Rz. 1733

In der betrieblichen Praxis kommt ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bezüglich der Arbeitsleistung in folgenden Fallgestaltungen zur Anwendung:

 

Zurückbehaltungsrechte des Arbeitnehmers

Nichtzahlung der Arbeitsvergütung durch den Arbeitgeber. Umstritten ist, ob sich das Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bei Nichterfüllung der Vergütungspflicht aus § 273 BGB oder § 320 BGB ergibt.[3974] Der Arbeitnehmer ist in der Regel vorleistungspflichtig, § 614 BGB (Fälligkeit des Gehalts am Ende des Abrechnungszeitraum, meist am Monatsende).[3975] Daher dürfte sich das Zurückbehaltungsrecht – jedenfalls für einen Vergütungszeitraum – eher aus § 273 BGB oder aus § 321 BGB und nicht aus § 320 BGB ergeben.[3976]
Annahmeverzug des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber fordert den Arbeitnehmer zur Wiederaufnahme der Arbeit auf, ohne das rückständige Entgelt nachzuzahlen.[3977]
Verletzung der Pflicht des Arbeitgebers zur vertragsgemäßen Beschäftigung.[3978] Beispiel: Der Arbeitgeber weist dem Arbeitnehmer für längere Zeit keine zumutbare Arbeit zu und erteilt auch für die Zukunft keine konkreten, dem Arbeitsvertrag entsprechenden Arbeitsanweisungen. Ein Arbeitnehmer, dem keine angemessene, dem Arbeitsvertrag entsprechende Tätigkeit zugewiesen wird, ist berechtigt, der Arbeit fernzubleiben, wenn er vorher den Arbeitgeber aufgefordert hat, ihm eine angemessene Tätigkeit zuzuweisen und diesen damit in Annahmeverzug versetzt hat.
Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates im Bereich der sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG. Versäumt der Arbeitgeber die Beteiligung des Betriebsrats bei mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenheiten, ist eine solche Maßnahme in aller Regel unwirksam, sog. Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung.[3979] Der Arbeitnehmer braucht eine hierauf bezogene Weisung nicht zu befolgen; ihm steht ein Leistungsverweigerungsrecht zu.[3980]
Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats im Bereich der personellen Angelegenheiten, § 99 BetrVG: Möglicherweise kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung verweigern, wenn die Zustimmung des Betriebsrats zu einer Einstellung oder Versetzung fehlt; jedoch nur, wenn der Betriebsrat die Aufhebung der mitbestimmungswidrigen Einstellung/Versetzung selbst aktiv betreibt, also ein Verfahren nach § 101 BetrVG eingeleitet hat.[3981]
Verstoß gegen das Nachweisgesetz, also nicht rechtzeitige bzw. Nichterfüllung der Nachweispflicht durch den Arbeitgeber. Die Pflicht des Arbeitgebers, einen schriftlichen Nachweis über den geschlossenen Arbeitsvertrag zu erstellen und auszuhändigen, ist keine unbedeutende Pflicht. Im Fall der Nichterfüllung der zwingenden Nachweispflicht soll das Zurückbehaltungsrecht eine effektive Sanktion darstellen.[3982]
Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere gegen Bestimmungen des öffentlich-rechtlichen Gefahrenschutzes sowie der sonstigen Schutzpflichten, die sich aus § 618 BGB oder der allgemeinen Fürsorgepflicht folgen, ergeben, wenn dadurch eine Gefahr für Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers entstanden ist.[3983] Ein Zurückbehaltungsrecht soll aber nicht in Betracht kommen, soweit der Arbeitsplatz nur im Rahmen der "üblichen Umweltverschmutzung", die auch außerhalb des Arbeitsplatzes hinzunehmen ist, mit Schadstoffen belastet ist.[3984] Bei erhöhten Raumtemperaturen am Arbeitsplatz aufgrund außergewöhnlich sommerlicher Witterungsbedingungen greift ein Leistungsverweigerungsrecht ebenfalls erst bei unmittelbar drohenden Gesundheitsbeeinträchtigungen ein.[3985]
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz gemäß § 5 ArbStVO. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Verletzt der Arbeitgeber seine Pflicht, Nichtraucherschutzmaßnahmen zu ergreifen, kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zurückhalten.[3986]
Aufforderung zur Arbeitsleistung trotz gesetzlichem Beschäftigungsverbot.
Unzulässige Weisungen des Arbeitgebers, die durch das arbeitgeberseitige Direktionsrecht nicht gedeckt sind.[3987]
Mobbing. Im Einzelfall kann dem Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht zustehen, um dem gesetzes- oder in anderer Weise sozialwidrigen Verhalten eines Vorgesetzten oder Kollegen zu entgehen, wie etwa im Falle des Mobbings.[3988]
Gewissens- oder Glaubenskonflikt. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers kann sich aus einem Gewissens- oder Glaubenskonflikt ergeben.[3989] Beispiele: Weigerung eines Arztes in der Forschungsabteilung eines Pharmaunternehmens, an der Erforschung einer Substanz mitzuarbeiten, die im Falle eines Nuklearkriegs zur Unterdrückung der Symptome atomarer Verstrahlung bei Soldaten eingesetzt werden sollte;[3990] Verkaufssachbearbeiterin in einem Stahl- und Metallhandelsunternehmen: Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich der Bearbeitung von Aufträgen für den Irak unter Berufung auf ihre jüdische Abstammung und ihre engen Be...

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