rdn 3112 1. Im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt – anders als im Einspruchsverfahren (→ Einspruch, Allgemeines, Rdn 909) – das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO, der über § 79 Abs. 3 entsprechend anwendbar ist (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1...mehr

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U / 4 Überqueren eines Bahnübergangs trotz Warnzeichen [Rdn 3702]

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B / 16 Bußgeldbescheid, Inhalt [Rdn 656]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.1 Bei Ablehnung des Anspruchs

Rz. 49 Im Fall der Ablehnung des Anspruchs durch den Arbeitgeber, darf der Arbeitnehmer den Bildungsurlaub nicht antreten. Ein "Selbstbeurlaubungsrecht" steht dem Arbeitnehmer auch bei berechtigtem Antrag auf Bildungsfreistellung nicht zu.[1] Auch wenn in einigen Bildungsurlaubsgesetzen aufgrund der nicht frist- oder formgerechten Reaktion des Arbeitgebers eine "Bewilligungs...mehr

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B / 11 Beweisverwertungsverbote im OWi-Verfahren [Rdn 592]

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J

Jugendliche und Heranwachsende im OWi-Verfahren [Rdn 2609] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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H / 11 Hauptverhandlung, Terminsverlegung [Rdn 2535]

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B / 3 Beschlussverfahren [Rdn 437]

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F / 23 Fahrverbot, Rechtsgrundlagen [Rdn 1719]

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V / 4 Verjährung, Unterbrechungstatbestände [Rdn 3892]

Rdn 3893 Literaturhinweise: Gutt/Krenberger, Neues zur Verjährungsunterbrechung – eine Rechtsprechungsübersicht zu §§ 31–33 OWiG, DAR 2014, 187 Fromm, Ende der "Verjährungsfallen" im Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht?, StraFo 2010, 223 ders., Aktuelles zur Verjährungsunterbrechung gem. § 33 Abs. 1 OWiG in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren – zugleich zur Unterbrechung der ...mehr

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S / 1 Sicherheitsgurt, Ordnungswidrigkeit [Rdn 3430]

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E / 12 Einstellung des Verfahrens nach allgemeinen Bestimmungen [Rdn 1006]

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E / 14 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Verfahren und Kosten [Rdn 1039]

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R / 39 Rotlichtverstoß, Allgemeines [Rdn 3322]

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A / 8 Abstandsmessung, Allgemeines [Rdn 67]

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R / 7 Rechtsbeschwerde, Entscheidung [Rdn 2992]

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A / 22 Anhörung/Anhörungsbogen [Rdn 310]

Rdn 311 Literaturhinweise: Mitsch, Bußgeldvereitelung durch Selbstbezichtigung gegenüber der Verkehrsbehörde, NZV 2016 564 Niehaus, Strafbare Veranlassung der unwahren Selbstbezichtigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren?, DAR 2015, 720 Seebode, Die unterlassene Rücksendung des Fragebogens im Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren, NJW 1988, 1768 Scheffler/Matthies, Zum rechtlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 2 Beschlagnahme im OWi-Verfahren [Rdn 428]

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A / 5 Ablehnungsgründe, Befangenheit [Rdn 41]

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Führen auf Distanz / 9.1 Tipps für Führungskräfte, die Mitarbeiter auf Distanz führen

Kick-off-Meeting mit dem Projektteam und ggf. Kunden Um ein virtuelles Team erfolgreich aufzubauen ist ein Kick-off-Meeting mit dem gesamten Projektteam notwendig. Eventuell sind auch Kunden miteinzubeziehen. Dieses Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen und ist das Fundament für eine gegenseitige Vertrauenskultur. In diesem ersten gemeinsamen Treffen werden alle projek...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampfrecht / 12.3 Keine Sanktionen wegen der Teilnahme am Streik

Ist der Streikaufruf als solcher rechtmäßig und haben Beschäftigte ihm Folge geleistet, ohne dass ihnen ein individuelles Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, dann ist die in ihrem Verhalten liegende Arbeitsverweigerung kein Vertragsverstoß. Auf dieses Verhalten kann keine Kündigung oder Abmahnung und auch kein Schadensersatz- oder Unterlassungsanspruch gestützt werden. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 5 Sanktionen für fehlende Zuständigkeit

Die fehlende Regelung der Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 LkSG kann nach § 24 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 LkSG mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR geahndet werden. Dieser Betrag kann sich nach § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG verzehnfachen. Sanktioniert werden können hier neben der Geschäftsleitung alle Entscheidungsträger im Unternehmen, die für Zuständigkeitsregelungen b...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die steuerlichen Nebenleistungen dienen – anders als > Steuern – nicht der Erzielung staatlicher Einnahmen, sondern dazu, eine nach dem Gesetz geschuldete Steuer festzusetzen und rechtzeitig zu erheben bzw im Falle der Zinsen, einen Ausgleich zu schaffen für verspätete Zahlungen oder Rückzahlungen. Sie sind in § 3 Abs 4 AO abschließend aufgez...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / C. Pflichten aus dem Wettbewerbsverbot und Sanktionen

I. Pflichten des Arbeitnehmers Rz. 13 Der Arbeitnehmer hat aufgrund des Wettbewerbsverbotes den Wettbewerb in dem festgelegten Umfang und für die festgelegte Zeit zu unterlassen. Der Umfang der konkreten Pflicht ergibt sich aus der Auslegung des vertraglichen Verbots. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das sich auf jede denkbare Form der Unterstützung eines Konkurrenzun...mehr

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§ 33 Bürgergeld / IV. Wirkung der Sanktionen

Rz. 65 Der Beginn und die Dauer der Minderung sind in § 31b SGB II geregelt. Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt. Der feststellende Verwaltungsakt hat konstitutive Wirkung. Der Auszahlungsanspruch mindert sich kr...mehr

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§ 33 Bürgergeld / V. Sanktionen gegenüber Beziehern von Bürgergeld (vormals Sozialgeld)

Rz. 69 Gem. § 31a Abs. 5 SGB II finden die §§ 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 auf nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte entsprechende Anwendung. Voraussetzung ist, dass sie eine Obliegenheitsverletzung nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II (absichtliche Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit) oder nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 SGB II (Fortsetzung des unwirtschaftlichen Verhaltens) begangen haben. F...mehr

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§ 33 Bürgergeld / D. Verstöße gegen Mitwirkungs-/Meldeobliegenheiten

Rz. 55 §§ 31, 32 SGB II sanktionieren vorwerfbare Verstöße gegen Mitwirkungs- und Meldeobliegenheiten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bzw. der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft durch Absenkung und Wegfall des Bürgergeldes. Rz. 56 Die Sanktionen setzen jeweils voraus, dass vorher über die Rechtsfolgen belehrt wurde (§ 31 Abs. 1 S. 1 bzw. § 31 Abs. 2 SGB II). Dies gil...mehr

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§ 33 Bürgergeld / II. Verstoß gegen Meldeobliegenheiten

Rz. 62 Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach und weisen sie keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten nach, tritt eine Minderung Bürgergeldes um 10 % ein (§...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / e) Anordnung des persönlichen Erscheinens der Parteien

Rz. 135 Im Kündigungsschutzverfahren ist regelmäßig damit zu rechnen, dass das Berufungsgericht das persönliche Erscheinen der Parteien anordnet, §§ 64 Abs. 7, 51 Abs. 1 ArbGG. Eine solche Anordnung dient im Wesentlichen drei Zwecken: Zum Ersten ist die Partei als Auskunftsperson gefragt, wenn im Rahmen des Erörterungsgespräches ergänzende Informationen zum Sachverhalt erfor...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / IX. Kündigung nach Verfahrensabschluss

Rz. 160 Ist das Verfahren durch Zustimmung, Fristablauf oder Zugang einer abschließenden Stellungnahme/Reaktion des Betriebsrats abgeschlossen, kann der Arbeitgeber die beabsichtigte Kündigung aussprechen. Die Kündigung ist ausgesprochen, wenn das Kündigungsschreiben den Machtbereich des Arbeitgebers derart verlassen hat, dass er keinen Einfluss mehr auf die Zustellung hat.[...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 3. Massenentlassungsanzeige

Rz. 88 Da das Kündigungsschutzgesetz auch im Übrigen im eröffneten Insolvenzverfahren Anwendung findet, bedarf es wohl keiner besonderen Erwähnung, dass auch die Regelung des § 17 KSchG zur Anzeige der Massenentlassung bei der zuständigen Agentur für Arbeit vollumfänglich Anwendung findet.[83] Der Insolvenzverwalter – oder die Eigenverwaltung – hat daher vor Ausspruch der be...mehr

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§ 33 Bürgergeld / I. Verstoß gegen Mitwirkungsobliegenheiten

Rz. 57 Nach § 31a Abs. 1 S. 1 SGB II mindert sich das Bürgergeld in einer ersten Stufe um 10 % des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 SGB II maßgebenden Regelbedarfs. Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 SGB II mindert es sich um 20 % und bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 SGB II mindert sich das Bürgergeld...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / V. Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs und Schriftform gem. § 14 Abs. 4 TzBfG

Rz. 57 Wenn der Arbeitgeber bei gestelltem Weiterbeschäftigungsantrag oder nach entsprechendem Obsiegen des Arbeitnehmers anbietet, diesen vorläufig bis Verfahrensabschluss weiterbeschäftigen zu wollen und der Arbeitnehmer dies ablehnt, ist fraglich, ob ein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs i.S.d. § 615 S. 2 BGB, § 11 KSchG vorliegt. Nach der Rspr. des BAG handel...mehr