Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Inventar und Aufgebot / VII. Gefahr des Verlusts der Haftungsbeschränkungsmöglichkeit

Rz. 49 Die Erstellung des Inventars birgt neben den genannten Vorteilen, die Gefahr des Verlusts der Haftungsbeschränkungsmöglichkeit, wenn der Erbe die ihm obliegenden Pflichten nicht erfüllt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / 7. Pflichtteilsklausel

Rz. 175 Grundsätzlich kann der Pflichtteil nur unter den Voraussetzungen der §§ 2333 ff. BGB wirksam entzogen werden. In Ehegattentestamenten kann aber die Klausel aufgenommen werden, dass diejenigen, die zu Schlusserben eingesetzt worden sind, im zweiten Todesfall auch nur ihren Pflichtteil erhalten, wenn sie bereits im ersten Erbfall ihren Pflichtteil geltend machen. Die E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Inventar und Aufgebot / 2. Inventarfrist durch Antrag eines Nachlassgläubigers auf Inventarerrichtung, § 1994 BGB

Rz. 35 Anders ist dies, wenn ein Nachlassgläubiger die Inventarisierung beantragt, § 1994 Abs. 1 S. 1 BGB [52] und das Nachlassgericht die Inventarfrist durch Beschluss (§ 40 FamFG), der den Erben zuzustellen ist, § 1995 BGB,[53] setzt. Dann wird die Inventarisierung zur Obliegenheit [54] und der Erbe muss eine vom Gericht gesetzte Frist einhalten, § 1994 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Checkliste zur Vorgehe... / A. Materiell-rechtliche Aspekte

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 2. Herausgabe des Nachlasses

Rz. 84 Der Erbe schuldet aus §§ 1978 Abs. 1 S. 1, 667 Alt. 1 BGB Herausgabe des Nachlasses. Dies erfasst zunächst die noch vorhandenen Nachlassgegenstände. In Bezug auf Surrogate gilt: Eine dingliche Surrogation findet gemäß § 2041 S. 1 BGB nur bei Miterben statt.[170] Beim Alleinerben ist dies nicht vorgesehen. Hier bestehen nach § 1978 BGB schuldrechtliche Ausgleichsansprü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Besonderheiten bei Mit... / A. Grundsätze

Rz. 1 Bei Miterben besteht die Besonderheit,[1] dass die Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen bis zur Teilung des Nachlasses,[2] der ihnen in gesamthänderischer Verbundenheit zusteht,[3] getrennt bleiben und damit die oben bereits genannte Ratio für die unbeschränkte Haftung auch mit dem Eigenvermögen entfällt. Rz. 2 Ferner können einzelne Miterben alleine die Nachlassv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 3. Beratung nach dem Erbfall

Rz. 73 Der von den Erben beauftragte Anwalt hat unverzüglich zu prüfen, welche Art der Vollmacht vorliegt. In den Fällen der transmortalen und postmortalen Vollmacht kann unmittelbarer Handlungsbedarf bestehen: Der Anwalt hat zu prüfen, ob es sinnvoll ist, Vollmachten zu widerrufen. Er hat allerdings zu beachten, dass der Erblasser in seinem Testament bestimmen kann, dass de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / V. Vermittlungsverfahren

Rz. 287 In §§ 363–372 FamFG ist das Vermittlungsverfahren des Nachlassgerichts geregelt. Nach § 3 Nr. 2 lit. c) RPflG ist für das Verfahren der Rechtspfleger zuständig.[566] Der Raum, der dem Vermittlungsverfahren in der Lit. eingeräumt wird, steht im umgekehrten Verhältnis zur praktischen Relevanz: Das Verfahren hat kaum praktische Bedeutung, was vor allen Dingen an § 370 S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Inventar und Aufgebot / 3. Bezugnahme, § 2004 BGB

Rz. 23 Schließlich kann der Erbe gemäß § 2004 BGB auf ein bereits beim Nachlassgericht liegendes Inventar, das den §§ 2002 f. BGB genügt, Bezug nehmen.[34] Hier wird eine ggf. nach § 1994 BGB gesetzte Frist mit der formlosen Erklärung eingehalten.[35] Nach heute h.M. ist ein Vorgehen nach § 2004 BGB aber auch freiwillig möglich.[36] Eine solche Bezugnahme kann erfolgen auf In...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 435 Bei inländischen bzw. im EU/EWR-Raum belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ergibt sich der Umfang des begünstigten Vermögens aus § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Rz. 436 Das insoweit begünstigungsfähige Vermögen muss im Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG) als solches vom Erblasser/Schenker auf den Erwerber übergehen und seine bewertungsrechtliche Quali...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 330

Rn. 53 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nur für den Fall, dass eine VO zu § 330 für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift des § 334 verweist, können Mitlieder des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG bzw. dieser qua § 264a gleichgestellten PersG mit einer Geldbuße belegt werden (vgl. §§ 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; 335b); Selbiges gilt schließlich in Bezug ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 5.3 Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht

Offenbart der Mediator als Zeuge pflichtwidrig Tatsachen im Prozess, können sie dennoch verwertet werden. Der zu redselige Mediator muss im Anschluss mit Schadensersatzansprüchen (§ 280 Abs. 1, § 823 Abs. 2 i. V. m. § 4 MediationsG) rechnen, wenn er schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Der Mediator muss seine Unschuld beweisen. Zwischen pflichtwidriger ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verantwortlicher Personenkreis bei Existenz mehrerer inländischer Zweigniederlassungen

Rn. 14a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass eine von § 325a erfasste ausländische KapG mehrere inländische Zweigniederlassungen unterhält, sieht § 325 Abs. 1 Satz 2 vor, dass die offenzulegenden Unterlagen der Hauptniederlassung (vgl. HdR-E, HGB § 325a, Rn. 15ff.) nur von den verpflichteten Personen (vgl. HdR-E, HGB § 325a, Rn. 11ff.) einer dieser Zweigniederlassung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erweiterung der Verordnungsermächtigung auf Institute (Abs. 2)

Rn. 21 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die R 86/635/EWG vom 08.12.1986 über den JA und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten wurde durch das BankBiRiLiG vom 30.11.1990 in nationales Recht transformiert. Im Zuge dieses Gesetzes wurde u. a. § 330 um Abs. 2 ergänzt. Gemäß § 330 Abs. 2 Satz 1 ist der Regelungsrahmen des Abs. 1 auf folgende Institute unge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Inhalt der generellen Verordnungsermächtigung für Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 330 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt das BMJ, eine Rechts-VO mit Blick auf Formblätter und abweichende andere Vorschriften zu erlassen. Die Ermächtigung ist allerdings nur dann rechtsgültig, wenn zuvor das BMF und BMWK der zu erlassenden Rechts-VO zugestimmt haben. Das diesbezügliche Einverständnis des BR wird nicht benötigt. Dem Wunsch des BR, eben...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verantwortlicher Personenkreis bei Existenz nur einer inländischen Zweigniederlassung

Rn. 11 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die persönliche Zuständigkeit für die Offenlegung liegt vorrangig bei denjenigen Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten (vgl. § 325a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3). Dies können (Niederlassungs-)Prokuristen sowi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Geltungsbereich (i. w. S.)

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die R 91/674/EWG vom 19.12.1991 über den JA und den konsolidierten Abschluss von Versicherungs-UN wurde durch das VersRiLiG vom 24.06.1994 in nationales Recht transformiert. Im Zuge dieses Gesetzes wurde u. a. § 330 um Abs. 3 und 4 erweitert. Demnach wurde gemäß Abs. 3 Satz 1 die VO-Ermächtigung nach Abs. 1 Satz 1 auf Versicherungs-UN ausgewe...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Corona-Finanzhilfen im Jahr... / 5.2 Es liegt kein Rückforderungsbescheid vor

Liegt dem Unternehmen ein Rückforderungsbescheid noch nicht vor und ist auch noch kein Gerichtsverfahren wegen vermuteter Unrechtmäßigkeit erhaltener Corona-Finanzhilfen anhängig, ist davon auszugehen, dass den Behörden zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, dass eine unberechtigte Inanspruchnahme der Finanzhilfen vorliegt. Eine Inanspruchnahme des Unternehmers ist inso...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schätzung von Besteuerungsg... / 7 Steuerzuschlag

Werden Aufzeichnungen i. S. d. § 90 Abs. 3 AO nicht oder im unverwertbaren Zustand vorgelegt, wird dies durch Festsetzung eines Zuschlags von mindestens 5.000 EUR sanktioniert (§ 162 Abs. 4 AO). Er beträgt, sofern er 5.000 EUR übersteigt, mindestens 5 % und höchstens 10 % des Mehrbetrags der Einkünfte, der sich aufgrund einer Schätzung nach § 162 Abs. 3 AO ergibt. Bei verspä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / d) Auslegung einer Pflichtteilsklausel

Wird eine Pflichtteilsklausel von den testierenden Ehegatten nicht nur an das Verlangen des Pflichtteils, sondern auch an den Erhalt desselben geknüpft ("Ausgenommen ist dabei das Kind, das einen Pflichtteil beansprucht und erhalten hat"), setzt die Klausel einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. OLG Frankfurt v. 21.2.2023 – 21 W 104/22 BGB § 2269, § 2314 Beraterhinweis Mit e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Anwendung des Erbrechts... / a) Die Vermögensteuer

Die wichtigsten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die in Spanien nichtansässigen natürlichen Personen unterliegen seit dem 29.12.2022 nunmehr auch der Besteuerung nach dem spanischen Vermögensteuergesetz , span. VStG (Gesetz 19/1991 v. 6.6.1991, veröffentlicht im BOE Nr. 136 v. 7.7.1991, i.d.F. v. 29.12.2022), wenn die Immobilien direkt oder indirekt mindestens ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Zeitschriften aktuell

VorsRiBGH Dr. Ulrich Herrmann und RiOLG Dr. Stefan Andreas Stodolkowitz, Gebührenvorschusspflicht im Rechtsmittelverfahren, NJW 2023, 1190 Gem. § 12 Abs. 1 S. 1 GKG soll im Verfahren nach der ZPO die Klage erst nach Zahlung der gerichtlichen Verfahrensgebühr, die gem. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GKG mit der Einreichung der Klageschrift fällig geworden ist, zugestellt werden. Eine e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.3 Geheimnisschutzsystem im Unternehmen: Umsetzung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen

Damit in einem Unternehmen Informationen als Geschäftsgeheimnisse eingestuft werden können und um die Schutzansprüche des GeschGehG geltend machen zu können, müssen die Informationen angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen unterzogen werden. Bislang ist die Rechtsprechung uneinheitlich hinsichtlich der im Einzelfall erforderlichen Geheimhaltungsmaßnahmen. Das Kammergericht Berli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Nichtbesteuerung der Fahrzeugverwendung gem. § 3 Abs. 9a S. 2 UStG i. d. F. bis Ende 2003

Rz. 10 Eine wesentliche Einschränkung des Anwendungsbereichs der Norm galt v. 1.4.1999 bis Ende 2003 (Rz. 2) gem. dem damaligen S. 2 der Vorschrift insofern, als die Verwendung von Fahrzeugen, bei deren Anschaffung oder Herstellung der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1b UStG in der damaligen Fassung nur zu 50 % zulässig war, für nicht unter die Nr. 1 fallend erklärt und mithin...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.4 Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen, Nr. 4

§ 62 Nr. 4 BPersVG fast die Aufgaben des § 68 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 BPersVG a. F. zusammen und verwendet die aktuelle Wortwahl im Hinblick auf Inklusion und Teilhabe. Auch ältere Beschäftigte werden als förderungsbedürftig angesehen. Die Einordnung als Mensch mit Behinderung, bestimmt sich nach § 2 Abs. 2 SGB IX. Grundsätzlich muss der Grad der Behinderung mindestens 50 betr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Personalentwicklung: Primin... / 3 Exkurs: Theorie X und Theorie Y nach McGregor

Douglas McGregor, Professor für Management am Massachusetts Institute of Technology forschte in den 1950er Jahren daran, wie Unternehmen, konkret Manager, Motivation und Engagement ihrer Belegschaft effektiv steigern könnten. In diesem Zusammenhang identifizierte er einen Zusammenhang der Menschenbilder von Managern und den Zusammenhang auf deren Führungsverhalten. McGregor ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 15 Aufzeichnungspflichten (§ 22 UStG)

Rz. 357 Die durch das Binnenmarktgesetz ergänzten Aufzeichnungspflichten in § 22 UStG entsprechen der Verpflichtung aus Art. 242 MwStSystRL, wonach die Aufzeichnungen so ausführlich sein müssen, dass sie die Anwendung der Mehrwertsteuer und die Überprüfung durch die Steuerverwaltung ermöglichen. Aufzeichnungspflichtig sind Warenbewegungen, die nicht im Rahmen einer innergeme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzsteuergesetz und UStDV

Rz. 9 Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie 91/680/EWG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] umgesetzt. In der Bekanntmachung als "UStG 1993" wurde der Übergangscharakter der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip durch die Einführung von Paragrafen und Absätzen mit dem Buchstabenzusatz a, b usw. gekennzeichnet. Die Richtlinienbestimmungen wurden nicht wörtl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Da sich die EU-Mitgliedstaaten zum 1.1.1993 nicht auf die Einführung des Ursprungslandprinzips einigen konnten, wird im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmern sowie mit juristischen Personen ein umsatzsteuerlicher Ausgleich nach dem Bestimmungslandprinzip durchgeführt, indem die Ware bei dem Verbringen aus dem Lieferstaat als innergemeinschaftliche...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Sanktionen bei Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Rz. 120 [Autor/Zitation] Die Aufbewahrungspflicht folgt den Sanktionen der öffentlich-rechtlichen Rechnungslegungspflichten. Es besteht daher kein unmittelbarer Erfüllungszwang. Die Nichtbeachtung der Aufbewahrungspflicht könnte jedoch auf das Testat des Abschlussprüfers Einfluss haben und möglicherweise zu einer Ergänzung des Bestätigungsvermerks führen (Drabek/H. Reiter, FJ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Sanktionen

Rz. 33 [Autor/Zitation] Nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a stellt die Verletzung der Vorschrift des § 244 einen Ordnungswidrigkeitstatbestand dar, der nach § 334 Abs. 3 mit einer Geldbuße gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft geahndet werden kann. Entsprechendes gilt nach § 335b für Personenhandelsgesellschafte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Sanktionen

Rz. 145 [Autor/Zitation] Ein Verstoß gegen die in § 239 normierten Anforderungen an eine ordnungsmäßige Buchführung kann strafrechtliche Konsequenzen haben (vgl. hierzu Traut in BeckOGK HGB, § 239 Rz. 42 [9/2021]) und zu einer Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerks nach § 322 führen (vgl. hierzu Quick/Wolz in BKT, Bilanzrecht, § 239 HGB Rz. 83 [3/2020]). Außerd...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Sanktionen bei Verstößen gegen die Vermerkpflicht

Rz. 22 [Autor/Zitation] Der vom Gesetz verlangte Vermerk der Haftungsverhältnisse – sei es unter der Bilanz oder sei es im Anhang – ist Teil des JA. Fehlt der Vermerk oder wurden bei seiner Abfassung gesetzliche Vorschriften nicht beachtet, kommt je nach der Bedeutung des Vermerks für die Verhältnisse des Unternehmens eine Einschränkung des Bestätigungsvermerks des Abschlussp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Sanktionsbewehrung

Rz. 119 [Autor/Zitation] Die Passivierung einer Rückstellung für eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung setzt voraus, dass die Verletzung der Pflicht mit Sanktionen belegt ist (BFH v. 22.5.2019 – XI R 40/17, BStBl. II 2019, 663 Rz. 22; Marx, FR 2013, 969, 971), so dass das bilanzierende Unternehmen sich ihr nicht entziehen kann. Die Sanktionsbewehrung knüpft an das Erforder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 3. Zahlungserklärung gem. § 55 Abs. 5 S. 2–4 RVG

Gem. § 55 Abs. 5 S. 2 RVG hat der gegen die Staatskasse gerichtete Vergütungsantrag des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen der Rechtsanwalt bis zum Tag der Antragstellung erhalten hat. Bei Zahlungen auf eine anzurechnende Gebühr sind gem. § 55 Abs. 5 S. 3 RVG diese Zahlungen, der Satz oder der Betrag der Gebühr und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Subsidiarität der Strafdrohung (§ 372 Abs. 2 AO)

Rz. 88 [Autor/Stand] Die Strafandrohung aus § 370 Abs. 1 und 2 AO gilt jedoch nur subsidiär. Sie ist bereits dann ausgeschlossen, wenn die Tat in anderen Vorschriften als Zuwiderhandlung gegen ein Ein-, Aus- oder Durchfuhrverbot mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist (§ 372 Abs. 2 Halbs. 2 AO). Im Vergleich zu anderen Subsidiaritätsklauseln (vgl. z.B. § 145d StGB) ist § 37...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Verzicht auf Trennungsunterhalt

Rz. 811 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann. Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht kommt.[8...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Härtegrund aus § 1579 Nr. 5 BGB (Verletzung von Vermögensinteressen)

Rz. 293 Wer Unterhalt beansprucht, muss auf die Vermögensinteressen des Pflichtigen Rücksicht nehmen. Der den Unterhalt geltend machende Ehegatte hat alles zu unterlassen, was dem anderen die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht erschwert oder unmöglich macht.[527] Setzt er sich mutwillig über diese Verpflichtungen hinweg, kann dieses Verhalten den Härtegrund nach § 1579 Nr. 5...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Nichtgeltendmachung von Unterhalt

Rz. 361 Zu unterscheiden ist gleichwohl der Verzicht von der Nichtgeltendmachung.[382] Die Nichtgeltendmachung kann – allerdings ausschließlich – dann vereinbart werden, wenn eine nachvollziehbare Begründung vorhanden ist, die in der Urkunde aber konkret aufzunehmen ist. Es reicht nicht aus, in einer Vereinbarung festzustellen, dass keine Unterhaltsbedürftigkeit besteht, da ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] Zweck der Bußgeldregelung in § 380 AO ist es, die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, die im Rahmen des Steuerabzugsverfahrens dritten Personen bzgl. fremder Steuerschulden (dazu sogleich) obliegen, sicherzustellen[2]. Der Gesetzgeber hat aus Gründen der Vereinfachung, Beschleunigung und Sicherstellung der Steuererhebung in einigen praktisch häufigen Fä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verhältnis der Tathandlungen zueinander

Rz. 31 [Autor/Stand] Geht man vom Wortlaut des § 380 AO aus, besteht für den Täter eine doppelte Verpflichtung, nämlich die Einbehaltung und die Abführung der Abzugsbeträge. Dennoch soll nach h.M. ein Bußgeld bereits dann verhängt werden können, wenn der Täter nur eine der beiden Verpflichtungen (Einbehaltung oder Abführung) verletzt[2]. Nach diesem Verständnis der Norm obli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Kenntnis und Tätigwerden der Behörde

Rz. 121 [Autor/Zitation] Nach Auffassung der finanzgerichtlichen Rspr. setzt die Passivierung einer Rückstellung für eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung die Kenntnis oder alsbaldige Kenntniserlangung der für die Durchsetzung zuständigen Behörde voraus (BFH v. 19.10.1993 – VIII R 14/92, BStBl. II 1993, 891 Rz. 25; v. 11.12.2001 – VIII R 34/99, BFH/NV 2002, 486 Rz. 21). Di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Folgen von Rechtsverstößen

Rz. 122 [Autor/Zitation] Im HGB werden Verstöße gegen § 240 nicht von besonderen Sanktionen bedroht. Insbesondere ist das Inventar weder in der Strafvorschrift des § 331 aufgeführt, noch sieht § 334 die Verletzung der Bestimmungen des § 240 über das Inventar als Ordnungswidrigkeit an. Somit verbleibt lediglich das Insolvenzstrafrecht, welches Verletzungen des § 240 mit Sankti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rückstellung für zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nach § 249 Abs. 1 Satz 1

Rz. 81 [Autor/Zitation] Eine Pflicht zur Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist für zukünftig anfallende Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nach § 249 Abs. 1 Satz 1 zu beachten. Nach dem Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist dieses Vorgehen auch steuerrechtlich vorgesehen. Die Notwendigkeit der Aufbewahrung der in § 257...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 11. Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs

Rz. 316 Bei § 1579 BGB wird vielfach vereinfachend von der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gesprochen. Die Sanktionen nach § 1579 BGB müssen aber nicht endgültig sein. Je nach Härteklausel, der Dauerwirkung, der Zumutbarkeit und Billigkeit sowie nach den Umständen des Einzelfalles können verwirkte Unterhaltsansprüche — ganz oder teilweise – wieder aufleben.[563] Das Wiede...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsfolgen bei Verletzung der Aufbewahrungspflicht nach § 283 Abs. 1 Nr. 6 und § 283b Abs. 1 Nr. 2 StGB

Rz. 76 [Autor/Zitation] Im Handelsrecht sind keine konkreten Sanktionen für die Verletzung der Aufbewahrungspflichten nach § 257 kodifiziert, zB Ordnungsgelder iSd. § 335 (Drüen in HKMS3, § 257 HGB Rz. 57). Entsprechendes gilt für die Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 331 ff. Sofern der Kaufmann bei Rechtsstreitigkeiten keine Unterlagen vorlegen kann, können hierbei wesen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zulässige Grundgeschäfte

Rz. 44 [Autor/Zitation] Als Grundgeschäft einer Bewertungseinheit ist prinzipiell ein Objekt designierbar, welches Träger eines absicherbaren Risikos (vgl. Rz. 62 ff.) ist (vgl. Küting/Cassel, KoR 2008, 769, 770) und einer der gesetzlich definierten Kategorien angehört. Den kategorialen Umfang zulässiger Grundgeschäfte bestimmt § 254 Satz 1 durch "Vermögensgegenstände, Schuld...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Bedeutung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Ebenso wie eine EB zu Beginn des Handelsgewerbes (s. Rz. 4 ff.) haben alle Kaufleute für den Schluss eines jeden GJ eine Jahresbilanz aufzustellen. Der persönliche Anwendungsbereich der Aufstellungspflicht ist gleich (s. Rz. 3). Die Frist, innerhalb welcher der Aufstellungspflicht genügt werden muss, ergibt sich aus Spezialregelungen und allgemein aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Sachliche Zuständigkeit des AG

Rz. 16 [Autor/Stand] Bevor der Frage nach der örtlichen Zuständigkeit nachgegangen wird, ist stets zu prüfen, ob das AG sachlich für die in Rede stehende Steuerstrafsache überhaupt zuständig ist. Die sachliche Zuständigkeit wird also stets vorausgesetzt [2]. Rz. 17 [Autor/Stand] Allgemein bedeutet sachliche Zuständigkeit die Verteilung der Rechtssachen auf die verschiedenen Sp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsfolgen bei Versäumung der Frist

Rz. 62 [Autor/Zitation] Unmittelbar sanktioniert keine handelsbilanzrechtliche Vorschrift des Dritten Buchs eine Versäumung der Frist des Abs. 3 (Böcking/Gros in EBJS4, § 243 HGB Rz. 22; Drüen in KKD10, § 243 HGB Rz. 6; Kleindiek in MünchKomm. BilR, § 243 HGB Rz. 30; Merk in BeckOK HGB38, § 243 Rz. 48). Das Gesetz sieht kein Zwangsverfahren vor, um die rechtzeitige Aufstellun...mehr