Fachbeiträge & Kommentare zu Risikomanagement

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Durchführung

Rz. 965 [Autor/Zitation] Eine Organisation identifiziert und bewertet Risiken, die die Fähigkeit der Organisation, ihre Strategie und ihre Organisationsziele zu erreichen, beeinflussen. Sie priorisiert Risiken im Hinblick auf ihren Schweregrad und berücksichtigt dabei ihren Risikoappetit. Die Organisation wählt Reaktionen auf beurteilte Risiken aus und überwacht die Umsetzung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Janis, Victims of Groupthink, 1972; Hüffer, Der Aufsichtsrat in der Publikumsgesellschaft, ZGR 1980, 320; Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Bleicher/Paul, Das amerikanische Board-Modell im Vergleich zur deutschen Vorstands-, Aufsichtsratsverfassung, DBW 1986, 263; Goerdeler, Das Audit Committee in den USA, ZGR 1987, 219; Lück, Audit Committee, ZfbF 1990...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 98 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 1 Satz 1 verlangt, dass ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz als einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen hat. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für die Bilanz als Teil des JA geltenden Vorschriften anzuwenden; mit ihr beginnt die laufende Buchführung und si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Begriff der Wirksamkeit

Rz. 278 [Autor/Zitation] Als Überwachungsmaßstab der Befassung des Prüfungsausschusses mit den jeweiligen Führungssystemen nennt § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E deren "Wirksamkeit". Dieser Terminus zielt im Kern auf die Eignung der Systeme zur Erreichung der mit ihnen verfolgten Ziele (für das IKS einschließlich IRS: Rz. 257 und Rz. 267; RMS Rz. 264; CMS Rz. 269) ab und ist ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen und Definitionen

Rz. 940 [Autor/Zitation] Die zur Erzeugung der Aussagen über das Risikofrüherkennungssystem erforderliche Messung hat anhand geeigneter Kriterien zu erfolgen (vgl. auch Rz. 128). Weder in § 91 Abs. 2 AktG noch in Abs. 4 werden solche Kriterien, dh. die Anforderungen an die Ausgestaltung des Risikofrüherkennungssystems, genannt. Rz. 941 [Autor/Zitation] International anerkannte ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Governance und Kultur

Rz. 950 [Autor/Zitation] Governance und Kultur bilden zusammen die Grundlage für alle anderen Komponenten eines Risikomanagementsystems. Governance bestimmt die Grundhaltung der Organisation im Hinblick auf die Bedeutung des Risikomanagements und auf die Einrichtung von Verantwortlichkeiten für dessen Überwachung. Die Kultur spiegelt sich im Entscheidungsprozess wider (COSO (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Berücksichtigung des Zinsrisikos in den Abschlüssen von Kreditinstituten und das Bankbuch als Bewertungsobjekt

Rz. 151 [Autor/Zitation] Entsprechend den allgemeinen Ansatzvorschriften der §§ 246 ff. sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden (vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2) und die Vorschriften zur verlustfreien Bewertung zu beachten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1). Rz. 152 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf bonitä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Begriff der Finanzinstrumente

Rz. 10 [Autor/Zitation] Gemäß § 340c Abs. 1 sind alle Erträge und Aufwendungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands und aus dem Handel mit Edelmetallen sowie die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibungen saldiert auszuweisen. Hierunter fallen auch die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Risikoanalyse bei der Einfü... / 2 Anforderungen an die Risikoanalyse

Zu der Frage, was ein steuerliches Risiko darstellt, findet sich in der Literatur recht wenig. Einzig in einem Aufsatz aus dem Jahr 2022, der auf einer qualitativen Studie mithilfe der Befragung von Steuerpraktikern beruht, finden sich dazu Ausführungen. Hier wird darauf verwiesen, dass in der Literatur das steuerliche Risiko vor allem als ein finanzielles und Compliancerisi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Von der Fachkraft für Arbei... / 3.4 Gesundheitsmanager

Wie oben erwähnt, ist eine Kompetenzerweiterung der Sifa bezüglich der Themen Gesundheit, Umweltschutz und Betriebssicherheit ein Muss für ihre Arbeit in der Zukunft. Warum v. a. das Thema Gesundheit für die Sifa immer wichtiger wird, zeigt schon ein Blick auf die Statistik. Vom Betriebsärztemangel sind bereits heute zahlreiche Unternehmen in Deutschland betroffen. 2014 erre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.3.5 Zuordnung von Vermögenswerten einschließlich Chancen und Risiken (§§ 5-11 BsGaV)

In den §§ 5 bis 11 BsGaV werden Zuordnungsregelungen für materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Beteiligungen, sonstige Vermögenswerte und Chancen und Risiken getroffen. Für die Frage, ob ein Vermögenswert vorliegt oder nicht, kommt es weder auf die Bilanzierbarkeit dem Grunde nach noch auf die tatsächliche bilanzielle Behandlung an (weite Auslegung), vgl. § 2 Abs. 5 ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Von der Fachkraft für Arbei... / 2 Der EHS-Manager: Definition und Profil

Im Stellenmarkt der überregionalen Tageszeitungen und Internetportale findet man sie schon regelmäßig: Große, gewöhnlich international operierende Unternehmen suchen nach sog. "Environmental, Health and Safety Managern". Was aber ist der EHS-Manager genau? Zunächst einmal: Im Gegensatz zur Sifa hat die Position des EHS-Managers keine rechtliche Grundlage. Dementsprechend gib...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Von der Fachkraft für Arbei... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Einführung von EHS-Systemen kamen integrierte Managementsysteme im Rahmen eines übergreifenden Risikomanagements zum Einsatz, bei denen zunächst Qualitätsmanagement und Umweltschutz, später auch Gesundheitsschutz sowie Arbeitssicherheit und zu guter Letzt die Betriebssicherheit mit all ihren Facetten gleichermaßen berücksichtigt und aufeinander abgestimmt w...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Von der Fachkraft für Arbei... / 1 Warum braucht es EHS-Manager?

Die Deregulierung der betrieblichen Arbeitssicherheit durch das Arbeitsschutzgesetz von 1996 und durch die Betriebssicherheitsverordnung von 2002 brachte den Arbeitgebern größere Freiheiten, eigene Lösungswege für eine nachhaltige Sicherheits- und Präventionskultur in ihren Unternehmen zu finden. Der Arbeitgeber kann seitdem allgemein vorgegebene Schutzziele eigenverantwortl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 4 CSRD implementieren

Viele Unternehmen stehen aktuell vor der Herausforderung, die CSRD bei sich im Unternehmen umzusetzen. Häufig steht die Sicherstellung der Compliance hier im Vordergrund. Unternehmen, die sich bereits auf dem Weg gemacht haben, die neuen Anforderungen zu implementieren, stellen häufig fest, dass sich die Umsetzung über mehrere Jahre hinzieht und mit einem erheblichen Ressour...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 12.3 Data Management und Tools

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, relevante Nachhaltigkeitsdaten zu identifizieren und zu managen. Noch häufig erfassen Unternehmen Nachhaltigkeitsdaten mithilfe von Excel/manuellen Systemen. ESG-Daten sind oft in verschiedenen Systemen enthalten, müssen manuell ergänzt werden oder werden noch nicht erhoben. In den seltensten Fällen sind die Daten in entsprechender...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 12.5 Governance, Risiko und Compliance

Unternehmen müssen inmitten von Ungewissheit und Veränderungen die Aufrechterhaltung des eigenen Betriebes sicherstellen. Um dies zu gewährleisten, muss zum einen der Governance-Rahmen verbessert werden, also die wichtigsten Akteure, Rollen und Zuständigkeiten, delegierte Befugnisse, Entscheidungsstrukturen und -abläufe festgelegt werden. Zum anderen ist es essenziell, ESG-b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeitsteam aufbaue... / 2.3 Aufbau der Nachhaltigkeitsteams: Wer dabei sein sollte und warum

Diese Tabelle zeigt: welche Rollen Mitglied des Nachhaltigkeitsteams sein sollten, warum diese Rollen Mitglied des Nachhaltigkeitsteams sein sollten, welche Stakeholder für diese Rolle relevant sind, wie diese Rolle vom Mitwirken im Nachhaltigkeitsteam überzeugt werden kann.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anzeigepflichten, internati... / 1 Systematische Einordnung

Den Anzeigepflichten werden 3 Funktionen zugeschrieben: veranlagungsunterstützende Funktion; rechtspolitische Funktion und Abschreckungsfunktion. Sie sollen mithin das Risikomanagement der Finanzbehörden bei den Steuerveranlagungen unterstützen, frühzeitige Hinweise für über den jeweiligen Einzelfall hinausgehende steuerpolitische Abwehrmaßnahmen geben und schließlich abschrecke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Integration des Nachhaltigk... / 6 Praxisbeispiel: Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS in der KRONE Gruppe

Für eine gesetzeskonforme und ressourceneffiziente Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist im ersten Schritt die Erstellung einer unternehmensspezifischen Nachhaltigkeitsroadmap von zentraler Bedeutung.[1] Erst diese Roadmap schafft die Grundlage für eine strukturierte Berichterstattung, wobei die Sustainability Due Diligence als Fundament dient, um eine nac...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Stresstests/AT 4.3.3 MaRisk

Um ihre wesentlichen Risiken und Verwundbarkeiten vollständig erfassen zu können, benötigen Institute ein Stresstestprogramm, dessen Pflichtteil von ihrem Risikoprofil und ihrer Geschäftsausrichtung abhängt. Dabei obliegt es der Geschäftsleitung, auch als Teil ihrer Gesamtverantwortung nach AT 3 MaRisk, zu entscheiden, welche Stresstests als Instrument des bankinternen Risik...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / J. Übersicht: Vergleich NFRD – CSRD – ISSB Standards

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Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Vereinbarkeiten im Beauftragtenwesen, insbesondere nach AT 4 und AT 9 MaRisk

Die MaRisk sehen für das Beauftragtenwesen zahlreiche Vereinbarkeiten vor, solange die Trennung der internen Kontrollfunktionen von operativen Tätigkeiten beachtet wird. So kann der oder die Compliance-Beauftragte gemäß AT 4.4.2 Tz. 5 MaRisk auch weitere Compliance-nahe Aufgaben oder Beauftragtenfunktionen übernehmen, soweit die zeitliche Beanspruchung aus diesen Aufgaben ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeitsstrategie (E... / 4 Literaturverzeichnis

Ball, The Double Diamond: A universally accepted depiction of the design process, 2019, https://www.designcouncil.org.uk/our-work/news-opinion/double-diamond-universally-accepted-depiction-design-process, Abrufdatum 15.12.2022. Braungart/McDonough, Cradle to Cradle – einfach intelligent produzieren, 2014. Gartner Research, Preparing for 2029, When Consumer Product Supply Chain...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6. Erleichterungen im nicht-risikorelevanten Kreditgeschäft / BTO 1.2.1 Tz. 1 MaRisk

Die deutsche Bankenaufsicht hat sich bei der Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) dafür entschieden, an der von den Kreditinstituten praktizierten Unterscheidung zwischen risikorelevantem und nicht-risikorelevantem Kreditgeschäft festzuhalten. Dabei legt die BaFin die Proportionalitätskla...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeitsstrategie (E... / 6 Literaturhinweise

Greiner/Brosch, Leitbildstudie, "Eine Analyse von Purpose, Mission, Vision, Leitsätze und Werden der deutschen Wirtschaft", 2020. Heller-Herold/Buchmüller/Weiss, Nachhaltigkeitsrisiken in der Finanzwirtschaft – ESG-Regulierung und Umsetzung, 2023. Heller-Herold/Link, Ganzheitliches ESG-Management: kundenorientiert und strukturiert vom Purpose zum nachhaltigen Geschäftsmodell i...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk 1. Aktualisierung

Die 1. Aktualisierung (Juni 2025) umfasst folgende Inhalte: Anlage 64 : Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht/Deutsche Bundesbank – Sitzung des MaRisk-Fachgremiums am 17. Juni 2024 – Protokoll – Nachtrag Anlage 65 : Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht/Deutsche Bundesbank – Sitzung des Fachgremiums IRRBB am 1. Oktober 2024 – Protokoll Anlage 66 : Bundesanstalt...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1. Risikoinventur und Behandlung unwesentlicher Risiken /AT 2.2 und AT 4.1 MaRisk

Institute haben sich gemäß AT 2.2 Tz. 1 MaRisk regelmäßig und anlassbezogen einen Überblick über die von ihnen eingegangenen Risiken zu verschaffen. Bei einer solchen Risikoinventur ist nach AT 2.2 Tz. 2 MaRisk zu prüfen, welche Risiken die Vermögenslage und Kapitalausstattung, die Ertrags- oder Liquiditätslage beeinträchtigen können. Diese Risiken muss ein Institut daraufhi...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Entlastung bei Auslagerungsmanagement und Dienstleistersteuerung/ AT 9 MaRisk

Gegen die verstärkte Nutzung eines gruppen- und verbundinternen Auslagerungsmanagements bis hin zu einem Verzicht auf die Einrichtung eines institutseigenen zentralen Auslagerungsmanagements gemäß AT 9 Tz. 12 MaRisk bestehen keine Bedenken: Ein gruppen- oder verbundinternes zentrales Auslagerungsmanagement kann die Vorauswertung der Qualität und der Risiken der beauftragten ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7. Verzicht auf das jährliche Marktschwankungskonzept zur Überwachung der Immobilienpreisentwicklung /BTO 1.2.2 MaRisk

Aus aufsichtlicher Sicht ist die Marktbeobachtung durch die Institute überaus wichtig – insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2024 bestehenden Marktrisiken auf Gewerbeimmobilienmärkten. Die MaRisk legen in BTO 1.2.2 Tz. 3 diesbezüglich fest, dass die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung in Abhängigkeit von de...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 TOP 2 Ausblick zu EBA-Leitlinien im MaRisk-Kontext

ESG-Risikomanagement Diese EBA-Leitlinien wurden im vierten Quartal 2024 in aufsichtlichen Gremien diskutiert. Der finale Entwurf könnte noch im ersten Quartal 2025 veröffentlicht werden. Daran schließt sich die Übersetzung in alle Amtssprachen der EU und das 3-monatige Comply-or-explain-Verfahren an. Die deutsche Bankenaufsicht hat noch zahlreiche Anknüpfungspunkte für eine ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 TOP 4 Anwendbarkeit MaRisk-Regelungen (DORA, BAIT)

Mit Anwendung von DORA per 17.01.2025 sind die Institute, die ab diesem Stichtag ein IKT-Risikomanagement nach Art. 5-15 oder Art. 16 DORA betreiben müssen, aus dem Anwenderkreis der BAIT ausgenommen. Diese Institute müssen die Anforderungen der BAIT folglich nicht mehr beachten. Entsprechendes gilt überdies für folgende MaRisk-Regelungen: AT 4.3.1 Tz. 2 (IT-Berechtigungen),...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Einfachere Methoden bei der Berechnung der Risikotragfähigkeit/AT 4.1 MaRisk

Der RTF-Leitfaden lässt barwertnahe und für sehr kleine Institute auch "Säule 1+"-Verfahren zu. Entscheidend ist hierbei, dass die Risiken so beurteilt bzw. gemessen werden, dass dies mit dem Verfahren für die Definition des Risikodeckungspotenzials im Einklang steht. Sofern bei der Ableitung des Risikodeckungspotenzials (RDP) bei einer barwertnahen Risikoermittlung auf Verei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick und Einordnung

Rz. 61 [Autor/Zitation] Die Inhalte über die Erklärung zur Unternehmensführung werden in Abs. 2 konkretisiert. Bei den Inhalten ist eine Dreiteilung erkennbar: Corporate-Governance-Informationen in Nr. 1, 2 und 3; Informationen zur Organvergütung in Nr. 1a; Informationen zur Diversität in Nr. 4, 5, 5a und 6. Rz. 62 [Autor/Zitation] Mit den Berichtsinhalten der Erklärung zur Untern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 369 [Autor/Zitation] Soweit Bewertungseinheiten nach § 254 gebildet werden, ist im Anhang zu erläutern, zur Absicherung welcher Risiken welche Bewertungseinheiten gebildet worden sind. Rz. 370 [Autor/Zitation] Nach Nr. 23 Buchst. a ist sind Angaben zum Grundgeschäft und zu den Sicherungsinstrumenten erforderlich. Anzugeben ist der betragsmäßige Umfang – die Größenordnung –,...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8. Berichtswesen: Inhalt und Turnus der Berichte/BT 3.2 MaRisk

Die Risikoberichterstattung soll die Geschäftsleitung in die Lage versetzen, die Gesamtrisikosituation zu beurteilen, sich mit den wesentlichen Risiken auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten. Auch kleine Institute müssen zumindest vierteljährlich einen Gesamtrisikobericht erstellen, da der Vorstand für seine Steuerung auf eine aktuelle Berichtersta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeitsstrategie (E... / 2.1 Abgrenzungen Nachhaltigkeit und ESG als Grundlage für die ESG-Strategie

In einem ersten Schritt ist es sinnvoll, Klarheit zum Begriff "Nachhaltigkeit" im Unternehmen zu schaffen. In der Literatur wird Nachhaltigkeit unterschiedlich beschrieben. Nachhaltigkeit im klassischen und weiten Sinne wird über die Bereiche E = Environmental / Umwelt S = Social / Sozial und G = Governance / faire Unternehmensführung definiert. Die Bereiche Umwelt, Social und Gov...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Unternehmensführungspraktiken (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 82 [Autor/Zitation] Die Erklärung zur Unternehmensführung nach Abs. 2 Nr. 2 zu den Unternehmensführungspraktiken verweist nicht – wie beim Corporate Governance Kodex (Nr. 1) oder bei der Organvergütung (Nr. 1a) – auf bestehende Erklärungs- und Offenlegungspflichten im Aktienrecht. Der Kreis der verpflichteten Unternehmen wird nach den Vorschriften des Abs. 1 bestimmt und ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufschlüsselung des Honorars

Rz. 303 [Autor/Zitation] Gegenstand der Angabepflicht ist das Gesamthonorar des Abschlussprüfers in Euro, ggf. in T Euro oder Mio. Euro (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 70). Das Gesamthonorar ist nach seinen Vergütungsbestandteilen für die einzelnen in Nr. 17 Buchst. a bis d genannten Tätigkeitsbereiche aufzugliedern. Die Aufschlüsselung des Gesamthonorars hat in Anseh...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 TOP 3 und 4: Besprechung von Auslegungsfragen zur 7. MaRisk-Novelle

Vortaxe/Wertindikation Eine Vertreterin der Aufsicht führt anhand der Präsentation in das Thema ein und erklärt, dass der Tagesordnungspunkt auf die Ergebnisse des Targeted Reviews on Residential Real Estate (TR RRE) der EZB zurückgehe. Der TR RRE widmete sich der Analyse des SSM zur Umsetzung aufsichtlicher Anforderungen zur Vergabe von Wohnimmobilienkrediten und good/bad pr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Folgen der Anwendung von § 264d

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 264d selbst kann nicht verletzt werden, da es sich bei der Norm allein um die Legaldefinition einer kapitalmarktorientierten KapGes. handelt. (Suchan in MünchKomm. BilR, § 264d HGB Rz. 24). Rz. 19 [Autor/Zitation] Auf die in § 264d hinterlegte Legaldefinition wird von einer Vielzahl von Vorschriften verwiesen und hieran eine verschärfte Anwendung geknü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Internes Kontroll- und internes Risikomanagementsystem

Rz. 187 [Autor/Zitation] § 289 Abs. 4 ist nicht dahingehend zu verstehen, dass hiermit die Einrichtung sowie Ausgestaltung eines internen Kontroll- oder internen Risikomanagementsystems verpflichtend vorgeschrieben wird (vgl. BT-Drucks. 16/10067, 76). Vielmehr konnte auch vor Einführung der Regelung davon auszugehen sein, dass die Einrichtung eines auf den Rechnungslegungspro...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 VG und Schulden sind grds. einzeln zu bewerten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3); Aufwendungen und Erträge dürfen nicht verrechnet werden (vgl. 246 Abs. 2 Satz 1). Die Möglichkeit, Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente zu Bewertungseinheiten zusammenzufassen, ist eine gesetzlich geregelte Ausnahme von den vorstehend genannten Grundsätzen (vgl. WP-H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Angemessenes Risikomanagementsystem

Rn. 276 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Absicherung von mehreren Grundgeschäften mit einem oder mehreren Sicherungsinstrumenten (Macro-Hedges, Portfolio-Hedges) setzt ein angemessenes Risikomanagementsystem voraus. Ob ein solches Risikomanagementsystem erforderlich ist, hängt nicht von der Bezeichnung der Art der Sicherungsbeziehung ab, sondern von ihrer tatsächlichen Ausgesta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 474 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 AFRAC (2023), Stellungnahme Nr. 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB), URL: https://tinyurl.com/3eja488n (Stand: 17.01.2025). BaFin (2024), Rundschreiben 06/2024 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/yxws66zd (Stand: 17.01.2025). Berger/Wildner/Merz (2023), § 55. Rechnungslegung von Deriv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Umfang der Dokumentation

Rn. 145 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Inhalt der Dokumentation: Der Dokumentationsumfang kann je nach Art der Sicherungsbeziehung unterschiedlich ausgestaltet sein. Aus der Dokumentation muss insgesamt u. a. hervorgehen, ob die Sicherungsinstrumente im Zeitpunkt der Begründung der Bewertungseinheit objektiv zur Absicherung des dokumentierten Risikos geeignet sind, d. h., dass di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abzusichernde Risiken

Rn. 41 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das Sicherungsinstrument muss nach § 254 "vergleichbaren Risiken" wie das abzusichernde Grundgeschäft ausgesetzt sein (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 25). Damit wird klargestellt, dass Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente nach dem Willen des Gesetzgebers grds. demselben Risiko (z. B. US-Dollar) (vgl. so jedenfalls BR-Drs. 16/12407, S. 86)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Abbildung der Sicherungsbeziehungen

Rn. 465 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Grundvoraussetzung ist bei allen nachfolgend dargestellten Arten von Sicherungsbeziehungen, dass die o. g. Qualifikationsanforderungen (vgl. IFRS 9.6.4.1) erfüllt sind. Wie schon unter IAS 39 ist die bilanzielle Abbildung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 als optional anzusehen (vgl. Berger et al., WPg 2016, S. 964 (968); IFRS 9.6.1.2). ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Vorgehensweise bei der Ermittlung einer Rückstellung (zulässige Methoden)

Rn. 404f Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Derzeit werden zwei Methoden zur Ermittlung einer evtl. Rückstellung diskutiert: Beide Methoden sind unter Beachtung des sog. Lücke-Theorems als gleichwertig anzusehen. Zur Darstellung dieser Methoden vgl. Jessen/Haaker/Briesemeister...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 464 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wertminderungen können sich bei allen finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten AK (AC-Kategorie) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV/OCI-Kategorie) bewertet werden, ergeben (vgl. IFRS 9.5.2.2f.; sodann ausführlich Haufe IFRS-Komm. (2025), § 28, Rn. 403ff.). Hierbei kann es sich nur um schuldrech...mehr