Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 2 Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund führt das obligatorische (verbindliche) Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner oder Abkömmlinge (Kind, Enkel) des Arbeitgebers sowie für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder eine UG durch. Mit der Kennzeichnung der einzelnen Personengruppen in der Anmeldung wird bei der Clearingstelle ein Ver...mehr

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Betriebsdatenpflege / 2.6 Meldung durch die Krankenkasse

Die Krankenkassen (Einzugsstellen) können – zusätzlich zu den Meldungen der Arbeitgeber – Änderungen von Betriebsdaten über die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) an die Bundesagentur für Arbeit melden. Sie können auf diesem Weg Entscheidungen zur Sofortmeldepflicht, Insolvenzgeldumlagepflicht und Umlagepflicht U1 mitteilen.mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.2 Rechtssicherheit und Leistungsbindung

Mit Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens entscheidet die Clearingstelle über das Vorliegen einer Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung. Hierbei wird jedoch nur festgestellt, ob eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vorliegt (Elementenfeststellung), oder ob die Tätigkeit im Rahmen einer Selbstständigkeit ausgeübt wird. Die Clearingstelle ent...mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn... / 1.1 Rückzahlung von Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, wie z. B. Weihnachtszuwendungen, werden oftmals nur unter der Bedingung gewährt, dass sie zurückzuzahlen sind, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem vereinbarten Stichtag gekündigt wird oder durch Kündigung endet. Die für die zurückzuzahlende Einmalzahlung entrichteten Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Insolvenzgeldumlage sind dann wieder zurückzur...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.2 Vorgehen bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis

Bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis kann daher nur zur Beantragung eines zeitnahen Statusfeststellungsverfahrens geraten werden. Aufgrund der behördlichen Struktur der Clearingstelle und dem Standort bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist hier nicht immer die Möglichkeit einer individuellen Beratung gegeben. Einen direkteren Zugang zu Informationen und ggf. eine Be...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / Zusammenfassung

Überblick Folgender Sachverhalt tritt in der Praxis oft auf: Jemand arbeitet als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, als Subunternehmer im Einmannbetrieb oder als Angehöriger eines Unternehmers. In der Tätigkeit ist die betroffene Person sozialversicherungsrechtlich entweder als Selbstständiger versicherungsfrei oder als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der ...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.1.2 Einleitung durch Einzugsstelle und Betriebsprüfung

Ein Anfrageverfahren bei der Clearingstelle ist darüber hinaus nicht möglich, wenn bereits durch eine Einzugsstelle ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wurde. Für eine solche Einleitung reicht die Übersendung des Fragebogens seitens der Einzugsstelle bereits aus. Ebenso ist ein optionales Statusfeststellungsverfahren nicht möglich, wenn dies Gegenstand einer Betriebs...mehr

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SV-Meldeportal / 2 Funktionen für Arbeitgeber

Das SV-Meldeportal ist kein Ersatz für ein professionelles Entgeltabrechnungsprogramm, sondern ein reines Melde- bzw. Datenaustauschmodul. Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben werden nicht durchgeführt. Sowohl Arbeitsentgelte als auch Sozialversicherungs- und Steueranteile können nicht errechnet werden. Dafür bietet die Anwendung neben dem Datenaustausch mit...mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

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§ 1 Einführung / A. Zuständigkeit der Sozialgerichte

Rz. 1 Sozialgerichtsbarkeit – Allgemeines Die Sozialgerichte stellen besondere Verwaltungsgerichte nach § 1 SGG dar. Sie sind als Fachgerichte neben den weiteren Gerichtsbarkeiten (ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit) unabhängig und selbstständig und von den Verwaltungsbehörden getrennt. Sie entscheiden über öffentlich-rechtliche Strei...mehr

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Umschulung / 2 Schulische Umschulung

Voraussetzung für die Gleichstellung einer außerbetrieblichen/schulischen Ausbildung mit einer Beschäftigung zur Berufsausbildung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags nach dem BBiG. Bei einer außerbetrieblichen Umschulung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 60 BBiG fehlt es am Abschluss eines Berufsa...mehr

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Umschulung / 4 Streitigkeiten

Streitigkeiten zwischen dem Umschüler und dem Träger der Umschulung sind vor den Arbeitsgerichten auszutragen. Bei der beruflichen Umschulung[1] ist das selbstverständlich, gilt aber meist auch für die schulische Umschulung, weil der Umschüler auch dort i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG "beschäftigt" wird.[2] Schlichtungsausschüsse[3] sind für Umschulungsverhältnisse nicht zu...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / III. Höchstgebühr

Rz. 120 Betragsrahmengebühr – Höchstgebühr Der Ansatz der Höchstgebühr kann nicht nur dann gerechtfertigt sein, wenn alle Kriterien überdurchschnittlich sind. Bereits ein einziges Kriterium, welches freilich besonders überdurchschnittlich sein muss, kann den Ansatz der Höchstgebühr rechtfertigen, sofern die übrigen Kriterien mindestens durchschnittlich sind.[24] Teilweise wir...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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§ 28 Glossar – Zentrale Vorschriften

Rz. 1 § 52 GKG Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit (1) In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. (2) Bietet der Sach- und Streitstand...mehr

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Beitragsgruppen / 2 Beitragsgruppen in Ziffern

Die Beitragsgruppen sind in den Meldungen mit dem 4-stelligen numerischen Schlüssel zu verschlüsseln. Die Beiträge sind im Beitragsnachweis-Datensatz nach Beitragsgruppen getrennt anzugeben. Die Beitragsgruppen werden im Beitragsnachweis numerisch aufgeführt. Es gelten folgende Schlüssel, die sich aus dem Beitragsgruppenschlüssel eines Versicherungszweiges ableiten:mehr

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Beitragsgruppen / 1 Angabe von Beitragsgruppen

Da die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich in der gleichen Weise berechnet werden, kann der Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Allgemeinen in einem Arbeitsgang errechnet werden. Weil der Anspruch auf die Beiträge jedoch nicht alleine dem Gesundheitsfonds, sondern ihrem Anteil entsprechend der Pflegekasse, den Trägern der Renten...mehr

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Sommer, SGB V § 14 Teilkost... / 2.1 Personenkreis

Rz. 2 Die Regelung des Abs. 1 bezieht sich ausschließlich auf die einer Dienstordnung nach § 351 RVO unterstellten Angestellten der Krankenkassen und der Krankenkassenverbände (DO-Angestellte), auf Beamte, die bei Betriebskrankenkassen oder in der knappschaftlichen Krankenversicherung tätig sind, sowie auf die bei den Verbänden der Betriebskrankenkassen beschäftigten DO-Ange...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.3 Besatzungsmitglieder (Abs. 3)

Rz. 28 Nach Abs. 3 ruht der Anspruch auf Leistungen auch dann, wenn durch das Seearbeitsgesetz – SeeArbG (bis zum 1.8.2013 Seemannsgesetz – SeemG), das durch das Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation v. 20.4.2013, BGBl. I S. 868, eingeführt worden ist, eine Vorsorge für den Fall der Erkrankung oder Verletzung getroffen...mehr

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Auskunftspflichten / 1.2.2 Auskunftspflicht gegenüber Rentenversicherungsträgern

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Auskunftspflichten der Versicherten in § 196 SGB VI beschrieben. Versicherte oder Personen, für die eine Versicherung durchgeführt werden soll, müssen dem Träger der Rentenversicherung über alle Tatsachen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der den Trägern der Rentenversicher...mehr

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Fahrradleasing / 5.2 Ausgestaltung

Gegenstand des Überlassungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem können alle Leistungen sein, die auch Bestandteil des Leasingvertrags sein können sowie fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Dazu gehören insbesondere das Fahrrad/E-Bike/Lastenrad selbst, mit dem Fahrrad fest verbundenes Zubehör, Versicherungen, Service und Wartungsleistungen. Höchstwert Die Entgeltumw...mehr

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Fahrradleasing / 7 Sozialversicherung, Betriebsrente, Altersteilzeit

Das vorstehend ermittelte steuerpflichtige Bruttoentgelt ist auch die Basis für die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Durch die Reduzierung des Bruttoentgelts infolge des Barlohnverzichts verringern sich auch die monatlichen Beiträge des Arbeitgebers zu den entsprechenden Sozialversicherungen. Das gleiche gilt für die Beiträge/Umlagen zur Zusatzversorgu...mehr

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Versicherungspflicht (Rentenversicherung)

Zusammenfassung Begriff In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, sofern die jeweiligen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Liegt die Versicherungspflicht dem Grunde nach vor, wird diese für bestimmte Personenkreise von einer Versicherungsfreiheit "überlagert" oder es besteht die Möglichkeit einer – antragsabhängigen – Befreiung von der Versicherung...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.2 Rentenversicherung

Rz. 45 Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§ 14 bis 15a sowie § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI), wenn bereits während dieser Leistung die Notwendigkeit der Durchführung von Rehabilitationssport vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung festgest...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.3.3 Gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 16 Die Rentenversicherungsbeiträge sind vom Träger der Einrichtung allein zu tragen, wenn das monatliche Entgelt 20 % der Bezugsgröße nicht übersteigt (§ 168 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI). Diese Beiträge sind dem Träger der Werkstatt von den für die behinderten Menschen zuständigen Kostenträgern zu erstatten (§ 179 Abs. 1 Satz 2 SGB VI). Erhält der behinderte Beschäftigte ein Entge...mehr

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Versicherungspflicht (Rente... / Zusammenfassung

Begriff In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, sofern die jeweiligen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Liegt die Versicherungspflicht dem Grunde nach vor, wird diese für bestimmte Personenkreise von einer Versicherungsfreiheit "überlagert" oder es besteht die Möglichkeit einer – antragsabhängigen – Befreiung von der Versicherungspflicht. Wer n...mehr

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Versicherungspflicht (Rente... / 1.4 Sonstige Versicherte

Zu den sonstigen Versicherten, bei denen außerhalb einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit liegende Sachverhalte zur Versicherungspflicht führen, zählen: Eltern, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind; nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen pflegen; Wehrdienstleistende unter bestimmten Voraussetzu...mehr

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Versicherungspflicht (Rente... / 1.2 Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft

Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft sind in dem Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen. Sofern allerdings am 31.12.1991 Versicherungspflicht aufgrund des 3. RVÄndG bestand und sich die Betreffenden nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, bleiben sie in ihrer Tätigkeit rentenversicherun...mehr

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Versicherungspflicht (Rente... / 1 Versicherung kraft Gesetzes

Verschiedene Personenkreise sind nach dem SGB VI rentenversichert. 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind; Personen zur betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildung, auch wenn sie kein Arbeitsentgel...mehr

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Versicherungspflicht (Rente... / 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind; Personen zur betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildung, auch wenn sie kein Arbeitsentgelt erhalten; Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Blindenwerk...mehr

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Versicherungspflicht (Rente... / 1.3 Selbstständige

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen auch bestimmte Selbstständige, und zwar Lehrer und Erzieher unter bestimmten Voraussetzungen; Krankenpflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen; Hebammen/Entbindungspfleger; Künstler und Publizisten im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes; Seelotsen der Reviere; Hausgewerbetreibende; Küstenschiffer und Küstenfischer unter b...mehr

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Versicherungspflicht (Rente... / 2 Pflichtversicherung auf Antrag

Auf Antrag können sich pflichtversichern, sofern nicht bereits gesetzlich in der ausgeübten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit oder aufgrund eines Sozialleistungsbezugs Versicherungspflicht besteht: Entwicklungshelfer und Personen, die für eine begrenzte Zeit im Ausland beschäftigt sind.[1] Ebenso Personen, die bei einer amtlichen Vertretung des Bundes oder der Länd...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.3 Sozialversicherung

Rz. 12 Die in den Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen sind (nicht erst im Arbeitsbereich, sondern bereits während der Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich) in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung sozialversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 SG...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.5 Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs (Abs. 4)

Rz. 9 Der GKV-Spitzenverband soll Entscheidungen zur Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs der Krankenkassen, insbesondere zum Erlass von Rahmenrichtlinien für den Ausbau und die Durchführung eines zielorientierten Benchmarkings der Leistungs- und Qualitätsdaten treffen. Ziel des Gesetzgebers ist es dabei, ein Benchmarking zu etablieren, das zu mehr ...mehr

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Jung, SGB XII § 102a Rücküb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es handelt sich um eine Spezialregelung zu § 50 SGB X, die das Verfahren bei Überweisungen an eine inzwischen verstorbene leistungsberechtigte Person regelt. Sie verweist auf die Regelungen des für die gesetzliche Rentenversicherung geltenden § 118 Abs. 3 bis 4a SGB VI. Im ersten Abschnitt des 13. Kapitels des SGB XII, das die Überschrift "Kostenersatz" trägt, ist die ...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6 Anspruchsdauer

Rz. 33 Anders als Krankengymnastik oder physikalische Therapie fällt der "normale" Sport, der in allgemeiner Weise den körperlichen und psychischen Zustand positiv beeinflussen soll, nicht unter den krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsbegriff. Eine Sonderstellung nimmt der "spezielle" Rehabilitationssport ein, der eine medizinische Zweckbestimmung verfolgt (vgl. BSG, ...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 79 Ärztlicher Verordnungsvordruck für den Rehabilitationssport oder das Funktionstraining zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung: G 0850-00-. Ärztlicher Verordnungsvordruck für den Rehabilitationssport oder das Funktionstraining zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung: Vordruck Muster 56. Qualifikationsanforderungen der BAR für Übungsleiter/-in Rehabilitationss...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.10 Fortgeltung bisheriger Vereinbarungen, Regelungen und Entscheidungen (Abs. 5)

Rz. 11 Abs. 5 schreibt vor, dass die Vereinbarungen, Regelungen und Entscheidungen, die nach altem Recht von den bis zum 31.12.2008 bestehenden Spitzenverbänden (Bundesverbände der Krankenkassen sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Verbände der Ersatzkassen) im Rahmen ihrer bis zum 30.6.2008 bestehenden Zuständigkeit zu treffen waren, so lange fortgel...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.1 Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger zahlen Erwerbstätigen bei medizinischen Rehabilitationsleistungen und bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Entgeltersatzleistungen. Der Grund: Wegen der Teilnahme an diesen "Maßnahmen" ist der Rehabilitand nicht selten an der ganztägigen Ausübung seiner Beschäftigung/Tätigkeit verhindert. Ihm entsteht deshalb ein Einkommensverlust. Sinn...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.1 Übergreifendes

Rz. 11 Von § 50 betroffen sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung (Träger der Alterssicherung der Landwirte sind nicht für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 5 Nr. 2 zuständig) sowie der Sozialen Entschädigung und der Soldatenentschädigung. Rz. 12 Vergleichbare oder nahezu identische Regelungen enthalten z...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in § 11 RehaAnglG. Dort wurden im früheren Abs. 1 die noch sog. berufsfördernden Leistungen nach ihrer Zielsetzung und Erfordernissen allgemein umschrieben und die wichtigsten Leistungen in Abs. 2 benannt. § 11 Abs. 3 RehaAnglG enthielt Bestimmungen zur Dauer der Leistung, die heute in § 53 enthalten sind. Rz. 3 Im SGB IX – Rehabilitati...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.2 Leistungen an Arbeitgeber (Überblick) nach Abs. 1, Abs. 2

Rz. 13 Abs. 1 benennt zunächst die Rehabilitationsträger, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an Arbeitgeber erbringen können (aus den Versicherungszweigen der Arbeitsförderung, Unfallversicherung – einschließlich der Träger für die Kinder, Schüler und Studierenden nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII, Rentenversicherung – auch Träger für die Alterssicherung der Landwirte, ...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.3 Unfallversicherung

Rz. 46 Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports ergänzend zu medizinischen Rehabilitation und im Anschluss an diese (z. B. zur Sicherung des Rehabilitationserfolges bzw. zur Unterstützung der laufenden Heilbehandlung), im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. um die notwendige Mobilität, die für die Ausü...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 2.3 Gemeinsame Empfehlungen der Rehabilitationsträger (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 16 Abs. 1 Satz 3 gibt den Rehabilitationsträgern auf, zu den Anforderungen des Abs. 1 Satz 2 Gemeinsame Empfehlungen zu formulieren. Dabei begrenzt der Gesetzgeber die insoweit Mitwirkenden von vornherein auf die zuständigen Rehabilitationsträger. Die Gemeinsamen Empfehlungen wurden dementsprechend (unter Beteiligung von Verbänden) von der Bundesagentur für Arbeit, den T...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.4 Arbeitsassistenz (Abs. 8 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 135 Unter Arbeitsassistenz wird die regelmäßig wiederkehrende Unterstützung schwerbehinderter Menschen bei der Ausübung ihres Berufs verstanden. Die Unterstützung geht über einzelne bedarfsbezogene Hilfestellungen hinaus, die Arbeitsassistenz fungiert mit Einverständnis des Arbeitgebers als eine von dem schwerbehinderten Menschen beauftragte Arbeitskraft oder wird aus de...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.1 Kraftfahrzeughilfe (Abs. 8 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 114 Die Regelungen zur Kraftfahrzeughilfe werden konkret vollständig in der KfzHV getroffen. Die Hilfe wird als Zuschuss oder Darlehen für die Kfz-Beschaffung, eine behindertenbedingte Zusatzausstattung und zum Führerscheinerwerb geleistet. Die Hilfeverordnung gilt für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Sozialen Entsc...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i. d. R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der ...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.2 Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und externe Teilung

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenansprüche können z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung[1] und zunehmend auch durch betriebliche[2] oder private Altersvorsorge entstehen.[3] Scheitert eine Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass auch derjenige Ehepartner ...mehr

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Sauer, SGB IX § 215 Begriff... / 2.2.2 Schwerbehinderte Menschen nach Werkstattbeschäftigung

Rz. 10 Zu der Zielgruppe in Inklusionsbetrieben gehören nach Abs. 2 Nr. 2 auch schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen und auf diesen Übergang vorbereitet werden sollen. Die Förderung des Übergangs behinderter Menschen aus Werkstätten auf de...mehr