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§ 15 Value chain cap aus Finanzierungssicht – Finanzwirt ... / 4.1 Regulatorische Entwicklungen im Überblick

Alexander Rasch
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Rz. 15

Bereits seit mehreren Jahren entwickelt sich das regulatorische Umfeld rund um die Thematik Nachhaltigkeit recht dynamisch und fordert auch von Finanzinstituten kontinuierlich Anpassungen, insbes. in der Bewertung und Steuerung von ESG-Risiken. Nachfolgend werden die relevantesten regulatorischen Entwicklungen für ESG-Vorgaben in zeitlicher Reihenfolge beschrieben sowie in Abb. 1 grafisch dargestellt.

Abb. 1: Relevante regulatorische Vorgaben für die Kreditvergabe im Zeitverlauf[1]

 

Rz. 16

Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken der EZB:[2]
Der seit November 2020 geltende Leitfaden legt dar, wie Klima- und Umweltrisiken nach Auffassung der EZB im Kontext des Aufsichtsrahmens sicher und umsichtig gesteuert werden sollten. Zudem beschreibt er, wie Finanzinstitute klima- und umweltbezogene Risiken als Treiber bestehender Risikokategorien bei der Festlegung und Umsetzung ihrer Geschäftsstrategie sowie ihrer Rahmenwerke für Governance und Risikomanagement berücksichtigen sollten. Weiterhin zeigt er auf, wie Institute transparenter werden sollten, indem sie die Offenlegung von Informationen zu Klima- und Umweltthemen verbessern.

 

Rz. 17

Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung der EBA:[3]
Die seit Juni 2021 geltenden Leitlinien konkretisieren die Anforderungen speziell an Kreditprozesse und -kontrollen. Hierbei stehen v.a. Anforderungen an die Kreditvergabe- und Entscheidungsverfahren sowie an die kontinuierliche Überwachung bestehender Engagements im Mittelpunkt. Banken sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsfaktoren systematisch in die Bewertung einzubeziehen. Zudem werden erhöhte Erwartungen bei risikobasierten Preisgestaltungen sowie bei der Bewertung von Sicherheiten gestellt, um ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen und zu steuern.

 

Rz. 18

Taxonomie-Verordnung der ...

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