Die Beiträge zur Sozialversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) werden vom beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt ermittelt. Der Arbeitgeberanteil stellt in der Buchhaltung "gesetzliche soziale Aufwendungen" dar. Der Arbeitnehmeranteil wird vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung einbehalten. Dieser Beitrag informiert zu allen wichtigen Terminen und Beitragssätzen sowie zu den wichtigsten Buchungen in der Finanzbuchhaltung.
Die gesetzlichen Regelungen zur Sozialversicherung finden sich im Sozialgesetzbuch. Bedeutsam für die Sozialversicherung sind:
SGB IV – Gemeinsame Vorschriften
SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung
SGB III – Arbeitsförderung
SGB XI – Soziale Pflegeversicherung
SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
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