Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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AGS 03/2021, Folgen einer u... / I. Die gesetzliche Ausgangslage

Mit Einfügung des § 12c RVG, § 232 ZPO muss jede anfechtbare Entscheidung des Gerichts – ob durch den Richter oder Rechtspfleger oder den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle – eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist enthalten. Dies betrifft e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Begriff des Mitunternehmers

Schrifttum: Bitz, Begriff und steuerliche Folgen der Mitunternehmerschaft auf gesellschaftsrechtlicher und schuldrechtlicher Basis, DB 1984, 316; Bitz, Der Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen, DB 1987, 1506; Bodden, Einkünftequalifikation bei Mitunternehmern, FR 2002, 559; Bodden, Tatbestandsverwirklichung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, DStZ 2002, 391; Bordewin, ...mehr

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zfs 03/2021, Rechtsprechung in 2D – schon wieder ein Corona-Editorial

Zugegeben, ich gehöre der Generation "Telefonzelle" an und hadere durchaus mit den Errungenschaften der Digitalisierung. Dabei weiß ich die Vorteile einer schnellen und einfachen digitalen Übertragung von Dokumenten, deren Speicherung und die unendliche Informationsmöglichkeiten im Netz zu schätzen. Selbst beA sollte inzwischen für die meisten Kolleginnen und Kollegen kein S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 13. Nur teilweise gewerblich tätige Personengesellschaften (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG; Abfärbe- bzw. Infektionsregelung)

Schrifttum: Bürger, Gewerbesteuerpflicht und Freiberuflichkeit, NJW 2019, 1407; Kratzsch, Zur Abfärberegelung durch Beteiligungseinkünfte bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften, Inf 2005, 378; Levedag, Gewerbliche Einkünfte von Rechtsanwaltssozietäten durch Abfärbung, DStR 2018, 2094; Müller/Funk/Müller, Die neue BFH-Rechtsprechung zur Abfärbung, Halten einer gewerb...mehr

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ZErb 03/2021, Rezension

Krug, Die Rechte des Erben vor dem Erbfall, Praxisliteratur, 1. Auflage 2020, zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-097-4, 49,00 EUR. Das Werk stellt eine Neuerscheinung dar. Der erfahrene Autor hat als ehemaliger Richter sich mit der spannenden Frage möglicher Rechte des Erben vor dem Erbfall beschäftigt. Interessanterweise fasst der Autor direkt im Vorwort folgendes zusammen: "Nahezu t...mehr

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AGS 03/2021, Erforderlichke... / III. Bedeutung für die Praxis

Der BGH hat hier mit wenigen Sätzen die Erforderlichkeit der Teilnahme der der Nebenklägerin als Beistand bestellten Rechtsanwältin zutreffend bejaht. Dass der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt vor Durchführung der Reise die Feststellung des Gerichts beantragen kann, dass die – geplante – Reise erforderlich sei, ist in der Anwaltschaft nicht durchgängig bekannt. Anson...mehr

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AGS 03/2021, Keine Beratung... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des AG Eilenburg befasst sich mit den Themen "Mutwilligkeit", "Rechtswahrnehmung" und "andere Hilfemöglichkeiten", welche für sich gesehen die "Grundpfeiler" des BerHG darstellen, also wesentliche Entscheidungsgrundlage dafür bilden, ob eine solche Hilfe bewilligt werden kann oder abgelehnt werden muss. Leider wird aus der Entscheidung nicht abschließend deut...mehr

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BGM in der öffentlichen Ver... / 2 Die öffentliche Verwaltung

Der öffentliche Dienst umfasst das gesamte Tätigkeitsfeld der Beamten und weiteren aufgrund öffentlichen Rechts beschäftigten Personen (wie z. B. Richter, Soldaten, Rechtsreferendare) sowie Tarifbeschäftigte (Angestellte öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen). Neben der Tätigkeit der Verwaltung gehören im öffentlichen Dienst auch die Arbeit in Schulen, ...mehr

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AGS 03/2021, Prütting/Gehrlein, ZPO-Kommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting und Prof. Dr. Markus Gehrlein. 12. Aufl., 2020. Luchterhand Verlag. 3.725 S., 139,00 EUR Seit Erscheinen der 1. Auflage im Jahr 2009 hat sich der "Prütting" zu einem verlässlichen und praxisgerechten ZPO-Kommentar entwickelt. Die 12. Auflage hat einen Gesetzes- und Bearbeitungsstand vom 1.4.2020. Neu aufgenommen ist die Komm...mehr

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zfs 03/2021, OWi-Verteidigu... / 3. Absehen vom Fahrverbot wegen unverhältnismäßiger Härten

Sofern aus beruflichen Gründen vom Regelfahrverbot des § 25 Abs. 1 S. 2 StVG abgesehen werden soll, ist hierfür erforderlich, dass das Fahrverbot für den Betroffenen zu ganz außergewöhnlichen Härten führen würde.[64] Allgemeine berufliche Härten reichen nicht aus.[65] Vor allem ist darauf zu achten, ob sich der Betroffene ggf. schon frühzeitig im Verfahren auf die Fahrverbot...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Anschaffungskostenmodell

Tz. 67a Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Im Rahmen der Anwendung des Anschaffungskostenmodells (cost model) sind die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts planmäßig und im Fall einer Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben (IFRS 16.30 (a); vgl. ausführlich zum Anschaffungskostenmodell IFRS-Komm., Teil B, IAS 16, Tz. 29a iVm. 40ff.). Zur planmäßigen Abschreibung – bei der explizi...mehr

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zfs 03/2021, Aussetzung des... / 2 Aus den Gründen:

"… Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde – als solche ist die “Erinnerung' auszulegen – hat in der Sache Erfolg; die Unterscheidung zwischen der Festsetzung von Gerichtskosten einerseits und der von Rechtsanwaltskosten andererseits wurde nicht hinreichend beachtet." 1. Richtig ist, dass im Kostenfestsetzungsverfahren grds. eine Bindung des Recht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Treugeber als Mitunternehmer

Schrifttum: Carlé, Die Treuhand im Erbschaftsteuerrecht – wechselhafte Auffassungen der Finanzverwaltung, ErbStB 2011, 260; Eden, Rechnungslegung der Treuhand an Unternehmensbeteiligungen im handels- und steuerrechtlichen Jahres- sowie Konzernabschluss, Der Konzern 2018, 425 und 475; Eisele, Nießbrauchsrecht an Personengesellschaftsanteil – Durchbruch der wirtschaftlichen Bet...mehr

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FF 03/2021, Verfahrensbeistandschaft - Ein Handbuch für die Praxis

Ludwig Salgo/Katrin Lack (Hrsg.)4. überarbeitete und erweiterte Auflage, Reguvis Verlag 2020, geb. 908 SeitenISBN 978-3-8462-0925-7 (Print) / 978-3-8462-0926-4 (Ebook)52 EUR Dieses Buch ist ein hervorragendes Werkzeug und dies nicht nur für Anwältinnen und Anwälte, die als Verfahrensbeistände und Vormünder für Kinder tätig sind. Auch Familienrechtsanwälte und Richter werden e...mehr

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ZErb 03/2021, Negativtestam... / 3 Anmerkung

"Keine Verwandten sind erbberechtigt" Das gesetzliche Erbrecht des Fiskus ist in § 1936 BGB geregelt. Danach erbt der Fiskus subsidiär, wenn keine anderen testamentarischen oder gesetzlichen Erben zur Erbfolge berufen sind. Um einen herrenlosen Nachlass zu verhindern, soll auf diese Weise das Land erben, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder,...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, "Presentation of Financial Statements" – Das Reformprojekt des IASC und seine Auswirkungen, WPg 1997, S. 117ff.; ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar (ADS Int 2002), Stuttgart 2002; Amshoff/Jungius, Neuregelung der Darstellung der Gesamtergebnisrechnung, PiR 2011, S. 245ff.; Bach/Berger, Angabeninitiative des IASB: Stück für Stüc...mehr

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zfs 03/2021, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

"… B. Die Verfassungsbeschwerde, über die der VGH gem. § 49 Abs. 1 VerfGHG ohne mündliche Verhandlung entscheidet, hat Erfolg. Sie ist zulässig und begründet." I. Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig. 1. Die fristgemäß erhobene Verfassungsbeschwerde ist statthaft. Insbesondere steht ihr die Bundesrechtsklausel des § 44 Abs. 2 S. 1 VerfGHG nicht entgegen, da die vom Beschwer...mehr

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zfs 03/2021, Verneinte Haft... / 2 Aus den Gründen:

"…" [14] B. Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. [15] I. Das LG hat zu Recht einen Anspruch der Kl. verneint, weil der VN der Bekl. die Kollision herbeigeführt hat, um sich zu töten. [16] 1. Nach § 103 VVG haftet der VR nicht, wenn der VN vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: Reihenfolge der Anwendung von § 52 Abs. 3 und Abs. 4 GKG

Bei objektiver Klagehäufung (z. B. mehrere Streitjahre bei der Einkommensteuer), sehr geringen Streitwerten für jedes einzelne Klagebegehren (Jahr) und gleichzeitig noch gegebener Auswirkung auf nicht verfahrensgegenständliche Folgejahre ist der Rechenweg zur Ermittlung des Streitwerts (die Reihenfolge der Berechnungsschritte) nicht unmittelbar dem Gesetz zu entnehmen. Je na...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 12 Hilfsmittel für den Steuerberater zur Erstellung von Gutachten

Unerlässliche Hilfsmittel für die Erstellung von Sachverständigengutachten dürften sein: Bayerlein Praxishandbuch Sachverständigenrecht 5., vollständig überarbeitete Aufl. 2015 Allgemeine Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für die Ausübung vereinbarer Tätigkeiten, Stand 10.3.2020 JVEG Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzer...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 7.1 Gutachten für Gerichte

Die Vergütung für Gutachten im Auftrag von Gerichten, die den Steuerberater zum Sachverständigen zur Beantwortung einer bestimmten Beweisfrage bestellt haben, richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Ze...mehr

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zfs 02/2021, Befangenheitsablehnung eines vom Abgasskandal betroffenen Richters

ZPO § 42 Abs. 2 Leitsatz 1. Eine Ablehnung wegen Befangenheit gem. § 42 Abs. 2 ZPO kann begründet sein, wenn ein Richter in einem Verfahren zwar nicht selbst Partei ist, aber über den gleichen Sachverhalt zu entscheiden hat, aus dem er selbst Ansprüche gegen eine Partei geltend macht (BGH NJW 2020, 1680 = MDR 2020, 303 Rn 10). 2. Entsprechendes gilt, wenn der Richter Ansprüche ...mehr

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zfs 02/2021, Befangenheitsa... / 2 Aus den Gründen:

"…" [3] II. Die statthafte (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO) und auch im Übrigen zulässige (§ 575 ZPO) Rechtsbeschwerde ist begründet. [4] 1. Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: [5] Ein Ablehnungsgrund liege nicht vor. Es bestehe kein – auch nur mittelbares – Eigeninteresse des Richters am Ausgang des hiesigen Rechtsstreits. Der Gedank...mehr

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zfs 02/2021, Befangenheitsa... / 3 Anmerkung:

Da der zur Rechtsmittelentscheidung berufene Richter als Eigentümer eines vom Dieselabgasskandals betroffenen Fahrzeuges sich die Geltendmachung von Ansprüchen vorbehielt, war er aus der Sicht des diesen Sachverhalt erkennenden Herstellers wegen des bösen Scheins der Voreingenommenheit als befangen anzusehen. Der Richter war verpflichtet, diesen Umstand anzuzeigen, womit all...mehr

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zfs 02/2021, Befangenheitsa... / Leitsatz

1. Eine Ablehnung wegen Befangenheit gem. § 42 Abs. 2 ZPO kann begründet sein, wenn ein Richter in einem Verfahren zwar nicht selbst Partei ist, aber über den gleichen Sachverhalt zu entscheiden hat, aus dem er selbst Ansprüche gegen eine Partei geltend macht (BGH NJW 2020, 1680 = MDR 2020, 303 Rn 10). 2. Entsprechendes gilt, wenn der Richter Ansprüche gegen die Partei bislan...mehr

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AGS 02/2021, Anfall und Ers... / 3. Praktische Hinweise

Häufig erfährt der Prozessbevollmächtigte des Klägers erst kurz vor dem angesetzten Verhandlungstermin, dass es aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen besser ist, die Klage vor dem Verhandlungstermin ganz oder teilweise zurückzunehmen. In diesem Fall kann der Kläger nicht damit rechnen, dass die Geschäftsstelle des Gerichts den Beklagten bzw. seinen Prozessbevollmächtigt...mehr

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AGS 02/2021, Staudinger, BGB, §§ 1626-1633, Elterliche Sorge - Inhalt und Inhaberschaft, 16. Auflage 2020, Verlag Sellier/de Gruyter, 818 S. 299,00 EUR

Seit 1898 begleitet der Staudinger das BGB und berücksichtigt seither aktuelle Entwicklungen in Rspr. und Schrifttum. Auch die Einflüsse und Entwicklungen des europäischen Privatrechts werden berücksichtigt. Die Normen §§ 1626–1633 BGB regeln die elterliche Sorge, deren Inhalt und die Inhaberschaft. Davon umfasst werden die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung...mehr

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zfs 02/2021, zfs Aktuell / Prozesskostenhilfebekanntmachung 2021 (PKHB 2021)

Am 30.12.2020 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2021 – PKHB 2021) v. 28.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 3344). In der Bekanntmachung sind die gem. § 115 Abs. 1 ZPO vom Einkommen abzusetzenden Beträge angegeben. Aufgrund einer Änderung des § 115 ZPO durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021...mehr

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FF 02/2021, Internationale ... / 2 Anmerkung

Der Sachverhalt, der sich hinter dem durchaus sperrigen, etwas geschraubt wirkenden Leitsatz des EuGH verbirgt, ist zwar einfach zu erfassen und durchaus überschaubar gelagert, birgt aufgrund der "Alltäglichkeit" entsprechender Konstellationen aber ganz erheblichen "Sprengstoff" für die anwaltliche Beratung und Vertretung im internationalen Unterhaltsrecht. Ein engagierter "...mehr

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AGS 02/2021, Verwirkung des... / I. Sachverhalt

Das SG Schleswig hatte dem Kläger PKH unter Beiordnung seiner Prozessbevollmächtigten bewilligt. Nach Beendigung der Instanz hat die Rechtsanwältin die Festsetzung der ihr aus der Staatskasse zustehenden Vergütung beantragt. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (UdG) des SG Schleswig hat die Vergütung durch Beschl. v. 31.1.2018 auf 523,60 EUR festgesetzt und den weitergehen...mehr

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AGS 02/2021, Mittelgebühr i... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in beiden Punkten falsch. Es ist der Kammer dringen zu empfehlen, vielleicht mal einen Blick in einen Groß- oder Spezialkommentar zu werfen und sich nicht nur mit dem Hartman zu begnügen. Vielleicht würde man dann auch richtig entscheiden. 1. Zur Frage der Bemessungsgrundlage der Rahmengebühren in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ist schon viel...mehr

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ZErb 02/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Großfeld/Egger/Tönnes, Recht der Unternehmensbewertung, 9., neu b...mehr

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zfs 02/2021, BahnCard 50 al... / 3 Anmerkung:

Der Einzelrichter des OLG Celle hat eine praxisgerechte Entscheidung getroffen, die der kostensparenden Verfahrensweise des Verteidigers und auch den Interessen der Staatskasse Rechnung trägt. Zur Vermeidung von Missverständnissen soll hier auf einige Probleme näher eingegangen werden. I. Gesetzliche Grundlagen des Vergütungsanspruchs Der im Wege der Prozesskostenhilfe oder Ve...mehr

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FF 02/2021, Erwerbstätigenbonus und Halbteilung

I. Anfang des vergangenen Jahres löste der Beschl. v. 13.11.2019 nicht nur in der Anwaltschaft, sondern auch innerhalb der Amts- und Oberlandesgerichte eine lebhafte Diskussion aus, weil der BGH die Süddeutschen Leitlinien insoweit übernommen zu haben schien, als er sich für einen Erwerbstätigenbonus von 1/10 neben dem Abzug pauschalierter berufsbedingter Aufwendungen ausges...mehr

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FF 02/2021, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 25.11.2020 – XII ZB 256/20 a) Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb – ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzendenKenntnisstand – nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte. Das gilt auch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Steuerberatung: Organ der Steuerrechtspflege nicht systemrelevant

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder kommt in einem Beschluss vom 13.5.2020 (Az. VG 6 L 227/20) zu dem Ergebnis, dass ein Steuerberater kein Organ der allgemeinen Rechtspflege, sondern gem. § 32 Abs. 2 Satz 1 StBerG lediglich ein (entbehrliches) Organ der Steuerrechtspflege ist. Daher schlussfolgern die Richter, dass die Steuerrechtspflege nicht als besonderer Teil der Rech...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Stellt ein Nutzungsersatz nach Widerruf eines Darlehensvertrages aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung Einkünfte aus Kapitalvermögen dar?

Leitsatz Streitig ist der Ansatz eines gezahlten Vergleichsbetrags aufgrund der Auflösung eines fehlerhaften Darlehensvertrages als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Kläger ist der Ansicht, dass der gezahlte Vergleichsbetrag keiner Einkunftserzielungsabsicht unterliege. Sachverhalt Zu Finanzierung eines Hausgrundstücks nahm der Kläger im Jahr 2003 bei der X-Bank einen Kredit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und Vergleichbare

Rz. 13 Die steuerfreien Einnahmen können zunächst als Übungsleiter, als Ausbilder, als Erzieher, als Betreuer oder aufgrund vergleichbarer Tätigkeiten erzielt worden sein. Dieser Katalog der von § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Tätigkeiten ist in seinen wesentlichen Zügen auf den pädagogischen Dienst am Menschen ausgerichtet. Das bedeutet, dass die Tätigkeit der Unterrichtung, A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Tätigkeiten (§ 3 Nr. 26a S. 1 EStG)

Rz. 3 § 3 Nr. 26a EStG begünstigt nebenberufliche Tätigkeiten[1], die nicht unter § 3 Nr. 26 EStG fallen, weil ihnen das dort vorausgesetzte pädagogische Element oder der dort erforderliche unmittelbare Zusammenhang mit der Übung, Ausbildung, Erziehung oder Betreuung anderer Menschen fehlt oder weil sie nicht unmittelbar auf die persönliche Pflege solcher Personen ausgericht...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 9 Einstellung des Verfahrens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen

Zur Verhängung von Strafen im Bereich der Kleinkriminalität (Stichwort: Ladendiebstähle) wurde die Vorschrift des § 153a StPO im Rahmen des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB 1974) eingeführt. Die Vorschrift lautet: Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen v...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 1 Erhebliche Spannbreite bei den Entscheidungen im Strafverfahren

Zutreffend führt Minoggio aus: Zusätzlich ist es in den letzten Jahren ferner in der Praxis immer wichtiger geworden, an welchem Ort der Beschuldigte eine Steuerstraftat begangen hat. Die Intensität der strafrechtlichen Verfolgung der mit den strafrechtlichen Ermittlungen beauftragten Stellen, der Staatsanwaltschaften und teilweise auch der Gerichte ist in einer Art und Weis...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.1 Ursachen im Bereich der Steuerfahndung

Steufa-Berichte weisen sehr häufig Defizite in der steuerrechtlichen und strafrechtlichen Würdigung auf. Insofern werden z. B. Sachverhalte ermittelt, die für die rechtliche Subsumtion unerheblich sind: andererseits hätte an anderer Stelle der Tatbestand einer Vorschrift durch weiteren Sachverhalt angereichert werden müssen. Praxis-Beispiel Steuerfahndungsberichte Ein Unterneh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.2 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Rz. 166 Eine (sonstige) Leistung i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst.[1] Eine Leistung setzt aber nicht immer einen gegenseitigen Vertrag gem. §§ 320ff. BGB voraus. Es reicht, dass die Gegenleistung durch das Verhalten ausgelöst wird und der Leistende sie als...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.3.1 Bezüge nach dem Abgeordnetengesetz

Rz. 187 Nach dem AbgG erhalten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags: eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (§ 11 AbgG), die sich an einem Zwölftel der Jahresbezüge eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (BesGr. R 6) sowie eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (BesGr. B 6) orientiert. Der Präsident und seine Stellvertreter erhalten daneben Amtszulage...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.1 Regelungsinhalt und -zweck

Rz. 1 § 5b EStG ergänzt die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Abgabe von Steuererklärungen.[1] § 5b Abs. 1 EStG bestimmt, dass die darin benannten Unterlagen in elektronischer Form entsprechend einer von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomie zu übermitteln sind.[2] § 5b Abs. 2 EStG lässt – unter engen Voraussetzungen – Ausnahmen zu. Im Ergebnis wird damit die Möglic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die Anforderungen der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 3.1 Billigkeitsregelung

Rz. 154 Nach Abs. 2 kann der Stpfl. beantragen, auf die Übermittlung in elektronischer Form zu verzichten, wenn dies für ihn zu einer unbilligen Härte führen würde. Wird dem Antrag entsprochen, findet zugleich ein inhaltlich bedeutsamer Wechsel statt: Der Stpfl. legt die Unterlagen in der Form vor, in der sie sich ohnehin schon befinden. Hingegen müssen die Daten nicht nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 3.2 Entsprechende Anwendung von § 150 Abs. 8 AO

Rz. 174 § 5b Abs. 2 S. 2 EStG erklärt § 150 Abs. 8 AO für entsprechend anwendbar. Dieser sieht vor, dass die Behörden auf die Übermittlung von Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz verzichten können, wenn dies vom Stpfl. beantragt wird und der Vermeidung einer unbilligen Härte dient. Einem solchen Antrag ist zu entsprechen, wenn die Abgabe der Erklärung i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.4.1 Einzelne Rechenwerke

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat die zu übermittelnden Unterlagen nicht zusammenfassend, sondern einzeln in § 5b Abs. 1 S. 1 – 3 EStG benannt und in S. 4 eine Sonderregelung für die Eröffnungsbilanz angefügt. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsfragen, sowohl zum Verhältnis der Regelungen untereinander als auch dazu, ob im Wege der Auslegung darüber hinaus weitere, im Gesetz nicht ge...mehr