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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 67 ... / 1 TOP 2 Ausblick zu EBA-Leitlinien im MaRisk-Kontext

Dr. Ralf Hannemann
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ESG-Risikomanagement

Diese EBA-Leitlinien wurden im vierten Quartal 2024 in aufsichtlichen Gremien diskutiert. Der finale Entwurf könnte noch im ersten Quartal 2025 veröffentlicht werden. Daran schließt sich die Übersetzung in alle Amtssprachen der EU und das 3-monatige Comply-or-explain-Verfahren an. Die deutsche Bankenaufsicht hat noch zahlreiche Anknüpfungspunkte für eine proportionale Umsetzung geschaffen. Zudem sei noch in Klärung, welche Punkte in die MaRisk übernommen werden und inwieweit mit Verweisen gearbeitet wird.

Outsourcing/ Drittparteienrisikomanagement

Die EBA-Leitlinien zum Drittparteienrisiko, mit denen die EBA-Leitlinien zu Auslagerungen er-setzt werden sollen, befinden sich in Bearbeitung. Vieles wird aus den EBA-Leitlinien zu Aus-lagerungen übernommen. Darüber hinaus werden Anpassungen vorgenommen, die durch das Inkrafttreten von DORA notwendig werden. Ziel sei dabei auch, anhand von Kriterien eine möglichst eindeutige Einordnung von Leistungsbezügen in eines der Regimes zu ermöglichen. Für den Zeitpunkt der Finalisierung des Entwurfs und der öffentlichen Konsultation ist derzeit Mitte 2025 vorgesehen. Der Änderungsbedarf für AT 9 der MaRisk werde erst nach Finalisierung der EBA-Leitlinien ermittelt.

Governance

Die EBA-Leitlinien zu Internal Governance greifen die wesentlichen Änderungen auf, die durch das Inkrafttreten der CRD VI erforderlich werden. Hierzu gehören die Anforderungen zur Governance von Drittstaatenzweigstellen, zu den "individual statements" sowie zum Erfordernis der Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen. Die Konsultation soll voraussichtlich im 2. oder 3. Quartal 2025 durchgeführt werden. Inwieweit sich daraus Änderungsbedarf für die MaRisk ergibt, wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden.

Stresstests/Scenario Analysis

Die...

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