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Berichtswesen und Kennzahlen: Maßnahmen zur Optimierung / 4 Ergänzung des Berichtswesens um den Risikoreport

Jörgen Erichsen
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Praxis-Tipp

Bedarf an Nachhaltigkeitsinformationen prüfen

Das Berichtswesen sollte auch ständig daraufhin überprüft werden, ob es vollständig neue Sachverhalte gibt, die dargestellt werden müssen. Beispielhaft sei hier das Nachhaltigkeitsreporting genannt, das aktuell vor allem für größere Unternehmen wichtig ist. Aber auch kleine Betriebe sollten gegenüber anderen Partnern nachweisen (können), dass sie in Sachen Nachhaltigkeit und Umweltschutz bereits aktiv sind. Meist lohnt es sich hier, einen separaten Berichtsteil zu kreieren.

Neben den klassischen Berichten zu den einzelnen Bereichen und Abteilungen des Unternehmens sollte dringend überlegt werden, ob nicht ein ergänzender Risikoreport erstellt werden soll (vgl. Abb. 10). Dieser soll alle Berichtsempfänger auf mögliche Gefährdungen des Unternehmens von innen oder außen hinweisen. Dabei steht auch hier vor allem der präventive Charakter im Vordergrund. Der Bericht sollte Risiken darstellen und besprechen, die sich noch nicht, aber möglicherweise künftig negativ auf das Unternehmen auswirken können.

Pflicht oder Kür?

Aktiengesellschaften und große GmbHs sind seit einigen Jahren (durch das KonTraG, Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) verpflichtet, sich konsequent um die Minimierung der Auswirkungen möglicher Risiken zu kümmern. Kleine Unternehmen und Selbstständige sind inzwischen durch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) verpflichtet, sich um ein "geeignetes" Risikomanagement- und Informationssystem zu kümmern.

Vorgaben für die Umsetzung macht der Gesetzgeber nicht. Hier muss jeder Betrieb eine eigene Lösung finden. Dabei lässt sich ein spezieller "Risikoreport" recht einfach und mit w...

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