Personen, die in Kanada arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" CAN 1.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der Regel von der Krankenkasse ausgestellt, die die Beiträge zur Rentenversicherung erhält. Eine zusätzliche Ausfertigung der Bescheinigung CAN 1 ist an die nachfolgende Stelle zu übersenden:

Canada Revenue Agency
CPP/EI Rulings Division Social Security Unit
320 Queen Street, Tower A.
OTTAWA, ONTARIO K1A 0L5
KANADA

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