Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Haftung aus Insolvenzverschleppung

Rz. 91 Die Haftung der Gesellschafter und der Geschäftsführer unterliegt grundsätzlich dem Gesellschaftsstatut. Insoweit könnte man das Gleiche auch für die Haftung aus Insolvenzverschleppung denken.[121] Freilich ergibt sich hier ein markanter Differenzierungsgrund: Die Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer wird deswegen dem Gesellschaftsstatut unterstellt, weil au...mehr

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Schweden / II. Verwaltungsrat

Rz. 109 Obwohl nach dem Grundgedanken des ABL der Verwaltungsrat das Leitungsorgan der Gesellschaft ist,[111] nimmt er auch Beratungs- und Kontrollfunktionen wahr. Verglichen mit dem deutschen Recht liegen die Funktionen des Verwaltungsrates zwischen denen des Vorstands und des Aufsichtsrates. Gerade bei kleineren Gesellschaften, die keinen Geschäftsführenden Direktor haben,...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / I. Verlegung des Satzungssitzes

Rz. 12 Das deutsche GmbH-Recht versteht unter dem Sitz den Ort, den der Gesellschaftsvertrag als Sitz festlegt (§ 4a GmbHG). Folglich ist die Sitzverlegung eine Satzungsänderung.[30] Sie ist zulässig, solange die Vorgabe des § 4a GmbHG erfüllt bleibt, wonach der Sitz der Gesellschaft im Inland liegen muss (zur Sitzverlegung ins Ausland siehe Rdn 49 ff.). Bei der Sitzverlegun...mehr

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Ungarn / I. Formen der Auflösung

Rz. 262 Die Auflösung einer GmbH wird mit der Löschung aus dem Handelsregister gem. § 3:48 Ptk. rechtswirksam. Auflösungsgründe sind:mehr

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Slowakei / I. Grundlagen

Rz. 55 Das Handelsregister ist gem. § 27 HGB das öffentliche Verzeichnis der durch das Gesetz vorgeschriebenen Angaben, deren Bestandteil auch die Urkundensammlung darstellt. Das Handelsregister führt das Bezirksgericht am Sitz des Kreisgerichts für die Gesellschaften, die ihren Sitz im Bereich dieses Kreisgerichts haben. In der Slowakei gibt es insgesamt acht Gerichte, die ...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / I. Materielles Gesellschaftsrecht im Herkunftsstaat

Rz. 19 Um die Zulässigkeit und das gegebenenfalls anwendbare Verfahren bei einer Verlegung des Verwaltungssitzes prüfen zu können, ist zunächst das materielle Gesellschaftsrecht des Staates zu untersuchen, nach dessen Recht sich die Gesellschaft gegründet hat (Herkunftsstaat). Kommt die Gesellschaft aus Deutschland, so ist die Lage des Verwaltungssitzes materiell-rechtlich o...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 1. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers

Rz. 85 Die Directors unterliegen einer Treuepflicht, die ihnen gebietet, im Interesse der Gesellschaft zu handeln, sowie spezifischen Sorgfaltspflichten. Diese beinhalten nach dem Corporations Act und den Rechtsgrundsätzen des Common Law die folgenden Pflichten:[89]mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 50 Die indische Gesellschaft entsteht mit Eintragung in das Handelsregister und Ausstellung der Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation). Eintragungen laufender Vorgänge sind in der Regel deklaratorischer Natur. Rz. 51 Registerrelevante Vorgänge müssen binnen spezifischer Fristen angemeldet werden; Verspätungen werden sanktioniert, wobei die Sanktionen auch in den ...mehr

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Türkei / 7. Dauer der Gesellschaft

Rz. 82 Art. 506 HGB a.F. verlangte noch die Angabe einer Dauer der Gesellschaft. Das Fehlen einer solchen Angabe führte jedoch nicht zu irgendwelchen Sanktionen. Die Bestimmung ist mit der HGB-Reform entfallen. In der Praxis verlangen die Handelsregister jedoch eine Angabe, auch wenn sie nur auf "unbestimmte Dauer" lautet.mehr

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Rumänien / 7. Mantel- und Vorratsgesellschaften

Rz. 15 Die Errichtung einer Mantel- bzw. Vorratsgesellschaft ist zwar möglich, zumal das rumänische Recht keinerlei Sanktionen vorsieht, wenn die Gesellschaft nicht geschäftstätig ist. Die "Stilllegung" der Gesellschaft muss im Handelsregister eingetragen und den Finanzbehörden mitgeteilt werden. Eine Gesellschaft darf gesetzlich jedoch höchstens für einen Zeitraum von drei ...mehr

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Slowakei / I. Geschäftsbriefe

Rz. 121 Jede Gesellschaft ist verpflichtet, auf allen Geschäftsbriefen den Handelsnamen, die Rechtsform, den Sitz, die Identifikationsnummer, die Bezeichnung des Handelsregisters und die Nummer der Eintragung anzuführen. Mit der Verletzung dieser Pflicht sind jedoch keine Sanktionen verbunden.mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Gesellschafter

Rz. 19 Die Zahl der Gesellschafter hängt von der Form der juristischen Person ab. Üblicherweise (z.B. für die offene und geschlossene Aktiengesellschaft) ist die Anzahl der Gesellschafter nicht festgelegt. In einem Personalunternehmen darf nur ein Gesellschafter vorhanden sein. Eine Mindestzahl ist in der Kooperative (fünf Gesellschafter) und in der landwirtschaftlichen Gese...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / IV. Insolvenzverschleppung

Rz. 146 Insolvenzverschleppung ist die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags. Unternehmen bzw. dessen Geschäftsführern, welche vor dem Inkrafttreten des VAE-Insolvenzgesetzes bei Vorliegen der gesetzlich definierten Voraussetzungen keinen Insolvenzantrag gestellt haben, drohten teilweise empfindliche strafrechtliche Sanktionen. Rz. 147 Die Tatsache der Insolvenzverschlep...mehr

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Haftung und Verantwortung i... / Zusammenfassung

Überblick Haftung bedeutet, für eine Verpflichtung einstehen zu müssen. Ohne Verantwortung ist eine Haftung grundsätzlich nicht denkbar. Man kann haften für die Verletzung von Pflichten, für deren Einhaltung man verantwortlich war oder ist. Diese Pflichten können sich aus gesetzlichen Vorschriften, dem Arbeitsvertrag oder einer sonstigen Übertragungsvereinbarung ergeben. Um ...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / a) Haftung

Rz. 91 Verstößt der Director gegen eine der oben genannten Pflichten (siehe Rdn 85 ff.), so schreitet bei einem Verstoß gegen gesetzliche Pflichten die ASIC ein, ein Verstoß gegen Pflichten aus dem Common Law wird von der Gesellschaft selbst gegen den Director verfolgt. Je nach Art, Umfang und Intensität der Pflichtverletzung sind sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtli...mehr

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Bulgarien / 4. Mantel- und Vorratsgesellschaften

Rz. 11 Die Errichtung einer Mantelgesellschaft ist möglich, zumal das bulgarische Recht keinerlei Sanktionen und keine Mindestbesteuerung vorsieht, wenn die Gesellschaft nicht operativ tätig wird. Da die Eintragung einer Neugründung i.d.R. nicht mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Eintragung einer Anteilsübertragung, ist die Errichtung von Mantelgesellschaften und die anschl...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / I. Unanwendbarkeit abstrakt-präventiver Gläubigerschutzregeln und von Haftungstatbeständen inländischen Rechts

Rz. 28 Infolge der Verdrängung der Sitz- durch die Gründungstheorie ist das Recht des Sitzstaates in seiner Wächterfunktion über die in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Gesellschaften im Hinblick auf schutzwürdige Interessen Dritter, namentlich der Gläubiger, Minderheitsgesellschafter und Arbeitnehmer sowie des Fiskus, stark eingeschränkt.[87] Rz. 29 Aus der Niederlassungsfrei...mehr

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Belgien / I. Auflösungsbeschluss

Rz. 145 Die Auflösung einer Gesellschaft muss von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Gemäß Art. 2:71 GGV legt die Geschäftsführung hierfür der Gesellschafterversammlung den Vorschlag zur Auflösung vor, dem eine Aufstellung der Aktiva und Passiva, die nicht älter als drei Monate sein darf, sowie ein Bericht der Rechnungsprüfer über die Lage der Gesellschaft bei...mehr

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Türkei / 2. Gesellschafter

Rz. 62 Als Gesellschafter kommen sowohl natürliche als auch juristische in- oder ausländische Personen in Betracht. Die Gründung einer Ein-Personen-GmbH ist möglich. Früher war umstritten, welche Folgen die Reduktion einer ursprünglich mit mehreren Personen gegründeten GmbH auf eine Person für den Fortbestand hatte. Die Diskussion ist heute obsolet. Eine GmbH darf nicht mehr...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / V. Ungedeckter Scheck

Rz. 148 Sofern bei Vorlage eines in den VAE ausgestellten Schecks ein entsprechender Deckungsbetrag nicht vorhanden ist, hat dies nicht nur zivilrechtliche Folgen, sondern zieht grundsätzlich auch strafrechtliche Sanktionen für den Aussteller nach sich. Hat der Geschäftsführer eines dem Insolvenzgesetz unterliegenden Unternehmens einen Scheck ausgestellt, der bei Vorlage bei ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / e) Strafrechtliche Haftung

Rz. 207 Laut Art. 51 Abs. 1 Strafgesetzbuch (Wetboek van Strafrecht) kann eine Rechtsperson eine Straftat begehen. Abs. 2 bestimmt, dass in diesem Fall die Strafen und Maßnahmen ausgesprochen werden gegen (nebst der B.V.) diejenigen, die die Tat beauftragt haben, sowie diejenigen, die bei der verbotenen Tat faktisch die Führung innehatten. Rz. 208 Außerdem wurde die zivile Ha...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / H. Weitere Organe der Gesellschaft

Rz. 139 Neben dem Board of Directors und der Gesellschafterversammlung bestehen bei der Private Limited Company keine zwingend zu bildenden Organe. Gesetzlich besonders geregelt werden noch wesentliche Leitungspersonen (Key Managerial Personnel), Section 2 (51) CA. Diese werden fallweise ernannt und sind verpflichtend zu bestimmen ab einem eingezahlten Kapital von 100 Mio. I...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 6. Mantel- und Vorratsgesellschaften

Rz. 12 Die Errichtung einer Mantel- bzw. Vorratsgesellschaft ist zwar möglich, zumal das kroatische Recht keinerlei Sanktionen vorsieht, wenn die Gesellschaft nicht geschäftstätig ist. Es ist jedoch zu beachten, dass auch eine nicht aktive Gesellschaft bestimmtes Vermögen[7] (z.B. Geldmittel auf Konten etc.) haben muss, um nicht aus dem Handelsregister gelöscht zu werden. Die...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / VI. Haftung der Geschäftsführer

Rz. 151 Die Geschäftsführer haften nach Art. L 223–22 Abs. 1 C.com. gegenüber der Gesellschaft für die Verletzung gesetzlicher und gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen sowie für Fehler in der Geschäftsführung. Dieselbe Haftung besteht nach dem Wortlaut der Vorschrift auch gegenüber Dritten; dies gilt allerdings nur, wenn die Schädigung losgelöst vom Amt als Geschäftsführe...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Rechtsprechungsentwicklung des EuGH

Rz. 11 Im Jahre 2002 hatte der EuGH in der Rechtssache Überseering [21] über die Frage der Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit einer nach dem Recht eines Mitgliedstaates, namentlich der Niederlande, wirksam gegründeten Gesellschaft, die an dem Ort ihrer Gründung jedoch keinerlei Geschäftstätigkeit ausübte, zu befinden. Der EuGH erkannte einer solchen Gesellschaft eine...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / IX. Bedeutung der Kontrolltheorie

Rz. 41 Nach der sog. Kontrolltheorie wird die "Nationalität" einer Gesellschaft danach bestimmt, welche Staatsangehörigkeit die hinter der Gesellschaft stehenden Gesellschafter mehrheitlich besitzen. Ihren Ursprung verdankt diese Theorie der Kriegsgesetzgebung, welche diesen "Durchgriff" durchführen musste, um "Feindvermögen" zu identifizieren.[64] Nützlich ist diese Theorie...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / I. Grundlagen

Rz. 129 Ende 2016 wurde das neue Insolvenzgesetz im VAE-Bundesanzeiger veröffentlicht. Es trat drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. Rechtslage bei Insolvenz bis Ende 2016: Vor dem Inkrafttreten des VAE-Insolvenzgesetzes gab es keine einheitlichen Regelungen für akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung eines Unternehmens (Insolvenz). Gesetzliche B...mehr

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Singapur / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 24 Von wesentlicher Bedeutung ist im Gründungsverfahren die Überprüfung und Genehmigung der Firma durch ACRA (siehe Rdn 10). Im Zuge des Genehmigungsverfahrens verzichtet die Behörde jedoch in der Praxis auf eine eingehende Prüfung hinsichtlich möglicher Verwechslungen oder Namenskollisionen. Ähnliche Namen werden teilweise vom System erkannt. Kommt es jedoch zu einer Be...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / b) Rechtfertigung nach den Gebhard- bzw. Centros-Grundsätzen

Rz. 63 Eine generell-abstrakte Regelung, die zu einer Einschränkung der Niederlassungsfreiheit führt, kann nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nur aufgrund zwingender Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein.[165] Für die Rechtfertigungsprüfung ist der Kanon der sog. Gebhard-Formel maßgeblich, der insbesondere in der Rechtssache Centros auch für den Bereich der ...mehr

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Italien / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 46 Innerhalb von 20 Tagen nach der Beurkundung beantragt der Notar beim Handelsregister die Eintragung der Gesellschaft bei gleichzeitiger Einreichung der Gründungsurkunde. Während in der Vergangenheit eine gerichtliche Überprüfung stattfand,[37] obliegt nunmehr dem beurkundenden Notar, das Vorliegen der materiellen und formalen Voraussetzungen zu überprüfen und die Eint...mehr

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Singapur / III. Geschäftsführung

Rz. 120 Wie in Europa haben die Direktoren auch in Singapur das Recht und die Pflicht zur Geschäftsführung. Die Pflichten des Geschäftsführers einer Pte. Ltd. sind sowohl durch Gesetzesrecht als auch durch Richterrecht (Case Law) determiniert. Die Direktoren sind persönlich verantwortlich für die Erfüllung der Vorgaben des Companies Act. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist ihne...mehr

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Tschechische Republik / III. Geschäftsführer

Rz. 69 Für die Gesellschaft handelt in allen Angelegenheiten ein Geschäftsführer bzw. handeln mehrere Geschäftsführer. Die Geschäftsführer werden von der Gesellschafterversammlung bestellt; der Gesellschaftsvertrag kann bestimmen, dass mit einem bestimmten Anteil das Recht auf Bestellung und Abberufung eines oder mehrerer Geschäftsführer verbunden ist. Der Gesellschaftsvertr...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 5. Richtlinie über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (DAC 6)

Rz. 83 Unter dem Eindruck der anhaltenden Diskussion um internationale Gewinnverlagerung und aggressive Steuergestaltungen hat die EU eine Richtlinie zur Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen beschlossen. Die Richtlinie EU 2018/822 vom 25.5.2018 nimmt Berater wie Steuerpflichtige gleichermaßen in die Pflicht, bestimmte Gestaltungen an di...mehr

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Ukraine / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 219 Die Gesellschaft ist insolvent, wenn sie unfähig ist, die Geldverbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern nach dem Fälligkeitsdatum anders als durch Anwendung der im InsolvenzGB vorgesehenen Prozedere zu erfüllen. Rz. 220 Die Sanierung des Vermögens des Schuldners vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ein vorgerichtliches Verfahren, das durch den Schuldner nach...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Verrechnungspreise

Rz. 258 Für Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen einer grenzüberschreitenden Gruppe gilt der Grundsatz, dass hierfür Preise wie zwischen fremden Dritten vereinbart werden müssen, um die Nachteile einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, einer verdeckten Einlage oder des § 1 AStG zu vermeiden. Von diesem Prinzip des dealing at ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.5.3.3 Überblick über die Neuregelungen des VerSanG-E

Rz. 23e Der Entwurf des neuen Verbandssanktionengesetzes erfasst gem. § 1 VerSanG-E Verbände, "deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist". Folglich sind erfasst juristische Personen des Zivil- und des öffentlichen Rechts, auch nicht rechtsfähige Vereine oder rechtsfähige Personengesellschaften, nicht hingegen Verbände mit einem gemeinnützigen Zwec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.3.1 Abhängigkeit der Nachentrichtungspflicht vom Bestehen des steuerlichen Anspruchs

Rz. 333 Der Wortlaut des § 371 Abs. 1 AO knüpft die Begründung der Nachentrichtungspflicht nur an den Eintritt des Taterfolgs. Strafrechtlich ist dies insofern konsequent, als der nachträgliche Wegfall des Taterfolgs den Strafanspruch nicht berührt. Die Nachentrichtungspflicht nach § 371 Abs. 3 AO ist aber keine zusätzliche strafrechtliche Sanktion. § 371 AO bezweckt nur den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.8 Disziplinar-, standes- und arbeitsrechtliche Folgen der Selbstanzeige

Rz. 40 Unterliegt der Anzeigeerstatter aufgrund seines Berufsstands einer Disziplinargewalt (z. B. Beamte, Richter, Soldaten) oder standesrechtlichen Bestimmungen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Apotheker) so schließt die Selbstanzeige eine disziplinar- oder standesrechtliche Ahndung der pflichtwidrigen Handlung der Steuerhinterziehung regelmäß...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.1 Wahrheitsgehalt der Angaben

Rz. 118 Die Anwartschaft auf Straffreiheit wird durch eine Richtigstellung begründet. Nach § 371 Abs. 1 AO sind die unrichtigen Angaben zu berichtigen, die unvollständigen Angaben zu ergänzen oder die unterlassenen Angaben nachzuholen, und zwar in vollem Umfang. Aufgrund dieser "Richtigstellung" muss die eingetretene oder mögliche Steuerverkürzung kompensiert werden.[1] Eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.5.3.2 Ziele des Verbandssanktionengesetzes

Rz. 23b Wie sich aus dem Koalitionsvertrag 2018 ergibt, soll eine Neuordnung des Sanktionsrechts für Unternehmen erfolgen, um eine wirksame Ahndung von Wirtschaftskriminalität sicherzustellen.[1] Dadurch sollen u. a. auch die Unternehmen gestärkt werden, die sich regelkonform verhalten. Den Unternehmen hingegen, die sich nicht an die bestehenden Regeln halten und sich dadurc...mehr

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zfs 11/2021, Das Gesetz zum... / VII. Weitere mögliche Sanktionen erforderlich

Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren bei der Konkretisierung und weiteren Ausgestaltung der Regelungen zum autonomen Fahren zu prüfen, inwieweit im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs Sanktionen, insbesondere Ordnungswidrigkeiten, für die Zuwiderhandlung gegen die durch das Gesetzesvorhaben neu begründeten Pflichten einzuführen sind. Der Bundesra...mehr

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Nebentätigkeit / 5 Sanktionen

Verstößt der Beschäftigte gegen die Anzeigepflicht, so kann der Arbeitgeber ihn abmahnen und bei wiederholtem Verstoß auch kündigen[1], auch wenn es sich bei der verschwiegenen Nebentätigkeit um eine grundsätzlich zulässige handelt. Hat der Arbeitgeber die Ausübung einer Nebentätigkeit untersagt oder verstößt der Beschäftigte gegen damit verbundene Auflagen, so kann dies im ...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / a) Strafklauseln

Pflichtteilsstrafklauseln sind Regelungsinstrumente, mit deren Hilfe im Rahmen von letztwilligen Verfügungen bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern der Längerlebende vor einem ungewollten Vermögensabfluss durch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen der als Schluss- oder Vertragserben eingesetzten Abkömmlinge geschützt werden soll. Pflichtteilsstrafklauseln kö...mehr

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zfs 11/2021, Unzulässig hoh... / 2 Aus den Gründen:

1. Das AG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Kammer teilt die Einschätzung des Amtsgerichts, dass die streitgegenständliche Vertragsstrafenregelung jedenfalls unter Verstoß gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist, weil sie den VN unangemessen benachteiligt, indem sie unverhältnismäßig hoch festgesetzt ist. a) Zu Recht weist das AG darauf hin, dass eine Rege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2021, Bußgeldrechtli... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die ausschließlich erhobene Sachrüge erweist sich als unbegründet. 1. Nach den Feststellungen des Bußgeldrichters führte der Betroffene am 8.10.2020 gegen 19:22 Uhr im Stadtgebiet von Kaiserslautern einen E-Scooter mit dem Versicherungskennzeichen … , zuletzt auf der Karl-Marx-Straße. Anlässlich einer poli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.5.5 Schweigen

Es stellt sich die Frage, was geschieht, wenn der Arbeitgeber auf eine angezeigte Nebentätigkeit nicht reagiert. Schweigt der Arbeitgeber auf die angezeigte Nebentätigkeit hin, so heißt das nicht, dass er sie damit genehmigt. Nach dem Wortlaut der Regelung kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen. Er muss es jedoch nicht. Untersagt er ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.2.1 "Zuschussfähiger" Versicherungsvertrag (Abs. 2a)

Rz. 67 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) waren seit 1.7.1994 bereits besondere Anforderungen an einen privaten Krankenversicherungsvertrag gestellt, die zugleich auch Voraussetzungen für die Zuschussfähigkeit überhaupt waren. Die Vorschriften waren im Zusammenhang mit der 3. Schadensversicherungsrichtlinie der EG (RL 92/49/EWG) eingeführt worden und sollten ausländis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Herabsetzung der festgesetzten Steuer – Gewährung einer Steuervergütung

Rz. 11 Durch Herabsetzung einer festgesetzten Steuer muss sich ein Steuererstattungsanspruch ergeben haben oder es muss eine Steuervergütung gewährt worden sein. Eine Steuer ist eine Geldleistung i. S. d. § 3 Abs. 1 AO . Einfuhr- und Ausfuhrabgeben (unter Einschluss der Zölle) sind gem. § 3 Abs. 3 AO ebenfalls Steuern und unterfallen § 236 AO. Landesrechtlich geregelte Steuern...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Außenwirtschaftsrecht: Reichweite der Altvertragsklausel beim Russland-Embargo – Berücksichtigung von Verboten und Beschränkungen bei der Annahme von Zollanmeldungen – Missachtung des Vertragsstatuts als Rechtsanwendungsfehler

Leitsatz 1. Die Annahme einer Zollanmeldung ist zu widerrufen, wenn ihr Verbote und Beschränkungen entgegenstehen. Hat die Zollbehörde die Rücknahme der Annahme erklärt, obwohl die Voraussetzungen des Art. 27 UZK nicht erfüllt sind, schließt das die Umdeutung in einen Widerruf nach Art. 28 UZK nicht aus. 2. Die Altvertragsklausel des § 77 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AWV erfasst nur s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückwirkende Korrektur der ... / 2. Kein Verstoß bei Nichtanwendung der Verzinsung

Generelle Vollverzinsung unionsrechtswidrig: Fraglich ist zwar ohnehin, ob die Verzinsung gem. § 233a AO in ihrer jetzigen Form unionsrechtskonform ist. Es bestünde also für die Beteiligten im Prinzip die Möglichkeit, die Neutralität der Korrektur einer Steuerschuld gem. § 14c Abs. 1 UStG dadurch herzustellen, dass gegen die Festsetzung der Zinsen beim Leistungsempfänger vor...mehr