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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Vorwort zur siebten Auflage

Dr. Ralf Hannemann
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Bisherige Entwicklung der MaRisk

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 15. April 2004 angekündigt[1] und in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank erstmalig am 20. Dezember 2005 als vorzeitiges Weihnachtsgeschenk für die Kreditwirtschaft veröffentlicht worden.[2] Mit Fertigstellung der aktuellen Fassung dieses Rundschreibens am 29. Mai 2024[3] wurden die MaRisk bereits achtmal novelliert. Mit den letzten Novellen war in erster Linie die nationale Umsetzung verschiedener Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) verbunden.[4] Daraus lässt sich eindrucksvoll ablesen, wie stark die Regulierungsdichte in Europa seit einigen Jahren zugenommen hat.

Im neuen Kommentar sind die letzten beiden Novellen berücksichtigt worden, weil die "achte MaRisk-Novelle" bereits elf Monate nach Veröffentlichung der endgültigen Fassung zur "siebten MaRisk-Novelle"[5] abgeschlossen wurde. Über die Schwerpunkte der siebten MaRisk-Novelle konnten sich die Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft (DK)[6] und weiterer finanzwirtschaftlicher Organisationen im Fachgremium MaRisk[7] mit der BaFin und der Deutschen Bundesbank mehrfach austauschen. Zwischen dem 2. September 2021, also unmittelbar nach dem Abschluss der "sechsten MaRisk-Novelle"[8], und dem 9. März 2023 haben insgesamt acht Sitzungen des Fachgremiums MaRisk stattgefunden, was auf die zahlreichen Themengebiete zurückzuführen ist, die allein in diesem Rahmen ergänzt wurden. Im Gegensatz dazu hatte die achte MaRisk-Novelle einzig die Überführung der EBA-Leitlinien zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB) und zum Kreditspreadrisiko im Anlagebuch ("Credit Spread Risk in the Banking Book", CSRBB)[...

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