Fachbeiträge & Kommentare zu Risikomanagement

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einklangprüfung

Rn. 83 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des Lageberichts hat mit der gleichen Sorgfalt zu erfolgen, wie dies für den JA der Fall ist. Dies erfordert, dass der AP bei der Gewinnung seines Prüfungsergebnisses ebenfalls darauf zu achten hat, dass mit hinreichender Sicherheit und Genauigkeit keine wesentlichen Fehler im Lagebericht enthalten sind. Indes unterscheidet sich d...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand der Prüfung

Rn. 189 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das AktG gibt weder Aufschluss darüber, wie das "einzurichtende Überwachungssystem" gestaltet sein muss (vgl. Brebeck/Herrmann, WPg 1997, S. 381 (387)), noch wie es zu prüfen ist. Die Gestaltung des Überwachungssystems kann schon deshalb nicht in der gesetzlichen Vorschrift vorgegeben werden, weil es entsprechend der Größe und Branche des zu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 5.1 Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist erstmals 2011 als freiwillige Selbstverpflichtung durch den Rat für nachhaltige Entwicklung erarbeitet worden.[1] Der Rat ist ein inhaltlich unabhängiges Multistakeholder-Gremium. Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex können Unternehmen, gerade auch kleine und mittelgroße Unternehmen ihr Verständnis der Berücksichtigung von Nachha...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 5 Kriterien für die Bewertung von Nachhaltigkeit

Für die Erreichung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung sowie für nachhaltige Geschäftsmodelle sind Kennzahlen notwendig. Rasch lassen sich eine Reihe von Kenngrößen identifizieren, wie die CO2-Emissionen aus dem lokalen Energieverbrauch des Unternehmens, die CO2-Emissionen der von Beschäftigten des Unternehmens zurückgelegten Flug-, Bahn- und PKW-Reisen oder die von Bes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / II. Einzelfälle der Gefahrerhöhung

Rz. 3 Bei der D&O-Versicherung können Umstände von Dauer eine Gefahrerhöhung begründen, die die Gefahr steigern, dass Pflichtverletzungen der Organe begangen werden. Diese sind für jeden Einzelfall festzustellen, in Betracht kommen, z.B.: Fusion oder andere Umwandlungsmaßnahmen, Börsengang des Unternehmens Änderungen des Unternehmensgegenstandes, der Händler wird z.B. zum Produz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 2.2 Verpflichtungen bei unmittelbaren Zulieferern

Bei unmittelbaren Zulieferern sind menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken mit allen Vorgaben an Sorgfaltspflichten, die das eigene Unternehmen hat, zu überprüfen. Die Pflichten beim unmittelbaren Zulieferer sind somit ebenfalls auf § 3 LkSG zurückzuführen und umfassen folgende Punkte: Risikoanalyse – Die Risikoanalyse ist einmal im Jahr sowie anlassbezogen durchzuführe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / Zusammenfassung

Überblick Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterscheidet grundlegend zwischen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern. Trotz viel Kritik gerade vonseiten mehrerer Nichtregierungsorganisationen gelten die Sorgfaltspflichten des Gesetzes vollumfänglich ausschließlich für den eigenen Geschäftsbereich und die unmittelbaren Zulieferer. Bezüglich weiter vorgelager...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 4.1 Grundsatz der Angemessenheit und Wirksamkeit

Die Prinzipien "Angemessenheit und Wirksamkeit" stellen den grundlegenden Rahmen für die Umsetzung sämtlicher Sorgfaltspflichten des LkSG im eigenen Geschäftsbereich sowie bei den unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern dar. Verpflichtete Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten in angemessener Weise in ihren Lieferketten erfüllen, um menschenrechtliche und umweltbezogen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 1 Einordnung der Abhilfemaßnahmen: eine Sorgfaltspflicht des LkSG

Im Sinne einer umfassenden Unternehmensverantwortung enthält das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) klare Anforderungen an alle betroffenen Unternehmen, die Achtung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten in ihre alltäglichen Geschäftsprozesse zu integrieren und sowohl präventiv als auch kurativ jede Verletzung dieser Pflichten zu vermeiden bzw. im aku...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / Zusammenfassung

Überblick Zu den Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gehört u. a. die Pflicht, auf bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht wirksam und angemessen zu reagieren. Das entsprechende Vorgehen unterliegt hierbei dem Grundsatz "Befähigung vor Rückzug". Ein Abbruch de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3.3 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten bei mittelbaren Zulieferern

Mittelbare Zulieferer betreffen die weiter vorgelagerten Ebenen der Lieferkette, sodass hier keine direkte Vertragsbeziehung zum eigenen Unternehmen besteht und die Steuerung des Zulieferers primär einem anderen nachgelagerten – ggf. für das eigene Unternehmen unmittelbaren – Zulieferer unterliegt. Laut LkSG betrifft dies jeden Zulieferer, der kein unmittelbarer Zulieferer i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 6 Kontinuierliche Überprüfung der Abhilfemaßnahmen

Abschließend ist noch zu erwähnen, dass Abhilfemaßnahmen im Sinne des LkSG keine einmaligen Aktionen darstellen. Die kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen ist ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements. Gemäß § 7 Abs. 4 LkSG sind diese Überprüfungen einmal im Jahr sowie anlassbezogen durchzuführen. Ein Anlass für eine Überprüfung kann bspw. da...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.7 ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 67 In den Nachhaltigkeitsbericht ist auch eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems des Unternehmens in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen (ESRS 2.34). Ausweislich des ESRS 2.BC39 erkannte der SRB der EFRAG (§ 1 Rz 19 ff.) an, dass Informationen über die internen Kontrollprozesse ei...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.1 Konzeption und Verbindlichkeit

Rz. 7 In jedem der aktuell vorliegenden Rahmenwerke wird unterstellt, dass verbesserte Nachhaltigkeitsangaben gut für die Kapitalmärkte sind. Den Nachweis bleiben gleichwohl alle Standardsetzer schuldig. Die zusätzliche Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen, die durch die neuen Offenlegungen entstehen, können – und sollen im Fall der CSRD – das Verhalten der U...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1.2 TCFD-Rahmen als gemeinsame Basis

Rz. 5 Trotz der bedeutsamen Unterschiede gibt es auch Gemeinsamkeiten in den (Klima-)Regeln. Allen Anforderungen ist der TCFD-Rahmen als (Ausgangs-)Basis gemein. Bei der Entwicklung ihrer jeweiligen Offenlegungsrichtlinien haben die SEC, die EFRAG und den ISSB jeweils Elemente des Offenlegungsrahmens der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verwendet, u...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 72 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.1 EU-Gesetzgebungen und Aktionspläne mit Bezug zu Verschmutzung

Rz. 6 In den ESRS sollen diverse EU-Richtlinien und Verordnungen sowie weitere unionsrechtliche Instrumente, die mit den verschiedenen Themenbereichen zusammenhängen, eingebunden werden.[1] Daher ergibt sich dieser Standard aus den einschlägigen Bestimmungen der CSRD, aus der bestehenden EU-Gesetzgebung (Rz 7 ff.) sowie aus dem EU-Aktionsplan "Schadstofffreiheit von Luft, Wa...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4 Appendix: Anforderungen des ISSB im Überblick

Rz. 27 Am 26.6.2023 veröffentlichte der ISSB seine ersten beiden Standards, IFRS S1 "Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen" und IFRS S2 "Klimabezogene Angaben". IFRS S1 legt allgemeine Anforderungen für die Offenlegung wesentlicher Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Finanzrisiken und -chancen sowie andere allgemei...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 3 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen: ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Rz. 30 Die Angabepflicht umfasst – sofern wesentlich – Informationen zum System der Aufdeckung und Verhinderung, Untersuchung als auch Verfolgung betreffend Anschuldigungen oder Vorfälle[1] im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung inkl. zugehöriger Schulungen[2] des Unternehmens (ESRS G1.16). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD [3] neu hinzugefügt...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 23 ESRS E4.17 beinhaltet zusätzliche Angaben, die die Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2 IRO-1 in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme ergänzen. Bei der Wesentlichkeitsanalyse hinsichtlich biologischer Vielfalt und Ökosysteme sind alle in Tab. 1 dargestellten Unterthemen sowie Unter-Unterthemen zu berücksichtigen (ESRS E4.AR4). Die Biodiversität und Ökosysteme betre...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Mit der Umsetzung der CSRD erweitert sich auch das Begriffsverständnis der Nachhaltigkeitsterminologie. Angelehnt an das Akronym ESG (Environmental – Social- Governance) werden neben Umwelt- und Sozialaspekten auch Modalitäten der Corporate Governance als Teil der Nachhaltigkeit angesehen, die entsprechend im Nachhaltigkeitsbericht abgebildet werden müssen. Neben zwei ...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen

Rz. 14 Nach ESRS G1.6 sind die Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmenspolitik zu beschreiben. Unternehmen haben ferner alle relevanten Kriterien offenzulegen, die bei der Wesentlichkeitsanalyse verwendet werden, einschl. des Standorts, der Tätigkeit, des Sektors und Struktur der Transaktion. ESRS G1.6 k...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.5 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 25 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 57 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.11 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Rz. 107 ESRS 2 IRO-1 fordert Angaben, die einem Verständnis von der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse durch das berichtspflichtige Unternehmen dienen. Ausgangspunkt sind die Verfahrensanforderungen gem. ESRS 1, Kap. 3. Sowohl ist nachvollziehbar zu machen, wie die Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens identifiziert wurden, als auch, wie die Bewertung ihrer...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 11 Gem. ESRS E3.8 besteht eine Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 ("Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen"). Demnach hat das Unternehmen näher zu erläutern, ob und inwieweit das Unternehmen: seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten überprü...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.3 Konnektivität

Rz. 132 "Konnektivität" von Information ist ein Grundprinzip der Rechnungslegung, das v. a. mit dem Konzept des Integrated Reporting Einzug in den Diskurs zur Rechnungslegung fand. Es fordert, ein holistisches Bild über alle (finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen) Faktoren zu vermitteln, welche die Fähigkeit eines Unternehmens beeinflussen, Wert zu schaffen. Im Besondere...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.4 Phase 4: Vorbereiten

Rz. 38 Phase 4 umfasst die Offenlegung der verschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen. Die Analyse i. R. d. ESRS sollte lediglich die ersten drei Phasen umfassen, da sich die Offenlegung aus den Vorgaben der ESRS ergibt, nicht der TNFD. Daraus ergibt sich auch, dass die ESRS keine weiteren Erläuterungen zur vierten Phase enthalten. Dennoch sei erwähnt, welche weiteren Aspek...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.5 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Rz. 56 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die eigene Belegschaft gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzustellen (ESRS S...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 12 Die Anforderungen zu ESRS S2 sollen i. V. m. den Angaben zur Strategie (SBM) in ESRS 2 gelesen werden. Der Standard gibt vor, dass die sich daraus ergebenden Angaben zusammen mit den Angaben nach ESRS 2 vorgelegt werden sollen. Die einzige Ausnahme stellen hier die Angaben zu SBM-3 "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 59 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offenl...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.5 ESRS S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Rz. 42 Das Ziel der Angabepflichten umfasst eine Darstellung der Maßnahmen oder Initiativen, die ein Unternehmen verfolgt, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu verhindern, abzumildern oder zu beheben sowie positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu erzielen. Weiterhin soll dargestellt werden, wie mit wesentlichen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 1 Einführung in die Europ... / 5 ESRS: Set 1 im Überblick

Rz. 37 Die zwölf sektorübergreifenden ESRS umfassen zunächst zwei ESRS zu themenübergreifenden Prinzipien und Angaben, sog. "Cross-Cutting Standards". Die zehn themenspezifischen ESRS lassen sich grob in Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte unterteilen (§ 3 Rz 3 ff.). Rz. 38 Abb. 2: Übersicht zu den zwölf ESRS gem. delegiertem Rechtsakt Rz. 39 Übergeordnetes Ziel der ESRS i...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 1 Einführung in die Europ... / 6.1 Umwelttaxonomie als Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten

Rz. 54 Die Umwelttaxonomie-VO[1] (Taxonomie-VO) bildet das Kernstück des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vom März 2018[2], welcher auch elementarer Bestandteil des EU Green Deal vom Dezember 2019 ist. Die Umwelttaxonomie ist ein Klassifikationssystem zur Bestimmung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten und beurteilt diese Wirtschaftstätigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.12 ESRS 2 IRO-2 – in ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Rz. 114 Die Angabepflicht des ESRS 2 IRO-2 zielt darauf, ein Verständnis zu schaffen für die Angabepflichten gem. ESRS, die in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. Dies umschließt auch Darstellungen dazu, warum bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte bzw. Datenpunkte nicht in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. In Anbetracht der Fülle an Informationen, über...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 2 Grundlagen und Bezüge des allgemeinen Risikomanagements

Insgesamt orientieren sich die menschen- und umweltrechtlichen Maßnahmen an allgemeinen Grundsätzen des Risikomanagements. Daraus ergibt sich etwa, dass Risiken prioritär präventiv zu begegnen sind. Dies geschieht durch Vermeiden des Risikos, indem also die Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts soweit wie möglich reduziert wird. Das kann etwa durch Änderung des Geschäftsmod...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Trinkwasserverordnung – Pfl... / 1.1 Risikobasierter Ansatz

Für bestimmte Wasserversorgungsanlagen müssen Betreiber ein Risikomanagement einrichten und aufrechterhalten. Dies gilt sowohl für zentrale als auch bestimmte mobile und zeitweilige Anlagen. Abhängig von der Tagesmenge an abgegebenem Trinkwasser und der Anzahl der versorgten Personen, muss das Risikomanagement erstmalig bis zum 12.01.2029 bzw. 12.01.2033 durchgeführt und ein...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Trinkwasserverordnung – Pfl... / 1 Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung setzt die europäische Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) um. In der Neufassung von 2023 sind verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung bzw. Risikomanagement (Einzugsgebiet bis Entnahmearmatur beim Verbraucher) enthalten. Es findet eine Prüfung des Risikomanagements und eine Genehmigung des Untersuchungsplans durch das Gesundheitsam...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Wasserversorgung / 1.1 Trinkwasser

Im Allgemeinen versorgen kommunale Wasserversorger oder Wasserverbände Unternehmen mit Wasser in Trinkwasserqualität, dazu wird Wasser aus Grundwasser, Quellen, Uferfiltrat oder Talsperren (Rohwasser) aufbereitet. Zum Teil nutzen Unternehmen auch Grundwasser bzw. Wasser aus oberirdischen Gewässern, das sie selbst behandeln, um Trinkwasserqualität zu erreichen. Es gelten in bei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Risikomanagement-Bericht durch kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 106 Das BilMoG sieht in Umsetzung von Art. 46a Abs. 1 Buchst. c der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Abänderungsrichtlinie in einem neuen Abs. 5 vor, dass sog. kapitalmarktorientierte KapG im Lagebericht in einem Risikomanagement-Bericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Nutzung von Rahmenwerken und Weglassen nachteiliger Angaben (Abs. 3)

Rz. 8 Analog zu § 289d HGB dürfen für den nichtfinanziellen Konzernbericht nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke genutzt werden.[1] Das berichtspflichtige MU hat gegenüber den Adressaten allerdings zu konkretisieren, welche Leitlinie bei der Erstellung des Berichts herangezogen wurde und falls keine Rahmenwerke genutzt wurden, warum dies entschieden wurde (§...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Berichterstattung über Finanzinstrumente (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a und b)

Rz. 83 Abs. 2 Nr. 1a und b der Vorschrift gehen zurück auf das BilReG, das die Vorschriften des Art. 46 Abs. 2f der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Fair-Value-RL bez. der Risikoberichterstattung über Finanzinstrumente in deutsches Recht transformierte. Zweck der neuen Nr. 1a und b war es, den Informationsgehalt von Lageberichten und die Vergleichbarkeit zu verbessern. Rz. 84 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Lageberichtseid (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 71 Mit Abs. 1 Satz 5 transformierte der deutsche Gesetzgeber den Art. 4 Abs. 2 EU-Transparenz-RL [1] in deutsches Recht. Gemeinsam mit dem neu eingefügten § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB soll diese Vorschrift einen Beitrag dazu leisten, dass Adressaten der Berichterstattung zuverlässige und umfassende Informationen über die Wertpapieremittenten am Kapitalmarkt erhalten. Art. 4 de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.27 Absicherung von Risiken (Nr. 23)

Rz. 143 Aufgrund der mit dem BilMoG eingefügten Nr. 23 ist vom Angabepflichtigen, wenn nach § 254 HGB Bewertungseinheiten gebildet wurden, anzugeben, welche Arten von Bewertungseinheiten zur Absicherung welcher Risiken gebildet wurden und inwieweit der Eintritt der Risiken ausgeschlossen ist. Dadurch soll eine hinreichende Transparenz für die Abschlussadressaten erreicht wer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Weitere Angabepflichten neben dem Anhang

Rz. 27 Der Gesetzgeber fordert zunehmend eine weitere Unternehmenspublizität, die außerhalb von Jahresabschluss und Lagebericht positioniert ist. Exemplarisch sind als in den letzten Jahren hinzugekommene Berichte etwa zu nennen: Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Nach § 21 EntgTranspG haben Arbeitgeber mit i. d. R. mehr als 500 Beschäftigten, die zur Erstellun...mehr