Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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Teil A: Rechtsmittel / 34 Beschwerde, Ordnungsmittel [Rdn 507]

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Teil A: Rechtsmittel / 5 Berufung, Annahmeberufung, Voraussetzungen [Rdn 46]

Rdn 47 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Annahmeberufung, Allgemeines, Teil A Rdn 21. Rdn 48 1. Verfahrensrechtlich gilt § 313 für alle im Erkenntnisverfahren ergangenen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts, so auch für Urteile, die das beschleunigte Verfahren abschließen (OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1997, 273), auf einen Einspruch gegen einen Straf...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 50 JGG-Besonderheiten, Entscheidungsergänzungen, nachträgliche [Rdn 753]

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Teil A: Rechtsmittel / 62 JGG-Besonderheiten, Untersuchungshaft [Rdn 933]

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Teil A: Rechtsmittel / 60 JGG-Besonderheiten, Ungehorsamsarrest [Rdn 906]

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Teil A: Rechtsmittel / 6 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 57]

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Teil A: Rechtsmittel / 47 JGG-Besonderheiten, Diversion [Rdn 720]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.2 Verspätete Entrichtung der Jahresraten (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1)

Rz. 371 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn die Jahresrate nicht fristgemäß entrichtet wird (zu den Fristen s. Rz. 357). Schädlich ist bereits eine geringfügige Fristüberschreitung.[1] Eine Bagatellregelung vergleichbar zu § 240 Abs. 3 S. 1 AO existiert nicht. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1 AStG ist damit auch deutlich schärfe...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 35 Nichtigkeitsklage, Begründetheit [Rdn 461]

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zfs 09/2024, Arglistiges Ve... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Zahlung einer Versicherungsleistung aufgrund des behaupteten Diebstahlereignisses zu. Dahingestellt bleiben kann, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt, der Kl. also das äußere Bild eines Diebstahls hinreichend dargelegt hat und ob der Anspruch der Höhe nach substantiiert dargelegt...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 63 JGG-Besonderheiten, Verschlechterungsverbot [Rdn 956]

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Teil C: Außerordentliche un... / 53 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Bestimmtheitsgrundsatz [Rdn 795]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 57 Strafbefehl, Einspruch [Rdn 756]

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Teil A: Rechtsmittel / 31 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, Bewährungsbeschluss [Rdn 439]

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Teil C: Außerordentliche un... / 21 Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 250]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 94 Wiederaufnahme, Wiederaufnahmeziele [Rdn 1458]

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Teil A: Rechtsmittel / 55 JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen [Rdn 809]

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Teil A: Rechtsmittel / 40 JGG-Besonderheiten, Abänderung von Entscheidungen [Rdn 582]

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Teil C: Außerordentliche un... / 65 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Schuldgrundsatz (nulla poena sine culpa) [Rdn 1054]

Rdn 1055 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verfassungsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 730. Rdn 1056 1. Der Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" (nulla poena sine culpa) ist in der Garantie der Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG), sowie im Rechtsstaatsprinzip verankert. Er gebietet, dass Strafen oder strafähnliche Sank...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul D – Anlagen

Rz. 35 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch automatisierte Verarbeitung zu schaffen, ist das Formular nach Anlage 1 ZVFV schon aufgrund einer – möglicherweise überregulierten – Zwangsvollstreck...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 64 JGG-Besonderheiten, Verteidigung [Rdn 975]

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Teil A: Rechtsmittel / 74 Rechtsbeschwerde, Entscheidung [Rdn 1097]

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / A. Einleitung

Rz. 1 Sofern der Gläubiger nicht aus dem abgeschlossenen Prozessverfahren zur Erlangung des Vollstreckungstitels oder aus sonstigen Informationen Kenntnis von pfändbaren und verwertbaren Vermögenswerten des Schuldners hat, ist der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher nahezu immer der Einstieg in die zwangsweise Beitreibung der titulierten Forderung. Leider führt d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 43 Die Vorschrift des § 17 Abs. 1 AStG ist unionsrechtskonform. § 17 Abs. 1 AStG nimmt Bezug auf die allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung. Ein Stpfl. mit Auslandsbeziehungen unterliegt weitergehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten als ein Stpfl. mit Geschäftsfeld im Inland. In der Fassung ab dem 1.1.2022[1] ist von einer zufälligen Inländerbeherrschung nicht mehr aus...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 41 Nichtigkeitsklage, Klagegegenstand [Rdn 564]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Rechtliche Umqualifizierung des nicht verbrauchten Verlustabzugs iSd § 8c KStG in einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag (§ 8d Abs 1 S 6 KStG)

Tz. 40 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8d Abs 1 S 6 KStG wird der Verlustvortrag, der zum Schluss des VZ verbleibt, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt, zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag. Unterjähriger schädlicher Beteiligungserwerb: Nach dem Wortlaut des § 8d Abs 1 S 6 KStG werden nicht nur die nicht genutzten Verluste zum Zeitpunkt des schädlichen Beteil...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / Zusammenfassung

Spendeneinnahmen sind nach wie vor wichtig für jede gemeinnützige Organisation, egal in welcher Rechtsform, um die Vereinszwecke nach den Satzungsvorgaben realisieren zu können. Denn Spenden sind völlig steuerfrei, auch unabhängig von der Höhe des jeweiligen Spendenbetrags. Jeder gemeinnützige e. V. kann dem Grunde nach mit drei verschiedenen Spendenformen in der Vereinsprax...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.4.1 Darstellung im Rechtsverkehr

Aus dem Gesetz ergibt sich (§§ 125, 177 a HGB und 35 a GmbHG), dass alle Geschäftsbriefe der GmbH & Co. KG die folgenden Angaben enthalten müssen: die vollständige Firma, so wie sie im Handelsregister angegeben wurde, die Rechtsform der Gesellschaft (GmbH & Co. KG) der Sitz der Gesellschaft das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer Zusätzlich müssen folgende An...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3 Rechtsfolgen der Pauschalierung

Rz. 15 Nach § 37b Abs. 3 S. 1 EStG bleiben die pauschal besteuerten Sachzuwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte des Zuwendungsempfängers außer Ansatz, werden also bei der ESt oder KSt nicht erfasst. Das gilt auch für die pauschale ESt, die nicht nach § 36 EStG angerechnet werden kann. Ist der Zuwendungsempfänger Gewerbetreibender, gehören die Zuwendungen nicht zum anzus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdachtsfälle im Unternehm... / 4 Checkliste Umgang mit Verdachtsfällen / Compliance-Krisenmanagement

Erste Orientierungsphase: Untersuchungszielsetzung, -planung und -taktikmehr

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Verdachtsfälle im Unternehm... / 3.3 Verwertung und Sicherstellung der Verwertbarkeit von Untersuchungsergebnissen

Im Rahmen interner Untersuchungen sind stets und ohne Ausnahme die geltenden Gesetze und Regelungen einzuhalten und eine ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten. Untersuchungsmethoden, die generell oder für nicht-staatliche Ermittlungsbehörde verboten sind (z. B. verbotene Vernehmungsmethoden), sind zu unterlassen. Ebenso ist es nicht er...mehr

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Verdachtsfälle im Unternehm... / 3.5 Abschlussphase: Maßnahmen nach der internen Untersuchung

Nach Abschluss einer internen Untersuchung sollte zur Dokumentation der bereits durchgeführten Maßnahmen sowie über die Ergebnisse ein Untersuchungsbericht gefertigt werden. Das angemessene und sinnvolle weitere Vorgehen im Nachgang zu der Untersuchung, das ebenfalls in dem Bericht dokumentiert werden sollte, hängt individuell von dem jeweiligen Einzelfall und den jeweiligen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten nach... / 4 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflicht

Rz. 78 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht nach Handelsrecht führt zu keinen direkten Sanktionen.[1] Anders ist dies aus strafrechtlicher Sicht. Eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe droht demjenigen, der vor Ablauf der gesetzlichen (handelsrechtlichen) Aufbewahrungsfrist Handelsbücher oder sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen beiseiteschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuerungen im Recht der Auß... / 10. Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen (§ 200a AO n.F.)

Völlig neu ist die Regelung zum sog. qualifizierten Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO n.F. im Gegensatz zum einfachen Mitwirkungsverlangen nach § 200 AO. Die Neuregelung knüpft sachlich an das Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2c AO an (sehr krit. zum Verzögerungsgeld Dißars in Schwarz/Pahlke/Keß, AO, § 146 Rz. 46 [Juli 2024]; Görke in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 14...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance

Begriff Unter Compliance versteht man die Einhaltung von (gesetzlichen) Regelungen und Vorgaben sowie die Erfüllung von Organisations- und Aufsichtspflichten in Unternehmen und anderen Organisationseinheiten (z. B. Behörden, öffentliche Einrichtungen, Verbände). Konkret und negativ formuliert bedeutet Compliance das Verhindern von Verstößen und Missständen. Dabei können die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance im Personalwesen... / 3.1 Compliance-relevante Prozesse

Darüber hinaus ist es zweckmäßig, die Personalabteilung bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Compliance-Management-Systems in vielen Einzelthemen und Prozessen einzubinden. Wesentliche Handlungsfelder, die eine Unterstützung durch die Personalabteilung erfordern können, sind (nicht abschließend) die Folgenden:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance im Personalwesen... / 1 Rolle des Personalwesens für Compliance im Unternehmen

Die Personalabteilung leistet wichtige Beiträge für eine Compliance-Organisation. So kann sie z. B. in die Ausarbeitung und Einführung von Regelwerken, z. B. eines Verhaltenskodex, sowie die Durchführung eines Sanktions- und Konsequenzenmanagements eingebunden werden. Daneben spielt die Personalabteilung eine wichtige Rolle bei der Schaffung eines positiven Arbeitsumfelds un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsbriefe und Impress... / 6 Sanktionen

6.1 Zivilrechtlich § 35a GmbHG ist eine Ordnungsvorschrift. Das zuständige Registergericht hat für die Befolgung zu sorgen. Es kann gegen Geschäftsführer oder Liquidatoren nach § 79 GmbHG auch wiederholt Ordnungsstrafen verhängen, wenn die Geschäftsbriefe der Gesellschaft die vorgeschriebenen Angaben nicht oder nicht richtig enthalten. Das einzelne Zwangsgeld darf nicht höher...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsbriefe und Impress... / 6.1 Zivilrechtlich

§ 35a GmbHG ist eine Ordnungsvorschrift. Das zuständige Registergericht hat für die Befolgung zu sorgen. Es kann gegen Geschäftsführer oder Liquidatoren nach § 79 GmbHG auch wiederholt Ordnungsstrafen verhängen, wenn die Geschäftsbriefe der Gesellschaft die vorgeschriebenen Angaben nicht oder nicht richtig enthalten. Das einzelne Zwangsgeld darf nicht höher als 5.000 EUR sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchsetzung des Digital Services Act in Deutschland: Ein Leitfaden

Zusammenfassung Der Digital Services Act verpflichtet Anbieter vieler Online-Dienste zur Einhaltung zahlreicher Sorgfaltspflichten. Verstöße können – ähnlich wie bei der DSGVO – empfindlich geahndet werden. Dieser Beitrag beleuchtet die Überwachung und Durchsetzung der Verordnung in Deutschland. Der Digital Services Act (DSA) zielt darauf ab, ein sicheres und transparentes On...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsbriefe und Impress... / 6.2 Wettbewerbsrechtlich

Eine Verletzung von § 35a GmbHG kann Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) begründen. Ein Verstoß begründet nach überkommender Auffassung jedoch nur bei Hinzutreten besonderer, wettbewerbsrelevanter Umstände einen Wettbewerbsverstoß (Umstände, die über die allgemeine Kostenersparnis, wie Druckkosten oder Versandkosten,...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 9 Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Erstattungsanspruch bei Nichtwohngebäuden

Die Kohlendioxidkosten sind bei Nichtwohngebäuden zwischen den Mietparteien hälftig zu teilen. Bei dem Kostenanteil der Vermieter ist zu berücksichtigen, dass dieser in der Regel steuerlich geltend gemacht werden kann, sodass der Nettobetrag meist deutlich unter dem hälftigen Anteil liegen wird. Hinweis Steuern Bei der Vermietung von Wohnungen stellt der Anteil des Vermieters ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 6 Evaluation der Regelung zum Ende 2026 (Abs. 8)

Rz. 68 Nach § 33b Abs. 8 EStG ist die Regelung zum Pflege-Pauschbetrag in Abs. 6 der Vorschrift "ab" Ende 2026 neu zu evaluieren. Die Regelung enthält mithin keine konkrete, sondern lediglich eine abstrakte Verpflichtung, eine Evaluation vorzunehmen. Gem. Gesetzesbegründung soll die Evaluation vom BMF in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium möglichst bis zum 3...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance-Management: Maßn... / Zusammenfassung

Überblick Unter Compliance versteht man die Einhaltung von (gesetzlichen) Regelungen und Vorgaben sowie die Erfüllung von Organisations- und Aufsichtspflichten in Unternehmen und anderen Organisationseinheiten (z. B. Behörden, öffentliche Einrichtungen, Verbände). Konkret und negativ formuliert bedeutet Compliance das Verhindern von Verstößen und Missständen. Dabei können di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance-Management: Maßn... / 1 Umsetzung von Compliance

Unternehmen sollten heute so organisiert sein, dass Risiken aus Regelverletzungen und unredlichem Verhalten rechtzeitig erkannt und verhindert werden können. Regelverletzungen sollten aufgrund der drohenden erheblichen Risiken durch präventive organisatorische Maßnahmen (Prozessmanagement), Schulungen und ggf. externe Beratung, Aufsichts- und Kontrollpflichten vermieden werd...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsbußen

Rz. 57 Nicht selten sind in allgemeinen Betriebsordnungen auch Betriebsbußen geregelt, die dazu dienen, die Einhaltung der Verhaltens- und Ordnungsvorschriften durchzusetzen. Hier erstreckt sich nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts[1] das Mitbestimmungsrecht sowohl auf die Aufstellung der Betriebsstrafenordnung als auch auf die Verhängung einer Buße im Einzelfall. Für Letz...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / cc) Sozialhilferechtliche Sanktionen

Rz. 48 Jedoch weist der BGH am Ende seiner Entscheidung darauf hin, dass auch dann, wenn ein Pflichtteilsverzicht eines Sozialleistungsbeziehers wirksam sei, u.U. sehr weitreichende sozialhilferechtliche Sanktionsmöglichkeiten für den Sozialhilfeträger bestehen können, etwa nach § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB XII. Dies überrascht, denn im einschlägigen Schrifttum war bis dahin s...mehr

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zfs 08/2024, Wirksamkeit vo... / 2 Aus den Gründen:

[7] I. Das BG, dessen Entscheidung unter anderem in r+s 2022, 678 veröffentlicht ist, hat die Klausel in § 3a Abs. 2 Satz 1 ARB als intransparent und mithin nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam erachtet. (wird ausgeführt) [9] Die übrigen vom Kl. angegriffenen Klauseln hat das BG demgegenüber als wirksam angesehen … [13] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand, sowei...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / aa) Automatische Ausschlussklausel

Rz. 50 Hier tritt die enterbende Wirkung automatisch mit dem Pflichtteilsverlangen oder dem sonstigen zu sanktionierenden Verhalten des Pflichtteilsberechtigten ein. Aus dieser Automatik können sich aber auch erhebliche Gefahren ergeben:[53]mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs durch den Sozialhilfeträger

Rz. 109 Nach § 93 SGB XII (§ 33 Abs. 1 SGB II) kann der Sozialhilfeträger Erb- und Pflichtteilsansprüche auf sich überleiten. Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Sozialhilfeträger ist aber zu unterscheiden, ob der Pflichtteilsberechtigte enterbt wurde oder ob er erst durch Ausschlagung nach § 2306 Abs. 1 BGB die Möglichkeit einer Durchsetzung des Pflic...mehr