Fachbeiträge & Kommentare zu Risikomanagement

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LkSG: 6 Schritte zu größerer Sorgfalt in Lieferketten im Rahmen des Risikomanagements

Zusammenfassung Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Seit Anfang 2023 greif...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
LkSG: Die Risikoanalyse nac... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Gemäß § 4 Abs. 1 LkSG sind alle Unter...mehr

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LkSG: 6 Schritte zu größere... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Seit Anfang 2023 greift in Deutschlan...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 9.1 Anforderungen an Personen, die die Beschwerde bearbeiten

Die Personen, die die eingehenden Beschwerden bearbeiten, müssen Gewähr für unparteiisches Handeln bieten[1]. Das LkSG führt dazu näher aus, dass die Mitarbeiter, die die Beschwerden bearbeiten, unabhängig sein müssen und an Weisungen nicht gebunden sein dürfen. Darüber hinaus sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eigene Mitarbeiter oder externe Stelle Grundsätzlich könn...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 1 Einordnung der Abhilfemaßnahmen: eine Sorgfaltspflicht des LkSG

Im Sinne einer umfassenden Unternehmensverantwortung enthält das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) klare Anforderungen an alle betroffenen Unternehmen, die Achtung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten in ihre alltäglichen Geschäftsprozesse zu integrieren und sowohl präventiv als auch kurativ jede Verletzung dieser Pflichten zu vermeiden bzw. im aku...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 2.1 Inhalt der Grundsatzerklärung

In der Grundsatzerklärung ist gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 1 LkSG aufzuführen, wie das Unternehmen das Risikomanagement in den maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert[1], die Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich und die unmittelbaren Zulieferer durchführt[2], die präventiven Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und hinsichtlich der unmittelbaren Zulieferer gestaltet und d...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 2.2 Verpflichtungen bei unmittelbaren Zulieferern

Bei unmittelbaren Zulieferern sind menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken mit allen Vorgaben an Sorgfaltspflichten, die das eigene Unternehmen hat, zu überprüfen. Die Pflichten beim unmittelbaren Zulieferer sind somit ebenfalls auf § 3 LkSG zurückzuführen und umfassen folgende Punkte: Risikoanalyse – Die Risikoanalyse ist einmal im Jahr sowie anlassbezogen durchzuführe...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 5.2.1 Strategie und Verankerung

Dieser Bereich behandelt mehrere Aspekte im Zusammenhang mit der Strategie und ihrer Verankerung in den Unternehmensprozessen. Zunächst stehen die Überwachung des Risikomanagements und die Verantwortung der Geschäftsleitung im Fokus. Es wird erläutert, welche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements festgelegt wurden und ob ein Berichtsprozess existiert, der ...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 4.3 Überprüfung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch das BAFA

Neben der behördlichen Berichtspflicht übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle laut § 14 Abs. 1 LkSG auch die Überprüfung der Einhaltung der weiteren Sorgfaltspflichten. Die Behörde wird zudem tätig, um potenzielle Verstöße gegen die zuvor genannten Pflichten festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern. Eine Überprüfung der Dokumentationspflicht kann h...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 3.1 Grundlegendes zum Bericht nach LkSG

Laut § 10 Abs. 2 LkSG hat jedes verpflichtete Unternehmen zudem jährlich einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr zu erstellen und spätestens 4 Monate nach dem Schluss des jeweiligen Geschäftsjahrs auf der Internetseite des Unternehmens für einen Zeitraum von 7 Jahren kostenfrei öffentlich zugänglich zu machen. Wichtig Verlängeru...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Seit dem 1.1.2023 ist das deutsche Li...mehr

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LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 6 Weitere Sorgfaltspflichtenregulierungen

Unzählige weitere, bzw. konkretisierte Sorgfaltspflichten ergeben sich aus Gesetzen und Regulierungen, z. B. EU-Konfliktmineralien-Verordnung ((EU) 2017/821), die seit Januar 2021 für EU-Importeure sogenannter Konfliktmineralien – Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (3TG) – weitgehende Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich vorschreibt. Sie ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Das Lieferkettensorgfaltspflichtenges...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 5.2.4 Beschwerdeverfahren

Der Bereich zum Beschwerdeverfahren beschäftigt sich mit der Einrichtung, den Anforderungen an und die Umsetzung eines entsprechenden im Gesetz geforderten Beschwerdeverfahrens. Zunächst wird daher erfragt, in welcher Form während des Berichtszeitraums ein Beschwerdeverfahren angeboten wurde, wobei die unternehmenseigene Vorgehensweise oder die Beteiligung an einem externen V...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 5.1 Verkürzte Berichtspflicht

Unterliegen Unternehmen lediglich der verkürzten Berichtspflicht, beschränkt sich die Auskunftspflicht auf 3 grundlegende Fragenblöcke. Zunächst wird erfragt, welche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements im Berichtszeitraum festgelegt waren und welche Personen dafür zuständig waren. Falls keine Zuständigkeiten festgelegt wurden, ist eine stichhaltige Begr...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Zu den Sorgfaltspflichten des Lieferk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 4.1 Grundsatz der Angemessenheit und Wirksamkeit

Die Prinzipien "Angemessenheit und Wirksamkeit" stellen den grundlegenden Rahmen für die Umsetzung sämtlicher Sorgfaltspflichten des LkSG im eigenen Geschäftsbereich sowie bei den unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern dar. Verpflichtete Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten in angemessener Weise in ihren Lieferketten erfüllen, um menschenrechtliche und umweltbezogen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 5 Sorgfaltspflichten nach der CSDDD

Das EU-Parlament hat im Frühjahr 2024 nach langen kontroversen Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission die CSDDD endgültig verabschiedet, sodass die Richtlinie am 5.7.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden konnte. Gegenüber dem Entwurf der Kommission ist es dabei vor allem zu einer massiven Einschränkung des unmittelbaren Anwendungsbereichs der neuen Vorgaben gekomm...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3.3 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten bei mittelbaren Zulieferern

Mittelbare Zulieferer betreffen die weiter vorgelagerten Ebenen der Lieferkette, sodass hier keine direkte Vertragsbeziehung zum eigenen Unternehmen besteht und die Steuerung des Zulieferers primär einem anderen nachgelagerten – ggf. für das eigene Unternehmen unmittelbaren – Zulieferer unterliegt. Laut LkSG betrifft dies jeden Zulieferer, der kein unmittelbarer Zulieferer i...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 2.1 Inhalte und Zweck der Dokumentation nach LkSG

Laut § 10 Abs. 1 LkSG ist die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach § 3 LkSG unternehmensintern fortlaufend zu dokumentieren. § 3 Abs. 1 LkSG fast hierbei sämtliche Sorgfaltspflichten des LkSG zusammen. Im Rahmen der Dokumentation sollten daher unternehmensinterne Informationen insbesondere zu den in § 3 Abs. 1 LkSG zusammengefassten Punkten 1 bis 8 zusammengetragen werden: E...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 1 Ziele des Beschwerdeverfahrens

Das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat zwei Ziele: Es soll Betroffenen eine Möglichkeit eröffnen, eine Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards zu beenden bzw. sie abzuwenden, wenn diese drohen. Darüber hinaus liefert es Unternehmen wichtige Informationen über die Effektivität ihres Risikomanagements. Wenn ein Unternehmen bsp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 6 Kontinuierliche Überprüfung der Abhilfemaßnahmen

Abschließend ist noch zu erwähnen, dass Abhilfemaßnahmen im Sinne des LkSG keine einmaligen Aktionen darstellen. Die kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen ist ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements. Gemäß § 7 Abs. 4 LkSG sind diese Überprüfungen einmal im Jahr sowie anlassbezogen durchzuführen. Ein Anlass für eine Überprüfung kann bspw. da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Dokumentations- und B... / 1 Dokumentations- und Berichtspflichten im LkSG

Seit dem 1.1.2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Im ersten Jahr galt es ausschließlich für inländische Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Seit dem 1.1.2024 wurde der Anwendungsbereich erweitert, nun betrifft es Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Diese Änderung führte zu einer erheblichen Ausweitung des Kreises ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 3 Sorgfaltspflichten nach dem LkSG

Vom LkSG sind seit dem 1.1.2023 Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten in Deutschland betroffen (zum 1.1.2024 wurde die Grenze herabgesetzt auf Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten).[1] Dies fordert, sich im Allgemeinen mit der Betrachtung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu beschäftigen. Nach § 3 Abs. 1 LkSG werden die folgenden konkreten Sorgfaltspflichten definiert: Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 2 Einstieg in das nachhaltige Lieferkettenmanagement

Ziel eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements ist es, negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu beheben oder zumindest zu minimieren sowie eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu fördern. Dafür ist eine Betrachtung aller Wertschöpfungsschritte von Waren und Dienstleistungen unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten notwendig: von d...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 1.1 Das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG)

Ausgehend von den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2011 hat sich die Diskussion um gesetzliche Anforderungen an ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement in den letzten Jahren dynamisch entwickelt. Aus dem unverbindlichen Konzept der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfalt entlang der Lieferkette ist ein rechtlich verbind...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Trinkwasserverordnung: Pfli... / 1.1 Risikobasierter Ansatz

Für bestimmte Wasserversorgungsanlagen müssen Betreiber ein Risikomanagement einrichten und aufrechterhalten. Dies gilt sowohl für zentrale als auch für bestimmte mobile und zeitweilige Anlagen. Abhängig von der Tagesmenge an abgegebenem Trinkwasser und der Anzahl der versorgten Personen, muss das Risikomanagement erstmalig bis zum 12.1.2029 bzw. 12.1.2033 durchgeführt und e...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Trinkwasserverordnung: Pfli... / 1 Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung setzt die europäische Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) um. In der Fassung von 2023 sind verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung bzw. Risikomanagement (Einzugsgebiet bis Entnahmearmatur beim Verbraucher) enthalten. Es findet eine Prüfung des Risikomanagements und eine Genehmigung des Untersuchungsplans durch das Gesundheitsamt s...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 5 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS E1

Die Umsetzung des ESRS E1 erfordert eine tiefgreifende Transformation im Einkauf, um den Anforderungen an Klimaschutz, Klimaanpassung und Transparenz in der Lieferkette gerecht zu werden. Während die neun Teilstandards jeweils spezifische Berichts- und Steuerungspflichten definieren, lassen sich übergreifende strategische Handlungsfelder ableiten, die für den Einkauf zentral...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Parameter und Ziele

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende sechs Teilstandards: ESRS E1-4: Ziele in Bezug auf Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Der Teilstandard ESRS E1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter, überprüfbarer Zielsetzungen, die sich aus der strategischen Ausrichtung in Bezug auf den Klimawandel ergeben. Diese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.2 Ergebnisbereinigung

Rz. 62 Die betragsmäßige Erfolgsanalyse soll darüber Auskunft geben, ob das ausgewiesene Jahres- bzw. Gesamtergebnis dem vom Analysten als tatsächlich angesehenen Erfolg entspricht oder inwieweit im Jahresabschluss möglicherweise verdeckte Ergebnisteile existieren.[1] Das zugrunde liegende Rechnungslegungssystem und der Umfang der freiwilligen Angaben haben dabei einen erheb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Information, Kommunikation und Berichterstattung

Rz. 985 [Autor/Zitation] Kommunikation ist ein kontinuierlicher, iterativer Prozess zur Erlangung und Verteilung von Informationen innerhalb der Organisation. Die Organisationsleitung nutzt relevante Informationen aus internen und externen Quellen, um das Risikomanagement zu unterstützen. Die Organisation setzt Informationssysteme zur Erfassung, Verarbeitung und Bewirtschaftu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen des ESRS S2 sind im Teilbereich "Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen" vier zentrale Offenlegungspflichten definiert, die auch für den Einkauf weitreichende Auswirkungen haben: ESRS S2-1: Richtlinien und Policies in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Dieser Teilstandard verlangt von Unternehmen eine detaillierte Darstellung ihrer Strategie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Leffson, Wirtschaftsprüfung, 4. Aufl. 1988; Martens, Die Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts gegenüber dem Wirtschaftsausschuß, DB 1988, 1229; Niehaus, Bedeutung und Inhalt des Berichts über die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung, DB 1988, 817; Plendl, Die Berichterstattung des Abschlussprüfers ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Birck/Meyer, Die Bankbilanz, 3. Aufl. 1976-1989; Böcking, Bilanzrechtstheorie und Verzinslichkeit, 1988; Fey/Mujkanovic, Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen, WPg. 2003, 213; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Böcking/Torabian, Risikomanagement und Bilanzierung von Finanzinstrumenten in Schäfer Risikomanagement und kapital...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 70 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf die Regelungen des § 340a Abs. 1 Satz 1 ist das Wahlrecht des § 253 Abs. 3 Satz 6 grds. für Institute anwendbar. Gemäß § 340e Abs. 1 Satz 3 ist das Abschreibungswahlrecht für Finanzanlagen gem. § 253 Abs. 3 Satz 6 auf Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen, Wertpapiere und Forderungen, die dauernd dem Geschäftsbetrieb zu ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Strategie und Setzen von Organisationszielen

Rz. 955 [Autor/Zitation] Das Risikomanagement einer Organisation ist in die strategische Planung durch einen Prozess der Entwicklung von Strategie und des Setzens von Organisationszielen integriert. Durch ein Verständnis der Rahmenbedingungen, in die die Geschäftstätigkeit der Organisation eingebettet ist, erhält eine Organisation Einblicke in interne und externe Faktoren und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Abgrenzung des Bankbuchs

Rz. 157 [Autor/Zitation] In den Anwendungsbereich der verlustfreien Bewertung fallen sämtliche zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Finanzinstrumente, bei denen keine Handelsabsicht besteht (vgl. IDW RS BFA 3 nF Rz. 2 und 14). Die Abgrenzung des Bankbuchs folgt für bilanzielle Zwecke der im internen Risikomanagement dokumentierten Zuordnung der Einzelgeschäfte bzw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Birck/Meyer, Die Bankbilanz, Handkommentar zum Jahresabschluss der Kreditinstitute, 3. Aufl. 1976–1989; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihegeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; Oho/Hülst, Steuerrechtliche Aspekte der Wertpapierleihe und des Repo-Geschäfts, DB 1992, 2582; Meyer/Isenmann, B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Motive für den Abschluss von Pensionsgeschäften

Rz. 15 [Autor/Zitation] Mit dem Abschluss von Pensionsgeschäften können unterschiedliche Zwecke verfolgt werden, wie etwa Kreditsicherung, Liquiditätssteuerung, Verbesserung der Kapitalstruktur, Bilanzpolitik oder auch steuerliche Zwecke (vgl. Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute2, § 340b HGB Rz. 4; zur jahresabschlusspolitischen Verwendbarkeit von Pensionsgeschäf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Zusammenhang der Führungssysteme

Rz. 254 [Autor/Zitation] Mit dem Verweis auf § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E ordnet Abs. 1 Satz 1 dem Prüfungsausschuss ferner die Aufgabe zu, sich mit dem Kerngerüst der unternehmerischen Managementsysteme aus internem Kontrollsystem (IKS), Risikomanagementsystem (RMS) und internem Revisionssystem (IRS) zu befassen. Hinzu kommt das gesetzlich nicht explizit angesprochene, n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen und Prüfungsurteile

Rz. 930 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Überprüfung und Überarbeitung

Rz. 975 [Autor/Zitation] Durch die Überprüfung der Leistungsfähigkeit und Prozesse des Risikomanagements sowie der Zielerreichung kann sich eine Organisation einen Eindruck davon verschaffen, inwieweit die Leistungsfähigkeit und die Verfahrensweisen des Risikomanagements im Zeitablauf zu einem Wertzuwachs geführt haben und zu einer Wertentwicklung im Lichte wesentlicher Verän...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriffsklärung und -abgrenzung

Rz. 905 [Autor/Zitation] Bei einem Prüfungsgegenstand handelt es sich um Informationen, die durch die Anwendung von Kriterien auf einen zugrunde liegenden Sachverhalt entstehen (vgl. Rz. 121). Diese Informationen werden daher auch als Sachverhaltsinformationen bezeichnet. Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft geeignete Maßnahmen zu treffen, insbes. e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verhältnisse der Kapitalgesellschaft

Rz. 106 [Autor/Zitation] § 331 Nr. 1 stellt die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse der KapGes. in den in der Norm bezeichneten Tatmitteln, zB im JA und im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung (s. Rz. 98 ff.) unter Strafe. Der Begriff "Verhältnisse der Kapitalgesellschaft" ist weit gefasst, aber dennoch iSv. Art. 103 Abs. 2 GG hinr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schmölder, Überprüfte Regelung der aktienrechtlichen Pflichtrevision im Entwurf einer Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz, JW 1930, 3687; Schlegelberger/Quassowski/Schmölder, Verordnung über Aktienrecht vom 19. September 1931 nebst den Durchführungsbestimmungen, 1932; Klausing, Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktien-Gesetz) nebst...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Strategie

Im strategischen Kontext des ESRS S2 spielen die Teilbereiche SBM[2]-2 und SBM-3 eine zentrale Rolle, deren Offenlegungspflichten den Einkauf vor neue Herausforderungen, aber auch vor bedeutende Chancen stellen: ESRS S2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger Dieser Teilstandard fordert Unternehmen dazu auf, darzulegen, wie die Interessen, Rechte und Standpunkte...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Kennzahlen und Ziele

Der Bereich Kennzahlen und Ziele umfasst eine weitere finale Offenlegungspflicht: ESRS S2-5: Ziele in Bezug auf den Umgang mit wesentlichen negativen und positiven Auswirkungen sowie wesentlichen Risiken und Chancen Der letzte Teilstandard verlangt von Unternehmen, konkrete und zeitlich definierte Ziele festzulegen, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Durchführung

Rz. 965 [Autor/Zitation] Eine Organisation identifiziert und bewertet Risiken, die die Fähigkeit der Organisation, ihre Strategie und ihre Organisationsziele zu erreichen, beeinflussen. Sie priorisiert Risiken im Hinblick auf ihren Schweregrad und berücksichtigt dabei ihren Risikoappetit. Die Organisation wählt Reaktionen auf beurteilte Risiken aus und überwacht die Umsetzung...mehr