Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Japan / 2.1.3 Besonderheit für Familienangehörige

Gelten für einen Entsandten im Bereich der Rentenversicherung weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, sind für den begleitenden Ehegatten bzw. die begleitenden Kinder auch nicht die japanischen Rechtsvorschriften über die Rentenversicherungspflicht anzuwenden. Voraussetzung ist, dass die betreffende Person nicht die japanische Staatsangehörigkeit besitzt. Es besteht jedo...mehr

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China / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in China arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" VRC/D 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der...mehr

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Philippinen / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die auf den Philippinen bei einem philippinischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die in den Punkten 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit der Bescheinigung PH/DE 101 nachweisen, dass für ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.16.5 Vorruhestandsbezieher nach Nr. 4

Rz. 73 Ist eine Leistung als Vorruhestandsgeld zu qualifizieren, dann trägt letztlich ausschließlich der Arbeitgeber die rückständigen Beiträge zur Rentenversicherung; §§ 166 Abs. 1 Nr. 3, 170 Abs. 1 Nr. 3, 174 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI i. V. m. § 28g Satz 3 SGB IV (hierauf verweist zutreffend auch Krome, jurisPR-ArbR 36/2023 Anm. 5).mehr

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Uruguay / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Uruguay entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Rentenversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Uruguay muss eine Entsendung im Rahmen einer inländischen Beschäftigung sein. Zusätzlich muss im Voraus eine zeitliche Begrenzung de...mehr

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Indien / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Indien bei einem indischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/IN 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeits...mehr

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Kanada / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Kanada bei einem kanadischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck CAN 1 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeitsl...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 1.4.1 Überblick

Rz. 2c Zu Nr. 1 (Kindererziehungszeiten) finden sich die zentrale ergänzende Regelung in § 56. Rz. 2d Zu Nr. 1a (Pflegeperson) finden sich ergänzende Regelungen im SGB XI; § 44 SGB XI regelt den Anspruch auf Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson und bestimmt die Pflegekassen als Beitragsschuldner für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 170 Abs. 1 ...mehr

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Quebec / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Quebec arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" Q101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der Reg...mehr

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China / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in China bei einem chinesischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/VCR 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeits...mehr

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Tunesien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Tunesien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" TN/A 1.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der...mehr

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Jung, SGB VII Einführung

Einführung zum Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung – Rz. 1 Die Gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken- und Rentenversicherung ein Zweig der Sozialversicherung. Im Rahmen der Bismarckschen Sozialversicherungsgesetze und aufgrund der kaiserlichen Botschaft v. 17.11.1881 sind mit dem Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 (RGBl. S...mehr

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Brasilien / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Brasilien bei einem brasilianischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden. Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die im Punkt 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck DE/BR 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Re...mehr

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Marokko / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Marokko arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" MA/D 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in de...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.1 Anpassungsregelungen

Rz. 264 Für die Anpassung galt bis zum 31.12.2010: Die Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe nach Abs. 2 Satz 1 wurden nach Maßgabe des Abs. 4 a. F. dynamisiert. Dem lag zugrunde, dass die Renten jährlich zum 1. Juli der veränderten Einkommensentwicklung aller Versicherten angepasst werden. Dies geschieht, indem die Rente mit dem dann gültigen (neueren) aktuellen Rentenwer...mehr

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Chile / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Chile bei einem chilenischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/RCH 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbe...mehr

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Kanada / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Kanada arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" CAN 1.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korea / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen die in Korea arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" K/D 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brasilien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Brasilien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" BR/DE 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Israel / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Israel arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" ISR/D 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Japan / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Japan arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" J/D 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der R...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 1.2 Normzweck

Rz. 2a Die Versicherungspflichttatbestände in Satz 1 nehmen nach ihrem Sinn und Zweck den Versicherten das Risiko ab, während einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit selbst für eine kontinuierliche Alterssicherung zu sorgen. Der betroffene Personenkreis wird daher nicht mit entsprechenden Beitragszahlungen belastet. Damit wird letztlich Lücken in der Alterssicherung vorgebe...mehr

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Uruguay / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Uruguay arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" DE/UY 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
USA / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in den USA arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" D/USA 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korea / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Korea bei einem koreanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/K 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Australien / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Australien bei einem australischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die in den Punkten 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck DE/AU 1 nachweisen, dass für ihn im Bereich ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.8 Belastungserprobung und Arbeitstherapie

Rz. 31 Auch die Belastungserprobung und Arbeitstherapie zählen zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 15 (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX). Die Arbeitstherapie ist eine besondere Form der Ergotherapie (Heilmittel i. S. d. § 32 SGB V) und kommt z. B. nach schweren Unfallverletzungen, bei mehrfachbehinderten Menschen und b...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.1 Überblick

Rz. 14 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 15 können wegen vielschichtiger Indikationen notwendig werden. Ziel ist die Erhaltung, Herstellung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, wenn die Erwerbsfähigkeit für mindestens 6 Monate beeinträchtigt ist oder diese Beeinträchtigung droht. Indikationen, die für die Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15 ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.6 Hilfsmittel

Rz. 26 Zum Leistungsspektrum der medizinischen Rehabilitationsleistungen des Rentenversicherungsträgers zählt auch die Versorgung mit Hilfsmitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX). Hilfsmittel haben die Aufgabe, die Folge einer Krankheit/Behinderung – also den Funktionsausfall bzw. die Funktionsbeeinträchtigung – erträglicher zu machen. Zu den Hil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.11.2 Verfahren, wenn der Versicherte bei der Antragstellung eine Rehabilitationseinrichtung wählt

Rz. 84 Wählt der Rehabilitand mit dem Antrag eine Rehabilitationseinrichtung i. S. d. Abs. 6a, hat der Rentenversicherungsträger zu prüfen, ob die gewählte Rehabilitationseinrichtung die erforderlichen Rehabilitationsleistungen nach objektiven sozialmedizinischen Kriterien "in der nachweisbar besten Qualität" erbringen kann. Dadurch soll eine am Bedarf des jeweiligen Leistun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.7 Rehabilitation für Mütter und Väter bzw. für Mutter-/Vater-Kind

Rz. 58 Insbesondere Mütter sind speziellen gesundheitlichen Belastungen wegen ihrer komplexen Aufgaben als Frau, Mutter, Partnerin und Berufstätige ausgesetzt. Wegen dieser Überbelastungen gibt es Gesundheitsleistungen, die ganzheitlich angesetzt sind, die Lebenssituation kennen und in der Therapie berücksichtigen. Für diese zumeist frauenspezifischen Belastungen bieten insb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.1 Überblick

Rz. 10 § 15 befasst sich ausschließlich mit den Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Unter medizinischer Rehabilitation versteht man allgemein die (Wieder-)Herstellung von körperlichen und geistigen Funktionen und Fähigkeiten, damit der Betroffene soweit wie möglich uneingeschränkt aktiv am Erwerbsleben teilnehmen kann, denn für die gesetzliche Rentenversicherung ste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Leistungen der Rentenversicherungsträger sind darauf ausgerichtet, die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen zu erhalten oder wieder herzustellen. Im Rahmen der hierzu benötigten Teilhabeleistungen (§ 4 SGB IX) kennt der Rentenversicherungsträger gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 5 Nr. 1 bis 3 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 14, 15, 15a, 17 und 31 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.3 Arzneimittel

Rz. 21 Führt der Rentenversicherungsträger medizinische Leistungen zur Rehabilitation in stationärer oder ganztägig ambulanter Form durch, hat der Rentenversicherungsträger die vollständige medizinische Versorgung des Rehabilitanden sicherzustellen. Hierzu zählt auch die Versorgung des Rehabilitanden mit Arzneimitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 3 SGB...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.5 Dauer der Rehabilitationsleistungen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 59 Aufgrund Abs. 2 Satz 3 soll (nicht muss) eine stationäre medizinische Rehabilitationsleistung längstens 3 Wochen dauern. Zur sachlichen Begründung dieser Befristung wird darauf verwiesen, dass bei dem heutigen Qualitätsstandard der medizinischen Rehabilitationsleistungen "im Regelfall" 3 Wochen ausreichen, um das Rehabilitationsziel zu erreichen. In der Praxis ist eine...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII Einführung

Einführung zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – Am 27.12.2003 ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (BGBl. I S. 3022) das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – beschlossen worden. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat am 19.12.2003 auf den Vorschlag des Vermittlungsausschusses hin der Reform des ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bedarfsfälle, bei denen ein Mehrbedarf beim Lebensunterhalt anerkannt wird, weil die Leistung für den Regelbedarf im Wesentlichen nur Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedarfe des täglichen Lebens und im durchschnittlichen Umfang abdeckt. Es handelt sich um typisierte Bedarfe, die den Zugang zu Leistungen für Mehrbedarf eröffnen. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII Einführung

Einführung zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Bis zum Inkrafttreten des SGB VIII hatten die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) v. 14.6.1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) v. 11.8.1961 normierten Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kern ordnungspolitische und eingriffsrechtliche Zielsetzungen. Wie die Bezeichnung "Jugendwohlfa...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20 legt als ein Herzstück im SGB II den Umfang der Leistungen für den Regelbedarf fest. Diese Leistung entspricht dem Regelsatz in der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Leistung für den Regelbedarf hat soziokulturelle Existenzsicherungsfunktion. Referenzsystem ist die Sozialhilfe als ebenfalls bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige Fürsorgeleistung. Durch ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.4 Beiträge an Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung

Rz. 37 Auch gehören abgeführte Beiträge des Arbeitgebers an Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung gem. § 6 Abs. 1 EFZG zu den Leistungen, wegen derer ein gesetzlicher Forderungsübergang stattfindet. Zu diesen zählen die Beiträge zu den Zusatzversorgungskassen (ZVK) des Bundes und der Länder, zur Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umschulung / 4 Streitigkeiten

Streitigkeiten zwischen dem Umschüler und dem Träger der Umschulung sind vor den Arbeitsgerichten auszutragen. Bei der beruflichen Umschulung[1] ist das selbstverständlich, gilt aber meist auch für die schulische Umschulung, weil der Umschüler auch dort i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG "beschäftigt" wird.[2] Schlichtungsausschüsse[3] sind für Umschulungsverhältnisse nicht zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 6 Rentenversicherung

Die Struktur der Rentenversicherung hat sich seit 2005 grundlegend geändert. Es gibt eine "Deutsche Rentenversicherung" mit Regionalstellen und einem Bundesträger, welche sich aus den damaligen 22 LVAn und der ehemaligen BfA zusammensetzt, sowie eine "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See", bestehend aus der ehemaligen Bundesknappschaft, der Seekasse und der Bahnver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 6.2 Zum Jahresende muss eine Meldung zur Sozialversicherung elektronisch gesendet werden

Zum Jahresende bzw. bei Ende der Beschäftigung ist der jeweiligen Krankenkasse das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt auf dem elektronischen Vordruck "Meldung zur Sozialversicherung" zu melden. Diese Daten werden an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergemeldet und dienen als Grundlage für spätere Rentenansprüche des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erhält ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetzes – unabhängig vom Willen der Beteiligten – (sozial)versicherungspflichtig. Die Pflichtversicherung ist selbst dann zustande gekommen, wenn der Arbeitgeber keine Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse vornimmt und die Beiträge nicht bezahlt. Auch vertraglich kann die Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen von der V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 6.1 Es gibt eine Höchstgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze

Bei der Berechnung der Beiträge sind die Beitragsbemessungsgrenzen zu beachten. Diese unterscheiden sich in den alten und neuen Bundesländern. Der Beitrag liegt 2024 weiterhin bei 18,6 % vom Bruttoarbeitsentgelt, jedoch max. von der Beitragsbemessungsgrenze, und ist im Allgemeinen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen. Auch hier gibt es diverse Ausnahmen.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung: Termine... / 1 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Vom Arbeitgeber sind die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) monatlich an die gesetzliche Krankenkasse zu überweisen, in der der Arbeitnehmer versichert ist. Für Arbeitnehmer, die keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören, ist die Kasse zuständig, bei der sie zuletzt versichert waren. Ist diese Krankenkasse nicht festzustellen, kann de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung: Termine... / Zusammenfassung

Überblick Die Beiträge zur Sozialversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) werden vom beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt ermittelt. Der Arbeitgeberanteil stellt in der Buchhaltung "gesetzliche soziale Aufwendungen" dar. Der Arbeitnehmeranteil wird vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung einbehalten. Dieser Beitrag informiert zu allen wichtigen Terminen und Beit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung: Termine... / 2 Beitragssätze, Versicherungspflichtgrenzen und Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung

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