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Warum werden Sicherheitsdatenblätter benötigt? / 2 FAQs

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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1) Sind Sicherheitsdatenblätter kostenpflichtig?

Nein, sie müssen vom Lieferanten kostenlos in der Landessprache zur Verfügung gestellt werden (Art. 31 Abs. 8 1907/2006/EG).

2) Gibt es Hilfestellungen, wie aus einem Sicherheitsdatenblatt eine Betriebsanweisung wird?

Der Anhang zur TRGS 555 enthält ein einfaches Schema dafür.

3) Kann von einem außereuropäischen Lieferanten ein Sicherheitsdatenblatt nach REACH verlangt werden?

Ein außereuropäischer Lieferant ist nicht verpflichtet, ein SDB nach REACH zu erstellen, kann es jedoch freiwillig tun, was in der Praxis häufig so gehandhabt wird. Unternehmen, die Gefahrstoffe ohne SDB einführen bzw. in Verkehr bringen, sind dann verantwortlich fürs Erstellen eines SDB, auch wenn sie den Gefahrstoff ausschließlich selbst verwenden.

4) Ist ein Sicherheitsdatenblatt auch für importierte Stoffe vorgeschrieben, die unter der "REACH-Grenzmenge" von 1 Tonne/Jahr bleiben?

Ob ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden muss, hängt von den Eigenschaften des Stoffes oder des Gemisches ab, jedoch nicht von der gelieferten Menge (Art. 31 1907/2006/EG).

5) Kann eine deutsche Version von Sicherheitsdatenblättern gefordert werden?

Ja. Art. 31 Abs. 5 1907/2006/EG fordert, dass das Sicherheitsdatenblatt in einer Amtssprache des Mitgliedstaats/der Mitgliedstaaten vorgelegt wird, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird.

6) Kann ich sicher sein, immer die aktuelle Version der Sicherheitsdatenblätter zu haben?

Unter den folgenden Bedingungen muss ein Lieferant das Sicherheitsdatenblatt aktualisieren (Art. 31 Abs. 9 1907/2006/EG), sobald:

  • neue Informationen verfügbar werden, die Auswirkungen auf die Risikomanagementmaßnahmen haben können, oder neue Informationen über Gefährdungen vorliegen,
  • eine Zulassung erteilt oder versagt wurde,
  • sobald eine Besc...

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