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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 4.3.3 S ... / 2.11 Angemessener Zeithorizont

Marina Zaruk
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Rz. 110

Die Institute sollten den Zeithorizont des Stresstests im Einklang mit dem Ziel der Übung, den Merkmalen des untersuchten Portfolios, wie z. B. der Laufzeit der gestressten Positionen, und ggf. dem Risikoprofil festlegen.[1] ICAAP- und ILAAP-Stresstests sollten denselben vorausschauenden Zeithorizont abdecken wie der ICAAP bzw. der ILAAP des Institutes und mindestens ebenso regelmäßig aktualisiert werden. ICAAP-Stresstests sollten gemäß den Vorgaben der EBA einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren umfassen.[2] Diese Vorgaben wurden seitens der EZB weiter konkretisiert. In der normativen Perspektive sollen die Stresstests mindestens einen Zeithorizont von drei Jahren umfassen.[3] Das heißt allerdings nicht, dass eine anhaltende Stresssituation über den gesamten Zeitraum unterstellt werden muss. In dem jeweiligen Szenario kann ein Institut auch von einer Erholung der Situation ausgehen, wenn diese Erholung plausibel möglich ist. In der ökonomischen Perspektive werden keine mehrjährigen Projektionen erwartet, allerdings sollte ein Institut auch mittelfristige Entwicklungen bei der Beurteilung der angemessenen Kapitalausstattung im Blick behalten.[4] Im Bereich der Adressenausfallrisiken werden von der EBA unterschiedliche Zeithorizonte gefordert, die von "über Nacht" bis zu längeren Laufzeiten reichen und insofern Sondereffekte ebenso abdecken wie z. B. einen schleichenden Konjunkturabschwung.[5]

 

Rz. 111

Die Wahl des Zeithorizontes kann sich gravierend auf das Ergebnis des Stresstestes auswirken. Im Grunde hat jede Methode gewisse Vor- und Nachteile. Sofern eine Orientierung am Zeithorizont des Risikotragfähigkeitskonzeptes erfolgt und die Parameteränderungen im Verlauf eines unterstellten Krisenszenarios auf diesen Zeitraum bezogen werden, wird eine direkte Verbin...

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