Fachbeiträge & Kommentare zu Risikomanagement

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1.2 TCFD-Rahmen als gemeinsame Basis

Rz. 5 Trotz der bedeutsamen Unterschiede gibt es auch Gemeinsamkeiten in den (Klima-)Regeln. Allen Anforderungen ist der TCFD-Rahmen als (Ausgangs-)Basis gemein. Bei der Entwicklung ihrer jeweiligen Offenlegungsrichtlinien haben die SEC, die EFRAG und das ISSB jeweils Elemente des Offenlegungsrahmens der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verwendet, u...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.1 Anforderungen des ISSB im Überblick

Rz. 27 Am 26.6.2023 veröffentlichte das ISSB seine ersten beiden Standards, IFRS S1 "Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen" und IFRS S2 "Klimabezogene Angaben". IFRS S1 legt allgemeine Anforderungen für die Offenlegung wesentlicher Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Finanzrisiken und -chancen sowie andere allgemei...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 23 ESRS E4.17 beinhaltet zusätzliche Angaben, die die Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2 IRO-1 in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme ergänzen. Bei der Wesentlichkeitsanalyse hinsichtlich biologischer Vielfalt und Ökosysteme sind alle in Tab. 1 dargestellten Unterthemen sowie Unter-Unterthemen zu berücksichtigen (ESRS E4.AR4). Die Biodiversität und Ökosysteme betre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.27 Absicherung von Risiken (Nr. 23)

Rz. 143 Aufgrund der Nr. 23 ist vom Angabepflichtigen, wenn nach § 254 HGB Bewertungseinheiten gebildet wurden, anzugeben, welche Arten von Bewertungseinheiten zur Absicherung welcher Risiken gebildet wurden und inwieweit der Eintritt der Risiken ausgeschlossen ist. Dadurch soll eine hinreichende Transparenz für die Abschlussadressaten erreicht werden. Es ist über das Gesamt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Weitere Angabepflichten neben dem Anhang

Rz. 27 Der Gesetzgeber fordert zunehmend eine weitere Unternehmenspublizität, die außerhalb von Jahresabschluss und Lagebericht positioniert ist. Exemplarisch sind als in den letzten Jahren hinzugekommene Berichte etwa zu nennen: Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Nach § 21 EntgTranspG haben Arbeitgeber mit i. d. R. mehr als 500 Beschäftigten, die zur Erstellun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Risikomanagement-Bericht durch kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 106 Im Lagebericht sind in Umsetzung von Art. 46a Abs. 1 Buchst. c der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Abänderungsrichtlinie von sog. kapitalmarktorientierten KapG im Lagebericht in einem Risikomanagement-Bericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.[1] Rz. 107 Abs. 4 gilt ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Berichterstattung über Finanzinstrumente (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a und b)

Rz. 83 Abs. 2 Nr. 1a und b der Vorschrift gehen zurück auf das BilReG, das die Vorschriften des Art. 46 Abs. 2f der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Fair-Value-RL bez. der Risikoberichterstattung über Finanzinstrumente in deutsches Recht transformierte. Zweck der neuen Nr. 1a und b war es, den Informationsgehalt von Lageberichten und die Vergleichbarkeit zu verbessern. Rz. 84 Abs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Lageberichtseid (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 71 Mit Abs. 1 Satz 5 transformierte der deutsche Gesetzgeber den Art. 4 Abs. 2 EU-Transparenz-RL [1] in deutsches Recht. Gemeinsam mit dem neu eingefügten § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB soll diese Vorschrift einen Beitrag dazu leisten, dass Adressaten der Berichterstattung zuverlässige und umfassende Informationen über die Wertpapieremittenten am Kapitalmarkt erhalten. Art. 4 de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 44 Wenngleich mit dem BilReG vorwiegend die Etablierung der IFRS als weiterer Standard der externen Rechnungslegung in Deutschland in Verbindung gebracht wird, erweiterte dieser Reformschritt (nochmals) die Inhalte des Lageberichts: Ausgehend vom BiRiLiG (1985) hatten Unt, die nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet waren, einen Lagebericht zu erstellen, zumindest den Geschäft...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 11 Gem. ESRS E3.8 besteht eine Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 ("Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen"). Demnach hat das Unternehmen näher zu erläutern, ob und inwieweit das Unternehmen: seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten überprü...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 1 Einordnung Überwachung des Risikomanagementsystems

Nach § 4 Abs. 3 LkSG besteht die Aufgabe des Menschenrechtsbeauftragten in der "Überwachung des Risikomanagements". Der Begriff des Risikomanagements ist dabei umfassend als das eines Risikomanagementsystems zu verstehen. Dieses umfasst die Handlungen, die nach § 3 LkSG zur Ausübung der Sorgfaltspflichten in systematischer Weise aufgesetzt und ausgeübt werden müssen. Im Eink...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4.1 Ansiedlung im Drei-Linien-Modell

Das Drei-Linien-Modell beschreibt im Risikomanagement die Ebenen einer Aufbau- und Ablauforganisation im Unternehmen, in denen einem Risiko begegnet wird: Auf der ersten Ebene, in der regelmäßig die operative Aktivität des Unternehmens stattfindet, erfolgt das Risikomanagement durch Maßnahmen, die das Risiko vermeiden, verringern oder dessen Auswirkungen mildern. Im Rahmen de...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.3 Umsetzungszuständigkeit

In anderem Gewand stellt sich die Frage des Durchgriffsrechts, wenn die Überwachungszuständigkeit mit der Zuständigkeit für die Umsetzung des Risikomanagements kombiniert werden soll. Das ist etwa der Fall, wenn die Leitung der Einkaufsabteilung, die operativ für die Risikobewertung und Umsetzung von Präventiv- und Abhilfemaßnahmen in der Lieferkette des Unternehmens zuständ...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag erläutert, wie die Überwachung des Risikomanagements nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ausgestaltet werden kann. In § 4 Abs. 3 LkSG ist etwa die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten als eine Möglichkeit zur Überwachung des Risikomanagements genannt. Der Beitrag zeigt auf, welche Kompetenzen für die Ausübung der Überwachungsfu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.5 Kommunikation

Über die Berichtspflicht gegenüber der Geschäftsleitung hinaus können der/dem Menschenrechtsbeauftragten verschiedene Aufgaben im Bereich der internen und externen Unternehmenskommunikation zukommen. In erster Linie betrifft dies Mitteilungen und Information über Feststellungen, die die/der Menschenrechtsbeauftragte im Rahmen der Überwachungsaufgabe gewonnen hat. Das kann di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4 Organisatorische Festlegungen und Ernennung

In organisatorischer Hinsicht gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für die Überwachung des Risikomanagements nach dem LkSG im Allgemeinen und für die Bestellung einer/s Menschenrechtsbeauftragten im Besonderen. Maßgeblich sind auch hier wieder die etablierten Geschäftsabläufe im Unternehmen. Dies wirkt sich auf verschiedenen Ebenen aus. 4.1 Ansiedlung im Drei-Linien-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4.3 Verhältnis zur Geschäftsleitung

Die Aufgabe der Überwachung des angemessenen und wirksamen Risikomanagements leitet sich aus der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung ab. Die Geschäftsleitung kann diese Aufgabe selbst wahrnehmen. Es ist folglich nicht ausgeschlossen, dass eine Vorstandsperson die Funktion der/des Menschenrechtsbeauftragten übernimmt. Entscheidend ist jedoch, dass diese Zuständigkeit fes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Pauschalen für bestimmte Arten von WK

Rn. 43 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für Kontoführungsgebühren (etwa des ArbN oder Vermieters) wird eine Jahrespauschale von 16 EUR (früher 30 DM) gewährt (FinMin NRW vom 24.01.1985, StEK § 9 Nr 353; s auch FG Brandenburg EFG 2003, 1079; FG Sachsen vom 25.07.2012, 8 K 2495/07 und FG Mchn vom 12.02.2014, 8 K 870/11). Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten und eine anschließende A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenspflichten beim ... / 8.1 Strengere Eigenkontrolle

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung möglichst effektiv zu unterbinden bzw. aufzudecken, unterliegen bestimmte Unternehmen und Berufsträger (im GwG als "Verpflichtete" bezeichnet) v.a. im Finanzsektor, im Bereich von Versicherungen, Immobilien, Rechtsberatung, Steuerberatung, Dienstleister im Bereich der sog. Kryptowerte und im Kunsthandel (siehe Aufzählung in § 2 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 4 Handlungshinweise für verpflichtete Unternehmen

Vor dem Hintergrund der erheblichen Risiken, die Verstöße gegen die Pflichten des LkSG bergen, sollten die internen Vermeidungsstrategien, das Risikomanagement und die Kontrollmechanismen zur regelmäßigen und anlassbezogenen Überprüfung der etablierten Maßnahmen sowie die etwaig erforderliche Aktualisierung derselben bei der Tätigkeit des Unternehmens eine wichtige Rolle ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 2 Tabellarische Übersicht der Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder des LkSG

Die Ordnungswidrigkeiten des LkSG und die möglichen Sanktionen sind in der folgenden Tabelle nochmals überblicksartig aufgezeigt:mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1.1.1 Bußgelder gegen natürliche Personen

Die im LkSG für den Fall von bestimmten Pflichtverstößen normierten Ordnungswidrigkeiten und damit auch die entsprechenden Bußgelder treffen in erster Linie die jeweils für die Verstöße konkret verantwortlichen Individualpersonen. Dies können – je nach Zuständigkeit und Organisationspflichten im Unternehmen – neben den Mitgliedern der Führungsebene des Unternehmens z. B. auc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 8.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1 Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in der Praxis

Im folgenden Abschnitt werden die 4 Schritte zur Umsetzung der "Sozialen Standards"[1] am Beispiel der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bei der Adolf Würth GmbH & Co. KG, einer Konzerngesellschaft der Würth-Gruppe, detailliert erläutert. Diese Schritte sind: Organisieren Kommunizieren Analysieren und Initiieren (oder Organisation, Verpflichtung, Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.1.1 Nachhaltiges Lieferkettenmanagement und Benennung einer Menschenrechtsbeauftragten

Die Umsetzung der "Sozialen Standards"[1] erfordert in erster Linie eine Entwicklung des Bewusstseins für Nachhaltigkeitsthemen innerhalb des Unternehmens sowie in jedem seiner Kernbereiche. Ein ganzheitliches Denken und Handeln in lokalen und globalen Kontexten sowie in ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen ist unerlässlich. Um die "Sozialen Standards" effekti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.3.3 Lösung: Unterstützung durch Software

Anfangs hat die Adolf Würth GmbH & Co. KG den Sorgfalts-Kompass sowie verschiedene Tools des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte[1] als Unterstützung im Bereich der Risikobewertung und des Managements zur Hilfe gezogen. Diese kostenlosen Tools boten dem Unternehmen eine strukturierte Methode, um potenzielle Risiken in den Bereichen Menschenrechte, Umwelt und Geschäftsethik...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Götz, Verkehrsteuern bei Umwandlungsvorgängen, GmbHR 1998, 349; Crezelius, Überlegungen zu einem Allg Teil des UmwSt-Rechts, FS für S. Widmann 2000, 241; Herzig, Gestaltung storientierter Umstrukturierungen im Konzern, DB 2000, 2236; Bogenschütz/Hierl, St-optimierter Unternehmensverkauf: Veräußerung von Einzelunternehmen und Pers-Ges (Teil II), DStR 2003, 1147; Heinz, Einbringun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Zweckmäßigkeit der verbindlichen Auskunft in Einbringungsfällen

Tz. 13 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Einbringungsfällen besteht ein besonderes Bedürfnis nach Rechtssicherheit über die stlichen Auswirkungen einer beabsichtigten Umstrukturierung. Dies liegt zum einen darin begründet, dass es sich bei den §§ 20ff UmwStG um komplexe und komplizierte ertragstliche (Sonder-)Vorschriften (mit zahlreichen ungeklärten Rechtsbegriffen) handelt, be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / Zusammenfassung

Überblick Die Grundsatzerklärung stellt als Präventionsmaßnahme eines der Kernelemente des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes dar. Sie umfasst detaillierte Ausführungen zu den Prozessen und Strukturen des zugrundeliegenden Risikomanagementsystems sowie zu den prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und den entsprechenden Erwartungen des Unternehmens a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kreditwürdigkeit und Kredit... / 1 Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit

Unabhängig von der Kreditwürdigkeit setzt die Gewährung eines Kredits die Kreditfähigkeit des Kreditsuchenden voraus. Dabei ist unter Kreditfähigkeit die Fähigkeit des Kreditnehmers zu verstehen, rechtsgültig Kreditverträge abzuschließen, d. h. sich in rechtswirksamer Weise gegenüber dem Kreditinstitut verpflichten zu können. Kreditfähig sind voll geschäftsfähige natürliche P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2 Inhalt der Grundsatzerklärung

Es ist zudem essenziell, dass die Grundsatzerklärung sämtliche gesetzlich geforderten Elemente vollständig und aus sich heraus verständlich in einem Dokument beinhaltet. Eine bloße Aufteilung der einzelnen Bestandteile auf separate, möglicherweise bereits existierende, Dokumente, wie Unternehmensrichtlinien, Verhaltenskodexe für Zulieferer, den integrierten Strategiebericht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 1 Die Grundsatzerklärung als wichtiges Element des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Seit dem 1.1.2023 müssen bestimmte Unternehmen gemäß § 1 Abs. 1-3 des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in ihren Lieferketten angemessene Maßnahmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzvorschriften ergreifen. Das Gesetz betrifft Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind und mindestens 3.000 Arbeitnehmer haben, unabhängig von ihrer Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Umweltrecht 3: Gewässerschutz / 2.2 Bund

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Leitfäden für die Pra... / 2 Leitfaden/Handreichung für das Beschwerdeverfahren

Die Handreichung zum Beschwerdeverfahren in Unternehmen beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung. Ab dem 1.1.2023 müssen alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) fallen, einen Mechanismus f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Leitfäden für die Pra... / 3 Leitfaden/Handreichung zur praktischen Umsetzung des Prinzips der Angemessenheit

Das Prinzip der Angemessenheit und die damit verbundene Anforderung, Sorgfaltspflichten angemessen umzusetzen, ist ein Kernprinzip des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Unternehmen erhalten durch das Prinzip der Angemessenheit einen notwendigen Ermessens- und Handlungsspielraum für die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten, etwa bei der Auswahl und Gestaltung von Ma...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Leitfäden für die Pra... / 1 Leitfaden/Handreichung für die Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Nach dem LkSG sind Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, mit diesen Sorgfaltspflichten verbundenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren und gegebenenfalls vorliegende Verletzun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 4. Zollreform: Ausbau der Zollunion

Der ECOFIN-Rat hat im Rahmen seiner Tagung am 8.12.2023 einen Fortschrittsbericht der ESP-PRÄS über das von der Kommission am 8.12.2022 vorgelegte Paket von Legislativvorschlägen zur Umsetzung der Zollreform (UStB 2023, 299) angenommen (vgl. https://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2023/12/08/?utm_source=dsms-auto&utm_medium=email&utm_campaign=Economic+and+Financia...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 6.1 Ermächtigung zum Einsatz automationsgestützter Risikomanagementsysteme (Abs. 5 S. 1)

Rz. 136 Risikomanagementsysteme (RMS) sollen nach S. 1 des Abs. 5 dazu dienen, prüfungsbedürftige Steuererklärungen automatisiert zu erkennen und auszusteuern und durch die verbesserte Bearbeitungsqualität im Besteuerungsverfahren den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung[1] zur verbesserten Umsetzung zu verhelfen.[2] Rz. 137 Der BRH hatte seiner...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 7 Folgen der Verletzung von Ermittlungspflichten

Rz. 177 Nimmt das FA gebotene Ermittlungen nicht vor oder erfüllt ein Risikomanagement nicht die Anforderungen des § 88 Abs. 5 S. 3 AO [1] und werden einem VA dadurch auf unzureichender Sachverhaltsermittlung beruhende Besteuerungsgrundlagen zugrunde gelegt oder geht es zu Unrecht einem Beweisantrag des Beteiligten nicht nach, so ist der VA rechtswidrig.[2] Im Einspruchs- und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 6.2 Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes (Abs. 5 S. 2)

Rz. 143 Zunächst kann zur Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes für die Entscheidungsfindung im Grundsatz auf die Ausführungen zu Rz. 53ff. verwiesen werden. Das Gewicht des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes ist im Rahmen der RMS aber von erhöhtem Gewicht. Während bei der "Grundregelung" des § 88 Abs. 2 S. 2 AO Wirtschaftlichkeitsaspekte berücksichtigt werden "können", "s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 3.1.1 Bestimmung von Art und Umfang der Ermittlungen (Abs. 2 S. 1 1. Halbs.)

Rz. 26 Das FA entscheidet nach § 88 Abs. 2 S. 1 1. Halbs. AO nach pflichtgemäßem Ermessen, wie und auch in welchem Umfang es ermittelt.[1] Hierbei ist die Finanzbehörde grundsätzlich verpflichtet, die beweiserheblichen Tatsachen soweit aufzuklären, dass sie sich über deren Vorliegen oder Nichtvorliegen eine eigene Überzeugung bilden kann. Wann das erforderliche Maß an Gewiss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 6.3.2 Prüfung der ausgesteuerten Sachverhalte (Abs. 5 S. 3 Nr. 2)

Rz. 157 Ein wichtiger Aspekt des automatisierten Risikomanagements sind die grundlegenden Aussteuerungsparameter (vgl. Rz. 140). Dabei soll die computergestützte Fallauswahl nicht allein rechnerische, sondern auch logische Unstimmigkeiten aufdecken.[1] Dies birgt zugleich aber die Gefahr, dass die Aussteuerungskriterien zu einer "black box" aus Algorithmen werden, die weder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.4 Weiterverarbeitung zur Entwicklung und Evaluierung von automatisierten Verfahren (Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und S. 2)

Rz. 28 Die steuerlichen IT-Verfahren sind aus unterschiedlichen Gründen einem ständigen Wandel unterworfen. Zum einen hat sich das Besteuerungsverfahren dem Zeitgeist anzupassen und hierzu niederschwellige, medienbruchfreie, aber zugleich sichere Kommunikationswege mit einer Vielzahl von am Besteuerungsverfahren Beteiligten bereitzustellen. Die Anzahl der stetig wachsenden D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbeauftragte / 2 Pflicht zur Bestellung

Betriebsbeauftragte können im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere des ArbSchG sowie nach den Verordnungen zum ArbSchG – bestellt werden. Im Bereich des Arbeitsschutzes ist die Bestellung von Beauftragten unter den jeweils genannten Voraussetzungen regelmäßig zwingend vorgeschrieben. Betriebsbeauftragte, die nach dem ArbSchG bzw. aufgrund der zugehö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Krisenleitfaden für die Buc... / 7 Risikobehandlung: Risiken überwachen und Maßnahmen zur Verringerung treffen

Die beste Vorbereitung ist die Krisenvermeidung. Dazu müssen die Risiken permanent überwacht werden, Maßnahmen zur Verringerung bekannter Risiken werden getroffen oder zumindest vorbereitet. Dafür gibt es das Risikomanagement, das i. d. R. im Controlling angesiedelt ist. Die Buchhaltung unterstützt dabei durch die Bereitstellung von Strukturen und Informationen, die sich aus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitalisierung als Basis n... / 1.3 Digitalen und automatisierten Datenfluss beratend begleiten

Der Daten- und Informationenaustausch zwischen Steuerberater und Unternehmen sollte strukturiert und kontrolliert stattfinden. Um das zu gewährleisten, kann man sich bildlich am Straßen- und Schienenverkehr orientieren. Damit diese Verkehrsmittel optimal funktionieren, müssen gewisse Grundvoraussetzungen geschaffen werden, wie z. B. der Bau von Autobahnen oder Gleisen sowie ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitalisierung als Basis n... / 3 Entwicklungsplan Mandanten

Die Mandantenbeziehung baut im Regelfall auf einer langjährigen und nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberater auf. Diese Basis ist eine hervorragende Voraussetzung für eine zukunftsfähige Kundenkooperation. Aber reicht diese erfolgreiche Vergangenheit tatsächlich noch aus, um die Mandanten auch in Zukunft zufriedenstellend und dauerhaft an die Kanzle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitalisierung als Basis n... / 1.2 Laufende Beratungsfelder ausweiten

Der transparente und gut organisierte Daten- und Informationsfluss mit den Unternehmen ermöglicht dem Steuerberater die erfolgreiche und skalierbare Umsetzung folgender bekannter Tätigkeitsfelder, sofern die Daten vollständig und aktuell sind:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 5.2 Vorläufige politische Einigung auf EU-Ebene bzgl. der Reichweite der Lieferkette und den jeweiligen Sorgfaltspflichten

Nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen dürfte die CSDDD hinsichtlich der Reichweite der Lieferkette schlussendlich im Wesentlichen dem Konzept des LkSG folgen. Entgegen diesbezüglicher Versuche wird es wohl nicht zu einer Erweiterung im downstream-Bereich der Lieferkette (d. h. über die auch bereits nach dem LkSG erfasste Distribution hinaus auf nachgelagerte Geschäftsbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 3.1 Anwendungsbereich des LkSG wird deutlich erweitert

Seit 1.1.2023 verpflichtet das LkSG in Deutschland ansässige Unternehmen, die im Inland in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen, zur Einrichtung eines menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikomanagements. Ob das Unternehmen eine inländische und ausländische Rechtsform hat, spielt dabei keine Rolle. Zudem ist das LkSG auch auf im Ausland ansässige Unternehm...mehr