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Workforce Analytics 2.0 – Von datengetriebener Personals ... / 2.2 DSGVO × AI Act – Zwei Säulen, ein Schutzprinzip

Ralf Hendrik Kleb
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Die Datenschutz-Grundverordnung (Art. 22 DSGVO) garantiert jedem Menschen das Recht, nicht ausschließlich automatisierten Entscheidungen unterworfen zu werden, die rechtliche Wirkung entfalten oder erheblich beeinträchtigen. Nur drei Ausnahmen sind erlaubt: wenn die Entscheidung für die Vertragserfüllung erforderlich ist, auf einer Rechtsgrundlage beruht oder auf ausdrücklicher Einwilligung basiert.

In allen Fällen gilt, dass ein menschliches Eingreifen möglich sein muss, Betroffene ihren Standpunkt darlegen müssen und Entscheidungen anfechten können. Für HR heißt das, dass kein Algorithmus allein über Einstellung, Beförderung oder Bewertung entscheiden darf. Jeder Einsatz von KI erfordert einen dokumentierten Human-in-the-Loop-Mechanismus.

Zusätzlich ist bei hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) nach Art. 35 DSGVO Pflicht, insbesondere bei Profiling, Scoring oder systematischer Leistungsbewertung. Sie prüft, ob technische und organisatorische Maßnahmen den Schutz von Rechten und Freiheiten sicherstellen.

Datenschutz und KI-Regulierung greifen dabei ineinander:

  • Der AI Act regelt Systeme und Prozesse.
  • Die DSGVO schützt Personen und Datenrechte.

Beide zusammen bilden die doppelte Schutzlogik moderner Personalsteuerung: Menschenwürde und Modelllogik müssen sich decken.

 
Dimension AI Act – Systemfokus (Objektschutz) DSGVO – Datenfokus (Subjektschutz)
Regelungszweck Sicherheit, Transparenz und Verantwortbarkeit von KI-Systemen über deren gesamten Lebenszyklus. Schutz personenbezogener Daten und Grundrechte der betroffenen Personen.
Anwendungsbereich HR KI-Systeme für Bewertung, Auswahl, Beförderung oder Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen (Anhang III Nr. 4). Jede Verarbeitung personenbezogener HR-Daten – unabhängig von KI-Einsatz.
Pflichtgegenstand Systemverhal...

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