Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6a Innergemeinschaftlic ... / 15 Aufzeichnungspflichten (§ 22 UStG)

Roger Schwarz
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 357

Die durch das Binnenmarktgesetz ergänzten Aufzeichnungspflichten in § 22 UStG entsprechen der Verpflichtung aus Art. 242 MwStSystRL, wonach die Aufzeichnungen so ausführlich sein müssen, dass sie die Anwendung der Mehrwertsteuer und die Überprüfung durch die Steuerverwaltung ermöglichen. Aufzeichnungspflichtig sind Warenbewegungen, die nicht im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung und ohne Begründung einer Erwerbssteuer in das übrige Gemeinschaftsgebiet ausgeführt werden, z. B. durch Verbringen von Gegenständen zur vorübergehenden Verwendung. Die Vorschrift soll die steuerliche Überprüfung aller innergemeinschaftlichen Warenbewegungen ermöglichen.

 

Rz. 358

Gem. § 22 Abs. 4a UStG, der auf Art. 243 Abs. 1 MwStSystRL beruht, ist der Unternehmer verpflichtet, folgende Gegenstände, die er zu seiner Verfügung vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet verbringt, aufzuzeichnen:

  • Gegenstände, die er ins übrige Gemeinschaftsgebiet verbringt, damit dort an den Gegenständen Arbeiten ausgeführt werden (Nr. 1); erfasst sind alle Arbeiten an den Gegenständen, unabhängig davon, ob es sich um eine funktionsändernde Lohnveredelung handelt oder nicht;
  • Gegenstände, die nur vorübergehend in den anderen Mitgliedstaat verbracht werden und mit denen der Unternehmer im anderen Mitgliedstaat, in dem er keine Zweigniederlassung unterhält, sonstige Leistungen ausführen will (Nr. 2);
  • Gegenstände, die nur vorübergehend in den anderen Mitgliedstaat verbracht werden, wenn die Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet steuerfrei wäre (Nr. 3).
 

Rz. 359

Nach § 22 Abs. 4b UStG, der Art. 243 Abs. 1 MwStSystRL umsetzt, ist der Unternehmer, der Gegenstände zur Be- oder Verarbeitung erhalten hat, verpflichtet, alle Gegenstände aufzuzeichnen, die er zur Ausführung einer sonstigen Leistung i. S. v. § 3a Abs. 2 Nr. 3c UStG von einem im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer unter Verwendung von dessen USt-IdNr. erhält.

 

Rz. 360

Der Unternehmer, der gem. § 6b UStG einen Gegenstand auf ein Konsignationslager in einen anderen Mitgliedstaat befördert oder versendet, hat nach § 22 Abs. 4f UStG gesonderte Aufzeichnungen zu führen, die folgende Angaben enthalten müssen:

  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des Erwerbers i. S. d. § 6b Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 5 UStG,
  • Abgangsmitgliedstaat,
  • Bestimmungsmitgliedstaat,
  • Tag des Beginns der Beförderung oder Versendung im Abgangsmitgliedstaat,
  • USt-IdNr. des Erwerbers,
  • vollständige Name und vollständige Anschrift des Konsignationslagers im Bestimmungsmitgliedstaat,
  • Tag des Endes der Beförderung oder Versendung im Bestimmungsmitgliedstaat,
  • USt-IdNr. eines Dritten als Lagerhalter,
  • Bemessungsgrundlage, handelsübliche Bezeichnung und Menge der in das Konsignationslager gelangten Gegenstände,
  • Tag der Lieferung i. S.d. § 6b Abs. 2,
  • Entgelt für diese Lieferung sowie die handelsübliche Bezeichnung und Menge der gelieferten Gegenstände,
  • vom Erwerber für diese Lieferung verwendete USt-IdNr.,
  • Entgelt sowie handelsübliche Bezeichnung und Menge der Gegenstände im Falle eines nach § 6b Abs. 3 UStG gleichgestellten Verbringens und
  • Bemessungsgrundlage eines in den Abgangsmitgliedstaat zurückgelangten Gegenstands und Tag des Beginns dieser Beförderung oder Versendung.
 

Rz. 361

Die Verletzung der Aufzeichnungspflichten hat keine – weder steuerrechtliche noch straf- oder bußgeldrechtliche – Sanktion zur Folge.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    262
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    170
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    129
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    125
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    119
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    113
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    111
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    111
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    109
  • Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler
    105
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    95
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    93
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    93
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    93
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von ... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens
    92
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    85
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
    73
  • Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim
    71
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 172–177 / 3.1 Formelle Bestandskraft als Unanfechtbarkeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
BMF Kommentierung: Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften
Post, Ausland, Lieferung, Paket, Lagerung, Globalisierung
Bild: Haufe Online Redaktion

Zum 1.1.2020 wurden durch die sog. "Quick Fixes" der EU neue Regelungen zu den innergemeinschaftlichen Reihengeschäften aufgenommen. In Deutschland wurden diese - erweitert um Drittlandssachverhalte - gesetzlich umgesetzt. Die Finanzverwaltung hat jetzt ihre Erläuterungen hierzu umfassend überarbeitet.


Steuern sparen: Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2024
Anleitung zur Einkommensteuererklaerung 2024
Bild: Haufe Shop

Diese Anleitung bietet Ihnen zuverlässige Erläuterungen zu den Vordrucken und viele Hinweise auf legale Steuersparmöglichkeiten, damit Sie die gesetzlich vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten voll ausschöpfen können.


Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.6 Aufzeichnungspflichten
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.6 Aufzeichnungspflichten

  Rz. 21a Gem. § 6b Abs. 1 Nr. 4 UStG hat der Lieferer die Beförderung oder Versendung des Gegenstands i. S. v. § 22 Abs. 4f UStG gesondert aufzuzeichnen. Für die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten kann der liefernde Unternehmer einen Dritten ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren