Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.7.1 Sterbevierteljahr

In den ersten 3 Kalendermonaten nach dem Tod der versicherten Person wird der Zuschlag nicht gewährt. Während dieser Zeit wird die Witwen-/Witwerrente bereits in Höhe einer vollen Versichertenrente gezahlt.mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 1 Entwicklung

Das Renteneintrittsalter spielt in den unterschiedlichsten Situationen und Bereichen eine wichtige Rolle. Von den Arbeitgebern wird es oft in Arbeitsverträgen berücksichtigt. Für Versicherte ist es bedeutsam, wenn die persönliche Altersvorsorge geplant wird. Um die mit dem demografischen Wandel verbundenen Belastungen der Rentenversicherung zu vermindern, hat der Gesetzgeber ...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.7 Zuschlag wegen Kindererziehung

Witwen-/Witwerrenten erhalten einen Zuschlag für Zeiten, in denen die Witwe oder der Witwer Kinder erzogen hat. Maßgeblicher Zeitraum für die Kindererziehung ist die Zeit vom Monat nach der Geburt des Kindes bis zum Monat, in dem es sein 3. Lebensjahr vollendet hat. Für jeden Monat in diesem Zeitraum, in dem das Kind erzogen wurde, werden 0,0505 persönliche Entgeltpunkte gut...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.1.2 Höhe der Rente

Kleine Witwen-/Witwerrenten werden aus der Versicherung des Verstorbenen berechnet, unter Berücksichtigung der Zurechnungszeit [1]. Die kleine Witwen-/Witwerrente hat den Rentenartfaktor 0,25 und beträgt daher – vereinfacht ausgedrückt – 25 % einer Altersrente des verstorbenen Versicherten. [2]mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.12 Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten/Lebenspartner (Wiederauflebensrente)

Eine Witwen-/Witwerrente, die wegen Heirat/Begründung einer Lebenspartnerschaft weggefallen ist, kann wieder aufleben, wenn der neue Ehegatte/Lebenspartner verstirbt bzw. die neue Ehe/Lebenspartnerschaft aufgelöst oder für nichtig erklärt wird. Bei einer nochmaligen Heirat/Begründung einer Lebenspartnerschaft (längstens bis 30.9.2017) entfällt diese Rente endgültig. Sie kann...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.2.3 Höhe der Rente

Auch große Witwen-/Witwerrenten werden aus der Versicherung des Verstorbenen berechnet, ebenfalls unter Berücksichtigung der Zurechnungszeit.[1] Die große Witwen-/Witwerrente hat den Rentenartfaktor 0,55 und beträgt daher – vereinfacht ausgedrückt – 55 % einer Altersrente des verstorbenen Versicherten. Greift die Vertrauensschutzregelung, sind es 60 %. [2]mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.7.2 Versicherungspflichtiger Minijob

Handelt es sich um einen versicherungspflichtigen Minijob neben dem Bezug einer Altersvollrente oder auch einer Altersteilrente, gilt – wie immer bei geringfügig entlohnter Beschäftigung – PGR "109". Für die BGR gilt bei Versicherungspflicht der Schlüssel "1" für die Rentenversicherung (2. Stelle). Soweit Rentenversicherungspflicht nicht besteht – weil z. B. neben einer Alte...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.3 Höhe der Rente im Sterbevierteljahr

Für die auf den Sterbemonat bzw. für die auf den Todestag folgenden 3 Kalendermonate (Sterbevierteljahr) erhält die Witwe/der Witwer eine Geldleistung in Höhe der – auf den Todeszeitpunkt berechneten – Altersrente.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob Anspruch auf die kleine oder die große Witwen-/Witwerrente besteht. Hat die verstorbene Person bereits eine Rente erhalten, dann ...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.13 Witwen-/Witwerrente an frühere Ehegatten (Geschiedenenrente)

Auch der frühere Ehegatte erhält Witwen-/Witwerrente nach dem Tode des Versicherten, wenn die Ehe vor dem 1.7.1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben wurde und der Verstorbene zur Zeit seines Todes Unterhalt zu leisten hatte oder wenigstens während des letzten Jahres vor dem Tod tatsächlich Unterhalt geleistet hat. Ist die unterhaltsrechtliche Voraussetzung nicht e...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.2.4 Befristung

Große Witwen-/Witwerrenten wegen Kindererziehung sind auf das Ende des Kalendermonats zu befristen, in dem die Kindererziehung voraussichtlich endet, d. h. grundsätzlich auf die Vollendung des 18. Lebensjahres des jüngsten Kindes. Ist die große Witwen-/Witwerrente für die Sorge um ein Kind mit Behinderung zu leisten, das nicht imstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist ei...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / Zusammenfassung

Überblick In der gesetzlichen Rentenversicherung sind in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen die Altersgrenzen angehoben worden. Gesetzgeberischer Wille war hierbei, langfristig ein generelles Renteneintrittsalter von 67 Jahren bzw. bei Versicherten mit einem sehr langen Arbeitsleben oder bei Schwerbehinderung mit 65 Jahren zu erreichen. Dieser...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.10 Abfindung bei Wiederheirat

Die Witwen-/Witwerrente fällt bei Wiederheirat mit Ablauf des Monats der Eheschließung bzw. Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (längstens bis 30.9.2017) weg. Dabei wird die rentenberechtigte Person einer großen Witwen-/Witwerrente mit dem 24-fachen Monatsbetrag der Rente bzw. einer kleinen Witwen-/Witwerrente mit den bis zum Ende der ursprünglichen Befristung...mehr

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Erziehungsrente / 6 Zurechnungszeit

Die Erziehungsrente berechnet sich aus den bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher die Erziehungsrente beginnt, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleichs in der Rentenversicherun...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.5.1 Rentenbeginn vor 2019

Bei Tod des Versicherten vor dem 1.1.2019 umfasst die Zurechnungszeit einen kürzeren Zeitraum; bei Tod ab 1.7.2014 bis zum 62. Lebensjahr und bei Tod im Jahr 2018 bis zum 62. Lebensjahr und 3 Monaten. Ab dem 1.7.2024 werden Witwen-/Witwerrenten um einen pauschalen Zuschlag erhöht, der einen gewissen Ausgleich für die spätere Verlängerung der Zurechnungszeit darstellt, von der...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.11 Einkommensanrechnung

Eigene Einkünfte der Witwe/des Witwers werden, soweit diese einen Freibetrag überschreiten, zu 40 % auf die Rente angerechnet.[1] Der Freibetrag ist dynamisch und wird jeweils zum 1.7. eines Jahres durch die Rentenanpassung angeglichen. Angerechnet werden grundsätzlich alle Einkommensarten, wie z. B. Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen), Erwerbsersatzeinkom...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.14 Rentenausschluss wegen Versorgungsehe/Rentensplitting

Witwen-/Witwerrente wird nicht gezahlt, wenn eine nach dem 31.12.2001 geschlossene Ehe mit der verstorbenen Person – von Ausnahmen abgesehen – nicht mindestens ein Jahr bestanden hat (sog. Versorgungsehe), oder wenn die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zu gleichen Teilen partnerschaftlich aufgeteilt wurden (sog. Rentensplitting). Erziehen die Witwen/Witwer...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.2.5 Beginn der Rentenzahlung wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit

Eine befristete große Witwen-/Witwerrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit beginnt frühestens mit Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung. Lag beim Hinterbliebenen eine Erwerbsminderung z. B. bereits zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten vor und ist diese sogar schon vor über 7 Kalendermonaten vorher eingetreten, beginnt die Rente vom Todestag ...mehr

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Erziehungsrente / 2 Erziehungsrente für verwitwete Ehegatten/überlebende Lebenspartner

Verwitwete Ehegatten bzw. überlebende Lebenspartner haben unter den gleichen Voraussetzungen wie geschiedene Ehegatten/frühere Lebenspartner einen Anspruch auf Erziehungsrente, wenn für sie ein sog. Rentensplitting durchgeführt wurde. Da die eingetragene Lebenspartnerschaft erst ab 1.1.2005 in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen ist, ...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.2 Rechtslage bis 31.12.2016

Bis Ende 2016 waren Altersvollrentner versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Es spielte keine Rolle, ob die Rente vor oder nach der Regelaltersgrenze bezogen wurde. Dies galt unabhängig davon, dass bis zur Regelaltersgrenze für eine Vollrente nur in begrenztem Umfang hinzuverdient werden konnte. Beschäftigte Altersvollrentner mussten selbst keine Beiträge zahlen. Der A...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.7.1 Mehr als geringfügige Beschäftigung

Für den Personenkreis der Altersvollrentner ist bei der Meldung die neue Personengruppe (PGR) "120" zu beachten. Dieser Meldeschlüssel ist für – mehr als geringfügige – Beschäftigungen neben einer Altersvollrente ab 1.1.2017 zu verwenden, soweit Rentenversicherungspflicht besteht. PGR "120" ist für versicherungspflichtige Altersvollrentner sowohl bezogen auf den Zeitraum bis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.1 Prävention

Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame erste Hilfe zu sorgen.[1] Dabei sollen sie den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Bei der Beratung und Überwachung der Unternehmen arbeiten sie im Rahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.6 Rentenbeginn ab 2019

Bei Tod des Versicherten im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten. Für alle Witwen-/Witwerrenten, bei denen der Versicherte nach dem Jahr 2019 verstorben ist, wird die Zurechnungszeit stufenweise in Abhängigkeit vom Jahr des Todes des Versicherten auf das 67. Lebensjahr angehoben.[1] Aktuell endet die Zurechnungszeit einer Witwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.4 Rentenabschläge

Eine Witwen-/Witwerrente wird – unabhängig von der Inanspruchnahme der Rente – über den Zugangsfaktor gekürzt, wenn die versicherte Person vor Vollendung des 63. Lebensjahres verstorben ist. Die Kürzung beträgt für jeden Monat, den die versicherte Person vor dem 63. Lebensjahr verstorben ist, 0,3 %. Der Höchstsatz, um den die Rente gekürzt wird, beträgt 10,8 %. Dieser Höchst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.5 Unfallrenten

Ist die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls gemindert, wird Verletztenrente gezahlt. Sie wird gewährt, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % über die 26. Woche hinaus nach dem Unfall andauert. Die Minderung wird nicht individuell festgestellt, sondern richtet sich nach den Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente besteht für Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Der Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente besteht längstens für 2 Jahre. Besteht auch Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente[1], wird ausschließlich diese Rente geleistet.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.2.2 Altersgrenze

Für Todesfälle bis zum 31.12.2011 gilt für die große Witwen-/Witwerrente weiterhin die Vollendung des 45. Lebensjahres als maßgebende Altersgrenze. Für Todesfälle ab 1.1.2012 wird diese Altersgrenze in Abhängigkeit vom Jahr des Todes des Versicherten nach Maßgabe des § 242 Abs. 5 SGB VI auf das 47. Lebensjahr angehoben. Für Todesfälle ab dem Jahr 2029 gilt die Vollendung des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.8 Antrag/Beginn/Wegfall

Die Witwen-/Witwerrente wird grundsätzlich nur auf Antrag gezahlt. Bezog der verstorbene Ehegatte/Lebenspartner bereits zu Lebzeiten eine Rente, so beginnt die Witwen-/Witwerrente mit dem 1. des auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonats, wenn die Rente innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Tod des Versicherten beantragt wird. Für den Sterbemonat wird noch die volle Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 2.1 Maßnahmen der Rentenversicherung

Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung werden bei medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen nicht nur die Kosten für die medizinischen Leistungen, sondern auch Unterkunft und Verpflegung komplett übernommen. 2.1.1 Voraussetzungen Die Rentenversicherungsträger erbringen medizinische Rehabilitationsmaßnahmen für Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 2.1 Versicherte Mitglieder nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 12 (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 HS 1 gelten für die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 12 versicherten Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, für die Tragung der Beiträge die §§ 250 Abs. 1 und 3, 251 und 413 SGB V sowie § 48 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) entsprechen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 2.4 Weiterleitung der Beiträge aus Rentenleistungen (Abs. 4)

Rz. 13 In dem zum 29.3.2002 angefügten Abs. 4 wird der Zeitpunkt der Weiterleitung der Pflegeversicherungsbeiträge durch die Deutsche Rentenversicherung Bund an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung entsprechend der vorherigen Praxis gesetzlich festgelegt (vgl. BT-Drs. 14/9007 S. 40). Sie orientiert sich an der Fälligkeit der Rentenzahlung. Die Weiterleitung de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2 Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund führt das obligatorische (verbindliche) Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner oder Abkömmlinge (Kind, Enkel) des Arbeitgebers sowie für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder eine UG durch. Mit der Kennzeichnung der einzelnen Personengruppen in der Anmeldung wird bei der Clearingstelle ein Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 2.1.2 Leistungsintervall

Eine Wiederholung der medizinischen Leistungen zur Rehabilitation ist grundsätzlich erst nach Ablauf von 4 Jahren, nach einer von einem Sozialleistungsträger voll finanzierten oder bezuschussten Kur möglich. Dies gilt nicht, wenn die vorzeitigen Leistungen aus medizinischen Gründen dringend erforderlich sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 2 Leistungsabgrenzung

Die ambulanten bzw. stationären Rehabilitationsmaßnahmen werden von der Krankenkasse nur gewährt, wenn kein anderer Sozialleistungsträger (insbesondere die Rentenversicherung) zuständig ist.[1] 2.1 Maßnahmen der Rentenversicherung Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung werden bei medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen nicht nur die Kosten für die medizinischen Leistung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.2 Rechtssicherheit und Leistungsbindung

Mit Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens entscheidet die Clearingstelle über das Vorliegen einer Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung. Hierbei wird jedoch nur festgestellt, ob eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vorliegt (Elementenfeststellung), oder ob die Tätigkeit im Rahmen einer Selbstständigkeit ausgeübt wird. Die Clearingstelle ent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.2 Vorgehen bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis

Bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis kann daher nur zur Beantragung eines zeitnahen Statusfeststellungsverfahrens geraten werden. Aufgrund der behördlichen Struktur der Clearingstelle und dem Standort bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist hier nicht immer die Möglichkeit einer individuellen Beratung gegeben. Einen direkteren Zugang zu Informationen und ggf. eine Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu höchstens 6 Wochen nach den Regeln der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit haben Arbeitnehmer während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (Kur), die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 2.1.3 Zuzahlung

Zu den Kosten der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme zahlt der Versicherte grundsätzlich für jeden Kalendertag 10 EUR zu. Eine Zuzahlung entfällt, wenn der Versicherte Übergangsgeld bezieht oder wenn sie den Versicherten unzumutbar belasten würde. Bei Maßnahmen, die sich an eine Krankenhausbehandlung anschließen (Anschlussrehabilitation), ist die Zuzahlung längstens für 14...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / Zusammenfassung

Begriff Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sind bei einer Gefährdung der Arbeitskraft angezeigt, sodass diese wieder weitgehend bzw. voll hergestellt werden kann. Primär soll der Gefahr einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit bzw. der Erwerbsminderung entgegengewirkt werden. Rehabilitation soll somit die Notwendigkeit von Geldleistungen (z. B. Krankengeld oder eine Verrent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 2 Anzeige- und Nachweispflichten

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Kur, ihre voraussichtliche Dauer und eine etwaige Verlängerung unverzüglich mitzuteilen und ihm eine Bescheinigung über die Bewilligung der Kur durch einen Sozialleistungsträger unverzüglich vorzulegen. Arbeitnehmer, die nicht in der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung versichert sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 2.1.1 Voraussetzungen

Die Rentenversicherungsträger erbringen medizinische Rehabilitationsmaßnahmen für Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und bei denen voraussichtlich bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch medizinische Leistungen abgewendet werden kann oder bei geminderter E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 1.5 Zuzahlung

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben eine Zuzahlung von 10 EUR pro Tag zu entrichten. Werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Anspruch genommen, deren unmittelbarer Anschluss an die Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig ist (Anschlussrehabilitation), ist die Zuzahlung auf längstens 28 Kalendertage im Kalenderjahr begrenzt. Als unmitte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.1.2 Einleitung durch Einzugsstelle und Betriebsprüfung

Ein Anfrageverfahren bei der Clearingstelle ist darüber hinaus nicht möglich, wenn bereits durch eine Einzugsstelle ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wurde. Für eine solche Einleitung reicht die Übersendung des Fragebogens seitens der Einzugsstelle bereits aus. Ebenso ist ein optionales Statusfeststellungsverfahren nicht möglich, wenn dies Gegenstand einer Betriebs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / Zusammenfassung

Überblick Folgender Sachverhalt tritt in der Praxis oft auf: Jemand arbeitet als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, als Subunternehmer im Einmannbetrieb oder als Angehöriger eines Unternehmers. In der Tätigkeit ist die betroffene Person sozialversicherungsrechtlich entweder als Selbstständiger versicherungsfrei oder als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Im Gesetzentwurf war die Beitragszahlung zunächst als eigener Titel in den §§ 65 bis 67 vorgesehen (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 28 f.) und wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens in § 56 zusammengefasst (vgl. BT-Drs. 12/5920 S. 54), be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.2 Kostenverteilung bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 13 Bei anderweitiger Erledigung des Verfahrens i. S. v. § 193 Abs. 1 Satz 3 ist die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen zu treffen. Das Gericht kann einem Beteiligten die Kosten eines anderen Beteiligten ganz oder teilweise (Angabe von Bruchteilen) auferlegen oder feststellen, dass eine Erstattung nicht stattfindet bzw. ein Beteiligter von der Kostenerstattung ganz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.2.2 Befreiung von der Kostenpflicht, § 2 GKG, § 197a Abs. 3 SGG

Rz. 19 § 2 GKG regelt, in welchen Verfahren (sachliche Kostenfreiheit) bzw. für welche Personen (persönliche Kostenfreiheit) Kostenfreiheit besteht. Die von § 197a Abs. 1 und 2 erfassten Beteiligten sind von der Zahlung von Kosten (Gebühren und Auslagen) befreit (§ 2 Abs. 1 und Abs. 3 GKG). Die Kosten entstehen zwar, werden aber vom Staat nicht erhoben (§ 2 Abs. 5 Satz 1 GKG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.1 Beitragsbemessung bei versicherungspflichtigen Mitgliedern (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 gelten bei Mitgliedern der Pflegekasse, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, für die Beitragsbemessung die Regelungen in § 226 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 3, Abs. 3 bis 5 SGB V, §§ 227 bis 232a SGB V, §§ 233 bis 238 SGB V, § 244 SGB V sowie die §§ 23a, 23b Abs. 2 bis 4 SGB IV. Damit wird klargestellt, dass die Beitragsbem...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.5.1 Bemessungskriterien des § 14 RVG

Rz. 59 Bei der Bestimmung der Höhe einer Betragsrahmengebühr ist im konkreten Einzelfall von der Mittelgebühr auszugehen, mit der die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einem "Normal-/Durchschnittsfall" abgegolten wird. Unter einem "Normalfall" ist ein Fall zu verstehen, in dem sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Beachtung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nicht nach ob...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung / 3 Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers

Die Rentenversicherungsträger stimmen sich darüber ab, welche Arbeitgeber sie prüfen, um Mehrfachprüfungen auszuschließen.[1] Die Zuständigkeit innerhalb der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird nach der jedem Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit vergebenen Betriebsnummer bestimmt. Maßgebend ist die jeweilige Endziffer der Betriebsnummer (BBNR).mehr