Fachbeiträge & Kommentare zu Risikomanagement

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gemische und REACH: Aufgabe... / 7 Sehr viele Stoffe im Gemisch? Schwerpunktsetzung ist möglich

Gemische bestehen oft aus vielen Stoffen. Die Aufgabe, relevante Informationen aus den Expositionsszenarien der Einzelstoffe in das erweiterte Sicherheitsdatenblatt des Gemisches einzubeziehen, kann vereinfacht werden, wenn es möglich ist, sich auf bestimmte Stoffe zu konzentrieren, die die gefährlichen Eigenschaften und die für das Gemisch erforderlichen Risikomanagement-Ma...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gemische und REACH: Aufgabe... / 1 Was sind eigentlich Gemische?

REACH definiert Gemische als Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus 2 oder mehr Stoffen bestehen (Art. 3 REACH). Die meisten chemischen Produkte sind Gemische, aus Stoffen oder anderen Gemischen oder beidem. Oft sind sie das Ergebnis eines Produktionsprozesses, etwa wenn ein Gemisch in einer Lösung hergestellt wird. Die sichere Verwendung von Chemikalien ist eines der Haup...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gemische und REACH: Aufgabe... / 8 Was sollten Formulierer ihren Stoff-Registranten mitteilen?

Die Stoffsicherheitsbeurteilung eines Stoffes sollte dessen gesamten Lebenszyklus umfassen. In ihr sind die verschiedenen Expositionswege, die Anwendungsbedingungen und die Risikomanagement-Maßnahmen zu berücksichtigen, die in den identifizierten Verwendungen zum Tragen kommen. In vielen Fällen wird ein registrierter Stoff von Formulierern eingesetzt werden, um Gemische zu pr...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gemische und REACH: Aufgabe... / 3.2 Verwendung der Rohstoffe im Gemisch abgedeckt?

Jeder nachgeschaltete Anwender in der gesamten Lieferkette eines Stoffes oder eines Gemisches hat die Verpflichtung zu überprüfen, ob seine Verwendung (und ggf. die Verwendungen seiner Kunden) durch die Expositionsszenarien, die er mit dem Sicherheitsdatenblatt erhalten hat, abgedeckt werden. Dies schließt den "ersten" Formulierer, der das "erste" Gemisch herstellt, genauso ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gemische und REACH: Aufgabe... / 5.1 Expositionsszenarien weiterleiten

Expositionsszenarien der einzelnen Stoffe des Gemisches können an den Kunden weitergeleitet werden, ohne diese zu überarbeiten oder abzugleichen. Aber dies ist nur möglich, wenn die Informationen in den Expositionsszenarien untereinander stimmig sind und wenn sie nicht im Widerspruch stehen zu den Informationen des "Gesamt"-Sicherheitsdatenblattes. Achtung Nachgeschaltete Anw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Scaling / 3 Grenzen des Scalings

Scaling ist nur möglich, wenn der Lieferant entsprechende Scaling-Regeln in seinem Expositionsszenario beschrieben hat. Hierdurch wird gezeigt, dass von ihm die Anwendbarkeit und die Begrenzungen des Scaling bewertet und im Stoffsicherheitsbericht der Stoffe dokumentiert wurden. Wichtig Lieferant sollte mögliche "Stellschrauben" nennen Wenn der Lieferant für das Scaling Bewert...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gemische und REACH: Aufgabe... / 6 Erstellung von erweiterten Sicherheitsdatenblättern für Gemische

Der gesamte Prozess der Erstellung eines erweiterten Sicherheitsdatenblattes lässt sich in 3 Blöcke aufteilen: Identifikation der Inhaltsstoffe des Gemisches, Beurteilung der gefährlichen Eigenschaften des Gemisches, Erstellung des erweiterten Sicherheitsdatenblattes des Gemisches, ggf. mit einem eigenen Anhang mit Informationen zur sicheren Verwendung des Gemisches ("Gemisch-E...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gemische und REACH: Aufgabe... / 3 Welche Aufgaben gibt es unter REACH bei Gemischen?

Für Gemische – von ihrer Herstellung bis zu ihrer Verwendung – sind 2 Verpflichtungen unter REACH von besonderer Bedeutung: Informationen zu den Rohstoffen müssen in das Sicherheitsdatenblatt des Gemisches durch den Formulierer einbezogen werden. Der Formulierer bekommt diese Informationen mit den Sicherheitsdatenblättern, die ihm der Lieferant seiner Rohstoffe zur Verfügung ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gemische und REACH: Aufgabe... / 4.1 Prüfen, ob Verwendungen von den Expositionsszenarien abgedeckt werden

Die erweiterten Sicherheitsdatenblätter, die Formulierer erhalten, können Expositionsszenarien enthalten. Formulierer müssen überprüfen, ob ihre Verwendungen – und die ihrer Kunden – von den Expositionsszenarien abgedeckt werden, die sie von ihren Lieferanten erhalten haben. Falls das Sicherheitsdatenblatt keine Expositionsszenarien enthält, sind die Formulierer verpflichtet...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gemische und REACH: Aufgabe... / Zusammenfassung

Überblick Die sichere Verwendung von Chemikalien ist eines der Hauptziele von REACH. In sehr vielen Fällen werden Stoffe nicht als solche, sondern in Gemischen eingesetzt. In den von REACH geforderten Stoffsicherheitsbeurteilungen von Stoffen wird der gesamte Lebenszyklus eines Stoffes bewertet. Dazu zählt auch ihr Einsatz in Gemischen. Wie diese Gemische aussehen, weiß i. d...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gemische und REACH: Aufgabe... / 5.3 Sicherheitsdatenblatt eines Gemisches ohne Expositionsszenario

In diesem Fall wird dem Sicherheitsdatenblatt für das Gemisch kein Expositionsszenario angefügt. Dann werden Auszüge der relevanten Informationen zu Risikomanagement-Maßnahmen und Verwendungsbedingungen aus den erhaltenen Expositionsszenarien zusammengefasst und bei der Ausarbeitung der entsprechenden Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes des Gemisches (Kap. 1–16) berücksic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AIM-DO-Modell zur BSC & OKR... / 1 Weiterentwicklungspotenziale im Performance Management

Das Performance Management ist ein etablierter Teil des Controllingsystems und steht für den ganzheitlichen Ansatz zur Steuerung von Effektivität und Effizienz der Unternehmensleistung auf der Basis des Performance Measurements. Dieses besteht generell aus 4 Subsystemen: Strategische Planung und Steuerung, Operative Planung und Steuerung, Leistungsanreize/ -vorgaben/ -messung s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Unterstützung von Planun... / 1 Einleitung: Keine modernen Steuerungsprozesse ohne IT-Unterstützung

Für die Umsetzung moderner Planungs- und Forecast-Prozesse bedarf es ab einer bestimmten Unternehmensgröße professioneller IT-Unterstützung in Form spezialisierter Planungstools und integrierter Datenlandschaften. Dadurch ergeben sich eine Reihe von Vorteilen: Professionelle Planungstools beschleunigen die Prozesse und ermöglichen so schnelle Reaktionen bei neuen Erkenntnisse...mehr

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Forecasting in der Unterneh... / 4.2 Fallbeispiel Getreidehandel

In dem zweiten Praxisbeispiel wird eine AI/ML-Absatzprognose verwendet, um die Erweiterung eines Getreidehandelsunternehmens mit Getreideveredelung besser zu planen. Solche Prognosen sind entscheidend für die Rentabilität der Trocknungsanlage, da sie den Lagerumschlag, die Amortisation und die logistische Planung innerhalb des Supply Chain Managements beeinflussen. Besonders ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AIM-DO-Modell zur BSC & OKR... / 2.1 BSC und OKR in der Anwendung

Unter den für das Performance Management entwickelten Instrumenten sind die BSC- und mittlerweile die OKR-Methodik am weitesten in der Unternehmensanwendung verbreitet (siehe Abb. 2). Die BSC, so die Ergebnisse der Expertenbefragung, wird dahingehend von 56 % der Unternehmen, OKR von 46 % der Unternehmen genutzt.[1] BSC und OKR sind strategische Performance Measurement-Instru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 1 Vorüberlegungen

Übereinstimmung mit Regelungen in Arbeitsverträgen und ergänzenden Richtlinien sicherstellen Um zu vermeiden, dass widersprüchliche Regelungen im Betrieb existieren, sollte vor Einführung eines Verhaltenskodex zunächst geprüft werden, ob die bestehenden Arbeitsverträge oder andere im Betrieb zur Anwendung kommende Regelungen einen vom Verhaltenskodex abweichenden Inhalt haben...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Auslagerung von Aufgaben nach dem KAGB

Rz. 49 Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann Aufgaben, die für die Durchführung der Geschäfte wesentlich sind, zum Zwecke einer effizienteren Geschäftsführung auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) auslagern. Das Auslagerungsunternehmen darf die ihm übertragenen ausgelagerten Aufgaben unter den Bedingungen des § 36 Abs. 6 KAGB weiter übertragen (Unterauslage...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Steuerfreie Verwaltungstätigkeiten

Rz. 74 Für die Verwaltung der Investmentvermögen erhält die Verwaltungsgesellschaft von der Verwahrstelle aus den zu einem Investmentvermögen gehörenden Konten eine Vergütung und den Ersatz von Aufwendungen.[1] Derartige Entgelte sind Gegenstand der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG. Die der Verwahrstelle für die Verwahrung von Investmentvermögen zustehende Vergü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Ausgelagerte Verwaltungstätigkeiten als Gegenstand der Steuerbefreiung

Rz. 63 Für Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltung von Investmentfonds (ab 1.1.2018: Investmentvermögen), die nach § 36 Abs. 1 KAGB auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) ausgelagert worden sind, kann ebenfalls die Steuerbefreiung in Betracht kommen. Zur steuerfreien Verwaltung gehören – so die EuGH-Rechtsprechung[1] – auch Dienstleistungen der administrativen un...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.3 Risikomanagement

Rz. 23 Die Gewinnung geeigneter Prüfthemen unterliegt einer Vielzahl von Einflussfaktoren, z. B. aktuelle gesetzliche Änderungen, das öffentliche Interesse oder konkrete Hinweise auf Fehlbearbeitungen in den Agenturen für Arbeit. Rz. 24 Die Innenrevision ist (zumindest auch) Instrument des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit. Sie unterstützt die Leitung durch Übernahme von...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.2 Gesetzlicher Prüfauftrag

Rz. 13 Die Innenrevision hat zu prüfen, ob Leistungen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen entweder nicht hätten erbracht werden dürfen oder zweckmäßiger oder wirtschaftlicher hätten eingesetzt werden können (Abs. 1 Satz 1). Dahinter stehen die gesetzlich vorgegebenen Ziele der Innenrevision, nämlich Potenziale für eine Optimierung rechtmäßigen Verwaltungshandelns s...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.1 Überwachung des Vorstands und der Verwaltung

Rz. 10 Der Verwaltungsrat hat den Vorstand und die Verwaltung zu überwachen (Abs. 1 Satz 1). In großer Übereinstimmung mit den Aufgaben eines Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft in der Privatwirtschaft hat der Verwaltungsrat nach seinem Aufgabenzuschnitt insbesondere Kontrollfunktionen. Die Aufgaben des Vorstands in diesem Zusammenhang enthält § 381. Der Verwaltungsrat w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Automatische Übermittlung im Einzelnen (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 7 Abs. 1 EUAHiG werden bestimmte Informationen automatisch übermittelt, die über Personen vorhanden sind, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind. Die Übermittlung beschränkt sich also auf solche Personen[1], die im Empfängermitgliedstaat der Information ansässig sind. Dies ist bei natürlichen Personen der Wohnsitz, bei den anderen Personen der Sitz oder de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance-Management: Maßn... / 2 Compliance-Herausforderungen

Auch wenn Compliance-Management-Systeme heute zum Standard einer jeden Organisationseinheit gehören, stellt der Aufbau und Betrieb viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Kostenaspekte, personelle und wirtschaftliche Kapazitäten, der befürchtete hohe organisatorische Aufwand und Kosten-Nutzen-Überlegungen spielen dabei eine Rolle. Richtig umgesetzt, lässt sich ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategieentwicklung: Werkz... / 2.1 Beispielhafte Frageliste für unternehmensinterne Analysen

Analysen zum Produkt- (bzw. Dienstleistungs-)Portfolio Welche Produkte(gruppen)/Dienstleistungen (DL) sind im Sortiment, wie können diese voneinander abgegrenzt werden? Wo stehen diese im Lebenszyklus und wie schnell erneuern sich diese? Wie ist die Profitabilität der Produkte / Dienstleistungen (DL)? Welche dieser Produkte/DL sind A-, B-, C-Produkte? Gibt es eine solche Einteil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategieentwicklung: Werkz... / 6 Literaturhinweise

Gleißner, Risikoanalyse und Replikation für Unternehmensbewertung und wertorientierte Unternehmenssteuerung, WiSt 7/2011, S. 345–352. Gleißner, Grundlagen des Risikomanagements, 2017. Kaplan/Norton, Translating Strategy Into Action- The Balanced Scorecard, 1996. Kottbauer, Strategieentwicklung in mittelständischen Unternehmen, Controller Magazin 4/2011, S. 10–17. Kottbauer, Inte...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Risikomanagement im Sinne der MaRisk

Rz. 24 In der Fachliteratur finden sich unterschiedliche Definitionen für das Risikomanagement. Grundsätzlich wird zwischen einer Interpretation des Risikomanagements im engeren Sinne und deutlich umfassenderen Begrifflichkeiten unterschieden. Eine mögliche enge Auslegung beschränkt sich z. B. auf die Steuerung der Risikoposition eines Institutes (Risikosteuerung). Bei der a...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.4 Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 11 Die zweite MaRisk-Novelle vom August 2009 führte zu einer Konsolidierung und Ergänzung der Anforderungen an das Risikomanagement auf Gruppenebene (→ AT 4.5). Damit reagierte die Aufsicht auf den Umstand, dass die Finanzmärkte immer stärker von Konzernen dominiert werden. Zudem wurden die für die Gruppenebene maßgeblichen gesetzlichen Regelungen erstmalig umfassend dur...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Risikomanagement auf Gruppenebene nach § 25a Abs. 3 KWG

Rz. 25 § 25a Abs. 3 KWG wurde im Rahmen der Umsetzung der Finanzkonglomerate-Richtlinie aus dem Jahr 2004 zunächst als § 25a Abs. 1a in das KWG eingefügt. Dadurch wollte der Gesetzgeber der zunehmenden "Konzernierung" in der Finanzindustrie Rechnung tragen. Nach dem Wortlaut der Norm sind die Geschäftsleiter des übergeordneten oder zur Unterkonsolidierung verpflichteten Unte...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Risikomanagement auf Gruppenebene nach § 25a Abs. 3 KWG

Rz. 154 Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement ist auch auf Gruppenebene sicherzustellen. Verantwortlich hierfür sind nach § 25a Abs. 3 KWG die Geschäftsleiter des jeweils übergeordneten Unternehmens der Gruppe.[1] Wie auf der Institutsebene erstreckt sich das gruppenbezogene Risikomanagement insbesondere auf die Aspekte Strategien, Risikotragfähigkeit, internes Kon...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Risikomanagement auf Gruppenebene – neues Modul AT 4.5

Um der Anwendung der gruppenbezogenen Anforderungen an das Risikomanagement nach § 25a Abs. 1a KWG mehr Gewicht zu verleihen, habe ich bestehende Regelungen (bspw. AT 2.1 Tz. 1) ergänzt und diese in das neue Modul AT 4.5 überführt. In einer Welt, in der Konzernstrukturen immer mehr an Bedeutung gewinnen, kommt der Etablierung gruppenweiter Risikomanagementsysteme eine zunehm...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 2 Die zunehmende Arbeitsteilung sowie die Globalisierung haben dazu geführt, dass die Finanzmärkte immer mehr von Konzernen dominiert werden, deren Aktivitäten regelmäßig weit über ihr eigentliches Sitzland hinausgehen. Über Gruppenstrukturen lassen sich erhebliche Effizienzgewinne generieren. Wissen kann vernetzt, Synergien gehoben und die Produktivität gesteigert werde...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Rechtsgrundlage für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement (Tz. 1)

Rz. 3 1 Dieses Rundschreiben gibt auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikoma­nagements der Institute vor. Es präzisiert ferner die Anforderungen des § 25a Abs. 3 KWG (Risikomanagement auf Gruppenebene) sowie des § 25b KWG (Auslagerung). Ein angemessenes und wirksames Risikomanagem...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 4.5 Risikomanagement auf Gruppenebene

1 Angemessenheit des Risikomanagements auf Gruppenebene (Tz. 1) Rz. 1 1 Nach § 25a Abs. 3 KWG sind die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehmens einer Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe sowie die Geschäftsleiter des übergeordneten Finanzkonglomeratsunternehmens eines Finanzkonglomerates für die Einrichtung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements auf Gr...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1.2 Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk)

Rz. 235 Ursprünglich galten die MaRisk in abgestufter Form auch für Investmentgesellschaften. Nachdem diese jedoch im Jahr 2007 durch das Investmentänderungsgesetz ihre Institutseigenschaft verloren haben, ergab sich – zumindest formal gesehen – eine Lücke. Vor diesem Hintergrund entwickelte die deutsche Aufsicht zunächst separate "Mindestanforderungen an das Risikomanagemen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Risikomanagement auf Institutsebene nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 147 Gesetzliche Grundlage der MaRisk und Anknüpfungspunkt für die Umsetzung des "Supervisory Review Process" (SRP) ist § 25a Abs. 1 KWG, der von den Instituten eine "ordnungsgemäße Geschäftsorganisation" fordert. Das KWG zielt diesbezüglich in erster Linie auf ein aus qualitativer Sicht angemessenes Risikoumfeld in den Instituten ab, das zur Stärkung des Risikobewusstsei...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1.3 Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten (ZAG-MaRisk)

Rz. 238 Die Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute werden seit dem 13. Januar 2018 auf Basis des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) [1] reguliert. Die MaRisk finden auf diese Institute grundsätzlich keine Anwendung. Im Mai 2024 hat die BaFin eigene Mindestanforderungen an ein angemessenes Risikomanagement von Zahlungs- und E-Geld-Instituten als Kernbestandteil einer ordnu...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Bedeutung des Gesamtrisikoprofils für das Risikomanagement

Rz. 12 Die Erstellung des institutsindividuellen Gesamtrisikoprofils ist der Ausgangspunkt für ein umfassendes Risikomanagement. Dieses "Self-Assessment" ist die Basis für diverse daran anschließende Prozessschritte, die im Mittelpunkt der MaRisk stehen. So ist auf Grundlage des Risikoprofils ein interner Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit einzurichten (→ AT ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikomanagement im Überblick

Rz. 1 Das Modul AT 4 ist das Herzstück des allgemeinen Teils der MaRisk. Einige wesentliche Elemente des Risikomanagements werden in strenger terminologischer Anlehnung an § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 3 und Abs. 3 KWG präzisiert und im Sinne eines übergeordneten Regelkreislaufes miteinander in Beziehung gesetzt (→ AT 4.1 Tz. 3). Der allgemeine Charakter dieses Moduls spiege...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Einbeziehung der Geschäftsleitung in das Risikomanagement

Rz. 20 Die Einbeziehung der Geschäftsleiter in das Risikomanagement kann in Abhängigkeit von der Größe des Institutes sowie von der Art und dem Umfang der betriebenen Geschäfte unterschiedlich ausgeprägt sein. So ist es bei kleinen Instituten mit überschaubaren Geschäftsaktivitäten möglich, dass sich die einzelnen Geschäftsleiter einen vertieften Einblick in alle übrigen Res...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Risikomanagement auf Gruppenebene

Um den gesetzlichen Regelungen zum gruppenweiten Risikomanagement (§ 25a Abs. 1a KWG) noch mehr Bedeutung zu verleihen, habe ich bestehende MaRisk-Anforderungen ergänzt und diese in das neue Modul AT 4.5 überführt. Die Anforderungen sind an das jeweils übergeordnete Unternehmen gerichtet und in Abstimmung mit den nachgeordneten Unternehmen umzusetzen. Die gruppenbezogenen An...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Risikomanagement auf Gruppenebene gemäß § 25a Abs. 3 KWG

Rz. 50 Die "Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation" ist gemäß § 25a Abs. 3 KWG auch auf Gruppenebene sicherzustellen: Die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehmens oder zur Unterkonsolidierung verpflichteten Unternehmens sind für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation der Institutsgruppe, der Finanzholding-Gruppe, der gemischten Finanzholding-Gruppe oder der Unt...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Angemessene Einbindung in das Risikomanagement

Rz. 73 Stresstests sind mittlerweile ein wichtiges Element und integraler Bestandteil des Risikomanagements der Institute. Dies sollte sich insbesondere in den Zielen der internen Stresstests widerspiegeln. Diese Ziele sollten die Grundlage für die Festlegung der Anforderungen und Erwartungen an das Rahmenwerk für Stresstests bilden und mit der Risikobereitschaft, dem Risiko...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Gesamtverantwortung und Risikomanagement

2.2.1 Einbeziehung der Geschäftsleitung in das Risikomanagement Rz. 20 Die Einbeziehung der Geschäftsleiter in das Risikomanagement kann in Abhängigkeit von der Größe des Institutes sowie von der Art und dem Umfang der betriebenen Geschäfte unterschiedlich ausgeprägt sein. So ist es bei kleinen Instituten mit überschaubaren Geschäftsaktivitäten möglich, dass sich die einzelne...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 4 Allgemeine Anforderungen an das Risikomanagement

1 Einführung und Überblick 1.1 Risikomanagement im Überblick Rz. 1 Das Modul AT 4 ist das Herzstück des allgemeinen Teils der MaRisk. Einige wesentliche Elemente des Risikomanagements werden in strenger terminologischer Anlehnung an § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 3 und Abs. 3 KWG präzisiert und im Sinne eines übergeordneten Regelkreislaufes miteinander in Beziehung gesetzt (→ A...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anforderungen an das Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 22 Unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise hat der Gesetzgeber im Rahmen des Trennbankengesetzes Regelungen in das Kreditwesengesetz aufgenommen, die es ermöglichen, zukünftig Pflichtverletzungen im Risikomanagement auch von Geschäftsleitern auf Gruppenebene strafrechtlich zu sanktionieren (§ 54a KWG). Die Anforderungen an die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehm...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 4 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 18/2005 (BA) über Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Übermittlungsschreiben vom 20. Dezember 2005

[…] nach Durchsicht Ihrer Stellungnahmen zum zweiten Entwurf der "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) vom 22.09.2005 leite ich Ihnen nunmehr die Endfassung des Rundschreibens zu. Das Rundschreiben sowie ergänzende Dokumente sind diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Ich freue mich zunächst über den positiven Tenor Ihrer Stellungnahmen. So betonen die Spitze...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Rahmen zum Risikomanagement

Rz. 18 Ein Institut sollte über einen ganzheitlichen institutsweiten Rahmen für das Risikomanagement ("Risk Management Framework", RMF) verfügen, der sich auf alle Geschäftsbereiche und internen Einheiten, einschließlich der internen Kontrollfunktionen, erstreckt und dem ökonomischen Gehalt aller Risikopositionen voll und ganz Rechnung trägt. Der RMF sollte das Institut in d...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Regelwerke zum Risikomanagement von Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Zahlungs- und E-Geld-Instituten

8.1.1 Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) Rz. 230 Die prominenteste Schwester der MaRisk für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute waren die im Januar 2009 von der BaFin veröffentlichten "Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen" (MaRisk VA).[1] Die MaRisk VA gaben auf der Basis des damalig...mehr