Die Risikoberichterstattung soll die Geschäftsleitung in die Lage versetzen, die Gesamtrisikosituation zu beurteilen, sich mit den wesentlichen Risiken auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten. Auch kleine Institute müssen zumindest vierteljährlich einen Gesamtrisikobericht erstellen, da der Vorstand für seine Steuerung auf eine aktuelle Berichterstattung zu den risikorelevanten Bereichen angewiesen ist.
So muss der Berichtsteil zur Liquidität den Vorstand über die aktuelle Liquiditätslage und Liquiditätsrisiken informieren. Da Liquiditätsrisiken kurzfristig auftreten können, erscheint ein mindestens dreimonatiger Berichtsturnus für kleine Institute angemessen, während kapitalmarktorientierte Kreditinstitute monatlich berichten müssen.
Der Berichtsteil zu den Adressenausfallrisiken muss ebenfalls vierteljährlich aktualisiert werden: Auch im Kreditgeschäft können sich insbesondere in konjunkturellen Abschwungphasen Ereignisse bei bestimmten Kreditnehmern innerhalb eines Quartals häufen und kurzfristig auf die Einhaltung der im Kreditgeschäft gesetzten Global- und Strukturlimite auswirken. Die hierfür erstellten internen Berichte der Risikocontrollingfunktion sind aber ausreichend.
Vorstand muss über aktuelle Entwicklungen informiert werden
Die Aufsicht geht davon aus, dass das Format der unterjährigen Berichterstattung so gewählt und gestaltet werden kann, dass der Vorstand kurzfristig über aktuelle Entwicklungen informiert wird. Zusätzliche längere Berichte für die Aufsicht mit teilweise nicht steuerungsrelevanten Informationen sind nicht erforderlich.
Soweit sich im abgelaufenen Quartal zu diesen Berichtsteilen keine relevanten Änderungen ergeben haben, können die Institute in der aktuellen Berichterstattung auf die Informationen aus der vergangenen...