Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 81 Schiedss... / 2.1 Bildung, Organisation und Zusammensetzung der Schiedsstelle

Rz. 3 Schiedsstellen sind nach Abs. 1 für jedes Land oder Teile eines Landes zu bilden. Von der zweiten Möglichkeit ist in Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht worden, wo 2 Schiedsstellen (eine für die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf bei der Bezirksregierung Köln und eine für die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Aachen bei der Bezirksregierung Münster) existieren...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.5 Ehrenamtliche Richter/Schöffen/Mandatsträger etc.

Rz. 1036 Hinweis: Wichtiges zum Thema "Ehrenamtliche Richter/Schöffen/Mandatsträger und andere ehrenamtliche Tätigkeiten" finden Sie in der Kommentierung Ehrenamtliche Tätigkeitmehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Rz. 532 [Unmittelbar begünstigte Personen → Zeile 5] Es wird zwischen unmittelbar und mittelbar begünstigten Personen unterschieden. Zum Kreis der unmittelbar begünstigten Personen gehören insbesondere: Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Vorruhestandsgeld, Beamte, Richter, Be...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 3.7 Abzugshöhe Vorsorgeaufwendungen

Rz. 520 [Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeile 51] Die Abfrage in Zeile 51 dient der Bestimmung der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a EStG sind grds. nur bis zu einem gemeinsamen Höchstbetrag abziehbar (§ 10 Abs. 4 EStG). Beiträge zu den Basiskranken- und Pflegepflichtversicherunge...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 498 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4–Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 68 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuer­erklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 1 Allgemein

Rz. 67 Wichtig Anlage Vorsorgeaufwand ist für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (siehe auch Anlage Sonderausgaben). →Sonderausgaben →Spenden Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermind...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 88 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 51] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 1.2 Klassifizierung von Nutzungsrechten

Rz. 7 Eine Klassifizierung von Nutzungsrechten ist anhand verschiedener Kriterien möglich. Ein mögliches Kriterium ist das Bestehen einer Gegenleistung; folglich wäre zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Nutzungsrechten zu unterscheiden. Nutzungsrechte können außerdem dinglicher oder schuldrechtlicher Natur sein. Im Bereich der dinglichen Nutzungsrechte wird zwischen de...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.3.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 154 GmbH-Anteile und Aktien sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG bzw. § 68 AktG übertragbar, sodass die Voraussetzung der Nießbrauchbestellung gem. § 1069 Abs. 2 BGB grundsätzlich gegeben ist.[1] Inwieweit die sich aus den Anteilen ergebenden Gesellschaftsrechte auf Nießbraucher und Nießbrauchbesteller aufteilen, ergibt sich aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligt...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.1.1 Mangelnde oder nicht rechtzeitige Bilanzaufstellung während einer Krise

Rz. 11 Nach § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB macht sich strafbar, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit entgegen dem Handelsrecht Bilanzen so aufstellt, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder es unterlässt, die Bilanz seines Vermögens in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen. Rz. 12 Als Täter des § 283 StGB ("wer")...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verkauf eines Grundstücks in einer Gartenanlage als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft

Leitsatz Streitig war der Ansatz eines privaten Veräußerungsgeschäftes im Einkommensteuerbescheid 2015 aus dem Verkauf eines Miteigentumsanteils in einer Gartenanlage. Der Kläger gab an, die Wohnung dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen und daher den Ausnahmetatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG zu erfüllen. Sachverhalt Die Parteien streiten sich darüber, o...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.1 Unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 46 Für den Fall der Bejahung der Vermögensgegenstandseigenschaft von Nutzungsrechten wäre ein Ausweis in der Bilanz unter der Position "Immaterielles Vermögen" denkbar. Das auch hier grundsätzlich geltende Prinzip der Vollständigkeit erfährt durch die steuerrechtliche Regelung in § 5 Abs. 2 EStG eine Durchbrechung. Der Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände des Anlag...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 140 Die Qualifikation der Einkünfte des Nießbrauchers richtet sich nach der Art des Unternehmens. Denkbar wären Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, wobei bei freiberuflicher Tätigkeit der Nießbraucher selbst tätig werden muss, während er im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. Gewerbebetrieb auch einen Ange...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 136 Beim Unternehmensnießbrauch i. e. S. führt der Nießbraucher das Unternehmen im eigenen Namen, jedoch ist er in seinen Entscheidungen nicht vollkommen frei. Durch die Normen des BGB sind dem unternehmerischen Entscheidungsspielraum Grenzen gesetzt:[1] Die bisherige wirtschaftliche Bestimmung des Unternehmens ist aufrechtzuerhalten (§ 1036 BGB); der Betrieb darf nicht um...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Geld- und Sachbezüge von Wehrpflichtigen (§ 3 Nr. 5 Buchst. a EStG)

Rz. 3 § 3 Nr. 5 Buchst. a EStG stellt die Geld- und Sachbezüge steuerfrei, die Wehrpflichtige während des Wehrdienstes nach § 4 WPflG erhalten. Da das WPflG nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall gilt (§ 2 WPflG), gibt es derzeit keine praktischen Anwendungsfälle. Die Bezüge von Berufs- und Zeitsoldaten sowie von freiwillig Wehrdienst Leistenden (§ 58b SG) fallen ohnehin n...mehr

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zfs 09/2020, Ehrung des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof a. D. Dr. Erich Steffen auf dem fünften Verkehrsrechtssymposium in Mainz

Liebe Mitglieder und Freunde der ARGE Verkehrsrecht, wir werden auf diesem Symposium einen der Großen des deutschen Verkehrsrechts ehren. Dabei trifft es mit Herrn Dr. Erich Steffen wahrlich jemanden, der sich um unser Verkehrsrecht und um die ARGE Verkehrsrecht in erheblichem Maße verdient gemacht hat. Er kann auf eine langjährige – immer noch andauernde – Schaffensperiode zu...mehr

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zfs 09/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Autokauf und Leasing Referierende: Stefan Herbers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Oldenburg, Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Nürnberg Ort: Neuss/Dorint Kongresshotel Datum: Freitag, 9.10.2020, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrec...mehr

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zfs 09/2020, Kosten der Rec... / Leitsatz

Die Kosten des Verfahrens der Rechtsbeschwerde trägt der Betr. auch bei vollem Erfolg seines Rechtsmittels, wenn die angefochtene Entscheidung nur ergangen ist, weil er den Einspruch erst so kurz vor der Hauptverhandlung zurückgenommen hat, dass dies dem zuständigen Richter nicht mehr rechtzeitig zur Kenntnis gelangt ist. OLG Bremen, Beschl. v. 22.4.2020 – 1 SsBs 65/19mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die §§ 30 bis 33 regeln die Maßnahmen zur so genannten Ausführung des Eröffnungsbeschlusses. Ziel ist es, den Eröffnungsbeschluss umfassend für alle denkbaren Beteiligten des Insolvenzverfahrens und schnellstmöglich zu publizieren, um die Beteiligten von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Kenntnis zu setzen und ihnen einerseits die Gelegenheit zu verschaffen, für ...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / XII. Zusammenfassung

Nach der Auffassung des Gesetzgebers sei durch die Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren derzeit kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten. Daher solle es dem Gericht künftig ermöglicht werden, ohne Durchführung einer Hauptverhandlung zu entscheiden. Wenn das Gericht im schriftlichen Beschlusswege vorzugehen gedenkt, was es dem Betroffenen mitteilt, muss der Betroffene e...mehr

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zfs 09/2020, zfs Aktuell / Grillverbot auf öffentlichen Plätzen in Bayern und Alkoholkonsumverbot in München unverhältnismäßig (BayVGH, Beschl. v. 1.9.2020 – 20 CS 20.1962 u. Beschl. v. 2.9.2020, 20 NE 20.1754)

Im Eilverfahren hat der BayVGH das nächtliche Alkoholkonsumverbot in München (Beschl. v. 1.9.2020 – 20 CS 20.1962) und das bayernweite Grillverbot auf öffentlichen Plätzen für unverhältnismäßig erklärt und die entsprechenden Bestimmungen außer Vollzug gesetzt. Ein Alkoholkonsumverbot im gesamten Stadtgebiet München sei nicht erforderlich, weil eine Beschränkung des Verbots a...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / VI. Elternunterhalt

Zum 1.1.2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) v. 10.12.2019[60] in Kraft getreten. Es soll u.a. auch der Entlastung von Kindern pflegebedürftiger Eltern dienen. Unterhaltspflichtige Angehörige sollen von den finanziellen Folgen schicksalhafter Ereignisse entlas...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / VI. Absehen von Begründung des Beschlusses bei § 72 OWiG-E

Bei schriftlichen Beschlüssen soll der Richter künftig deutlich entlastet werden. Von einer Begründung kann dem Gesetzesentwurf zufolge abgesehen werden, wenn die am Verfahren Beteiligten hierauf verzichten oder die Rechtsbeschwerde nach den §§ 79 und 80 OWiG-E nicht zulässig ist. Damit bedarf es keiner vollständigen Begründung des Beschlusses, wenn gegen den Betroffenen led...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / VIII. Verengung der Rechtsmittelmöglichkeiten des Betroffenen

Zur Entlastung der Justiz sieht der Entwurf eine erhebliche Verkürzung der Rechtsmittelmöglichkeiten des Betroffenen vor. Nicht jede Entscheidung eines Gerichtes soll durch ein Gericht höherer Instanz überprüft werden können. Die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG gewähre Schutz durch, nicht gegen den Richter.[18] 1. Rechtsbeschwerde Gegen das Urteil und den Beschlus...mehr

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FF 09/2020, Herbsttagung un... / Donnerstag, 26.11.2020

08:45 – 09:00 Uhr Begrüßung Eva Becker , Rechtsanwältin, Vorsitzende der AG Familienrecht, Berlin 09:00 – 10:30 Uhr Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Auflösung Gerd Weinreich, Rechtsanwalt, Vors. Richter am OLG i. R., Oldenburg 10:30 – 11:00 Uhr Kaffeepause 11:00 – 12:30 Uhr Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Vereinbarungen Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz , Notar, Regen 12:30 – 13:30 U...mehr

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FF 09/2020, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Wieder einmal musste das OLG Frankfurt dem AG Offenbach Nachhilfe in Sachen Wertfestsetzung erteilen.[1] 1. Zum Verfahren In der Sache geht es um ein in Familiensachen regelmäßig auftretendes Problem, nämlich die Abrechnung und Wertfestsetzung im Falle der Mandatskündigung während eines laufenden Verfahrens. Dabei ist unerheblich, ob der Mandant oder der Anwalt kündigt. Mit Kün...mehr

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zfs 09/2020, Kosten der Rec... / 2 Aus den Gründen:

"… II." Das “Rechtsmittel' ist nach § 46 Abs. 1, § 300 StPO als Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des AG Bremen vom 25.7.2019 auszulegen Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 79 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 1 OWiG) und wurde frist- und formgerecht eingelegt (§§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 341 StPO). Die Rechtsbeschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die Rücknahme des Einspruchs ist bereits mit...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / XI. Kritik

Hinter der Bezeichnung der "Effektivierung des Rechtsbehelfsweges" versteckt sich eine rigorose Verkürzung der Rechtsbehelfsmöglichkeiten des Betroffenen. Die Gesetzesreform fußt auf der falschen Grundannahme, Rechtsanwälte würden im Bußgeldverfahren in der Regel Anträge stellen und Rechtsmittel zu verfahrensfremden Zwecken, z.B. zur Prozessverschleppung, erheben, und daher ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Öffentliche Bekanntmachung

Rn 2 Insbesondere um bislang nicht bekannt gewordene Verfahrensbeteiligte zu informieren und zum Zweck der Festlegung eines einheitlichen Zeitpunktes, zu dem der Umstand der erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens generell und für jedermann als bekannt gilt (§ 9 Abs. 3), ist die öffentliche Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses vorgeschrieben. Die Wirkungen der Verfahr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Allgemeine Eröffnungsvoraussetzungen

Rn 13 Das Gericht hat nach (Wieder-)Aufnahme des Verfahrens zu überprüfen, ob die allgemeinen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach §§ 1 ff. noch gegeben sind. Insoweit setzt die volle Amtsermittlungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 ein (vgl. die Kommentierung zu § 304 Rn. 96).[26] Durch die umfassende Beantwortung der in den Antragsformularen gestellten F...mehr

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FF 09/2020, Rechtsprechung ... / Verfahrenskostenhilfe

OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.6.2020 – 13 WF 98/20 1. Im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren hat die Erfolgsprüfung (§ 114 Abs. 1 ZPO) für die Änderung einer gerichtlichen Umgangsregelung nach § 1696 Abs. 1 BGB das Vorliegen triftiger Gründe zu umfassen, denn diese Bestimmung sichert Sorge- wie Umgangsregelungen, wenn auch mit möglicherweise unterschiedlichen Änderung...mehr

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zfs 09/2020, Kein Verwerfun... / Sachverhalt

Gegen den Betr. erging ein mit Bußgeldbescheid über 120 EUR belegt. Mit dem angefochtenen Urteil hat das AG den Einspruch des Betr. gem. § 74 Abs. 2 OWiG verworfen. In den Urteilsgründen hat das AG ausgeführt: Der Betr. sei zum Hauptverhandlungstermin ordnungsgemäß geladen worden und ohne von der Verpflichtung zum Erscheinen entbunden worden zu sein, unentschuldigt ausgeblie...mehr

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10 Unternehmen im Porträt: ... / 2 Die Wirtschaftsdemokraten – Einheitsgehalt bei CPP Studios

Zitat Wir sind Vollblut Industrie-Sklaven und werfen nicht mit Wattebällchen. Gernot Pflüger, Geschäftsführer der CPP Studios GmbH "Ich bin wie die Jungfrau Maria zu einem Unternehmen gekommen", sagt Gernot Pflüger. Der angehende Mittfünfziger (Jahrgang 1965) trägt schwarz, Jeans und T-Shirt. Über die Jahre hat er ein paar Kilo zugelegt, doch der jugendliche Schalk sitzt ihm no...mehr

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zfs 09/2020, Umfang der Prä... / 2 Aus den Gründen:

"… Das Berufungsurteil hält rechtlicher Nachprüfung im Ergebnis stand." Das BG hat dem Kl. die geltend gemachten Bereicherungsansprüche zu Recht versagt, weil er im Jahre 2015 den Widerspruch nach § 5a Abs. 1 S. 1 VVG a.F. nicht fristgerecht erklärt hat. Unstreitig wurden ihm mit Aushändigung des Versicherungsscheins, die Versicherungsbedingungen sowie die Verbraucherinforma...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Im Sinne der Gewährleistung einer größtmöglichen Publizität des Eröffnungsbeschlusses schreibt § 31 die Übermittlung einer Ausfertigung des Beschlusses über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die für die Führung des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregisters zuständigen Registergerichte vor, sofern der Schuldner in einem der genannten Registe...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Familienstiftungen

Rz. 49 Die Familienstiftung ist keine besondere Form der Stiftung, sondern letztendlich eine Anwendungsvariante der Stiftung bürgerlichen Rechts im Sinne der §§ 80ff. BGB [97] und nach h.M. zulässig.[98] Mitunter wird sie gar als "Prototyp der privaten Stiftung" bezeichnet, obwohl ihre Spezifizierung im Einzelnen umso schwerer fällt.[99] Eine einheitliche Begriffsdefinition o...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / d) Unternehmensverbundene Stiftungen

Rz. 52 Bereits auf den ersten Blick wirft das Stichwort unternehmensverbundener Stiftungen Fragen bzgl. der Begrifflichkeit, ihres Typus und ihrer maßgeblichen praktischen Relevanz auf. Als ein besonderer Anwendungstypus der Stiftung im Sinne des BGB ist allen unternehmensverbundenen Stiftungen gemein, dass sie durch eine besondere Zwecksetzung, Vermögensausstattung und mitu...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Stiftungsvermögen

Rz. 12 Ein weiteres wesentliches Element der Stiftung ist das Stiftungsvermögen. Erst das Stiftungsvermögen als "materielle Basis" ermöglicht es der Stiftung, ihren Zweck zu verfolgen und zu erfüllen. Im Unterschied zum Verein, der bei der Zweckverfolgung auf "personelle Mittel" in Form seiner Mitglieder zurückgreifen und damit auch ohne eigenen Vermögenseinsatz den Zweck de...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Stiftungszweck

Rz. 5 Der Stiftungszweck ist das bestimmende und zentrale Element der Stiftung. Er konkretisiert den Stifterwillen, was unmittelbar dazu führt, dass der Stiftungszweck die "Marschroute" der Stiftung vorgibt. Der Stiftungszweck bildet insoweit die Leitlinie für die gesamte künftige Stiftungstätigkeit.[11] Mitunter wird deshalb auch zutreffend vom Stiftungszweck als die "Seele...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Stiftungsorganisation

Rz. 17 Als letztes wesentliches Element der Stiftung ist die Stiftungsorganisation zu nennen. Durch sie wird der Stiftung die notwenige Handlungsfähigkeit ermöglicht.[42] Der Begriff der Stiftungsorganisation findet sich nicht expressis verbis in den §§ 80–89 BGB wieder, gleichwohl ist die Organisation einer Stiftung von fundamentaler Bedeutung. Rz. 18 In erster Linie bestimm...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Kommunale Stiftungen

Rz. 46 In einem Großteil der Landesstiftungsgesetze ist auch die kommunale Stiftung oder örtliche Stiftung als Stiftungstypus geregelt.[91] Kommunale Stiftungen im Sinne der Stiftungsgesetze sind solche Stiftungen, die eine Zuordnung zu einer kommunalen Körperschaft erfahren haben, deren Zweck im Rahmen der öffentlichen Aufgaben der Körperschaften liegt und die ihre Verwaltu...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 5. Stiftungen des öffentlichen Rechts

Rz. 39 Die Anzahl der Stiftungen des öffentlichen Rechts ist geringer als die der Stiftungen des bürgerlichen Rechts.[78] Dennoch übernehmen sie in der Gesellschaft eine wichtige Rolle. Bisweilen erreichen sie eine beachtliche Größe. Sie nehmen dabei einen hohen Stellenwert ein und erlangen Anerkennung in der Gesellschaft.[79] Rz. 40 Definiert wird die Stiftung des öffentlich...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Kirchliche Stiftungen

Rz. 44 Eine Sonderform von Stiftungen stellen die kirchlichen Stiftungen dar.[85] Nach der gesetzlichen Regelung des § 80 Abs. 3 S. 1 BGB bleiben landesrechtliche Regelungen über kirchliche Stiftungen von den Vorgaben des § 80 Abs. 1, Abs. 2 BGB unberührt. Hierdurch wird es den Landesgesetzgebern ermöglicht, bei der Anerkennung von Stiftungen von den Anerkennungsvoraussetzun...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 3. Verbrauchsstiftung, § 80 Abs. 2 S. 2 BGB

Rz. 26 Durch die Einfügung des neuen S. 2 in § 80 Abs. 2 BGB durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21.3.2013[56] wurde die bis dahin umstrittene Frage, ob eine Verbrauchsstiftung zulässig ist, positiv beantwortet.[57] Unter einer Verbrauchsstiftung versteht man eine Stiftung, die auf einen Vermögensverzehr im Zuge der Zweckverfolgung ausgerichtet ist. Die Verbrauch...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Stiftungserrichtung unter Lebenden

Rz. 33 Ist im Stiftungsgeschäft bestimmt, dass die Stiftung bereits zu Lebzeiten des Stifters entstehen soll und werden Stiftungsgeschäft und Satzung zu Lebzeiten bei der zuständigen Stiftungsbehörde zum Zwecke der Anerkennung eingereicht, so handelt es sich um eine Stiftungserrichtung unter Lebenden. Über das Stiftungsgeschäft und die Satzung statuiert der Stifter seinen St...mehr

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Literaturverzeichnis

Albrecht/Albrecht/Böhm / Böhm-Rößler, Die Patientenverfügung, 2. Auflage 2018 Andrick/Suerbaum, Stiftung und Aufsicht, 2001 Aronoff/Ward, Family Business Governance, 2011 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch: HGB, Kommentar, 39. Auflage 2020. Baumbach/Hueck, Gesetz betre...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Unselbstständige Stiftung

Rz. 24 Von der selbstständigen Stiftung ist die unselbstständige Stiftung, die als Pendant zur rechtsfähigen Stiftung auch als nicht-rechtsfähige Stiftung bezeichnet wird, zu unterscheiden. Wie bei der rechtsfähigen Stiftung sind auch bei der nicht-rechtsfähigen Stiftung der Stiftungszweck, das Stiftungsvermögen und die Stiftungsorganisation wesentliche Elemente.[51] Anders ...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Funktionsweise der Doppelstiftung

Rz. 105 Die Besonderheit der Konstruktion der Doppelstiftung liegt in der unterschiedlichen Ausgestaltung der Beteiligungsrechte der beiden Stiftungsgesellschafter. Üblicherweise wird die Doppelstiftung so errichtet, dass die privatnützige Familienstiftung – aus erbschaftsteuerrechtlichen Gründen – nur eine geringe Beteiligung am Gesellschaftsvermögen erhält. Gleichzeitig üb...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / I. Stiftungserrichtung und Vermögenszusammensetzung

Rz. 64 Soll eine Stiftung als Instrument zum Erhalt von Familienvermögen eingesetzt werden, sollte vorab geprüft werden, wie sich das zu erhaltene Vermögen überhaupt zusammensetzt. Die Stiftung muss mit dem übertragenen Vermögen ausreichend Ertrag erwirtschaften können, um den jeweiligen Stiftungszweck überhaupt verfolgen zu können. Dass das Stiftungsvermögen nach Art und Hö...mehr