Begriff

Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beitragsbemessungsgrenzen ändern sich jährlich.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die gesetzlichen Regelungen zur Sozialversicherung finden sich im Sozialgesetzbuch. Dieses setzt sich aus 13 Einzelgesetzen zusammen, wobei für die Sozialversicherung bedeutsam sind:

SGB IV – Gemeinsame Vorschriften

SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung

SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung

SGB III – Arbeitsförderung

SGB XI – Soziale Pflegeversicherung

SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge