Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium der Verteidigung und die Deutsche Rentenversicherung Bund haben am 29.7.2020 Grundsätze der Beitragszahlung für Bezieher von Übergangsgebührnissen vereinbart, denen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestimmt hat. Diese Vereinbarung betrifft nach ihrer Nr. 2 ehemalige (nunmehr: "frühere") Soldaten auf Zeit, die Übergangsgebührnisse na...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.6 Verwaltungsvorschriften

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 7 erfassen. Die GRA zu § 7: Freiwillige Versicherung hat den Stand 26.3.2024 (i. d. F. des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwe...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 1.5 Verwaltungsvorschriften

Rz. 9 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 8 erfassen. Die GRA zu § 8: Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting hat den Stand 19.2.2024 (i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19.12.2007, in Kraft...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beansprucht grundsätzlich für alle Versicherungszweige einschließlich der Arbeitsförderung Geltung (§ 1 Abs. 1 Satz 2 SGB IV); sie findet allerdings aufgrund des besonderen Finanzierungssystems keine Anwendung in der knappschaftlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte (§ 215 SGB VI; § 78 ALG). Ihrem wesentlichen Inhalt nach rege...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 3 Literatur

Rz. 19 Bokeloh, Die Rentenversicherung im Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und Unionskompetenzen, DRV 2015, 148, 155 f. Büser, Altersteilzeit. Die Verbesserungen ab 2000, Die Rentenversicherung 1999, 209. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 200...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Zweck der Nachversicherung ist die nachträgliche Gleichstellung von bestimmten, in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen ihrer zugesicherten Versorgungsanwartschaften versicherungsfreien Personen mit den ansonsten versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, insbesondere nach § 1 Satz 1 Nr. 1. Erfasst werden Personen, die zunächst aufgrund der Eigenart ihrer Beschäftigu...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.1.1 Beamte, Richter und Soldaten (Nr. 1)

Rz. 14 Für die Personen des Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 (Beamte – auch im Vorbereitungsdienst –, Richter, Soldaten; hierzu zählen auch kommunale Wahlbeamte auf Zeit, z. B. hauptamtliche Bürgermeister; vgl. insgesamt GRA der DRV zu § 8 SGB VI, Stand: 19.2.2024, Abschn. 4.1) folgt die Versicherungsfreiheit aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 und betrifft nur die Beschäftigung, für die Versicherungsf...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.2 Unversorgtes Ausscheiden und Wegfall, sog. Nachversicherungsfall (Abs. 2 Satz 1 HS 2)

Rz. 30 Abs. 2 Satz 1 HS 2 regelt den Nachversicherungsfall. Das Gesetz sieht dabei zwei Varianten vor; das unversorgte Ausscheiden und den Wegfall einer nach dem Ausscheiden zunächst bestehenden Versorgungsanwartschaft. Rz. 31 Der Nachversicherungsfall tritt zunächst ein, wenn eine versicherungsfreie (von der Versicherungspflicht befreite) Beschäftigung der in Abs. 2 Nr. 1 bi...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.7.2 Beitragsverfahren

Rz. 159 § 173 regelt dem Grundsatz nach, dass Beitragsschuldner selbst zu tragende Beiträge unmittelbar an die Träger der Rentenversicherung zu zahlen haben; es besteht die Möglichkeit der Nachentrichtung nach § 197 Abs. 1. § 212b sieht das Recht zur Prüfung der Beitragszahlung bei versicherungspflichtigen Selbstständigen durch die Träger der Rentenversicherung vor. In Fälle...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Ab 1.9.1993 wurde das freiwillige ökologische Jahr in Abs. 1 Nr. 1 einbezogen (Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres v. 17.12.1993, BGBl. I S. 2118). Abs. 1 Nr. 6 wurde durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) angefügt. Durch Art. 6 N...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Ziel ist zunächst die Stärkung der Solidargemeinschaft der Beitragszahler. Dem Versicherungstatbestand ist im Wesentlichen für alle erfassten Fallgruppen gemeinsam, dass Personen über den Fall der Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) hinaus für eine begrenzte Zeit außerhalb des Geltungsbereichs des SGB VI beschäftigt sind. Sinn der Regelung ist es, dem Versicherten die Möglichkeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.1 Arbeitnehmer in der Gleitzone nach dem bis zum 30.9.2022 geltenden Recht

Rz. 21 Die Einführung einer Gleitzone (§ 20 SGB IV) ab 1.4.2003 durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt machte neben einer Sonderregelung für die Beitragsbemessung (§ 163 Abs. 10 Satz 1) eine ergänzende Bestimmung über die Beitragstragung erforderlich. Eine Gleitzone lag gemäß § 20 Abs. 4 SGB IV bis zum 30.6.2019 bei einem Arbeitsentgelt von 450,...mehr

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Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 2.2 Maßgabe besonderer Vorschriften

Rz. 7 Aufgrund der mit der Einführung von § 82a beabsichtigten allgemeingültigen Regelung des Verwaltungsvermögens sind Sonderbestimmungen in einzelnen Versicherungszweigen im Interesse der Rechtsvereinheitlichung größtenteils entfallen. Weiterhin bestehen folgende Ausnahmen: Im Bereich der Krankenversicherung ergänzt § 263 SGB V in seiner ab dem 1.1.2023 geltenden Fassung das...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.1.8.3 Sekundierte Personen (Nr. 3)

Rz. 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 regelt die Versicherungspflicht auf Antrag für sekundierte Personen nach dem Sekundierungsgesetz. Sekundierung bedeutet die Entsendung von Fachpersonal in internationale Einsätze zur zivilen Krisenprävention. Seit dem Inkrafttreten des Sekundierungsgesetzes am 5.7.2017 sind sekundierte Personen nach § 1 Sekundierungsgesetz (SekG) von der Rentenvers...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.9 Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung nach § 421j (ab 1.4.2012 § 417) SGB III (Abs. 9) – aufgehoben zum 1.1.2015

Rz. 17 Abs. 9 wurde durch Art. 9 Nr. 4 Buchst. c des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (s. o.) mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben. Die Vorschrift enthielt eine Sonderregelung für die Bezieher der in § 421j SGB III (ab 1.4.2012 in § 417 der Neufassung des SGB III übernommen) geregelten Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, mit der für Ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.2 Bezieher von Krankengeld oder Verletztengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 4 Parallelvorschriften sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 1 SGB V (zum Verletztengeld), § 59 Abs. 2, Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 SGB XI und § 347 Nr. 5b SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 RVO, § 112b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 AVG und § 130b Abs. 1 RKG Anders als im Rahmen des § 166 unterscheidet das Gesetz in § 170 zwische...mehr

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Jansen, SGB VI § 176c Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Erwerbsschadensausgleich erhalten nach § 37 Abs. 1 SEG geschädigte Personen, die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis befinden und einen Erwerbsschaden infolge einer anerkannten Schädigungsfolge erlitten haben, wenn ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 30 anerkannt worden ist und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.5 Exkurs: Freiwillige Versicherung und Koordinierungsrecht (Verordnung (EG) Nr. 883/2004)

Rz. 43 Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 schließt eine freiwillige Versicherung aus, wenn eine Person in einem anderen Mitgliedstaat pflichtversichert ist. Unterliegt die betreffende Person nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der Pflichtversicherung in diesem Mitgliedstaat, so darf sie in einem anderen Mitgliedstaat keiner freiwilligen Versicherung...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.3 Normzweck

Rz. 3 Neben der Pflichtversicherung (§§ 1 bis 3), der Versicherungspflicht auf Antrag (§ 4), der Nachversicherung und der Versicherung aufgrund Versorgungsausgleichs und/oder Rentensplittings (§ 8) besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Deren Zweck liegt darin begründet, jedem – unabhängig von einer sozialen Schutzbedürf...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.2 Bezieher bestimmter Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 4 Parallelvorschriften für Bezieher von Arbeitslosengeld sind für die Krankenversicherung § 232a Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Vorgängervorschriften waren für Bezieher von Arbeitslosengeld § 1385a RVO, § 112a AVG und § 130a RKG und für Bezieher von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletz...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3 Meldepflichten; § 190a u. a.

Rz. 99 Mit dem Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 68 Abs. 1) eine verschärfte Regelung zur – im Übrigen bußgeldbewehrten – Meldepflicht in § 190a von versicherungspflichtigen selbstständig Tätigen eingeführt (zur Bedeutung dieser Meld...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 60 Satz 1 Nr. 5 verweist bezüglich der Versicherungspflicht von selbstständig tätigen Künstlern und Publizisten in der Rentenversicherung (ebenso wie § 5 Abs. 1 Nr. 4 hinsichtlich der Krankenversicherungspflicht) auf die Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Danach ist Künstler, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.1.4 Kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer

Rz. 46 Eine weitere Voraussetzung für das Eintreten von Versicherungspflicht ist, dass im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellter) beschäftigt wird. Dabei muss das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem zu beurteilenden Selbstständigen und dem Arbeitnehmer bestehen. Leiharbeitnehmer (BSG,...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.5 Geringfügig versicherungspflichtig in Privathaushalten Beschäftigte (Abs. 1 Nr. 1c)

Rz. 17 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. In der Krankenversicherung hat der Arbeitgeber für Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gemäß § 249 Satz 2 SGB V einen pauschalen Beitrag in Höhe von 5 % zu zahlen. Die Einfügung der Nr. 1c mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmar...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.1 Nahtlosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 fingiert Arbeitsfähigkeit und damit im Ergebnis Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung. Alle anderen Kriterien dieser Anspruchsvoraussetzung, also insbesondere der subjektive Teil, müssen erfüllt sein. Die Sperrwirkung der gesetzlichen Fiktion objektiver Verfügbarkeit und die Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zum gesundheitlichen Leistung...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.3 Antrag beim Rentenversicherungsträger (Abs. 2)

Rz. 11 Abs. 2 stellt sicher, dass das Nahtlosigkeitsverfahren forciert wird. Mit der Bewilligung von Alg wird die Aufforderung verbunden, innerhalb eines Monats beim Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Auch Anträge bei einem anderen Rehabilitationsträger genügen (z. B. Unfallversicherungsträge...mehr

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Jansen, SGB IV § 82 Rücklage / 2.1 Konkretisierung in den besonderen Vorschriften

Rz. 3 Die nähere Ausgestaltung und insbesondere die Höhe der Rücklage ergeben sich entsprechend dem Verweis in § 82 aus den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige mit Rücksicht auf die dortigen Besonderheiten: für die Krankenversicherung aus § 261 SGB V (mindestens ein Viertel und höchstens das Einfache einer Monatsausgabe; anders in der KV der Landwir...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 25 Die beitragspflichtigen Einnahmen, die nach Abs. 2 seit dem 1.1.2017 zugrunde zu legen sind, bestimmt sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Personen und nach der Art der bezogenen Leistung nach dem SGB XI. Gemäß § 15 Abs. 2 und 3 SGB XI richtet sich der Pflegegrad nach dem Gesamtpunktwert in den dort genannten Modulen. Die Höhe der maßgeblichen Bemessungsgrund...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 3 Literatur

Rz. 18 Geiger, Arbeitslosmeldung bei Streit über die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit – Geht das?, info also 2017, 206. ders., Zur Absicherung Arbeitsloser bei Arbeitsunfähigkeit, info also 2015, 151. ders., Nahtlos zur Nahtlosigkeit, info also 2013, 90. Winkler, Endlich: Leistungslücken zwischen Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung geschlossen, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.1.2 Sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts (Nr. 2)

Rz. 19 Für die sonstigen Beschäftigten von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts i. S. d. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (z. B. wissenschaftliche Angestellte im Beamtenverhältnis, Geistliche der Kirchen, Kirchenbeamte) folgt die Versicherungsfreiheit aus § 5 Abs. 1 Nr. 2. Über das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat die sog. Gewährleistungsentscheidung nach...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.4 Keine Minderung der Anspruchsdauer bei Ersatz/Erstattung an die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 47 Abs. 4 – bis zum 30.6.2023 noch Abs. 3 – schreibt fest, dass eine Minderung der Anspruchsdauer auf geleistetes Alg nach den §§ 145, 157 Abs. 3 oder 158 Abs. 4 nicht vorzunehmen ist, soweit der Bundesagentur für Arbeit das Alg einschließlich der auf diesen Betrag entfallenden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erstattet oder ersetzt worden sind (in F...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) eingefügt worden und am 1.1.1992 in Kraft getreten (vgl. insoweit insbesondere BT-Drs. 11/4124). Sie ist durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Korrekturgeset...mehr

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Jansen, SGB IV § 85 Genehmi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie für die soziale Pflegeversicherung. Eine Anwendung auf die Bundesagentur für Arbeit schließt Abs. 4 ausdrücklich aus; zu beachten ist jedoch § 370 SGB III, der die Gründung von Gesellschaften oder die Beteiligung an ihnen zur zweckmäßigen Aufgabenerfüllung an die Zustimmung des BMAS ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.3 Hebammen und Entbindungspfleger (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 58 In Satz 1 Nr. 3 ist die Versicherungspflicht für Hebammen und Entbindungspfleger geregelt. Von der Versicherungspflicht der Nr. 3 werden nur die freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger erfasst. Sie bedürfen nach §§ 1 bis 4 HebG der Erlaubnis zur Berufsausübung in der Entbindungshilfe. Zu ihren Tätigkeiten gehört die Beratung der Schwangeren, das Leiten d...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.1.5 "Herrenberg" – Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten (§ 127 SGB IV)

Rz. 51a Mit dem Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 25.2.2025 (BGBl. I Nr. 63) wurde mit Wirkung zum 1.3.2025 mit der Regelung in § 127 SGB IV eine Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten geschaffen. Nachdem das BSG in seinem sog. Herrenberg-Urteil ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.7 Küstenschiffer und Küstenfischer (Satz 1 Nr. 7)

Rz. 67 Zu den Küstenschiffern und Küstenfischern i. S. v. Satz 1 Nr. 7 zählen selbstständige Unternehmer, die zur Besatzung ihres Fahrzeugs gehören oder als Küstenfischer ohne Fahrzeug fischen und regelmäßig nicht mehr als 4 versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen. Für das Bestehen der Versicherungspflicht ist entscheidend, dass regelmäßig nicht mehr als 4 Arbeitne...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.8.1 Eintragung in die Handwerksrolle

Rz. 70 § 7 Handwerksordnung (HWO) regelt die generelle Eintragungspflicht; nach § 7 Abs. 1 HWO wird als Inhaber eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zu betreibend...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 1.4 Ergänzende Regelungen

Rz. 8 Ergänzende Regelungen zum Rentensplitting finden sich in §§ 120a bis 120e. Der Aufschub der Beitragszahlung ist in § 184 geregelt. Außerdem ist § 186 bei der Nachversicherung in der berufsständischen Versorgungseinrichtung zu beachten. Übergangsregelungen finden sich in §§ 233, 233a. Für die Durchführung der Nachversicherung in Übergangsfällen finden sich Regelungen in...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.4.2 Grundrentenzeiten (§ 76g Abs. 2 Satz 1 SGB VI)

Rz. 41 Unzureichend sind freiwillige Beitragszeiten auch für die Erfüllung der sog. Grundrentenzeiten nach § 76g Abs. 2 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB VI. Danach lassen sich die für den Grundrentenzuschlag notwendigen Zeiten nur mit Pflichtbeiträgen, Berücksichtigungszeiten oder Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, L...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.8 Personen, die Pflegeunterstützungsgeld beziehen (Abs. 1 Nr. 2f)

Rz. 15 Diese Vorschrift ist ebenfalls zum 1.1.2015 durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) eingefügt worden (vgl. ausführlich dazu: Marburger, Auswirkungen des Pflegeunterstützungsgeldes auf die gesetzliche Rentenversicherung, rv 01/2015, 12). Es handelt sich um eine Folgeänderung im Zuge der Einführung des Pf...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.3 Bezieher von Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 7 Die Beiträge der Bezieher von Krankengeld der Sozialen Entschädigung (bis 31.12.2023: Versorgungskrankengeld), Krankengeld der Soldatenentschädigung, Übergangsgeld (bis 31.12.2004 auch Unterhaltsgeld) oder Arbeitslosengeld haben die Leistungsträger allein zu tragen. Das gilt nicht nur für die nach § 3 Satz 1 Nr. 3 kraft Gesetzes Versicherungspflichtigen, sondern auch f...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.11 Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 11 Als Parallelvorschrift in der Arbeitslosenversicherung ist § 349a SGB III i. V. m. § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag) zu nennen. Die Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen werden von den Pflegeleistungsträgern getragen, denn zu den nach dem SGB XI vorgesehenen Leistungen gehören auch die Leist...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.3 Statusfeststellungsverfahren; § 7a, 28h und 28p SGB IV

Rz. 15 Zur Ermittlung des Status eines Betroffenen bietet das SGB IV verschiedene Statusfeststellungsverfahren, so insbesondere das Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV (bis zum 31.3.2022 galt insoweit noch das Anfrageverfahren). Rz. 16 Weiter räumt § 28h Abs. 2 SGB IV den zuständigen Krankenkassen als Einzugsstelle des Gesamtsozialversi...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.3 Zuständigkeit und Rechtsschutz

Rz. 47 Für die Durchführung der Nachversicherung ist der Rentenversicherungsträger zuständig, der am 31.12.2004 das Versicherungskonto geführt hat; kontoführender Versicherungsträger (GRA der DRV zu § 8 SGB VI, Stand: 19.2.2024, Abschn. 9). Die Versicherungszugehörigkeit orientiert sich bei Nachversicherungsfällen an den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen der §§ 127 ff. So...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.10 Mitglieder geistlicher Genossenschaften u.Ä. (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 4b SGB V, § 59 Abs. 4 Nr. 2 SGB XI und § 347 Nr. 4 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. c RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. c AVG. Zur Abgrenzung des versicherten Personenkreises und der Bestimmung seiner beitragspflichtigen Einnahmen siehe § 1 Satz...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.3.3 Nachentrichtung aufgrund besonderer Härte (§ 197 Abs. 3 SGB VI)

Rz. 32 In Fällen besonderer Härte, insbesondere bei drohendem Verlust der Anwartschaft auf eine Rente, ist auf Antrag der Versicherten die Zahlung von Beiträgen auch nach Ablauf der in den § 197 Abs. 1 und 2 genannten Fristen zuzulassen, wenn die Versicherten an der rechtzeitigen Beitragszahlung ohne Verschulden gehindert waren (§ 197 Abs. 3). Rz. 33 In die Prüfung eines gese...mehr

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Jansen, SGB IV § 81 Betrieb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 81 ist zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB IV mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. Von der grundlegenden Aktualisierung der Vermögensvorschriften durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde die Norm wegen ihres gegenüber der Novellierung des Kapitalmarktrechts beständigen Inhalts nicht erfasst. Sie ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.4 Bezieher von Kurzarbeitergeld (Abs. 1 Nr. 1a)

Rz. 8 Parallelvorschriften sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 249 Abs. 1 SGB V, § 58 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und § 346 Abs. 1 SGB III. Die beitragspflichtigen Einnahmen dieses Personenkreises haben 2 Bestandteile: das tatsächliche Arbeitsentgelt und das fiktive Arbeitsentgelt i. H. v. 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen Ist-Entgelt und Soll-Entgelt (v...mehr

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Jansen, SGB VI § 176b Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Übergangsgebührnisse erhalten gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 SVG (bis zum 31.12.2024: § 11 Abs. 1 Satz 1 SVG) Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von mindestens 4 Jahren, wenn ihr Dienstverhältnis wegen Ablaufs der festgesetzten Wehrdienstzeit oder wegen Dienstunfähigkeit endet. Für diesen Personenkreis besteht nach § 3 Satz 1 Nr. 2b Rentenversicherungspflicht. Die Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.4.3 Entgeltersatzleistungen nach § 69 SGB IX

Rz. 42 Bei Entgeltersatzleistungen – wie Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung oder Übergangsgeld – nach § 69 SGB IX (in seiner ab 1.1.2024 gültigen Fassung) schreibt die Vorschrift das Prinzip der Kontinuität der Bemessungsgrundlage fest. Die Kontinuitätsregelung regelt dabei letztlich lediglich, dass z. B...mehr