Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Wiedereinsetzung bei der Rechtsbeschwerde.

Rn 34 Die Frist für die Einlegung und Begründung einer Rechtsbeschwerde bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Mittellosigkeit beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und nicht mit Bekanntgabe der Entscheidung, dass Wiedereinsetzung gewährt ist. Der BGH beurteilt somit die Rechtslage bei der Berufung und Revision ande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Für die säumige Partei.

Rn 4 Der Zurückversetzung des Prozesses soll es der säumigen Partei ermöglichen, den Rechtsstreit so fortsetzen, wie wenn sie nicht säumig gewesen wäre (RGZ 167, 293, 295; BGHZ 4, 328, 340; NJW 93, 861, 862). Für die säumige Partei entstehen keine nachteiligen Folgen daraus, dass der Gegner in dem versäumten Termin verhandelt hat. Der säumige Kl kann deshalb mit dem Einspruc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urteile.

Rn 2 Wann die formelle Rechtskraft genau eintritt, hängt bei Urteilen davon ab, ob sie rechtsmittelfähig sind oder nicht. Urteile, gegen die kein Rechtsmittel statthaft ist, werden bereits mit ihrer Verkündung formell rechtskräftig. Das sind, soweit es sich wegen des Einspruchsrechts nicht um erste Versäumnisurteile handelt: Revisionsurteile des BGH, Kostenurteile nach § 99 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätzliches.

Rn 4 Nicht zulässig ist die Nichtzulassungsbeschwerde, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR nicht übersteigt § 544 Abs 2 Ziff 1; zu den Regelungen bis 31.12.19 und zu Familiensachen und WEG-Sachen vgl § 542 Rn 8), es sei denn, das Berufungsgericht hat die Berufung verworfen (§ 544 Abs 2 Ziff 2). Die Ausnahme von der Ausnahme liegt darin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 3 Im ersten Rechtszug ergeht ein Endurteil, welches die Klage für zurückgenommen erklärt. Es gilt die Kostenfolge des § 269 III 2. Hiergegen kann der Kl die gewöhnlichen Rechtsmittel (Berufung, ggf Sprungrevision nach § 566) einlegen. Wird fälschlicherweise durch Beschl entschieden, kann nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung hiergegen sofortige Beschwerde mit dem Ziel ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Prozessuales.

Rn 213 Für Streitigkeiten aus Mietverhältnissen über Räume (einschl der Wohnräume) ist örtlich das Gericht ausschl zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden, § 29a I ZPO. Für Wohnräume iSv § 549a II Nr 1–3 gelten §§ 12 ff, 29a II ZPO; § 29a ZPO gilt auch für Mietverhältnisse über Werkmietwohnungen; für Werkdienstwohnungen ist hingegen das ArbGG zuständig (BAG NJW 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzusammenhang.

Rn 1 § 560 ist im Zusammenhang mit § 545 I zu sehen. Während § 545 I regelt, dass die Revision nur auf eine Verletzung des Rechts gestützt werden kann, wozu nach der Neufassung des § 545 I auch solche Rechtsnormen gehören, deren Geltungsbereich sich nicht über den Bezirk eines OLG hinaus erstreckt (§ 545 Rn 3 ff), regelt § 560 die Frage, wie irrevisibles Recht und die hierzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 5 Ausgeschlossen sind nur Rechtsmittel, die auf Kosten beschränkt sind. Dazu gehören Berufung, Revision und Beschwerde. Auch eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht statthaft, soweit sie sich gegen eine in dem Berufungsurteil enthaltene Entscheidung über die Kosten eines durch ein Anerkenntnis erledigten Teils der Hauptsache richtet (BGH MDR 10, 342 = NJW-RR 10, 640). Auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Versäumnisurteil.

Rn 14 Ist der Vortrag des Berufungsklägers schlüssig, erfolgt durch (echtes) Versäumnisurteil eine Abänderung des angefochtenen Urteils iRd gestellten Sachantrags. Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 92, die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit aus § 708 Nr 2, eine Zulassung der Revision kommt nicht in Betracht. Das Versäumnisurteil bedarf keiner Begründung (Ta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kein Rechtsmittel in Bezug auf die Hauptsache.

Rn 2 Die Nichtzulassungsbeschwerde hat zwar Suspensiv- und begrenzten Devolutiveffekt, ein Rechtsmittel in Bezug auf die Hauptsache ist sie jedoch nicht. Ihre Einlegung hemmt gem § 544 VII 1 den Eintritt der Rechtskraft des Berufungsurteils, ihr fehlt jedoch hinsichtlich der Hauptsache der Devolutiveffekt. Die Hauptsache fällt in der Revisionsinstanz erst an, wenn das Revisi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirtschaftliche Identität.

Rn 4 Die Norm ist teleologisch dahin zu reduzieren, dass die wirtschaftliche Identität mehrerer Streitgegenstände der Wertaddition entgegensteht (BGH NJW-RR 91, 186), so dass nur der höchste Einzelwert maßgeblich ist (Zweibr JurBüro 88, 232). Addition setzt das Vorhandensein selbstständiger wirtschaftlicher Werte voraus (Saarbr JurBüro 20, 302; Frankf JurBüro 06, 538). Bei T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zulassungsgründe.

Rn 14 In der Beschwerdebegründung sind die Gründe darzulegen, die nach Ansicht des Beschwerdeführers die Zulassung der Revision gebieten. Nicht ausreichend ist, wenn lediglich Rechtsfehler des Berufungsurteils gerügt werden, ohne dass dargelegt wird, weshalb die Rechtsfehler von einer Qualität sind, die einen Zulassungsgrund gem § 543 Abs 2 erfüllen (BGHZ 154, 288, 291). Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 15 Wird die Berufung nach § 522 verworfen oder zurückgewiesen, bleibt die Klageänderung wirkungslos, eine Entscheidung über sie ergeht nicht. Liegen die Voraussetzungen des § 533 vor, lässt das Berufungsgericht die Klageänderung zu. Dies erfolgt inzident im Endurteil über die Berufung, ist für die Revisionsinstanz bindend (BGH NJW 12, 3722 [BGH 17.10.2012 - XII ZR 101/10]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Der Einspruch ist ein von Angaben und Nachweisen zu Verhinderungsgründen unabhängiger Rechtsbehelf der säumig gewesenen Partei, der den Prozess in die Lage zurückversetzt, in der er sich vor Eintritt der Versäumung befand (Mot zur CPO, 230 = Hahn/Mugdan, Materialien, 294). Die weite Zulässigkeit des Einspruchs ist das Korrelat zu den strengen Säumnisfolgen in §§ 330, 33...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift schafft nicht die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsmittelverzichts, sondern geht von der Zulässigkeit aus. Das ist die Folge des den Zivilprozess beherrschenden Dispositionsgrundsatzes. Er gibt den Parteien das Recht, selbst zu entscheiden, ob und mit welchem Ziel sie einen Rechtsstreit führen wollen. Deshalb bleibt es ihnen auch überlassen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzusammenhang.

Rn 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit den §§ 545 I und 546 (vgl § 546 Rn 1). Sie bringt durch die in § 559 I geregelte Beschränkung der tatsächlichen Grundlagen der Nachprüfung und vor dem Hintergrund, dass die Revision nur auf eine Gesetzesverletzung gestützt werden kann (§§ 545 I, 546) zum Ausdruck, dass die Revisionsinstanz keine Tatsachen-, sondern eine Rechtsprü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidender Einzelrichter (§ 526).

Rn 2 Der entscheidende Einzelrichter ist ein Mitglied des für das Berufungsverfahren zuständigen Spruchkörpers (Kammer bei dem LG, Senat bei dem OLG). Er ist nach der Übertragung für den Rechtsstreit ›das Berufungsgericht‹, hat also alle Kompetenzen, die der gesamte Spruchkörper hat; er kann also auch die Berufung durch Urt verwerfen (BGH NJW-RR 12, 702, 703 [BGH 04.04.2012 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtskontrolle.

Rn 6 Die fehlerhafte Anwendung von § 161 ist nicht isoliert, sondern nur zusammen mit der sodann ergangenen Entscheidung anfechtbar. Jedoch bleibt eine rechtsfehlerhaft unterlassene Protokollierung zum einen dann folgenlos, wenn die gebotenen Feststellungen in einem Aktenvermerk des Vorsitzenden oder Berichterstatters dokumentiert wurden. Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 553 ZPO – Terminsbestimmung; Einlassungsfrist.

Gesetzestext (1) Wird die Revision nicht durch Beschluss als unzulässig verworfen oder gemäß § 552a zurückgewiesen, so ist Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen und den Parteien bekannt zu machen. (2) Auf die Frist, die zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des Termins und der mündlichen Verhandlung liegen muss, ist § 274 Abs. 3 entsprechend anzuwenden. Rn 1 Der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 30 Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 stellt ggü dem Berufungsverfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, § 17 Nr. 1 RVG (München AGS 16, 566 = JurBüro 16, 634). Das sich an eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde anschließende Revisionsverfahren stellt wiederum eine weitere Angelegenheit dar (§ 17 Nr 9 RVG). Wechselseitige Nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wahrung einer Frist.

Rn 10 Der Ablauf einer Frist ist immer ein rechtlicher Nachteil, den es abzuwenden gilt. Die Frist ist nur deshalb in § 27 I Nr 2 genannt, weil es sich um den praktisch häufigsten Fall handelt, in dem ein Rechtsnachteil (Rn 8) verhindert werden soll (BRDrs 168/20, 84). Dass diese Voraussetzung etwa bei einem Grundbuchberichtigungsanspruch vorliegen könnte, ist idR nicht vors...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel.

Rn 8 Dass ein Urkundenprozess durch mehrere Instanzen geführt wird, ist zwar nicht die Regel, kommt aber durchaus vor (s etwa BGHZ 173, 145 und – selber Prozess! – NJW 09, 2886). Wenn dann auch im Nachverfahren Rechtsmittel eingelegt werden, kann der Rechtsstreit insgesamt erheblich verteuert und verzögert werden. Rechtsmittel iSd Abs 3 sind Berufung und Revision. Erstmalige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine grundsätzliche Bedeutung (Nr 2).

Rn 31 Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache schließt die Zurückweisung der Berufung durch Beschl aus. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen erfordert das öffentliche, also das über die Interessen der Parteien hinausgehende Interesse die Klärung rechtsgrundsätzlicher Fragen in einem Verfahren mit mündlicher Verhandlung, an der jedermann teilnehmen kann. Zum anderen ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Die Rechtsschutzgarantie (Justizgewährung).

Rn 46 Art 19 IV GG enthält eine Rechtsschutzgarantie für den Einzelnen bei Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt. Über den Wortlaut hinaus ist heute aber auch für alle privatrechtlichen Streitigkeiten die Garantie eines umfassenden Rechtsschutzes anerkannt, der sich aus Art 19 IV GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und Art 2 I GG ableitet (BVerfGE 54, 291;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt den (strengen) Grundsatz auf, dass allein die Fristversäumung dazu führt, dass deren hieran geknüpfte nachteilige Folgen eintreten; es bedarf mithin grds keiner Belehrung, keiner Androhung und auch (sofern nicht besonders gesetzlich angeordnet) keines gegnerischen Antrags. Dies ist insb für die Rechtsmittelfristen von Bedeutung. Im Zivilprozess erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Absoluter Revisionsgrund nach § 547.

Rn 2 Liegt ein ordnungsgemäß gerügter, absoluter Revisionsgrund nach § 547 vor, kann das Revisionsgericht die Revision nicht deshalb zurückweisen, weil sich die angefochtene Entscheidung aus anderen Gründen als richtig darstellt. In einem solchen Fall ist das fehlerhaft ergangene Berufungsurteil selbst bei richtigem Ergebnis aufzuheben. § 561 ist in diesen Fällen nicht anwen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erfordernis.

Rn 7 Nach stRspr und der von dieser Rspr immer wieder bestätigten aktuellen Gesetzeslage bedürfen bestimmende Schriftsätze der eigenhändigen Unterschrift der Person, die für den Schriftsatz verantwortlich zeichnet. Für die Klageschrift ist auf §§ 130 Nr 6, 253 IV zu verweisen, für die Berufung auf §§ 519 IV, 520 V und für die Revision auf die §§ 549 II, 551 IV. Einerseits hat...mehr

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zfs 06/2023, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[11] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Mit der gegebenen Begründung hätte das BG einen Direktanspruch der Kl. gemäß § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Fall 2 VVG nicht versagen dürfen. Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 S. 1 VVG müssen nur bei Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vorliegen und können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Schluss der münd...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / 3. Nachträgliches Antragsrecht

Die Möglichkeit, die Rechtsbeschwerde auf Antrag eines Beteiligten nachträglich zuzulassen, könnte ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Mit einem solchen Antragsrecht würden die berechtigten verfahrensrechtlichen Interessen der Beteiligten gewahrt und die zu erwartende Überlastung des BGH durch eine allgemeine Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen vermieden. Dem Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 Die Bestimmung gilt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, nicht aber im Rangklarstellungsverfahren nach den §§ 90 ff GBO, für das § 105 Abs 1 GBO eine den § 18 verdrängende Sonderregelung enthält. In Ehe- und Familienstreitsachen gelten gem § 113 Abs 1 S 1 die Vorschriften der §§ 233 ff ZPO. Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Formeller.

Rn 6 Abs 2 regelt die Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz abschließend (Musielak/Voit/Lackmann § 719 Rz 5). Die Vorschrift ist lex specialis zu § 707; sie schließt § 707 daher in ihrem Anwendungsbereich aus. Prozessuale Tatbestandsvoraussetzung ist ein Antrag des Schuldners, der nur von einem beim BGH zugelassenen Anwalt gestellt werden kann (BGH NJW-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 entsprechend. 2Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, es sei denn, dass das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist oder die säumige Partei glaubh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Endurteile.

Rn 6 Revisionsfähig sind grds nur (zweitinstanzliche) Endurteile, die für ihren Entscheidungsgegenstand das Berufungsverfahren abschließen (Musielak/Voit/Ball § 542 Rz 3), dh auch Urteile, die gem §§ 538, 539 zur Zurückverweisung an die erste Instanz oder zur Abgabe an ein anderes Gericht führen (BGH NJW 1984, 495), Teilurteile (§ 301), Vorbehaltsurteile (§§ 302, 599) und Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Hilfsaufrechnung.

Rn 17 Die Aufrechnung kann hilfsweise, für den Fall erklärt werden, dass das Gericht die bestrittene Klageforderung für begründet erachtet. An den Erklärungstatbestand der Hilfsaufrechnung sind keine strengen Anforderungen zu stellen: Sie liegt immer dann vor, wenn der Aufrechnende die Berechtigung der Klageforderung unabhängig vom Aufrechnungseinwand in Zweifel zieht. Die Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Im Falle der Aufhebung des Urteils ist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. 2Die Zurückverweisung kann an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts erfolgen. (2) Das Berufungsgericht hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegt ist, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen. (3) Das Revis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zurückverweisung als Regelfall.

Rn 2 Die Zurückverweisung an das Berufungsgericht ist im Revisionsverfahren der Regelfall, auch wenn dies für die Parteien den Rechtsstreit weiter in die Länge zieht und auch wenn in manchen Fällen zu begrüßen wäre, dass der BGH von der Möglichkeit, nach § 563 III in der Sache selbst zu entscheiden, couragierter Gebrauch machte. Zurückzuverweisen ist immer dann, wenn die Rev...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gebührenstreitwert.

Rn 8 Für den GeS gelten §§ 40, 47, 48 GKG, § 23 RVG; über § 48 GKG gilt § 4 ZPO entsprechend. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der einleitenden Prozesshandlung (für die Revision: BGH NJW-RR 98, 1452 [BGH 30.07.1998 - III ZR 56/98]). Hervorzuheben ist auch in diesem Zusammenhang der Grundsatz der Wertkonstanz (Rn 1); Wertschwankungen desselben Streitgegenstands nach dem Bewertung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift enthält den bekannten Grundsatz ›ne (eat judex) ultra petita partium‹, kurz: ohne Antrag keine Verurteilung. Dieses Prinzip trägt der Parteiherrschaft und Dispositionsmaxime Rechnung. Da der im Urt wiedergegebene Antrag und der zugrunde liegende Sachverhalt den Streitgegenstand kennzeichnen, trägt die Antragsbindung mittelbar auch zur Eindeutigkeit der Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Rechtsmittel.

Rn 26 Der Beschl über die Aussetzung des Verfahrens ist mit der sofortigen Beschwerde angreifbar (§ 252). Wurde der Antrag auf Aussetzung erst in der die Instanz beendenden Entscheidung abgelehnt, kann dies nur iRd gegen die Entscheidung eröffneten Rechtsmittels angegriffen werden (umstr für das Rechtsmittel der Revision: abl BGH LM Nr 1 zu § 252 ZPO; aA BAG NJW 68, 1493 [BA...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Auf Säumnis der Partei beruhendes Urteil.

Rn 7 Nur die auf der Säumnis beruhende Entscheidung ist mit dem Einspruch anfechtbar. Ob ein Versäumnisurteil ergangen ist, bestimmt sich nicht nach der Bezeichnung, sondern nach dem Inhalt der angefochtenen Entscheidung (BGH VersR 74, 99; 76, 251: NJW 94, 665, 99, 583, 584). Ist die Entscheidung eindeutig als Versäumnisurteil ergangen, soll sie auch dann nur mit dem Einspru...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft

Tz. 5 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Analog hatte auch das FG Hamburg in seinem Urteil vom 05.02.2013, EFG 2013, 956 zu einem Fall der Grunderwerbssteuerbefreiung festgestellt, dass auch die Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft ein Betrieb gewerblicher Art seien, da sie im Wettbewerb zu anderen Kindergärten kommunaler, freigemeinnütziger und privater Träger stehen. Die Revis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift ist wie § 313b eine Ausnahme zu § 313 I Nr 5 und 6. Sie ist in allen Instanzen beachtlich; für Berufung und Revision gelten aber vorrangig §§ 540 , 564 (näher BGH NZM 21, 432 [BGH 23.02.2021 - VIII ZR 213/20] Rz 8 ff). § 313a ist durch das ZPO-ReformG neu gefasst und die Möglichkeiten zum Absehen von den Gründen im Falle von Abs 1 S 2 Hs 2 erweitert worden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 548 ZPO – Revisionsfrist.

Gesetzestext Die Frist für die Einlegung der Revision (Revisionsfrist) beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Berufungsurteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. Rn 1 Die Vorschrift entspricht exakt der für das Berufungsverfahren geltenden Vorschrift des § 517. Auf § 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bindung des Rechtsmittelgerichts.

Rn 9 Das Rechtsmittelgericht ist wegen seiner Funktion als Kontrollinstanz niemals an Entscheidungen unterer Instanzen auf der Grundlage des § 318 gebunden. Soweit der Prüfungsmaßstab eingeschränkt ist (§§ 512, 557 II oder wegen Beschränkung des Rechtsmittels), beruht die darin begründende Bindung an das Urt nicht auf § 318 (BGH NJW-RR 87, 249, 250 [BGH 06.11.1986 - IX ZR 8/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nachprüfung von Vorentscheidungen.

Rn 6 Ebenso wie iRd § 512 sind in der Revisionsinstanz nachprüfbar nur solche Vorentscheidungen des Berufungsgerichts, die das Gesetz nicht für unanfechtbar erklärt hat (zu überprüfbaren/nicht überprüfbaren Vorentscheidungen vgl § 512 Rn 2–8). § 557 II schließt eine Inzidentprüfung oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durch das Revisionsgericht iRe Rechtsmittels, zB eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anfechtung.

Rn 8 Der Beschl ist sowohl bei Stattgabe als auch bei Zurückweisung des Antrags grds unanfechtbar (Abs 3 S 4). Mit einem Rechtsmittel gegen das Urt kann die Tatbestandsberichtigung nicht erreicht werden, da die persönliche Erinnerung des Erstrichters maßgeblich ist (s aber zur Anfechtung des [gesamten] Urteils durch Revision soeben Rn 6). Der Berichtigungsbeschluss kann sein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessbevollmächtigter.

Rn 2 ProzBev ist, wem die Partei für den anhängigen Rechtsstreit eine Prozessvollmacht (§§ 80 ff) erteilt hat. Eine Vollmacht nur für einzelne Prozesshandlungen genügt nicht (BGHZ 61, 308, 311 = NJW 74, 240, 241). ProzBev kann auch ein AN (insb Justitiar) sein. Nicht ProzBev sind: Verkehrsanwalt (BGH NJW 92, 699 [OLG Koblenz 16.10.1991 - 11 UF 985/91] zu § 176 aF), Untervert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anfallwirkung.

Rn 2 Wie das erstinstanzliche Gericht gem § 308 I und das Berufungsgericht gem § 528 ist auch das Revisionsgericht an die Anträge der Parteien gebunden. Vergleichbar der Situation im Berufungsverfahren (vgl § 528 Rn 4) wird der Streitgegenstand grds nur insoweit zum Gegenstand des Revisionsverfahrens, als das Berufungsgericht über ihn entschieden hat (Musielak/Voit/Ball § 55...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Das Wiederaufnahmeverfahren richtet sich nur gegen rechtskräftige Endurteile (s § 578 Rn 3–5). Vorausgegangene Entscheidungen derselben oder einer unteren Instanz sind also dem Wiederaufnahmeverfahren nicht direkt zugänglich, auch wenn sie ansonsten mit Rechtsmitteln selbstständig anfechtbar und rechtskraftfähig sind (anders in der Revision, § 557 II). § 583 führt aber ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtmittel.

Rn 34 Die Nichtberücksichtigung von Vorbringen kann mit der Revision oder, soweit diese nicht gegeben ist, (wegen der Verletzung des Art 103 GG: BGH NJW-RR 09, 332 [BGH 03.11.2008 - II ZR 236/07]) mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, die Berücksichtigung von Vorbringen dagegen ist unanfechtbar (BGH MDR 19, 563 [BGH 27.02.2019 - VIII ZR 255/17]; NJW-RR 06, 760, 7...mehr