Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beitragsbemessungsgrenzen ändern sich jährlich.
Die gesetzlichen Regelungen zur Sozialversicherung finden sich im Sozialgesetzbuch. Dieses setzt sich aus 13 Einzelgesetzen zusammen, wobei für die Sozialversicherung bedeutsam sind:
SGB IV – Gemeinsame Vorschriften
SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung
SGB III – Arbeitsförderung
SGB XI – Soziale Pflegeversicherung
SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
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