Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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Verdachtsfälle im Unternehm... / 4 Checkliste Umgang mit Verdachtsfällen / Compliance-Krisenmanagement

Erste Orientierungsphase: Untersuchungszielsetzung, -planung und -taktikmehr

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Verdachtsfälle im Unternehm... / 3.3 Verwertung und Sicherstellung der Verwertbarkeit von Untersuchungsergebnissen

Im Rahmen interner Untersuchungen sind stets und ohne Ausnahme die geltenden Gesetze und Regelungen einzuhalten und eine ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten. Untersuchungsmethoden, die generell oder für nicht-staatliche Ermittlungsbehörde verboten sind (z. B. verbotene Vernehmungsmethoden), sind zu unterlassen. Ebenso ist es nicht er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdachtsfälle im Unternehm... / 3.5 Abschlussphase: Maßnahmen nach der internen Untersuchung

Nach Abschluss einer internen Untersuchung sollte zur Dokumentation der bereits durchgeführten Maßnahmen sowie über die Ergebnisse ein Untersuchungsbericht gefertigt werden. Das angemessene und sinnvolle weitere Vorgehen im Nachgang zu der Untersuchung, das ebenfalls in dem Bericht dokumentiert werden sollte, hängt individuell von dem jeweiligen Einzelfall und den jeweiligen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten nach... / 4 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflicht

Rz. 78 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht nach Handelsrecht führt zu keinen direkten Sanktionen.[1] Anders ist dies aus strafrechtlicher Sicht. Eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe droht demjenigen, der vor Ablauf der gesetzlichen (handelsrechtlichen) Aufbewahrungsfrist Handelsbücher oder sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen beiseiteschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuerungen im Recht der Auß... / 10. Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen (§ 200a AO n.F.)

Völlig neu ist die Regelung zum sog. qualifizierten Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO n.F. im Gegensatz zum einfachen Mitwirkungsverlangen nach § 200 AO. Die Neuregelung knüpft sachlich an das Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2c AO an (sehr krit. zum Verzögerungsgeld Dißars in Schwarz/Pahlke/Keß, AO, § 146 Rz. 46 [Juli 2024]; Görke in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 14...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance

Begriff Unter Compliance versteht man die Einhaltung von (gesetzlichen) Regelungen und Vorgaben sowie die Erfüllung von Organisations- und Aufsichtspflichten in Unternehmen und anderen Organisationseinheiten (z. B. Behörden, öffentliche Einrichtungen, Verbände). Konkret und negativ formuliert bedeutet Compliance das Verhindern von Verstößen und Missständen. Dabei können die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance im Personalwesen... / 1 Rolle des Personalwesens für Compliance im Unternehmen

Die Personalabteilung leistet wichtige Beiträge für eine Compliance-Organisation. So kann sie z. B. in die Ausarbeitung und Einführung von Regelwerken, z. B. eines Verhaltenskodex, sowie die Durchführung eines Sanktions- und Konsequenzenmanagements eingebunden werden. Daneben spielt die Personalabteilung eine wichtige Rolle bei der Schaffung eines positiven Arbeitsumfelds un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance im Personalwesen... / 3.1 Compliance-relevante Prozesse

Darüber hinaus ist es zweckmäßig, die Personalabteilung bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Compliance-Management-Systems in vielen Einzelthemen und Prozessen einzubinden. Wesentliche Handlungsfelder, die eine Unterstützung durch die Personalabteilung erfordern können, sind (nicht abschließend) die Folgenden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchsetzung des Digital Services Act in Deutschland: Ein Leitfaden

Zusammenfassung Der Digital Services Act verpflichtet Anbieter vieler Online-Dienste zur Einhaltung zahlreicher Sorgfaltspflichten. Verstöße können – ähnlich wie bei der DSGVO – empfindlich geahndet werden. Dieser Beitrag beleuchtet die Überwachung und Durchsetzung der Verordnung in Deutschland. Der Digital Services Act (DSA) zielt darauf ab, ein sicheres und transparentes On...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 9 Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Erstattungsanspruch bei Nichtwohngebäuden

Die Kohlendioxidkosten sind bei Nichtwohngebäuden zwischen den Mietparteien hälftig zu teilen. Bei dem Kostenanteil der Vermieter ist zu berücksichtigen, dass dieser in der Regel steuerlich geltend gemacht werden kann, sodass der Nettobetrag meist deutlich unter dem hälftigen Anteil liegen wird. Hinweis Steuern Bei der Vermietung von Wohnungen stellt der Anteil des Vermieters ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 6 Evaluation der Regelung zum Ende 2026 (Abs. 8)

Rz. 68 Nach § 33b Abs. 8 EStG ist die Regelung zum Pflege-Pauschbetrag in Abs. 6 der Vorschrift "ab" Ende 2026 neu zu evaluieren. Die Regelung enthält mithin keine konkrete, sondern lediglich eine abstrakte Verpflichtung, eine Evaluation vorzunehmen. Gem. Gesetzesbegründung soll die Evaluation vom BMF in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium möglichst bis zum 3...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance-Management: Maßn... / Zusammenfassung

Überblick Unter Compliance versteht man die Einhaltung von (gesetzlichen) Regelungen und Vorgaben sowie die Erfüllung von Organisations- und Aufsichtspflichten in Unternehmen und anderen Organisationseinheiten (z. B. Behörden, öffentliche Einrichtungen, Verbände). Konkret und negativ formuliert bedeutet Compliance das Verhindern von Verstößen und Missständen. Dabei können di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance-Management: Maßn... / 1 Umsetzung von Compliance

Unternehmen sollten heute so organisiert sein, dass Risiken aus Regelverletzungen und unredlichem Verhalten rechtzeitig erkannt und verhindert werden können. Regelverletzungen sollten aufgrund der drohenden erheblichen Risiken durch präventive organisatorische Maßnahmen (Prozessmanagement), Schulungen und ggf. externe Beratung, Aufsichts- und Kontrollpflichten vermieden werd...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsbußen

Rz. 57 Nicht selten sind in allgemeinen Betriebsordnungen auch Betriebsbußen geregelt, die dazu dienen, die Einhaltung der Verhaltens- und Ordnungsvorschriften durchzusetzen. Hier erstreckt sich nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts[1] das Mitbestimmungsrecht sowohl auf die Aufstellung der Betriebsstrafenordnung als auch auf die Verhängung einer Buße im Einzelfall. Für Letz...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / cc) Sozialhilferechtliche Sanktionen

Rz. 48 Jedoch weist der BGH am Ende seiner Entscheidung darauf hin, dass auch dann, wenn ein Pflichtteilsverzicht eines Sozialleistungsbeziehers wirksam sei, u.U. sehr weitreichende sozialhilferechtliche Sanktionsmöglichkeiten für den Sozialhilfeträger bestehen können, etwa nach § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB XII. Dies überrascht, denn im einschlägigen Schrifttum war bis dahin s...mehr

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zfs 08/2024, Wirksamkeit vo... / 2 Aus den Gründen:

[7] I. Das BG, dessen Entscheidung unter anderem in r+s 2022, 678 veröffentlicht ist, hat die Klausel in § 3a Abs. 2 Satz 1 ARB als intransparent und mithin nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam erachtet. (wird ausgeführt) [9] Die übrigen vom Kl. angegriffenen Klauseln hat das BG demgegenüber als wirksam angesehen … [13] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand, sowei...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / aa) Automatische Ausschlussklausel

Rz. 50 Hier tritt die enterbende Wirkung automatisch mit dem Pflichtteilsverlangen oder dem sonstigen zu sanktionierenden Verhalten des Pflichtteilsberechtigten ein. Aus dieser Automatik können sich aber auch erhebliche Gefahren ergeben:[53]mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs durch den Sozialhilfeträger

Rz. 109 Nach § 93 SGB XII (§ 33 Abs. 1 SGB II) kann der Sozialhilfeträger Erb- und Pflichtteilsansprüche auf sich überleiten. Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Sozialhilfeträger ist aber zu unterscheiden, ob der Pflichtteilsberechtigte enterbt wurde oder ob er erst durch Ausschlagung nach § 2306 Abs. 1 BGB die Möglichkeit einer Durchsetzung des Pflic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerliche Implikationen

Rz. 701 [Autor/Stand] Die steuerlichen Implikationen der Vergütung sind zu beachten. Insoweit ist zwischen den Kosten für das steuerliche Verfahren und jenen für das strafrechtliche Verfahren zu unterscheiden. Rz. 702 [Autor/Stand] Soweit Kosten im steuerlichen Verfahren anfallen, sind sie nach den allgemeinen Grundsätzen steuerlich mehr oder minder berücksichtigungsfähig. Rz...mehr

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zfs 08/2024, Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchanordnung; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; angemessene und zumutbare Maßnahmen der Behörde, um den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln; Anordnung für mehrere Fahrzeuge (Fuhrpark); Obliegenheiten des kaufmännischen Halters eines Firmenfahrzeugs, Obliegenheiten zur Dokumentation der Fahrzeugnutzung; Dauer der Anordnung, Streitwert

StVZO § 31a Leitsatz 1. Die Fahrtenbuchanordnung soll als Maßnahme zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs gewährleisten, dass zumindest für die Dauer der Verpflichtung mit dem Fahrzeug bzw. einem der Fahrzeuge begangene Verstöße geahndet und der Fahrer bzw. die Fahrerin ohne Schwierigkeiten festgestellt werden können. Außerdem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Inanspruchnahme des Ausgleichsfonds

Rn. 171 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Ausgleichsfonds darf (durch Entnahme der entsprechenden Geldmittel) entsprechend § 3 Abs 3 Nr 1 FAG in Anspruch genommen werden zur Ergänzung der durch eine Einschlagsbeschränkung geminderten Erlöse. Die Frage, in welcher Höhe dem Forstwirt durch die Einschlagsbeschränkung Mindereinnahmen entstehen bzw entstanden sind, wird wohl dahingeh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / i) Keine Anwendung von § 12 Nr. 4 EStG im Falle einer gewinnabschöpfenden Auflage

Eine Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens (§ 153a StPO) unterliegt nicht dem Abzugsverbot gem. § 12 Nr. 4 EStG, wenn sie der Gewinnabschöpfung dient. Denn das Abzugsverbot des § 12 Nr. 4 EStG greift nur bei Auflagen und Weisungen, die als strafähnliche Sanktion die Aufgabe hätten, Genugtuung für das begangene Unrecht zu schaffen. Zahlungen zum Ausgleich von Schä...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Bekanntgabe

Rz. 13 Der Arbeitgeber hat Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle auszulegen. Zweck der Vorschrift ist es, jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, von den für ihn geltenden Vereinbarungen Kenntnis zu erlangen. In welcher Weise dies geschieht, ist unerheblich, solange nur dieser Zweck gewahrt ist. Der Aushang am Schwarzen Brett ist die typische Form, jedoch reicht a...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / XI. Rechtsfolgen bei Verstoß

Zwangsgeld: Die Meldepflicht – genauso wie die Auskunftspflicht nach § 138 Abs. 1b AO – kann mit Zwangsmitteln nach § 328 AO durchgesetzt werden (BMF v. 26.4.2022 – IV B 5 - S 0301/19/10009 :001, BStBl. I 2022, 576). In der Praxis kommen insb. die Androhung und anschließende Festsetzung eines Zwangsgeldes gem. § 329 AO in Betracht. Versagung der Freistellungsbescheinigung für...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.2 Arbeitslose Leistungsbezieher (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 37 Die Krankenversicherungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG), Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III war mit dem AFRG seit dem 1.1.1998 in das SGB V eingefügt worden. Zuvor war die Krankenversicherungspflicht in §§ 155 bis 164 AFG enthalten, auf die § 5 Abs. 1 Nr. 2 verwies. Wesentliche Änderungen sind damit jedoch nicht vorgenommen worden, ...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 (Fehl-)Verhaltensrisiken

Rz. 24 Unter dem "Verhaltensrisiko" ("Conduct Risk") wird das bestehende oder künftige Risiko von Verlusten eines Institutes aufgrund eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlverhaltens verstanden, einschließlich der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen.[1] Da es insofern hauptsächlich um ein mögliches Fehlverhalten geht, wird diese Risikoart in verschiedene...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Definition von Compliance-Risiken

Rz. 45 In den MaRisk werden die Compliance-Risiken allgemein als die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergebenden Risiken beschrieben, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Institutes führen können. Die EBA hat unter dem Compliance-Risiko in älteren Ausarbeitungen das bestehende oder zukünftige Ertrags- oder Kapitalrisiko infolge von Verlet...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.1 Reputationsrisiken

Rz. 30 Unter "Reputation" versteht man den aus der Wahrnehmung verschiedener Anspruchsgruppen resultierenden öffentlichen Ruf eines Institutes hinsichtlich seiner Kompetenz, Integrität und Vertrauenswürdigkeit. Zu den Anspruchsgruppen zählen z. B. Kunden, Mitarbeiter, Eigen- und Fremdkapitalgeber, andere Institute, Ratingagenturen, die Presse oder Politiker. Die Gefahr von R...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Inkrafttreten

Die neuen MaRisk treten mit dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung in Kraft. Um den Instituten trotzdem ausreichende Umsetzungszeiträume einzuräumen, müssen die Institute neue Anforderungen der MaRisk erst bis zum 31.12.2011 vollumfänglich umgesetzt haben. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Institute diesbezüglich nicht mit aufsichtlichen Sanktionen zu rechnen. Die beschriebenen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Inkrafttreten

Die neue Fassung der MaRisk tritt mit dem 01.01.2013 in Kraft. Um den Instituten trotzdem ausreichende Umsetzungszeiträume einzuräumen, sind Anforderungen, die im MaRisk-Kontext neu sind und nicht lediglich Klarstellungen ohnehin schon vorhandener Anforderungen darstellen, bis zum 31.12.2013 umzusetzen. Die Institute müssen also bis zu diesem Tag mit Blick auf diese neuen An...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.2 Eignung oder Anpassung der internen Stresstests

Rz. 179 Die Institute[1] sollten zunächst einmal prüfen, ob die bestehenden internen Stresstests die ESG-Risiken in geeigneter Weise abbilden oder zu diesem Zweck neue oder modifizierte interne Stresstests durchgeführt werden müssen.[2] Auch nach den Vorstellungen der EZB sollten die Institute mit wesentlichen Klima- und Umweltrisiken im ersten Schritt prüfen, ob sie diese R...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Einbindung des Aufsichtsorgans

Rz. 294 Nach einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (z. B. AktG, GenG) besteht die Hauptaufgabe des Aufsichtsorgans darin, die durch den Vorstand ausgeübte Geschäftsführung des Unternehmens zu überwachen. Es versteht sich daher von selbst, dass sich das Aufsichtsorgan im Rahmen seiner Überwachungspflichten auch intensiv mit der strategischen Ausrichtung des Institutes und deren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Recht auf Reparatur – worauf Hersteller sich jetzt einstellen müssen

Zusammenfassung Hersteller bestimmter Haushalts- und Alltagsprodukte sollen nach der sog. "Reparatur-Richtlinie" verpflichtet werden, bestimmte Konsumgüter auf Verlangen eines Verbrauchers unentgeltlich oder zu einem erschwinglichen Preis zu reparieren. Die Europäische Union will damit der Wegwerfmentalität ein Ende setzen. Für Verbraucher kann die Geltendmachung von Gewährle...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Einheitliches Regelwerk ("Single Rule Book")

Rz. 100 Bis zur Finanzmarktkrise verfolgte die EU-Kommission bei der europäischen Bankenregulierung den Ansatz der Mindestharmonisierung. Sie beschränkte sich grundsätzlich auf die Vorgabe von aufsichtsrechtlichen Mindeststandards, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen waren. Die Einführung von Mindeststandards ermöglichte die gegenseitige Anerkennung de...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.4 Bankenaufsicht

Rz. 382 Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der CRD und der CRR im Hinblick auf ESG-Aspekte hat die EBA erstmals im Juni 2019 diverse Aufträge erhalten. Laut ihrem "Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung" ("Action Plan on Sustainable Finance") vom Dezember 2019[1] wollte die EBA bei der Umsetzung ihrer Mandate schrittweise vorgehen. Mit der CRD VI sind neue Aufträge für...mehr

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Im Zeichen der Nachhaltigkeit – Produktregulierung durch die Ökodesign-Verordnung

Zusammenfassung Im Rahmen seiner "green deal"-Strategie hat der Europäische Gesetzgeber die sog. "Ökodesign-Verordnung" verabschiedet, die erhöhte Anforderungen an nachhaltige Produktgestaltung stellt und der verbreiteten Praxis, unverkaufte Ware zu vernichten, entgegenwirken soll. Mit der Ökodesign-Verordnung hat der Europäische Gesetzgeber kurz vor dem Ablauf der aktuellen ...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.5.2 Abschlussprüfer

Rz. 79 Nach der CSRD unterliegt die Nachhaltigkeitsberichterstattung einer materiellen Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer. Diese hat zunächst mit einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit für das Prüfungsurteil zu erfolgen. Die CSRD enthält bereits Aussagen zur Ausweitung der Prüfungstiefe auf eine hinreichende Sicherheit ab 2028.[1] Rz. 80 Bei Prüfungen ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Turnus der Berichterstattung über Adressenausfallrisiken

Rz. 30 Gemäß der ursprünglich in BTR 1 Tz. 7 enthaltenen Anforderungen hält die deutsche Aufsicht eine mindestens vierteljährliche Berichtsfrequenz über die Adressenausfallrisiken grundsätzlich für erforderlich. Die Geschäftsleitung soll dadurch bereits frühzeitig in die Lage versetzt werden, auf bedrohliche oder den Bestand des Institutes gefährdende Risiken reagieren zu kö...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.12 Kapitalbedarf für ESG-Risiken

Rz. 134 Bereits mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin eine Orientierungshilfe zum Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema der Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Dabei wird der Begriff "Nachhaltigkeit" im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) verwendet. In den MaRisk wurde deshalb de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.2 Integritätsrisiken

Rz. 36 Die Niederländische Zentralbank (De Nederlandsche Bank, DNB) beschäftigt sich seit einigen Jahren intensiv mit dem "Integritätsrisiko" ("Integrity Risk") und seinem Management durch die Institute. Die DNB definiert "Integrität" als die Vermeidung von Interessenkonflikten und einer Verwicklung in kriminelle Handlungen und andere Delikte sowie gesellschaftlich unangemes...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 3.2 Geschlechtliche Vielfalt im Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 18 Das Besetzungsprofil von Vorständen und Aufsichtsräten wurde wesentlich durch das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (im Folgenden FüPoG I)[1] verändert.[2] So müssen börsennotierte Gesellschaften nach § 3 Abs. 2 AktG mit paritätischer Mitbestimmung gem. § 96 Abs. 2 S. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 11 Offenlegungsverordnung / 5 Prüfung der Einhaltung der SFDR und der Art. 5–7 EU-Taxonomie-Verordnung durch den Abschlussprüfer

Rz. 36 Die SFDR wie auch die Taxonomie-Verordnung entfalten als europäische Rechtsakte i. S. v. Art. 288 Abs. 2 AEUV unmittelbare und verbindliche Geltung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Gem. Art. 14 i. V. m. Art. 21 SFDR haben die Mitgliedstaaten jedoch die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die jeweiligen verantwortlichen Behörden die Einhaltung der Verordnungen übe...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.3 Anforderungen an den Umgang mit ESG-Risiken

Rz. 85 Die Integration der Leitplanken aus dem BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken[1], das die Aufsicht als Kompendium unverbindlicher Verfahrensweisen ("Good-Practice-Ansätze") versteht, kann als Einstieg in die prüfungsrelevante Behandlung dieses Themenfeldes betrachtet werden. Einbezogen wurden dabei auch die relevanten Anforderungen aus den EBA-Leitlini...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.6 Compliance-Risiken

Rz. 51 Das Compliance-Risiko bezeichnet das Risiko, dass gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Regelungen verstoßen wird und daraus ein Vermögensschaden für das Institut resultiert (→ AT 4.4.2 Tz. 2). Die EBA hat unter dem Compliance-Risiko in älteren Ausarbeitungen das bestehende oder zukünftige Ertrags- oder Kapitalrisiko infolge von Verletzungen oder der Nichteinhaltun...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11 Angemessener Zeithorizont

Rz. 110 Die Institute sollten den Zeithorizont des Stresstests im Einklang mit dem Ziel der Übung, den Merkmalen des untersuchten Portfolios, wie z. B. der Laufzeit der gestressten Positionen, und ggf. dem Risikoprofil festlegen.[1] ICAAP- und ILAAP-Stresstests sollten denselben vorausschauenden Zeithorizont abdecken wie der ICAAP bzw. der ILAAP des Institutes und mindestens...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.9 Anforderungen an bedeutende Institute

Rz. 68 Einer ersten Bestandsaufnahme der EZB vom August 2020 zufolge waren in den Instituten beim Management von klimabedingten Risiken noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Bis Mitte 2020 hatten zwar nahezu 75 Prozent der untersuchten bedeutenden Institute klimabezogene Risiken bei ihrer Risikoinventur berücksichtigt. Davon war aber nur ein Drittel zu dem Schluss geko...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

Beitrag aus Controlling Office
§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 7 Staatliche Kontrolle, Sanktionen und Bußgelder

Rz. 75 Das BAFA ist die zuständige Behörde für die Kontrolle und Durchsetzung des LkSG. Das BAFA wird entweder von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen oder auf Antrag einer Person tätig, die substantiiert darlegen muss, infolge einer Sorgfaltspflichtverletzung in einer geschützten Rechtsposition verletzt worden zu sein bzw. dass eine derartige Verletzung unmittelbar bevo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.2.2 Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 36 Der Straftatbestand des § 283b Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB ergänzt § 283 Abs. 1 Nr. 5, 6 StGB. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn die Buchführungs-/Aufbewahrungspflichten vernachlässigt worden sind, die Buchführung nicht nachgeholt worden ist, die Mängel in der Buchführung sich noch auswirken und es zur Zahlungseinstellung oder zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. seiner...mehr