Aus aufsichtlicher Sicht ist die Marktbeobachtung durch die Institute überaus wichtig – insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2024 bestehenden Marktrisiken auf Gewerbeimmobilienmärkten. Die MaRisk legen in BTO 1.2.2 Tz. 3 diesbezüglich fest, dass die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung in Abhängigkeit von der Sicherheitenart zu überwachen sind. Zudem sind die Sicherheiten ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze in angemessenen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu bewerten.
Was Marktschwankungskonzepte betrifft, können diese lediglich eine Indikation für allgemeine Geschehnisse im jeweiligen Marktsegment liefern, weshalb deren Einsatz für die Überwachung der Werthaltigkeit von Immobiliensicherheiten alleine nicht ausreicht. Ergänzend dazu sollen eigene Marktbeobachtungen und weitere Analysen für das relevante Sicherheitenportfolio durchgeführt werden. Auf Marktschwankungskonzepte müssen die Institute aber nicht zurückgreifen, wenn deren Datengrundlage – etwa für regionale Märkte oder Spezialimmobilien – von vornherein nur wenig geeignet erscheint.
Kleinen Instituten, deren Kreditbuch durch regional konzentrierte Engagements gekennzeichnet ist, kann es an Daten fehlen, um ein geeignetes Marktschwankungskonzept zu erstellen. In solchen Fällen können Institute für die Überwachung der Sicherheiten auf den Einkauf fremder Daten verzichten. Voraussetzung ist, dass sie bereits aufgrund der eigenen Transaktionen einen hinreichenden Einblick in die Entwicklung der Immobilienmärkte gewinnen können und die Zahl dieser Transaktionen ihnen erlaubt, anhand selbstentwickelter Kennzahlen die regionale Preisentwicklung der Immobilienpreise im Geschäftsgebiet zu überwachen.