Rz. 1
Das Modul AT 4 ist das Herzstück des allgemeinen Teils der MaRisk. Einige wesentliche Elemente des Risikomanagements werden in strenger terminologischer Anlehnung an § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 3 und Abs. 3 KWG präzisiert und im Sinne eines übergeordneten Regelkreislaufes miteinander in Beziehung gesetzt (→ AT 4.1 Tz. 3). Der allgemeine Charakter dieses Moduls spiegelt sich vor allem darin wider, dass im Wesentlichen weder ein konkreter Bezug zu bestimmten Geschäftsarten besteht noch eine Eingrenzung auf bestimmte Risikoarten erfolgt. Die Anforderungen finden daher unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit auf alle Geschäfts- und Risikoarten Anwendung. Modul AT 4 ist folgendermaßen untergliedert:
- Risikotragfähigkeit (→ AT 4.1),
- Strategien (→ AT 4.2),
- Internes Kontrollsystem (→ AT 4.3),
- Besondere Funktionen (→ AT 4.4) und
- Risikomanagement auf Gruppenebene (→ AT 4.5).
Rz. 2
Modul AT 4 ist darüber hinaus der materielle und terminologische Anknüpfungspunkt für die Module im besonderen Teil der MaRisk. Modul BT 1 präzisiert die Anforderungen an das interne Kontrollsystem für bestimmte Geschäftsarten (→ BTO) sowie bestimmte Risikoarten (→ BTR). Konkretisiert werden im besonderen Teil darüber hinaus die Anforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision (→ BT 2). Abschließend werden die Anforderungen an die Risikoberichterstattung näher erläutert (→ BT 3).
Rz. 3
Zum Risikomanagement gehören nach den Vorstellungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sämtliche Prozesse, die eingerichtet wurden, um sicherzustellen, dass alle wesentlichen Risiken und die damit verbundenen Risikokonzentrationen identifiziert, gemessen, begrenzt, kontrolliert, gemindert sowie zeitnah und umfassend in die Berichterstattung einbezogen werden.